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Verkehrskontrolle bei ausgeschaltetem Auto

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 2. April 2021 um 23:59

Guten Abend,

ich saß vorhin mit einem Freund im Auto, welches ausgeschaltet war, die Polizei kam und hat eine Verkerskontrolle durchgeführt, Führerschein Fahrzeugschein etc., das Auto war zu dem Zeitpunkt ausgeschaltet, und wir saßen im Auto und waren am erzählen. Die Polizei forderte mich auf das Auto zu starten, und es stellte sich raus das mein Auto US-Standlichter hat (wurden scheinbar vom Vorgänger codiert oder so), ich habe das Auto vor 3 Wochen gekauft und wusste davon nichts, der Verkäufer hat mir auch nichts dazu mitgeteilt, ich dachte die Lichter wären normal so. Die Polizisten meinten ich bekomme nun eine Strafe in Höhe von 135€ und 1 Punkt wegen beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ich teilte ihnen mit das ich nichts davon wusste und das auto so vor 3 Wochen gekauft habe. Die Frage ist nun, was kann ich tun? Entfernen lasse ich dieses US-Standlicht morgen, ist die Verkehrskontrolle überhaupt zulässig? Das Auto stand und wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht bewegt, und ich wusste nichts von dem „Verbrechen“, sie hätten mir doch auch ein Verwarngeld in Höhe von 15-20€ geben können? Ich poste mal Bilder von den Lichtern und den Strafinfos die ich im Internet gefunden habe.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!

Linkes Licht
Rechtes Licht
Strafinfos
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100 Antworten

Wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast nimm dir einen Anwalt.

Die 135€ + 1 Punkt sind eindeutig übertrieben, du hast niemanden gefährdet.

Sonst bei Kontrollen nie unterschreiben und zugeben, sondern beim Brief erstmal Widerspruch einlegen.

Ein Bekannter wurde letztens angehalten, weil er angeblich zu schnell über einem Zebrastreifen fuhr und dabei eine Frau mit Kinderwagen gefährdet haben soll. Es war 1 Uhr nachts und da war niemand. Die haben ihn unter Druck gesetzt und mit hohen Strafen gedroht. Er ist aber selber Polizist und jetzt wird gegen die, die ihn angehalten haben geprüft ob es mehrere Beschwerden gegen sie wegen falscher Beschuldigung gibt.

Habe in letzter Zeit öfter von falschen und übertriebenen Strafen gehört, Verkehrsrechtschutz wäre vielleicht gut.

Die Lampen kannst du mit Bimmercode wegcodieren.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, lautet ein alter Grundsatz.

Und das du nichts davon wusstest, das nimmt dir niemand ab.

Sag mal bitte.

Ist das Licht wirklich so gelbstichig?

Wenn ja vielleicht sind farbige Glühbirnen verbaut. Und farbige Standlichtglühbirnen sind nicht erlaubt. Bin der Meinung das Fahrzeug von meinem Sohn hat die gleichen Scheinwerfer sieht aber komplett anders aus.

Gruß Volker

am 3. April 2021 um 7:18

Du hast schon verstanden, dass die orangenen Blinkerlampen auf Dauerlicht gedimmt wurden, deshalb permanent orange leuchten und deswegen bei uns verboten sind?

Also ich frage mich schon wo du standest und kontrolliert wurdest? Da die Frage ja quasi noch am "Car" Freitag kam :)

Aber zum Thema -ich glaube da hast du kein Glück mit einem Einspruch. Sieht nach Bestrafung innerhalb der vorgesehenen Grenzen aus - wenn auch das Maximum gewählt wurde.Und du bist verpflichtet dich vor jedem Fahrtantritt vom verkehrssicheren Zustand deines Autos zu vergewissern. Unwissenheit zählt da nicht unbedingt zu den überzeugenden Argumenten.

Sorry, aber wenn du die Argumentation auch bei der Kontrolle gebracht hast ist mir klar warum die Strafe so gesalzen ausfällt... Hast du dich nicht mal gefragt warum du der Einzige auf Deutschlands Stassen bist mit Blinkern auf Dauerbefeuerung? Egal, ist jetzt eh zu spät, vergiss einen Anwalt, das ist mit Kanonen auf Spatzen schiessen und bringen wird es eh nichts...

Zitat:

@Cano304 schrieb am 3. April 2021 um 01:59:04 Uhr:

...es stellte sich raus das mein Auto US-Standlichter hat (wurden scheinbar vom Vorgänger codiert oder so), ich habe das Auto vor 3 Wochen gekauft und wusste davon nichts...

Du hast das Fahrzeug ohne Funktionskontrolle gekauft? :confused:

Du hast es doch bestimmt gewusst.. jeder Mensch läuft bei laufenden Motor ums auto herum und sucht nach Geräuschen etc.

Davon gewusst hin oder her.

Der Eigentümer haftet, und wenn du dich vorab bei einem Gebrauchten nicht darum kümmerst ist es deine Schuld.

Es ist illegal und genau genommen erlischt damit auch die Betriebserlaubnis.

Da ist das Bußgeld Standard.

Jeder Anwalt wird wesentlich teurer und kostet nur Nerven.

Nimm es als Lehrgeld, sowas passiert dir nicht nochmal.

Zitat:

@Cano304 schrieb am 3. April 2021 um 01:59:04 Uhr:

...ist die Verkehrskontrolle überhaupt zulässig? Das Auto stand und wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht bewegt...

Ja, definitiv.

Das Fahrzeug war zugelassen und stand im öffentlichen Verkehrsraum.

Zitat:

@st328 schrieb am 3. April 2021 um 12:22:26 Uhr:

Du hast es doch bestimmt gewusst.. jeder Mensch läuft bei laufenden Motor ums auto herum und sucht nach Geräuschen etc.

Habe ich beim Kauf noch nie gemacht.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 04. Apr. 2021 um 18:44:06 Uhr:

Habe ich beim Kauf noch nie gemacht

Echt ?! Ich immer hauptsächlich wegen Motorgeräuschen/Riementrieb etc.

Hallo

Ich würde es mal darauf ankommen lassen, das Du nicht richtig informiert warst. Bei den heutigen Neufahrzeugen sind so viele verschiedene Lampen verbaut und Leuchten, da blickt so mancher" Laie" gar nicht mehr durch. ( was mitleuchen muss und nicht wenn man sein KFZ Nachts bewegt.)

Da sind auch Tagfahrlichter / Kurvenlichter usw.. an und sind auch nicht immer "weis" leuchtend. Man muss nicht immer alle Strafen einfach so hinnehmen.Ich würde Einspruch machen und den Fall so schildern wie es ist. Vielleicht hast Du einen Richter der das auch so sieht.

mfg

Langer

Ein F20/F21 ist ja kein seltenes Fahrzeug. Da muss es einem schon auffallen wenn keiner mit orangefabener Dauerbeleuchtung rumfährt. Auch andere Marken fahren so nicht rum.

Das lernt man auch in der Fahrschule.

@Langer46 Kurvenlicht und TFL sind immer weiß nie Orange oder Gelb.

Aus dieser Nummer kommt der TE nicht mehr raus.

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