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  7. Verkehrskontrolle wegen Xenon Nachrüst! *PROBEZEIT*

Verkehrskontrolle wegen Xenon Nachrüst! *PROBEZEIT*

Themenstarteram 16. Januar 2010 um 14:08

hallo

ich wurde heute von der polizei angehalten wegen meinem xenon licht! ich habe keine scheinwerferwaschanlage eingebaut. ich wusste vorher nicht, dass es notwendig ist !

hier ein zitat " Richtig ist, dass §50 StVZO sagt:Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein "

nun meine fragen

1) ist es schwer eine scheinwerferwaschanlage einzubauen, auf was muss ich alles achten, wo kriege ich die her und wie teuer wird das für mich ( wenns geht link angeben wo ich die sachen finde;) )

2) ich bin in der probezeit :( . der polizist meinte das ich 1-3 punkte bekomme könnte und wahrscheinlich ne strafe bezahlen muss! wie teuer könnte die strafe ausfallen? muss ich damit rechnen, dass ich meinen führerschein für einen monat abgeben muss und muss ich dann eine nachschulung machen? und wird dann meine probezeit verlängert?

es sind viele fragen aber hoffentlich könnt ihr mir helfen . danke schon mal:)

gruss kumho90

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mjene

Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.

Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch ;)

1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.

unwissenheit schützt vor strafe nicht:rolleyes::rolleyes:

und die strafe ist nicht übertrieben, richtig so! wer die gesetze nicht beachtet, da gibts keine ausnhamen.

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88 Antworten
am 16. Januar 2010 um 14:11

Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.

Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch ;)

1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.

Zitat:

Original geschrieben von Mjene

Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.

Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch ;)

1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.

unwissenheit schützt vor strafe nicht:rolleyes::rolleyes:

und die strafe ist nicht übertrieben, richtig so! wer die gesetze nicht beachtet, da gibts keine ausnhamen.

am 16. Januar 2010 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von schmittlein

Zitat:

Original geschrieben von Mjene

Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.

Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch ;)

1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.

unwissenheit schützt vor strafe nicht:rolleyes::rolleyes:

und die strafe ist nicht übertrieben, richtig so! wer die gesetze nicht beachtet, da gibts keine ausnhamen.

Du bist Knallhart ;) Hast du noch nie was "verbotenes" getan?! Unser Themenstarter wird hier ja schon als schwerkriminell abgestempelt... :) Nur weil er nicht wusste dass er dazu eine SWR braucht. Denn sie ist ja wirklich "lebensnotwendig..." ;)

Ich meine wenn er seine normalen Scheinwerfer wieder verbaut und bei denen vorfährt, und dieses sagt, sehen sie vielleicht von einer Strafe ab oder mildern die Strafe.

Themenstarteram 16. Januar 2010 um 14:28

danke schon mal für eure schnellen antworten:)

1) ich habe das auto so gekauft und habe die originalen scheinwerfer nicht!

2) ich war letztes jahr mit den scheinwerfern beim TÜV und es gab keine probleme deswegen !

3) ich würde gern die scheinwerfer behalten und es nachrüsten wenn es nicht zu teuer ist und dann alles legal ist !

klar ich finde es auch lächerlich, aber man weiß nie was sein kann, ich hoffe ich kann meinen führerschein behalten ! und bekomme keine probezeitverlängerung!

am 16. Januar 2010 um 14:30

Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT.

Mit ganz viel Glück, geht das ohne grosses Trara von statten, Mängelkarte, Fehler innerhalb von 14 Tagen beseitigen und vorführen.

Wenn es allerdings dumm läuft und der Schiri zu dem einen schlechten Tag hat, folgt ein Bussgeldbescheid, mit einer Eintragung beim KBA in FL dazu.

Die StVZO hat diesen Vermerk zum Xenon zu Recht inne, denn das Licht wird auf die Strasse projekziert, sodass Schmutz, Staub, Schneematsch/Salz die Lichtstärke erheblich einschränken sowie auch das Licht diffus streuen können.

Bei H4 und Bilux Scheinwerfern spielt das keine Geige, die Ausleuchtungsfläche wird lediglich durch Schmutz auf den Streuscheiben "gedimmt"

[EDIT]

Setz Dich mal mit Deinem Freundlichen zusammen, dass er Dir ein Angebot für den Umrüstsatz der Waschanlage macht, einschliesslich der erforderlichen Düsen und Schläuche, sooo teuer ist das nicht, denn es gibt alles Nötige einzeln zu kaufen.

am 16. Januar 2010 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT.

Mit ganz viel Glück, geht das ohne grosses Trara von statten, Mängelkarte, Fehler innerhalb von 14 Tagen beseitigen und vorführen.

Wenn es allerdings dumm läuft und der Schiri zu dem einen schlechten Tag hat, folgt ein Bussgeldbescheid, mit einer Eintragung beim KBA in FL dazu.

Die StVZO hat diesen Vermerk zum Xenon zu Recht inne, denn das Licht wird auf die Strasse projekziert, sodass Schmutz, Staub, Schneematsch/Salz die Lichtstärke erheblich einschränken sowie auch das Licht diffus streuen können.

Bei H4 und Bilux Scheinwerfern spielt das keine Geige, die Ausleuchtungsfläche wird lediglich durch Schmutz auf den Streuscheiben "gedimmt"

Achso, deswegen benutzt man die SWR im Sommer auch JEDEN Tag... verstehe...

