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Verkehrsschild VZ 260 mehrfach missachten?
Seit geraumer Zeit sperrt die Stadt (kleine Mittelstadt) eine Hälfte von der anderen Hälfte KOMPLETT aus, und erwartet vom Bürger, selbst für kurze Erledigungen (3-4 km) ca. 25 km Umweg je Fahrtrichtung zu fahren. Schlimmer als Berlin/Ost-West damals...
Beschildert ist mit Verkehrsschild VZ 260 und mit Zusatzsschild: "Bis XXX frei" oder im innersten Bereich der Sperrung mit "Anlieger frei". Rein technisch gesehen kann man durchfahren, der Bus tut das standardmäßig und mit dem Fahrrad kommt man auch anstandslos durch (ganz legal, sogar unter "Missachtung" der Baustellenampel, da der Radweg neben der Baustelle ist).
Es ist auch 100% verständlich, dass Anlieger vor dem Durchgangsverkehr geschützt werden sollen/müssen.
Missachtet man Einfahrtverbote, ergibt meine Internetrecherche: 55 EUR. Das lohnt sich eigentlich selbst dann, wenn man jedes 3. mal "erwischt" werden würde.
Nun ist die Frage, wie wird es eigentlich gehandhabt... Überfährt man 4-5 dieser Schilder hintereinander: sind das 4-5x 55 EUR, oder nur 1x? Vorsatz ist zu unterstellen, falls es dazu käme.
Funfact:
In dem gesperrten Bereich ist ein Hotel und ein Friedhof. Es gibt keine "legale" Möglichkeit diese Punkte zu erreichen.
Hotel: von Ost nach West unmöglich, da ab der Ortschaft vor dem Hotel die Weiterfahrt verboten ist. Keine Ausnahme für Anlieger (Frei bis Ort X). Erst HINTER der Ortschaft X wird die Zufahrt zum Hotel erlaubt, also nur für die Bewohner der Ortschaft X (quasi in Rufweite zum Hotel). Von West nach Ost ist die Zufahrt zum Hotel laut Beschilderung insgesamt unmöglich.
Friedhof: Von Ost nach West unmöglich, da s.o., Hotel wäre noch davor. Von West nach Ost ist vor dem Friedhof eine ganze Zone "Anlieger frei" - aber Friedhofsbesucher sind keine Anlieger dieser gesperrten Straßen (Friedhof ist ca. einen km weit dahinter). HINTER der "Anlieger-frei"-Zone ist aber die Fahrt zum Friedhof per Zusatzsschild erlaubt ("Frei bis Friedhof"), also de facto nur für die Bewohner der "Anlieger-frei"-Zone.
Also eigentlich müssen alle Hotel- und Friedhofsbesucher Tickets kassieren, sofern sie nicht aus Vorort X kommen (Hotel), respektive aus der "Anlieger frei"-Zone kommen (Friedhof).
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38 Antworten
Schöne Geschichte. Hast du auch eine Frage dazu?
Frag doch mal ganz freundlich bei der dafür zuständigen Behörde nach, ob sie Dir die Spritkosten für den Umweg von 25 Km erstatten.
Aber mal ehrlich... wenn da "Anlieger frei" ausgeschildert ist, würde mich das nicht im Geringsten interessieren.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 10. Mai 2021 um 11:37:21 Uhr:
Schöne Geschichte. Hast du auch eine Frage dazu?
Zitat:
@xis schrieb am 10. Mai 2021 um 11:29:45 Uhr:
Nun ist die Frage, wie wird es eigentlich gehandhabt... Überfährt man 4-5 dieser Schilder hintereinander: sind das 4-5x 55 EUR, oder nur 1x? Vorsatz ist zu unterstellen, falls es dazu käme.
Da ist seine Frage, denke ich.
Wie viel muss er Blechen, wenn er an mehreren Schildern vorbei fährt. Es geht darum, ob es als Tateinheit gewertet würde, oder ob jedes Überfahren ein neues Vergehen wäre.
hmmmmm
rechtsberatung?
. . . gugg halt einfach nach 'nem Grab mit gleichem Familiennamen . . . und merk dir den . . . oder pfleg das auch mal, falls nötig . . .
Du wolltest doch zu dem Hotel um Dich nach den Konditionen für ein Zimmer zu erkundigen, oder?
Hallo, Xis,
wenn die Verkehrszeichen immer an der gleichen Straße stehen und lediglich wiederholt werden, weil z.B. andere Straßen in diese einmünden, wäre das wiederholte Missachten als Vorsatz und Tateinheit zu sehen.
Missachtest Du diese VZ aber an unterschiedlichen Straßen und kann man Dir dieses nachweisen, wäre Tatmehrheit denkbar, ggf. auch hier mit Vorsatz.
Ggf. kannst Du bei der Stadtverwaltung ja mal anfragen, welchen Sinn diese VZ haben und ob dieser große Umweg gerechtfertigt bzw. gewollt ist.
Viele Grüße,
Uhu110
Der Umweg ist gewollt. Die Beschilderung ist besch...
