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Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich. Wer kennt Vergleichbare Situationen?
Ich hatte am 29.11.17 einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung.
Zum Hergang:
Ich befuhr eine Vorfahrtsstr. und bog aus dieser links ab.
Mein Unfallgegner kam aus einer Seitenstr. Mit Stopschild und überfuhr dieses.
Da er sehr schnell unterwegs war musste er mir ausweichen und Fahrwege mir vor mein Fahrzeug in die Seitenstrasse.
Für mich war die Sache eigentlich klar. Heute kam Post des Gegnerischen Anwaltes der meine Schuld einforderte.
Nach erstem Schock meinte mein Anwalt das das eine Langwierige sache werden könnte.
Kennt jemand Vergleichbare Unfälle mit rechtlichem Ausgang der Schuldfrage. Gerne mit Verweis auf Az etc.
Hier noch ein Bild des Unfallherganges.
Zur Anmerkung, mein Fahrweg ist der Rote.
Beste Antwort im Thema
Keine Ahnung warum alle anderer Meinung sind, TE ist einfach schuldig - ganz einfach.
Selbst wenn der andere nicht angehalten hat, ist doch sch**** egal????
Der TE sagt er hat gesehen wie er nicht angehalten hat?? Andere Zeugen wohl auch?? NA UND??
Spielt jetzt jeder den Beamten oder was ist los?
Stop-Schild und die Unfallstelle haben nichts miteinander zutun ganz einfach - Wenn der TE es gesehen hat, auch wenn nicht, ist trotzdem der TE dem Kollegen in die Seite gefahren - Er hat die Vorfahrt missachtet, nicht mehr & nicht weniger, was macht denn ein Zivil-Fahrzeug oder Rettungswagen? Die halten da bestimmt nicht an wenn es um Leben und Tot geht & fahren auch durch - Würde der TE da auch auf sein Recht bestehen und sich denken "Nö er hat nicht angehalten also fahre ich mal trotzdem durch & nimm seine Vorfahrt"?
Ich glaube dem TE, keine Frage, aber das sieht einfach schlecht für ihn aus - Meine Meinung & so wird sich der Golf 7 Fahrer eventuell auch aus der Sache raus reden.
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143 Antworten
Nicht beirren lassen. Die Schuld ist eindeutig: auch ohne Stop- Schild hätte er warten müssen, egal in welche Richtung du fährst. Vermutlich versucht die gegnerische Seite einen Dummfang und will es anders darstellen, als es war. Dass du bereits einen Anwalt hast, ist gut. Lass ihn das regeln. Hilfreich wäre die Aufnahme der Polizei, falls vorhanden.
Würde ich auch so sehen. Du hattest Vorfahrt und der Unfall war für Dich unvermeidbar weil Du nicht mit einer Vohrfahrtsverletzung rechnen musstest.
Laut Polizei bin ich Schuld.
Aussage der Polizei:
Es ist unrelevant das der Unfallgegner das Stopschild ünerfuhr da dieser sich nach dem Stopschild auf der Vorfahrtsstrasse befindet wäre ich wartepflichtig. Ich was aber schon am Abbiegevorgang.
M in Anwalt meinte jetzt das es problematisch wäre dies zu beweisen das er „nicht“ angehalten hat und ich schon am fahren war.
Habe gehofft es kennt evtl. jemand Versand gleichbare Rechtsquellen die mir etwas helfen.
War heute echt geschockt als ich das Schreiben gelesen habe
Das sich der Unfallgegner nach dem abbiegen auf der Vorfahrtsstrasse befand ist klar.
Er hätte aber gar nicht losfahren dürfen da Du anscheinend schon beim Abbiegen warst.
Es fehlen aber vom TE die genauen Anstosspunkte der Fahrzeuge um sich ein genaues Bild machen zu können.
Bist Du Ihm in die Seite gefahren oder er Dir ?
Was für einen Schwachsinn erzählt denn die Polizei da? Das würde ja bedeuten, jedes Mal, wenn jemand eine Kreuzung (also den Bereich ohne Bordsteine quasi) befährt, ändern sich die Verkehrsregeln.
Unfallstelle ist in Bild 4 eingezeichnet.
Hier nich das Bild nach dem Unfall. Ich war schon fast in der Strasse drin. Der Gegner musste vor mich ausweichen um mir nicht in die Seite zu fahren
Ich denke. dass wird schwierig für Dich werden, wenn er aus der Einbahnstraße kam (Bild 3 rechter Rand), dann dürfte er wirklich schon Gegenverkehr von Dir gewesen sein. Es ist eine ganz unglückliche Verkehrsregelung an der Stelle.
