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Verkehrsrecht - Knöllchen

Themenstarteram 23. März 2010 um 11:25

Hallo,

ich denke das ich hier nicht ganz richtig bin aber ich hab kein passendes Thema gefunden.

Ich habe letzte Woche einen Strafzettel bekommen weil ich auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz die Parkplatzmarkierung nicht eingehalten habe. Ich habe auf zwei Parkplätzen geparkt.

ABER: Der Parkplatz war früh morgens gegen 7 Uhr noch bedeckt mit Schnee und Matsch sodass die Markierungen nicht zu sehen waren. Um 10 habe ich dann einen Strafzettel bekommen, bis dahin war der Schnee aufgrund von Regen weg gataut.

Nun meine Frage: Ist die Stadt nicht verpflichtet, den Parkplatz vom Schnee zu beräumen, immerhin Zahle ich im Monat viel Geld für den Parkausweis. Muss ich den Strafzettel bezahlen, ich kann ja eigentlich nix dafür.

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2010 um 15:29

Das er keine Chance hat ist Unsinn. Ich habe gestern Abend zufällig und asozialerweise so eine Politessen-Reportage im TV verfolgt, und die Dame sagte zufällig genau das: Nämlich das wenn die Markierungen eindeutig nicht gesehen werden können (z.B. bei Schnee), dann darf der Autofahrer dafür auch nicht einfach belangt werden!

 

Das ist übrigens auch das Vorgehen, wie ich es aus der Fahrschule kenne.

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Zitat:

Original geschrieben von Qwert421

Ist die Stadt nicht verpflichtet, den Parkplatz vom Schnee zu beräumen, immerhin Zahle ich im Monat viel Geld für den Parkausweis. Muss ich den Strafzettel bezahlen, ich kann ja eigentlich nix dafür.

1. Nein

2. Ja, es sei denn du hast ein Foto vom vorigen Zustand

Du wirst mit der Zahlungsaufforderung einen Anhörungsbogen erhalten, auf dem du dich zu den Umständen äußern kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Qwert421

Nun meine Frage: Ist die Stadt nicht verpflichtet, den Parkplatz vom Schnee zu beräumen,

nein!

Zitat:

ich kann ja eigentlich nix dafür

zum einen hättest du einen anderen parkplatz aufsuchen können....zum anderen hättest du dir die markierungen mit den füßen freischarben können!

Zitat:

immerhin Zahle ich im Monat viel Geld für den Parkausweis.

DAS erzähl mal demjenigen, dem du den parkplatz zugeparkt hast!

Na ja, im Grunde kann ich seinen Frust ja verstehen. Vielleicht hilft ja ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Themenstarteram 23. März 2010 um 14:18

Zitat:

DAS erzähl mal demjenigen, dem du den parkplatz zugeparkt hast!

Ich habe ja keinen Parkplatz zugeparkt. Es handelt sich um einen Parkplatz für ca. 50 Autos, da dieser aber wie schon erwähnt gebührenpflichtig ist parkt dort fast niemand. Zum betreffenden Zeitpunkt standen ca. 5 Auto verteilt auf der riesigen Fläche. Ich habe also keinen behindert.

Zitat:

Na ja, im Grunde kann ich seinen Frust ja verstehen. Vielleicht hilft ja ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Das Gespräch mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe ich bereits geführt, leider ohne Erfolg. Die beharren Stur auf Ihrer Meinung. Hab aber in der Zwischenzeit erfahren, das die Politesse die den Strafzettel verteilt hat alleine unterwegs war. Ich hingegen habe morgens eine Kollegin mitgenommen die den Schnee und die nicht sichtbare Markierung bezeugen kann.

 

Danke für eure Hilfe :)

Zitat:

Original geschrieben von Qwert421

Die beharren Stur auf Ihrer Meinung.

was deren gutes recht ist!

Zitat:

Ich hingegen habe morgens eine Kollegin mitgenommen die den Schnee und die nicht sichtbare Markierung bezeugen kann.

was trotzdem nichts daran ändert, das du über zwei parkplätze geparkt hast, wofür du nun die strafe aufgebrummt bekommen hast...oder willst du uns etwa erzählen, das der schmelzende schnee unter deinen reifen das fahrzeug "mitgerissen" hat?!

 

Da bleibt wohl nur der Ausweg, in Zukunft für solche Fälle immer einen Besen und eine Schaufel im Fahrzeug mitzuführen, um die Markierungen freizulegen.

am 23. März 2010 um 15:29

Das er keine Chance hat ist Unsinn. Ich habe gestern Abend zufällig und asozialerweise so eine Politessen-Reportage im TV verfolgt, und die Dame sagte zufällig genau das: Nämlich das wenn die Markierungen eindeutig nicht gesehen werden können (z.B. bei Schnee), dann darf der Autofahrer dafür auch nicht einfach belangt werden!

 

Das ist übrigens auch das Vorgehen, wie ich es aus der Fahrschule kenne.

das ein parkplatz erst verschneit ist, das man keine einzige markierung mehr sieht.......es dann so stark regnet das alles wegtaut......und gleichzeitg sich noch ne politesse vor die tür traut....hmn.....

