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Verkehrssicher nach Unfall?
Hallo zusammen,
das ist mein erstes Mal hier. Ich hoffe der Thread ist an der richtigen Stelle.
Meine Freundin ist am Wochenende auf Schnee gerutscht und hat unser Auto in einen Zaun/Biergarten gesetzt. Das Auto fährt noch. Also Fahrwerk und Motor sind unbeschädigt. Aber die Karosserie ist auf der Beifahrerseite komplett eingedrückt. Beifahrer-scheibe kaputt. Seitenairbag Beifahrerseite ausgelöst.
Jetzt wollte ich fragen, ob mir jemand erklären kann, wie ich das Auto am ehesten los werde:
Darf ich das so noch zu einem Händler Fahren? Im Prinzip ist ja bis auf die Scheibe und die Funktionsfähigkeit der Tür nichts am Auto eingeschränkt, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
P.s: Wenn jemand Interesse hat. Citreon Saxo Chrono 1.1L. Zündkerzen, Keilriemen, Zahnriemen, Bremsen, Luftfilter und Öl neu gemacht. Tank und Klimaanlage aufgefüllt. Mit 8 Rädern+Reifen. Hochrhein.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2018 um 08:55:02 Uhr:
Oder neue Scheibe und der Freundin zum üben lassen. Solange keine scharfkantigen Teile abstehen ist eine verbeulte Seite für die Verkehrssicherheit kein Problem.
Gruß Metalhead
Die Scheibe wird wahrscheinlich nicht das Problem sein sondern der Airbag, damit würde das Auto keinen TÜV bekommen und ist damit auch nicht mehr Verkehrssicher. Also nicht mehr damit fahren außer in die Werkstatt.
MfG
Mike
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17 Antworten
zum Händler zum verscherbeln? oder zum reparieren. Zur Werkstatt darfst du den fahren, aber nur dahin.
Ein Händler wird wohl nicht viel Interesse an einem Totalschaden haben.
Bei Mobile einstellen und abholen lassen. Erwarte aber nicht mehr als den Schrottwert. Ein Foto wäre interessant.
Gesamte Breitseite rechts kaputt und Airbag ausgelöst ist bei dem Auto ein Fall zum Ausschlachten.
Nicht fahren, mit vielen Fotos bei Mobile rein und von einem Unfallwagenaufkäufer abholen lassen.
Oder neue Scheibe und der Freundin zum üben lassen. Solange keine scharfkantigen Teile abstehen ist eine verbeulte Seite für die Verkehrssicherheit kein Problem.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2018 um 08:55:02 Uhr:
Oder neue Scheibe und der Freundin zum üben lassen. Solange keine scharfkantigen Teile abstehen ist eine verbeulte Seite für die Verkehrssicherheit kein Problem.
Gruß Metalhead
Die Scheibe wird wahrscheinlich nicht das Problem sein sondern der Airbag, damit würde das Auto keinen TÜV bekommen und ist damit auch nicht mehr Verkehrssicher. Also nicht mehr damit fahren außer in die Werkstatt.
MfG
Mike
Zitat:
@e30lion schrieb am 20. Dezember 2018 um 10:50:10 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2018 um 08:55:02 Uhr:
Oder neue Scheibe und der Freundin zum üben lassen. Solange keine scharfkantigen Teile abstehen ist eine verbeulte Seite für die Verkehrssicherheit kein Problem.
Gruß Metalhead
Die Scheibe wird wahrscheinlich nicht das Problem sein sondern der Airbag, damit würde das Auto keinen TÜV bekommen und ist damit auch nicht mehr Verkehrssicher. Also nicht mehr damit fahren außer in die Werkstatt.
MfG
Mike
TÜV nicht bestanden ist auch rechtlich gesehen kein Beweis für Verkehrsunsicherheit.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 20. Dezember 2018 um 10:53:38 Uhr:
TÜV nicht bestanden ist auch rechtlich gesehen kein Beweis für Verkehrsunsicherheit.
Für was bezahle ich den TÜV dann?
Welcher Grund für das nicht bestehen der Hauptuntersuchung das die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt?
MfG
Mike
Zitat:
@e30lion schrieb am 20. Dezember 2018 um 11:01:19 Uhr:
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 20. Dezember 2018 um 10:53:38 Uhr:
TÜV nicht bestanden ist auch rechtlich gesehen kein Beweis für Verkehrsunsicherheit.