Es ist halt keine Kreuzung, es sind Einmündungen von 2 Strassen bei einer abknickenden Vorfahrt. Ich glaube, Du hast keine guten Karten. Hör auf Deinen Anwalt und versuch die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Deine Versicherung wird den Schaden des Gegners bezahlen (bei VK auch Deinen), solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben, zahlst Du den Anwalt im schlimmsten Fall (von dem gehe ich aus) selber.
Die Sache sieht schlecht aus, lt Bild handelt es sich um eine abkbiegende Vorfahrtstrasse, das heißt durch den Abbiegevorgang verläßt man denBereich der Vorfahrtstrasse, genau so sieht es vermutlich die Polizei.
Ich habe Rechtschutz. Der Gute Mann ist aber nach mir losgefahren. Ich kann es nicht glauben das ich von jemanden der ein Stopschild überfähr aus einer Tempo 30 Zone rausshiest und ich nachher der Sündenbock sein muss.
Da muss es eine Möglichkeit geben.
Ich habe auch schon meinem Anwalt gesagt das ich auf jedenfall vor Gericht gehen werde. Ich muss hier mind. eine Teilschuld des Gegners oder mehr erzielen.
Ich fahre jedes Jahr weit über 70tkm und habe noch nie einen Unfall verachuldet.
Die Welt ist oft sehr ungerecht, aber ich wehre mich mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen.
Ich sehe das eher als einen Kreuzungsbereich an, da auch die Strassen direkt aneinandergrenzen.
Ich sehe da nicht einmal ein grades Stück Gehweg zwischen den Einmündungen sondern die beiden an die Vorfahrtsstrasse einmündenden Strassen liegen direkt nebeneinander.
@ TE Du wirst hier sehr viele unterschiedliche Meinungen lesen.
Ein Fall für die Anwälte.
Vergess Bitte nicht uns über den Ausgang des Rechtsstreite zu unterrichten - auch wenn es lange dauert.
Zitat:
@Wolf-Dieter08 schrieb am 8. Januar 2018 um 23:02:34 Uhr:
Die Sache sieht schlecht aus, lt Bild handelt es sich um eine abkbiegende Vorfahrtstrasse, das heißt durch den Abbiegevorgang verläßt man denBereich der Vorfahrtstrasse, genau so sieht es vermutlich die Polizei.
Man verlässt die Vorfahrtsstrasse NACH dem Abbiegen.
Eine Vorfahrtsstrasse hat keine unterschiedlichen Bereiche.
Ich neige auch dazu, das eher als Kreuzungsbereich anzusehen und dann ist der TE Nutzer der Hauptstraße und der Gegner Einbieger aus der Nebenstraße. Wenn der Gegner seinen Stoppverstoß zugegeben haben sollte, würde das die Sache vereinfachen.
Für die Frage, wer Vorfahrt hatte, sollte die Beschilderung maßgeblich sein.
Wenn das Hauptstraßenschild mit Zusatzschild so aussah wie in deiner Skizze, also mit nur einer Nebenstraße, in die du abgebogen bist, hast du schlechte Karten. Dann ist die zweite Einmündung (mit dem Stopschild), aus der dein Unfallgegner kam, eine getrennte Kreuzung. Er befand sich mithin von dir aus gesehen im Gegenverkehr auf der Hauptstraße, du wärst beim Linksabbiegen also wartepflichtig gewesen.
Dass er vorher das Stoppschild missachtet hat, ist dabei unerheblich. Ursache für den Unfall ist dein Verstoß gegen die Wartepflicht beim Linksabbiegen. Mit viel Glück und einem sehr guten RA sind vielleicht 25 % Teilschuld des Gegners drin.
Sieht es dagegen von der Beschilderung her so aus wie hier https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../, hättest du recht. Du als Hauptstraßenbenutzer hättest Vorfahrt gehabt.
Zitat:
[. Wenn der Gegner seinen Stoppverstoß zugegeben haben sollte, würde das die Sache vereinfachen.
Wird er denke freiwillig nicht machen.
Das Bild der Schematischen Darstellung war das einzige was ich so gefunden habe im Netz.
Auf meiner Stasse gab es ausser dem Stoppschild keine weitere Beschilderung.