Aber es sind verschiedene Straßen, definitiv - und auch jeweils immer verschiedene Zusatzbemerkungen zu VZ 260 (Frei bix X, frei für Busse, Anlieger frei).
Ohne Vorsatz fährt man da nicht durch.
Ich vergaß zu erwähnen, dass auch legal umfahrbare "Straßensperren" eingerichtet sind. Die Schilder stehen nicht einfach am Rand, sondern quasi in der Mitte der Straße. Durch die Sperre musst Du die Spur wechseln, teilweise "Schlangenlinie" fahren (weil die Gegenrichtung ja auch gesperrt ist).
Die "Anlieger frei"-Schilder sind ohne Sperre. Die "Frei bis X" und "Frei für Busse" sind mit Sperren/Bauzäunen.
De facto will man nur 1x "durch". Aber man fährt an mehreren Verboten vorbei:
Ost nach West (in dieser Reihenfolge):
"Frei bis X"
Hinter X: "Frei bis Hotel"
Hinter Hotel: "Frei für Busse"
Hinter Friedhof: "Anlieger frei" ca. 3-4x
Werst nach Ost (in dieser Reihenfolge):
"Anlieger frei" ca. 3-4x
"Frei bis Friedhof"
"Frei für Busse"
Nur Kraftfahrzeuge sind gesperrt (wohl auch S-Pdelecs?). Fahrräder sind nicht gesperrt.
Zitat:
Missachtest Du diese VZ aber an unterschiedlichen Straßen und kann man Dir dieses nachweisen, wäre Tatmehrheit denkbar, ggf. auch hier mit Vorsatz.
Ja - genau das ist meine "Befürchtung". Vorsatz ist absolut unstrittig (wegen der Bauzäune, die man für das Einfahren umkurven muss), und außer ein Abwurf aus dem Hubschrauber kommt nichts anderes als das Hinfahren in Frage, sofern ein Fahrzeug innerhalb des Bereiches angetroffen wird.
Lediglich die Frage, aus welcher Richtung das Fahrzeug eingefahren ist, wird schwer nachweisbar. Ist man von Ost nach West fast durch - im "Anlieger"-Bereich - ist ein Nachweis schwer, man kann auch im Anlieger-Bereich gewendet haben. Ist man gerade in der "Bus-Schleuse" sind mindestens 2 Vergehen dafür notwendig (es sei denn, man wurde aus einem Hubschrauber dorthin abgeseilt). Nicht einmal ein Unimog mit Landweirtschaftshintergrund könnte "legal" (also über Wald und Felder) dorthin gelangen.
Für Anlieger gilt: West nach Ost legal nach Hause, Ost nach West müssten die auch 25 km Umweg fahren, weil die ja jeweils nur bis X oder bis zum Hotel fahren dürfen. bevor sie Anlieger wären, müssten die durch die "Bus-Schleuse".
Worst case wäre es demnach als Tatmehrheit und vorsätzlich....
[Anmerkung: es ist bisher NICHTS passiert! Ich sehe nur recht häufig dort Autos durchfahren, und bin selbst auch versucht, es zu tun...]
Vorsätzliche Tatbegehung verdoppelt regelmäßig den Verwarngeldsatz.
Zitat:
@xis schrieb am 10. Mai 2021 um 11:29:45 Uhr:
Es ist auch 100% verständlich, dass Anlieger vor dem Durchgangsverkehr geschützt werden sollen/müssen.
Wollte jetzt nicht die ganze Story zitieren, aber dieser Satz stößt mir echt immer wieder auf, also generell bei solchen "Anwohnerschutz"Beispielen. Wieso ist das verständlich? Wenn es wirklich so ist wie Du beschreibst, kann es doch wohl nicht sein, dass 25km! Umweg weniger schwer wiegen als die Lärm und Luft Belastung für diese Anwohner? Das wäre doch ein Schildbürgerstreich an Umwelt, Straßenabnutzung und Zeit für alle anderen.
Du hast ja nicht geschrieben wo das ist (magst mal einen G-Maps Screenshot posten?) aber wenn der Umweg wirklich 25km betragen sollte, nur um in die andere Hälfte seiner Stadt zu kommen (den Durchgangsverkehr nehme ich mal aus), wäre das ja grotesk.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 10. Mai 2021 um 12:26:49 Uhr:
. . . gugg halt einfach nach 'nem Grab mit gleichem Familiennamen . . . und merk dir den . . . oder pfleg das auch mal, falls nötig . . .
Muss ja noch nicht einmal der gleiche Familienname sein.
Könnte ja auch z. B: die Schwiegermutter sein.
Die Polizei wird dich für einen fürsorglichen Grabpfleger halten, wenn sie dich mehrmals anhält.
Hat die Stadt auch einen Namen?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. Mai 2021 um 08:58:09 Uhr:
Wollte jetzt nicht die ganze Story zitieren, aber dieser Satz stößt mir echt immer wieder auf, also generell bei solchen "Anwohnerschutz"Beispielen. Wieso ist das verständlich? Wenn es wirklich so ist wie Du beschreibst, kann es doch wohl nicht sein, dass 25km! Umweg weniger schwer wiegen als die Lärm und Luft Belastung für diese Anwohner? Das wäre doch ein Schildbürgerstreich an Umwelt, Straßenabnutzung und Zeit für alle anderen.
Du hast ja nicht geschrieben wo das ist (magst mal einen G-Maps Screenshot posten?) aber wenn der Umweg wirklich 25km betragen sollte, nur um in die andere Hälfte seiner Stadt zu kommen (den Durchgangsverkehr nehme ich mal aus), wäre das ja grotesk.
Kann mir das grad gut am Bsp meiner Stadt vorstellen, wenn Ich aus dem südlichen Teil in den nördlichen wollte.
Ein anderes Bsp, welches Ich kenne ist eine Umweltzone, die ca. 5 Km vor der Landkreisstadt mitten auf einer zweispurigen, autobahnähnlichen, Bundesstraße ausgeschildert ist.
Wenn man das nicht weiß, bleibt einem nichts anderes übrig, als weiter zu fahren und zu hoffen in keine Kontrolle zu geraten.
Andere Autofahrer, die es wissen müssen ebenfalls weite Umwege in Kauf nehmen.
Wo ist da der Sinn ?!
Anwohnerschutz kann auch in einem Tempo 30 erfolgen.
Aber nur um von einer Seite der Stadt in die andere zu kommen 25 Km Umweg in Kauf nehmen... dazu wäre ich nicht bereit.
Die Ausschilderung würde Ich doch ganz gerne mal sehen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. Mai 2021 um 08:58:09 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 10. Mai 2021 um 11:29:45 Uhr:
Es ist auch 100% verständlich, dass Anlieger vor dem Durchgangsverkehr geschützt werden sollen/müssen.
(...) Wieso ist das verständlich? Wenn es wirklich so ist wie Du beschreibst, kann es doch wohl nicht sein, dass 25km! Umweg weniger schwer wiegen als die Lärm und Luft Belastung für diese Anwohner? Das wäre doch ein Schildbürgerstreich an Umwelt, Straßenabnutzung und Zeit für alle anderen.
Einige Präzisierungen:
1. Warum die Einfahrverbote OK sind:
Nun ja, die Umleitung geht durch eine Wohnsiedlung. Ich würde auch nicht wollen, dass der gesamte Berufsverkehr an meiner Wohnung vorbeidonnert.
Aber....:
a) Grotesk ist es trotzdem. Die Umleitung geht - je nach Nord oder Süd - durch mehrere Ortschaften nebenan, die extra wegen der Umleitung mit Tempo 30 beschildert wurden (auf der dümmst möglichen Art übrigens - z.B. heben die in jeder Ortschaft Tempo 30 direkt vor dem Ortsende.-Schild auf, und schreiben gleich 50 km/h hinter dem Ortsende-Schild aus, damit die Leute nicht beschleunigen).
b) mit einer Baustellenampel statt Sperrung wäre dem Bürger deutlich mehr gedient. Die Umleitung kann immer noch empfohlen werden. Zu meinem Arbeitsplatz fahre ich "nur" 7 km Umweg je Fahrt, und diese 7 km betreffen alle, die an der Ortschaft "vorbeifahren". Das sind die mit Abstand Meisten.
2. Der Umweg ist doch nicht 25 km, sondern die Gesamtstrecke zum Ziel ist ca. 21-22 km (worst case 24 km für Hotelbesucher) laut Google. Die direkte Strecke von mir wäre ca. 4 km. Der Umweg ist demnach "nur" 18 km, was die Sache nicht zwingend besser macht - aber die Präzisierung dient der Wahrheit.
Meine Frage ist aber gelöst:
1. Durchfahren kostet 20 EUR. Hat mein Nachbar vorgestern an Ort und Stelle gezahlt. Was ein zweites mal Durchfahren kostet, hat noch niemand aus meinem Bekanntenkreis probiert.
2. Seit gestern steht dort ein 1-EUR-Jobber mit einer viel zu kleinen Sicherheitsweste in Einheitsgröße, und stellt den Weg mit einer Baustellenbake zu. Wenn der Bus kommt, macht er die Bake weg, nach der Durchfahrt wieder hin. Zumindest ist das tagsüber so. Folge:
- Von Osten kommend fährt man ca. 4-8 km bis zur Bake (je nach Startpunkt), wendet, fährt 6 - 8 km zurück (Zur Umleitung Nord: 6 km, zur Umleitung Süd: 8 km) und man ist auf der Umleitung.
- Von Westen kommend fährt man erst durch das gesamte, gesperrte Wohngebiet, und durch die Baustelle - und bevor man den Bereich verlassen kann, muss man wenden, und komplett zurückfahren.
Wo das ist? Eine gewisse Privatsphäre möchte ich dann doch behalten, andererseits ist das auch nicht leicht, weil die Hinweise für jeden Online-Detektiv ausreichen, um die Ortschaft ausfindig zu machen. So sehr viele kleine Städte gibt es in Südniedersachsen ja auch nicht.
Google Maps zeigt die Baustelle zwar in rot und gelb an, aber lotst trotzdem durch (was ja für Normalos nicht geht - mit Fahrrad, Motorrad [rein technisch] oder zu Fuß geht's natürlich).