Also ich hab auch eine SWR und benutze sie im Sommer GAR NICHT. Weil ich meine Scheiben bzw. Scheinwerfer nicht reinigen muss. Sollte vielleicht auch automatisiert werden, dass die SWR bei Xenon erkennt wenn der Scheinwerfer schmutzig ist... ;)

Hi,

du brauchst net nur eine SWR Anlage sondern auch ein Automatische Leuchtweitenregulierung. Außerdem müssen die Scheinwerfer für Xenon zugelassen sein was sie wahrscheinlich net sind.

Mach mal ein Foto von den Scheinwerfern,wahrscheinlich sind das originale oder Zubehörscheinwerfer die mit einem Xenon Kit "aufgerüstet" worden sind. Dann kannst du den illegalen Scheiß rausschmeißen und normale Halogen Birnen rein machen--> Problem gelöst.

Was die Probezeit angeht gibt es da ja inziwischen A und B verstöße und ich glaube mal gelesen zu haben das das nur ein A Verstoß ist und daher keine Nachschulung fällig wird.

Punkte und Bußgeld mußt du aber bezahlen,rechne mal mit 150€ ich weiß es aber net genau.

Ist zwar blöd für dich das du es net wußtest aber das bringt dir leider nix,die meisten wissen halt genau das es net legal ist. Und dann muß man eben wie ein Mann zu den verdienten Punkten stehen und net rumheulen wie ein mädchen ;)

Ich hoffe mal die Polizei kontrolliert die Scheinwerfer jetzt endlich mal Deutschlandweit viel strenger,die scheiß Xenon Kits gehen mit nämlich gewaltig auf den Sack

Gruß Tobias

Themenstarteram 16. Januar 2010 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

du brauchst net nur eine SWR Anlage sondern auch ein Automatische Leuchtweitenregulierung. Außerdem müssen die Scheinwerfer für Xenon zugelassen sein was sie wahrscheinlich net sind.

Mach mal ein Foto von den Scheinwerfern,wahrscheinlich sind das originale oder Zubehörscheinwerfer die mit einem Xenon Kit "aufgerüstet" worden sind. Dann kannst du den illegalen Scheiß rausschmeißen und normale Halogen Birnen rein machen--> Problem gelöst.

Was die Probezeit angeht gibt es da ja inziwischen A und B verstöße und ich glaube mal gelesen zu haben das das nur ein A Verstoß ist und daher keine Nachschulung fällig wird.

Punkte und Bußgeld mußt du aber bezahlen,rechne mal mit 150€ ich weiß es aber net genau.

Ist zwar blöd für dich das du es net wußtest aber das bringt dir leider nix,die meisten wissen halt genau das es net legal ist. Und dann muß man eben wie ein Mann zu den verdienten Punkten stehen und net rumheulen wie ein mädchen ;)

Ich hoffe mal die Polizei kontrolliert die Scheinwerfer jetzt endlich mal Deutschlandweit viel strenger,die scheiß Xenon Kits gehen mit nämlich gewaltig auf den Sack

Gruß Tobias

eine automatische leuchtweitenregulierung habe ich! und die scheinwerfer haben das E zeichen! bin ja so durch den TÜV gekommen !

wie sieht es dann mit der probezeit aus? wird die dann auch nicht verlängert?

hier ein bild

Ich hab hier noch eine Frontschürze mit SRA-Ausschnitten übrig;)

Zitat:

Original geschrieben von KumHo90

 

eine automatische leuchtweitenregulierung habe ich! und die scheinwerfer haben das E zeichen! bin ja so durch den TÜV gekommen !

wie sieht es dann mit der probezeit aus? wird die dann auch nicht verlängert?

hier ein bild

was interessiert dein e zeichen(warscheinlich für halogen)? was interessiert der TÜV? als ob der alles sieht.

sind das original Xenon scheinwerfer, ja oder nein? sieht nicht so aus

Themenstarteram 16. Januar 2010 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von schmittlein

Zitat:

Original geschrieben von KumHo90

 

eine automatische leuchtweitenregulierung habe ich! und die scheinwerfer haben das E zeichen! bin ja so durch den TÜV gekommen !

wie sieht es dann mit der probezeit aus? wird die dann auch nicht verlängert?

hier ein bild

was interessiert dein e zeichen(warscheinlich für halogen)? was interessiert der TÜV? als ob der alles sieht.

sind das original Xenon scheinwerfer, ja oder nein? sieht nicht so aus

ja kann ich schlecht sagen, denke nicht! is ja ein 1.4 golf mit 75 ps glaube da gab es kein xenon bei denen.

am 16. Januar 2010 um 15:04

sobalds punkte gibt ist die probezeit dahin, kenn mich damit recht gut aus weil meine bereits verlängert ist :P

aber geschieht dir auch ganz recht! unwissheit schüzt nunmal vor einer strafe nicht. und es ist nunmal fakt dass du andere autofahrer mit deinem nachrüst-xenon blendest und somit eine gefahr für den straßenverkehr darstellst!

Themenstarteram 16. Januar 2010 um 15:05

ich kenne mich mit diesen ganzen sachen nicht aus! muss nur wissen wie ich das am besten regeln soll!

am wichtigsten ist mir mein führerschein und, dass ich keine probezeit verlängerung bekomme! hoffe turbotobi28 hat da recht mit a und b

am 16. Januar 2010 um 15:07

Sofern die Leuchtweitenregulierung selbstständig tätig ist, ist schon die halbe Miete im Sack, nur noch die beiden Duschen dran und gut, der Rest wird bei der Abnahme auf der Wache oder beim TÜV geregelt.

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