Zitat:

Na ja, im Grunde kann ich seinen Frust ja verstehen. Vielleicht hilft ja ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.</blockquote>

Das Gespräch mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe ich bereits geführt, leider ohne Erfolg. Die beharren Stur auf Ihrer Meinung. Hab aber in der Zwischenzeit erfahren, das die Politesse die den Strafzettel verteilt hat alleine unterwegs war. Ich hingegen habe morgens eine Kollegin mitgenommen die den Schnee und die nicht sichtbare Markierung bezeugen kann.

 

 

Danke für eure Hilfe :)

Derartige Gespräche kann man sich schenken. In einem solchen Fall reagiert die Verwaltung nur auf schriftliche Eingaben. Also Anhörungsbogen ausfüllen und Entscheidung abwarten.

Ein Bearbeiter auf einer Behörde kann nicht auf Zuruf entscheiden; er benötigt einen schriftlichen Vorgang in den Akten, mit Hilfe dessen er seine Entscheidung begründen kann. Ohne diese schriftliche Unterlage könnte man ihm sonst Strafvereitelung vorwerfen.

Also die schriftliche Begründung ist notwendig zur persönlichen Absicherung des Bearbeiters.

 

O.

Themenstarteram 23. März 2010 um 19:30

Zitat:

was trotzdem nichts daran ändert, das du über zwei parkplätze geparkt hast, wofür du nun die strafe aufgebrummt bekommen hast...oder willst du uns etwa erzählen, das der schmelzende schnee unter deinen reifen das fahrzeug "mitgerissen" hat?!

Das ist schon richtig das ich über zwei Parkplätze geparkt habe. Aber man kann ja auch nicht ein Parkverbotszeichen aufstellen nachdem das Fahrzeug schon stand.

Ich will damit sagen das es doch irgendwo nicht nachvollziehbar ist das ich bestraft werde abwohl ich nix dafür kann.

Ich habe gestern abend auch den Bericht gesehen, der handelte von einer Politesse der Stadt Brün und die hat gesagt:

Zitat:

Parkmarkierungen, die durch Laub, Schnee oder .... bedeckt sind, können dem Fahrzeughalter nicht zu Lasten gelegt werden.

Der Parkplatz war morgens weis, ob es zwei cm oder 10 cm waren ist denke ich unerheblich und ich weis es ehrlich gesagt auch nicht mehr wieviel Schnee lag. Fakt ist: Die Markierung war nicht zu erkennen und ich glaube das es nicht meine Pflicht ist den Parkplatz der Kommune zu räumen um festzustellen, ob ich der StVO entsprechend geparkt habe.

am 23. März 2010 um 21:44

Ich mußte unlängst selbst die Polizei holen, weil sich so ein Spacko auf den Parkplatz QUER vor mein ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug gestellt hatte.

Die zwei Polizisten konnten mir leider nicht weiterhelfen, da der Parkplatz mit Schnee bedeckt war und die Parklplatzmarkierung somit nicht ersichtlich waren. (Siehe Bild) Der Spacko blieb unbestraft und ich kam trotzdem nicht raus...

Einspruch einlegen! Das gewinnst Du ;-)

Zitat:

Das ist schon richtig das ich über zwei Parkplätze geparkt habe. Aber man kann ja auch nicht ein Parkverbotszeichen aufstellen nachdem das Fahrzeug schon stand.

Das passiert leider auch.

Ich hab mal übers Wochenende ein paar Straßen von meiner Wohnung weg geparkt. Am Wochenende war dann in der Nähe eine Veranstaltung für Behinderte und an der Straße wurden Behindertenparkplätze ausgeschildert (als mein Auto schon dort stand).

Am Montag war dann natürlich ein Strafzettel unterm Scheibenwischer.

Auf meinen Einwand bei der Polizei bekam ich zu hören, ich soll einfach nicht bezahlen und warten bis die Anzeige kommt, da könnte ich mich dann äußern, und wenn ich beweisen kann dass mein Auto schon vorher dastand, müsste ich nichts zahlen.

Ich hab dann bezahlt um mir Ärger zu ersparen, wie soll ich auch beweisen, dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendwo geparkt habe?

Später hab ich dann erfahren dass die Information falsch war, man hätte mir beweisen müssen, dass ich vor dem Aufstellen der Schilder noch nicht dort gestanden habe. Aber ist halt immer eine Frage des Risikos und des Ärgers den man in Kauf nimmt.

Leider ist es rational gesehen manchmal vernünftiger eine Strafe die man zu unrecht bekommt zu bezahlen solange sie noch relativ niedrig ist, als einen Haufen Zeit und Ärger zu investieren. Auch wenn es einen wurmt.

LG, Elwood

>Leider ist es rational gesehen manchmal vernünftiger eine Strafe die man zu unrecht bekommt zu bezahlen solange sie noch relativ >niedrig ist, als einen Haufen Zeit und Ärger zu investieren. Auch wenn es einen wurmt.

jo, die andere seite weist das dann in ihren statistiken zur nächsten haushaltsplanung auf und rechnet schonmal mit den resultierenden einnahmen ;)

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