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Verkehrsrechtsschutz, Zivilrechtliche Forderung und Widerspruch gegen Bußgeldbescheid ein Fall

Themenstarteram 10. März 2017 um 17:24

Hi,

kurze dumme Frage.

Hatte einen kleinen Unfall, Versicherung des Gegners hat mitlerweile bezahlt (ist über Anwalt gelaufen, da die Versicherung mit mir nicht reden wollte).

Heute kam ein Bußgeldbescheid mit völlig falschen Vorwürfen, und der falschen Ortsangabe.

Da ich 150,-€ Selbstbeteiligung habe, jetzt die Frage:

Ist das ein Fall oder ist jeweils die Selbstbeteilugung fällig?

Danke.

Gruß Metalhead

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18 Antworten

Nein, sind zwei Fälle - einmal halt Zivilrecht, da dürfte aber doch die gegn. Versicherung deinen Anwalt vollständig bezahlt haben. Und einmal halt ein Owi-Verfahren. Da würde die SB anfallen. Vorteil hier aber, dass ein Bußgeldbescheid schon gemacht wurde. Legt der Anwalt jetzt Einspruch ein und die Behörde nimmt den Bescheid zurück, trägt sie auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

Themenstarteram 10. März 2017 um 17:50

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2017 um 18:38:21 Uhr:

Nein, sind zwei Fälle - einmal halt Zivilrecht, da dürfte aber doch die gegn. Versicherung deinen Anwalt vollständig bezahlt haben.

Das habe ich befürchtet, danke.

Das ganze wurde vor zwei Tagen erst abgeschlossen mit der Versicherung und ich dachte ich habe jetzt meine Ruhe. Gehe aber davon aus, daß keine Rechnung vom Anwalt kommt.

Zitat:

Und einmal halt ein Owi-Verfahren. Da würde die SB anfallen. Vorteil hier aber, dass ein Bußgeldbescheid schon gemacht wurde. Legt der Anwalt jetzt Einspruch ein und die Behörde nimmt den Bescheid zurück, trägt sie auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

Warum sollte die den zurück nehmen (offensichtlich wollen die ja Geld verdienen)? Ich frag mich schon wie die auf so einen Stuß überhaupt kommen.

Problem ist, daß die Selbstbeteiligung höher ist als das Bußgeld (den Punkt kann ich mir leisten).

Mal seh'n was der Anwalt sagt, kann ja gegebenenfalls auch selber Einspruch einlegen.

Danke.

Gruß Metalhead

Der alte Witz passt nicht immer (Nehmen Sie doch Vernunft an! Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen!) - hab bereits einige Verfahren gehabt, wo die Bußgeldstelle entweder den Bescheid nicht erlassen oder ihn nach Einspruch zurück genommen hat. Hast du hier denn einen Anhörungsbogen erhalten und den Sachverhalt dann geschildert?

Manchmal, so bei lieben netten Mandanten, kann ein Anwalt auch auf die SB verzichten. So mit dem freundlichen Hinweis "da zahl ich doch lieber das Bußgeld, ist niedriger als die SB" sollte das eventuell klappen. Schließlich sind Bußgeldsachen nicht nur sehr wenig arbeitsintensiv, sondern auch noch gut bezahlt.

Themenstarteram 10. März 2017 um 19:43

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2017 um 19:26:30 Uhr:

Hast du hier denn einen Anhörungsbogen erhalten und den Sachverhalt dann geschildert?

Nein, ich habe bei der Unfallaufnahme eine Aussage gemacht.

Da der Unfallverursacher abhauen wollte, mußte ich dem hinterher und konnte leider den einzigen Zeugen nicht "sichern".

Zitat:

Manchmal, so bei lieben netten Mandanten, kann ein Anwalt auch auf die SB verzichten. So mit dem freundlichen Hinweis "da zahl ich doch lieber das Bußgeld, ist niedriger als die SB" sollte das eventuell klappen. Schließlich sind Bußgeldsachen nicht nur sehr wenig arbeitsintensiv, sondern auch noch gut bezahlt.

Das ist keine schlechte Idee. Danke.

