1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkehrsunfall Kreuzung (Straßenschild verdeckt)

Verkehrsunfall Kreuzung (Straßenschild verdeckt)

Themenstarteram 4. August 2017 um 16:28

Hallo zusammen,

vor einer Woche hatte ich einen Verkehrsunfall. An einer Kreuzung fuhr ich auf der Vorfahrtsstraße und mir ist einer reingefahren. Laut Polizei bin ich natürlich der Geschädigte, da ich mich auf der Vorfahrtsstraße befand. Nur hat die Unfallverursacherin das Vorfahrt gewähren Schild nicht gesehen, da es von einem Transporter verdeckt war.

Da ich noch nie einen Unfall hatte bin ich mir nicht sicher wie die Rechtslage ist. Ich bin dennoch der Geschädigte und mir kann keine Teilschuld mit angehangen werden oder?

Freue mich schon auf eure Antwort.

Viele Grüße,

Alex

Beste Antwort im Thema

Hallo, Situ,

Zitat:

@situ schrieb am 5. August 2017 um 13:56:59 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 5. August 2017 um 13:16:54 Uhr:

Und wenn dann die Unfallgegnerin noch ortsansässig ist und die Straße kennt.....

dann spielt das ebenfalls keinerlei Rolle.

stimmt so nicht.

Für den TE würde es nicht die geringste Rolle spielen, denn ihm kann man gar keinen Vorwurf machen.

Für die Unfallverursacherin kann es einen erheblichen Unterschied machen, denn wenn man ihr nachweisen kann, dass sie wusste, dass sie dort die Vorfahrt zu beachten hat, kann sie kaum darauf hoffen, von einem möglichen Falschparker einen Teil des Schadens erstattet zu bekommen und wenn es dumm für sie läuft, kann man ihr sogar den Verdacht einer Straßenverkehrsgefährdung vorwerfen, wenn sie dann einfach in die Kreuzung hineinfährt, nur, weil das VZ verdeckt ist.

Viele Grüße,

Uhu110

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
am 4. August 2017 um 16:42

Du hattest Vorfahrt und die Versicherung Deines Unfallgegners ist Schadenersatzpflichtig.

Ob der Unfallgegner oder seine Versicherung versucht sich das Geld von der Kommune zurück zu holen kann Dir egal sein.

Warum solltest du schuld sein? Hast du etwas falsch gemacht? War die Situation irgendwie unklar? Fühlst du dich schuldig?

Aber vielleicht ist für die Verursacherin von der zuständigen "Behörde" etwas zu holen...

Ansonsten müsstest du schon etwas mehr zur Situation schreiben.

Edit:

Warum eigentlich von der Behörde, wenn da ein Transporter stand... stand der vielleicht im Parkverbot?

Themenstarteram 4. August 2017 um 16:53

Danke für die Antwort @einsdreivier,

nein ich fühle mich nicht mitschuldig, denn ich befand mich ja auf der Vorfahrtsstraße und die Dame ist mir aus der Kreuzung reingefahren, da sie das Vorfährt gewähren Schild nicht gesehen hat.

Für die Polizei war der Fall ja auch zu 100% klar.

 

Jedoch bin ich nur unsicher was passiert wenn Vorfahrtsschilder verdeckt sind wie bei der Unfallverursacherin. In dem Fall kann wahrscheinlich nur derjenige eine Mitschuld angehangen werden welcher das Verkehrsschild durch einen parkenden Transporter verdeckt hat, richtig?

Ist eine Haltelinie, bzw eine Markierung, auf der Straße aufgebracht um sichtbar zu machen das man keine Vorfahrt hat? Wenn ja dann ist die Sache auch ohne erkennbares Schild klar, denn eine solche Linie hat nur eine Straße die nicht Vorfahrtsstraße ist.

am 4. August 2017 um 17:14

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 4. August 2017 um 18:44:12 Uhr:

Aber vielleicht ist für die Verursacherin von der zuständigen "Behörde" etwas zu holen...

Hat die "Behörde" dort den Transporter hingestellt, damit er das Schild verdeckt?

Es ist doch tägliches Brot, dass Schilder durch die Vehikel anderer VT eben dann nicht zu sehen sind, wenn man einen Blick erhaschen möchte. Dann muss man halt das Negativste annehmen, wenn es sich nicht klären lässt und entsprechende Vorsicht walten lassen.

Parken direkt an der Kreuzung ist verboten. Wenn er da aber steht, weil er zum Beispiel selbst die Vorfahrt achten musste - tägliches Brot.

Kennt noch jemand das Urteil mit dem Ohr auf der Schiene? Wurde damals belacht, weil die Leute es nicht kapiert haben. Wenn es die wirklich einzige Möglichkeit ist, zu verhindert, dass man vom Zug überrollt wird, dann ... (als mal jemand meinte, er hätte auf gut Glück fahren müssen, weil - und dann hätte es eben fürchterlich gekracht).

Wenn ein VT Schilder nicht erkennen kann und das Folgen hat, ist das seine Sache. IMMER.

Ob da eine Linie ist, ist völlig egal.

Und wenn dann die Unfallgegnerin noch ortsansässig ist und die Straße kennt.....

am 5. August 2017 um 11:56

Zitat:

@trouble01 schrieb am 5. August 2017 um 13:16:54 Uhr:

Und wenn dann die Unfallgegnerin noch ortsansässig ist und die Straße kennt.....

dann spielt das ebenfalls keinerlei Rolle.