Für was bezahle ich den TÜV dann?
Welcher Grund für das nicht bestehen der Hauptuntersuchung das die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt?
MfG
Mike
Für was bezahle ich den TÜV dann....
Du bezahlst ihn dafür das er feststellt ob dein Fahrzeug den vom Gesetzgeber festgelegten Standards zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Diese sind NICHT gleichzusetzen mit der Verkehrssicherheit
Beispielsweiße kann ein Auto von TÜV oder anderer Organisationen die HU- Prüfberechtigt sind nur dann stillgelegt werden, wenn es klar nicht Verkehrssicher ist. Mängel allein die ein Auto bei der HU scheitern lassen beeinträchtigen nicht zwangsläufig dessen Verkehrssicherheit. Deswegen darfst du im Regelfall auch nach nicht bestandener HU wieder wegfahren und die Mängel richten lassen.
Zitat:
@e30lion schrieb am 20. Dezember 2018 um 10:50:10 Uhr:
Die Scheibe wird wahrscheinlich nicht das Problem sein sondern der Airbag, damit würde das Auto keinen TÜV bekommen und ist damit auch nicht mehr Verkehrssicher. Also nicht mehr damit fahren außer in die Werkstatt.
Dafür wurde doch der Widerstand erfunden.
Wenn das sowieso eine Alleifahrerkiste ist, ist der Beifahrerairbag doch völlig wurscht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 20. Dezember 2018 um 11:05:23 Uhr:
Du bezahlst ihn dafür das er feststellt ob dein Fahrzeug den vom Gesetzgeber festgelegten Standards zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Diese sind NICHT gleichzusetzen mit der Verkehrssicherheit
Na ich gehe doch schon davon aus daß mein Fahrzeug verkehrssicher ist wenn es die Plakette bekommt.
Was dann 3 Tage später ein Richter dazu sagt ist was anderes (da kann ja bekantlich viel passieren).
Gruß Metalhead
Gab hier ein Paar mal den Hinweis, dass man lediglich noch in die Werkstatt fahren darf.
Ist das irgendwie geregelt oder eher eine persönliche Meinung?
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 20. Dezember 2018 um 11:05:23 Uhr:
Für was bezahle ich den TÜV dann....
Du bezahlst ihn dafür das er feststellt ob dein Fahrzeug den vom Gesetzgeber festgelegten Standards zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Diese sind NICHT gleichzusetzen mit der Verkehrssicherheit
Beispielsweiße kann ein Auto von TÜV oder anderer Organisationen die HU- Prüfberechtigt sind nur dann stillgelegt werden, wenn es klar nicht Verkehrssicher ist. Mängel allein die ein Auto bei der HU scheitern lassen beeinträchtigen nicht zwangsläufig dessen Verkehrssicherheit. Deswegen darfst du im Regelfall auch nach nicht bestandener HU wieder wegfahren und die Mängel richten lassen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Zitat:
§ 29 Abs. 3 StVZO
Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII* ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.
*
Zitat:
Anlage VIII Ziffer 1.2.1 zu § § 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13 StVZO:
Bei einer Hauptuntersuchung werden die Fahrzeuge nach Maßgabe der Vorschriften der Anlage VIIIa sowie den im Verkehrsblatt im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden dazu bekannt gemachten Richtlinien auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht.
Mit dem Anbringen der Prüfplakette an einem mängelfreien Fahrzeug bescheinigt die Prüfungsorganisation also auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs im Sinne der StVZO.
Grüße vom Ostelch
Ebay Kleinanzeigen wäre zum veräußern auch eine schnelle Möglichkeit. Springt halt nicht viel bei raus, geht aber meist schnell.
Wenn nix Absteht, scharfkantig oder sonstwie gefährlich ist, bleiben drei wesentliche Punkte:
- Airbag
- Scheibe
- Tür (wäre schon nicht schlecht, wenn man nicht aus dem Auto ziehen könnte, wenn dir auch links einer reinfährt).
Man könnte natürlich für ein paar Euro eine neue Scheibe und einen gebrauchten Sitz mit funktionierendem Airbag (wahrscheinlich verboten, wenn nicht durch spezell geschulte Superspezial-Spezialisten durchgeführt) kaufen sowie die Tür irgendwie gängig machen.
Oder auf den Schrottplatz damit. Oder einen freundlichen Gutachter fragen, ob er das Auto in die Restwertbörse einstellt.