Gruß Metalhead

Wenn die gegnerische Versicherung deinen Schaden vollständig, also zu 100 %, reguliert hat, würde ich das gegenüber der Bußgeldstelle durchaus auch erwähnen.

"Dass hier der Unfallgegner, Herr XY, der alleinige Verursacher war, erkennen Sie bereits daraus, dass seine Versicherung meinen Schaden zu 100% reguliert hat. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass hier selbst die zahlungspflichtige Versicherung des Gegners nicht einmal eine Gefährdungshaftung, geschweige denn eine Verschuldenshaftung erkennen konnte."

Wäre jetzt natürlich interessant, welche Aussage dein Gegner zu Protokoll gegeben hat. Akteneinsicht bekommst du aber regelmäßig nur über einen Anwalt. Vielleicht auch, wenn du persönlich bei der Bußgeldstelle aufschlägst.

Themenstarteram 10. März 2017 um 19:58

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2017 um 20:54:30 Uhr:

Wäre jetzt natürlich interessant, welche Aussage dein Gegner zu Protokoll gegeben hat. Akteneinsicht bekommst du aber regelmäßig nur über einen Anwalt.

Akteneinsicht hat mein Anwalt ja für die Regulierung mit der Verischerung beantragt.

Hab schon angefragt (werde natürlich vor Montag keine Antwort bekommen).

Gegenüber der Polizei hat er sich dumm gestellt nach dem Motto er wüsste von nix.

Wenn seine Aussage auch nur Ansatzweise eine Anschuldigung gegen mich enthält, erstatte ich gegen den noch Anzeige wegen falscher Verdächtigung.

Aber egal, warten wir es mal ab (nervt einfach nur der ganze Mist).

Gruß Metalhead

Warum hat dann seine Versicherung (zu 100%?) reguliert? Weiß dein Anwalt denn, was der Typ gegenüber der Versicherung gesagt hat? Manchmal kommen da ja Schreiben von der Versicherung, in denen die Stellungnahme des eigenen VN's zitiert wird.

Gegenüber der Polizei muss er sich (notgedrungen) dumm stellen, sonst hätte er noch ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle am Halse. Gegenüber der eigenen Versicherung sollte man sich das aber gut überlegen, die können sonst wegen falscher Angaben Regress nehmen.

Themenstarteram 10. März 2017 um 20:13

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2017 um 21:04:55 Uhr:

Warum hat dann seine Versicherung (zu 100%?) reguliert?

Damit hab ich selber nicht gerechnet, war aber nur ein Pillepalleschaden von 308,- netto.

Vermutlich wäre es bei einem höheren Betrag vor Gericht gegangen.

Zitat:

Weiß dein Anwalt denn, was der Typ gegenüber der Versicherung gesagt hat?

Da muß ich auf die Antwort warten.

Zitat:

Manchmal kommen da ja Schreiben von der Versicherung, in denen die Stellungnahme des eigenen VN's zitiert wird.

Da hab ich nix bekommen.

Zitat:

Gegenüber der Polizei muss er sich (notgedrungen) dumm stellen, sonst hätte er noch ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle am Halse.

Naja, wenn ich überholt werde und dann Anhaltezeichen bekommen und das Fahrzeug vor mir anhält und ich dann einfach weiter fahre (und das zwei mal), muß ich mich schon sehr arg dumm stellen. Was der aufgebrummt bekommt werde ich halt nicht erfahren.

Zitat:

Gegenüber der eigenen Versicherung sollte man sich das aber gut überlegen, die können sonst wegen falscher Angaben Regress nehmen.

Das war ein Firmenwagen.

Hätte der einfach angehalten, hätten wir die Daten ausgetauscht, der Schaden wäre bezahlt worden und gut wäre es gewesen. Hätte den Schwachkopf keinen ct gekostet.

Gruß Metalhead

 

Bei dem Betrag kann es auch eine rein wirtschaftliche Entscheidung der Versicherung gewesen sein. Getreu dem Motto "über die höheren Prämien holen wir das mehrfach rein".