Hallo, Situ,

Zitat:

@situ schrieb am 5. August 2017 um 13:56:59 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 5. August 2017 um 13:16:54 Uhr:

Und wenn dann die Unfallgegnerin noch ortsansässig ist und die Straße kennt.....

dann spielt das ebenfalls keinerlei Rolle.

stimmt so nicht.

Für den TE würde es nicht die geringste Rolle spielen, denn ihm kann man gar keinen Vorwurf machen.

Für die Unfallverursacherin kann es einen erheblichen Unterschied machen, denn wenn man ihr nachweisen kann, dass sie wusste, dass sie dort die Vorfahrt zu beachten hat, kann sie kaum darauf hoffen, von einem möglichen Falschparker einen Teil des Schadens erstattet zu bekommen und wenn es dumm für sie läuft, kann man ihr sogar den Verdacht einer Straßenverkehrsgefährdung vorwerfen, wenn sie dann einfach in die Kreuzung hineinfährt, nur, weil das VZ verdeckt ist.

Viele Grüße,

Uhu110

am 5. August 2017 um 12:54

Natürlich stimmt meine Aussage.

Es spielt für die Frage und die Situation des TE KEINERLEI Rolle.

Wenn die Unfallverursacherin hier Rat suchen möchte, kann sie ja einen Thread dazu eröffnen. Gegenstand dieses Threads war sie bisher nicht. Aber schön, dass wir auch diesen Schauplatz eröffnen (nee, eigentlich nicht).

Hallo, Situ,

Zitat:

@situ schrieb am 5. August 2017 um 14:54:16 Uhr:

Natürlich stimmt meine Aussage.

Es spielt für die Frage und die Situation des TE KEINERLEI Rolle.

hättest Du es gleich so geschrieben, hätte ich gar keinen Kommentar dazu abgegeben, aber so, wie es zuerst geschrieben wurde, hat es sich so gelesen, als würde es für die Unfallverursacherin selber überhaupt keine Rolle spielen.

Viele Grüße,

Uhu110

am 6. August 2017 um 14:28

So wirst du das wohl missverstanden haben und deshalb habe ich das Missverständnis gerade gerückt.

Wir diskutierten hier ausschließlich, ob dem TE irgendetwas zugrechnet werden kann, weil der Unfallverursacherin eine der üblichen, dümmlichen Ausreden einfiel.

Wahrscheinlich war da nie ein LKW - aber das spielt hier im Kontext eben keinerlei Rolle.

am 6. August 2017 um 18:19

Klar könnte dem TE etwas zu Last gelegt werden. Denn leider ist hier keinerlei Schilderung des genauen Unfallhergangs ersichtlich. Wenn nämlich der andere zwar den Vortritt missachtet hat, aber der TE in den Wagen der Unfallverursacherin gefahren ist, dann könnte man ihm erzwingen des Vortritts vorwerfen. Eine Teilschuld könnte man ihm auch anheften wenn der andere Wagen ihn im vorderen Bereich des Wagens getroffen hat. Weil man dann davon ausgehen könnte, das er gesehen hat das die andere sich falsch verhaltet und hätte Bremsen können.

Denn wie schon mehrfach gesagt, die Polizei nimmt lediglich den Fall auf und entscheidet ob von ihrer Seite her was kommt. Wer der Schuldige/Teilschuldige/Unschuldige ist und wer wie viel vom Schaden zu bezahlen hat, das entscheidet die Versicherung anhand der Sachlage, die hier leider nicht genug geschildert wurde.

Aber primär ist es schon so, das derjenige der die Vorfahrt missachtet auch bezahlen müsste.

Hier hätte ich mal was für euch zum Diskutieren wer da die Rechnung bezahlt. Schaut mal das Foto an, auf der einen Seite ist max. 60km/h erlaubt, auf der anderen Seite ist die bisherige 50km/h aufgehoben und somit 80km/h erlaubt.

Was denkt ihr jetzt, wenn rechts abgedeckt war, warum auch immer, dann bewegt man sich bei einer Busse im Bereich von einem Fahrverbot, wer das wohl bezahlt? Und die zuständige Behörde sagt mir das alles korrekt sei

am 7. August 2017 um 5:42

Gab es nicht zum Thema verschneite Schilde und co in der Fahrschule klare Regeln?

 

Ich bin der Meinung zu erinnern:

Nur die markanten Schilder (votfahrt, Stop) sind immer zu beachten da die Form auch durch Schmutz und Schnee zu erkennen ist.

 

Tempolimits werden dahingehend aufgehoben. Da niemand erwarten kann, dass jeder das Schild kennt und dadurch das Tempolimit. Aber, man muss trotzdem behutsam fahren, hat ja sein Grund warum das Schild nicht sichtbar ist.

 

 

Zum Themenstarter:

 

Die Unfallverursacherin hätte sich vor einbiegen in die Kreuzung OHNE erkennbares Schild behutsam rantasten müssen. Dh immer davon ausgehen man hat keine Vorfahrt. Zur imaginären halte Linie ranfahren, und schauen. Im Normalfall erkennt man dann auch die Schilder der kreuzenden Straßen.

 

Wer durch rauscht, hinsichtlich "kein Schild ich darf fahren" hat selbst schuld.

 

Themenstarteram 7. August 2017 um 5:50

Danke euch für die zahlreichen Antworten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit