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Verkehrsunfall durch kurzes blinken wer hat schuld?
Hallo ihr lieben,
Ich hatte vor ca 3 Wochen ein Verkehrsunfall wärend ich auf der Vorfahrtsstasse fuhr.
Auf der rechten Seite an einer Einmündung stand ein Pkw am warten um auf die Vorfahrtsstasse Abzubiegen.
Ich fuhr 55 km mit dem Tempomat ca 4-5 Meter vor der Einmündung blinkte ich nach rechts dabei wollte ich die zweite Einmündung raus fahren.
Zwischen der ersten und der zweiten Einmündung sind gerade mal 50 Meter.
Wie auch immer kaum sah das stehende Pkw mein blinkt Zeichen schon flitzte sie auf die Straße und ich bremste stark lenkte nach rechts und traff das Pkw am rechten hinter Rad.
Mein Fahrzeug hat ein Schaden von 13.000Euro
Jetzt will die gegnerische versicherung nicht zahlen und ich muss meine Vollkasko in Anspruch nehmen sagte meine Anwältin.
Und das alles wegen ein kurzes blinken.
Kennt jemand sich damit aus? Oder im Freundeskreis?
Obwohl ich mir drüber im klaren bin das recht haben und recht bekommen zweierlei ist, finde ich Wer auf der Vorfahrtsstasse ist sollte eigentlich recht bekommen oder?
Wäre nett wenn ihr was dazu schreiben würdet.
Mfg picolino
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 6. Juni 2015 um 10:57:43 Uhr:
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 6. Juni 2015 um 10:51:08 Uhr:
Wie kann man ausversehen an den Blinker kommen?
da der Blinkerhebel idR link neben dem Lenkrad liegt: durch vorbeistreifen der linken Hand.
Wenn das denn wirklich so ist, sollte man als Versehendlichblinker auch sofort auf mögliche Folgen im Vorfeld einrichten.
Wenn ich im Kreisel blinke, an der Ausfahrt merke das ich doch noch eine zu früh bin, jetzt nicht ausfahre, sondern noch eine Ausfahrt weiter, dann bestehe ich doch nicht auf meine weitere Vorfahrt ! Ich rechne damit das dies jemand nutzt um in den Kreisverkehr einzufahren, was im Sinne eines flüssigen Verkehrsablaufs auch genau das richtige ist. Ich bin jetzt in der Verantwortung diese Missverständnis, welches durch mein Versehen ausgelöst wurde, wieder gerade zu rücken.
Ich bilde mir jetzt nicht ein, nur weil ich ja im Kreisel bin habe ich immer Vorfahrt egal welches Lichtspiel ich nun an meinem Auto aktiviere.
Um es noch mal kurz zu formulieren, wenn ich merke das meinem Handeln nicht folgt was ich damit ankündigen möchte, bzw. was andere aus meinem Handeln entnehmen können was mein Handeln nach gültigen Regeln ausagen muss, dann bin ich in der Pflicht mich drauf einzustellen, das eine andere Handlung eines anderen VTs erfolgen wird, die jetzt wiederum mit meinem weiteren Handeln in einen Konflikt gerät. Diesen evtl. Konflikt bin ich in der Pflicht wieder zu beseitigen
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128 Antworten
Hast du da nur geblinkt oder gleichzeitig schon dein Tempo vermindert?
Blinken alleine ist kein Freifahrtschein, auf die Vorfahrtstraße einzufahren, wenn man Vorfahrt gewähren muss.
Wenn Du in deiner Schilderung nichts wesentliches ausgelassen hat, solltest Du ganz schnell nach einem anderen, fähigeren Anwalt Ausschau halten.
Ich bin zwar kein Jurist aber ich kann nicht einmal annähernd nachvollziehen, warum Du hier den Großteil der Schuld zugesprochen bekommen solltest?!
Ich denke mal, dass es hier maximal eine Teilschuld geben kann. Sicher hast du geblinkt, aber der andere Verkehrsteilnehmer müsste hier auch so lange warten, bis deine Absicht klar erkennbar ist. Hättest du z:B. ,wie oben schon angemerkt wurde, gebremst( mit setzen des Blinkers) kann man davon ausgehen, dass du die erste Ausfahrt nimmst.
Die Andere ist sozusagen bei unklarer Verkehrslage gefahren, welche diu allerdings heraufbeschworen hast.
Inwieweit das Versicherungen oder gar Richter sehen, kann man natürlich nicht sagen.
Ich hatte vor 30 Jahren die alleinige Schuld zugesprochen bekommen, ich verließ mich auf das Blinken und es kam zum Unfall. Wobei der Unfallgegner nach dem Unfall mir gegenüber sich sogar entschuldigte, dass er aus Ortsunkenntnis falsch geblinkt hat, in Anwesenheit der Polizei bestritt mit Nachdruck den Blinker gesetzt zu haben.
Im Normalfall gibt das eine Teilschuld. Denn du hast nicht zu blinken und der Unfallgegner hat sich zu vergewissern, dass auch wirklich eine Abbiegeabsicht bestand.
Wenn es keine Zeugen gab, wäre es natürlich für einen selbst das beste zu sagen, man hat gar nicht geblinkt.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 5. Juni 2015 um 21:08:25 Uhr:
Blinken alleine ist kein Freifahrtschein, auf die Vorfahrtstraße einzufahren, wenn man Vorfahrt gewähren muss.
...
Dann könnte man das blinken eigentlich abschaffen.
Wozu ist es denn sonst gut, wenn nicht dazu, frühzeitig seine Absichten anzuzeigen, damit sich andere drauf einstellen können ?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:28:44 Uhr:
Im Normalfall gibt das eine Teilschuld. Denn du hast nicht zu blinken und der Unfallgegner hat sich zu vergewissern, dass auch wirklich eine Abbiegeabsicht bestand.
Wenn es keine Zeugen gab, wäre es natürlich für einen selbst das beste zu sagen, man hat gar nicht geblinkt.
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der auf dwr Vorfahrtstraße machen kann, was er will. Ich darf erst einfahren, wenn er vorbei ist.
Das ist die Theorie. In der Praxis sieht es anders aus. Ich hatte auch mal fast nen Crash, weil eine Dame 200m vorm Abbiegen innerorts blinkte. Dummerweise stand ich an der Kreuzung 150m davor. Dennoch hätte ich wohl Schuld gehabt und diese auch nicht bestritten.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:28:44 Uhr:
Im Normalfall gibt das eine Teilschuld. Denn du hast nicht zu blinken und der Unfallgegner hat sich zu vergewissern, dass auch wirklich eine Abbiegeabsicht bestand.
Und wenn der Blinker defekt ist und deswegen blinkt bekommt man deiner Meinung nach eine Teilschuld, obwohl gar keine Abbiegeabsicht bestand? Spannende Rechtsauffassung …