Ändert aber nichts an der Darstellung gegenüber der Bußgeldstelle, da durchaus auf die 100%-Regulierung hinweisen.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 19:38

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2017 um 19:26:30 Uhr:

Manchmal, so bei lieben netten Mandanten, kann ein Anwalt auch auf die SB verzichten. So mit dem freundlichen Hinweis "da zahl ich doch lieber das Bußgeld, ist niedriger als die SB" sollte das eventuell klappen. Schließlich sind Bußgeldsachen nicht nur sehr wenig arbeitsintensiv, sondern auch noch gut bezahlt.

Ich Bedanke mich nochmal für den Tipp, genauso ist es auch gekommen.

Verfahren wird eingestellt, Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, eigene Auslagen (also Anwalt) trage ich.

Daß ich eigene Kosten tragen muß hat zwar einen faden Beigeschmack, aber dank RSV ist das ja abgedeckt.

Aber wieder mal Typisch Staats-/Beamten-Amtsschimmel:

- Vorwurf im Bußgeldbescheid völlig an den Haaren herbeigezogen.

- Einspruch mit 3 OLG-Urteilen, die genau das Gegenteil vom Vorwurf aussagen, begründet.

- Bußgeldstelle: Oooch neee, das Amtsgericht wird sich bestimmt über die 3 Urteile hinwegsetzen (Verfahren wird nicht eingestellt und geht ans Gericht).

- Dann stellt es eben der Richter ein (war ja klar, weil 3 OLG-Urteile halt).

- Außer Spesen (für die Staatskasse und für die Versicherten) nix gewesen.

Die sollte man für solchen geistigen Dünnpfiff finanziell haftbar machen.

Gruß Metalhead

Das siehst du aber gaaaaanz falsch. Die Bußgeldstellen können nur gewinnen. Wird das Bußgeld bezahlt, bekommt es diese Behörde. Wird per Einspruch der Bescheid vom AG aufgehoben (Freispruch oder Einstellung), trägt die Landeskasse (also jemand anders) die Kosten (ganz oder teilweise).

Für den Anwalt ist es egal, ob Einstellung oder Freispruch, bevorzugt sogar die Einstellung. Die RS zahlt meistens besser als die Landeskasse. Hier wäre allerdings ein Freispruch wohl angebracht gewesen. Ist allerdings für den Richter mehr Arbeit, muss er begründen. Und die Landeskasse muss den Anwalt bezahlen. Da decken sich also die Interessen von Anwalt und Richter.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 19:52

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Mai 2017 um 21:46:36 Uhr:

Die Bußgeldstellen können nur gewinnen. Wird das Bußgeld bezahlt, bekommt es diese Behörde. Wird per Einspruch der Bescheid vom AG aufgehoben (Freispruch oder Einstellung), trägt die Landeskasse (also jemand anders) die Kosten (ganz oder teilweise).

Stimmt, dazu gibt's hier auch was zu lesen:

http://rechtsanwalt-weiser.de/.../

Trotzdem ist das eine Frechheit was da abläuft (einfach weiterschieben, kostet ja nix).

Zitat:

Für den Anwalt ist es egal, ob Einstellung oder Freispruch, bevorzugt sogar die Einstellung. Die RS zahlt meistens besser als die Landeskasse. Hier wäre allerdings ein Freispruch wohl angebracht gewesen. Ist allerdings für den Richter mehr Arbeit, muss er begründen. Und die Landeskasse muss den Anwalt bezahlen. Da decken sich also die Interessen von Anwalt und Richter.

Mir soll's recht sein (hab schon gegoogled daß Freispruch bei solchen Lapalien wohl selten ist, jetzt weiß ich auch warum ;)).

Danke.

Gruß Metalhead

Gern geschehen. Ich hatte mal ein Bußgeldverfahren, wo ich den Fahrer nicht nur benennen, sondern auch mit dessen Passfoto der Behörde den Vergleich mit dem Täterfoto ermöglichte. Die haben eine 100%ige Übereinstimmung gefunden. Der Richter am AG hat nach einem Blick bereits begonnen, den Freispruch zu begründen -- eine Einstellung kam für ihn gar nicht in Betracht. Für mich auch nicht, da der Typ keine RS hatte. Hat die Landeskasse weit über 1.000,- € gekostet.

Mitunter ärgert man sich dann auch über den §47 II OWiG, der viel zu oft gezogen wird.

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