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Verkehrsunfall Stoppschild

Themenstarteram 26. Februar 2023 um 2:35

Guten Morgen liebe Motorfreunde,

Ich hatte vor gut 3 Wochen einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit meiner Tochter(2).

Ich versuche dabei den Unfall so objektiv wie möglich zu schildern und würde gerne eure Einschätzung zu dem Vorfall wissen, da ich ein wenig verunsichert bin durch die gegnerische Versicherung.

Ich führ von Außerorts nach Innerorts ein bis zu einer Kreuzung. Dabei hab ich auf die Geschwindigkeit (50km/h) geachtet, da ich mit meiner Tochter möglichst langsam fahre um sie nicht durch die Kurven zu schleudern und vor allem, weil es an dem Mittag gut kalt war. Jetzt fuhr aus der Kreuzung an dem das Stoppschild stand der Unfallgegner auf die Kreuzung und in mein Kotflügel/Motorhaube (rechts) rein.

dabei hat sich der Unfallgegner einmal um 180 grad gedreht und ist mit seinem Hinterteil nochmal in mein Reifen hinten rechts geknallt. Ich wurde dabei auf die andere Straßenseite nach der Kreuzung Katapultiert.

Vor Ort hat sich die der Unfallgegner (alte Frau ca.70 Jahre) sehr einsichtig gezeigt und zu mir gesagt wie sehr es ihr leid tät und dass es alles ihre Schuld sei. Zu dem Zeitpunkt war natürlich die Polizei nicht vor Ort und an mögliche Zeugen erringe ich mich nicht wegen des Schocks, der Angst um meine Tochter und des Adrenalins.

Die Polizei vor Ort meinte der Unfallgegner wäre der Hauptverursacher.

Jetzt habe ich Anfang der Woche Post von der gegnerischen Versicherung erhalten die von meinem Anwalt weitergeleitet wurde, dass die Versicherung das Gutachten meines Fahrzeuges Prüfen möchte und der Unfallgegner Behauptet ich sei zu Schnell gewesen. Was ich laut meines wissen nicht war.

Nun sitze ich Zuhause ohne Auto mit Prellungen, Verstauchtem arm, Schleudertrauma und einer PTBS die durch den Unfall verursacht wurde.

Die Diagnosen und weitere wurden mir in laufe der Wochen gestellt durch Ärzte und einem Psychologen gestellt.

Wie seht ihr den fall. Könnte ich bei dem Fall eine Teilschuld zugesprochen bekommen?

Unfallkreuzung
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44 Antworten
am 26. Februar 2023 um 5:24

Meiner bescheidenen Meinung nach bekommst eher keine Teilschuld. Hier sollte aber dein Anwalt die bessere Anlaufstelle als MT sein. Das die Versicherung des Gegners nicht alles freiwillig zahlen will, ist leider normal.

Deine Schilderung ist leider nicht sachlich sondern sehr emotional. Der Unfallablauf ist kaum nachvollziehbar.

Ich gehe davon aus, dass du auf der Vorfahrtstraße unterwegs warst.

Entscheidend ist nicht, was du behauptest, wie schnell du unterwegs warst, sondern welche Geschwindigkeit dir an Hand der Unfallfolgen nachgewiesen werden kann.

Wobei Fahrzeugführer immer mit leicht überhöhten Geschwindigkeiten rechnen müssen, also auch deine Unfallgegnerin.

Wenn du auf der Vorfahrtstraße unterwegs warst und bei erlaubten 50 km/h mit 50 km/h oder nur leicht darüber unterwegs warst wirst du keine Teilschuld bekommen.

Unklar ist noch die Zeichung, da du die vorherigen Kurven in deiner Beschreibung nicht erwähnst. Falls dadurch die Sicht extrem so eingeschränkt war, dass du nicht innerhalb deiner Sichtweite im Zusammenhang mit den Wetterverhältnissen anhalten konntest, kann sich meine Einschätzung natürlich ändern. Die von dir angegebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h darf nur ausgenutzt werden, wenn die Bedingungen des §3 StVO "Geschwindgkeit" eingehalten werden.

Wenn die Kurven derart stark sind, dass ein Einblick erschwert ist, muss gerade auch der Unfallverursacher erhöhte Vorsicht walten lassen.

Das Missachten einen Stoppschildes ist so ein massiver Fehler das selbst eine leicht überhöhte Geschwindigkeit von dir meiner Laienmeinung nach kaum zu einer teilschuld führen würde.

Wenn der Straßenverlauf so ist wie auf deinem Bild kannst du auch gar nicht so massiv zu schnell gefahren sein das du eine Teilschuld bekommen würdest.

Also mach dir keine Sorgen das sind die üblichen Winkelzüge der Versicherung

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 26. Februar 2023 um 10:00:38 Uhr:

Wenn der Straßenverlauf so ist wie auf deinem Bild kannst du auch gar nicht so massiv zu schnell gefahren sein das du eine Teilschuld bekommen würdest.

Darf ich Dir vor Augen führen, was der TE in seinem Eingangpost u. a. schrieb?

Zitat:

[...] dabei hat sich der Unfallgegner einmal um 180 grad gedreht und ist mit seinem Hinterteil nochmal in mein Reifen hinten rechts geknallt. Ich wurde dabei auf die andere Straßenseite nach der Kreuzung Katapultiert.

Sorry, mir fehlt's beim TE an kritischer Selbstreflexion hinsichtlich seiner Darstellung des Unfallgeschehens. Ungeachtet der Tatsache, dass der Unfallgegnerin eine besondere Sorgfaltspflicht am VZ 206 ("Halt! Vorfahrt gewähren!") zukommt.

 

 

 

 

Wenn man so schnell gefahren ist, dass man vom Wartepflichtigen nicht rechtzeitig wahrgenommen werden konnte, kann man die Vorfahrt verlieren. Das kann auch gerade hinter Kurven passieren, wenn man da plötzlich mit überhöhter Geschwindigkeit ums Eck flitzt, während sich gerade einer rein tastet. Kommt auf den Einzelfall an, Urteile kann man über Suchmaschinen finden.

Zitat:

@Rigero schrieb am 26. Februar 2023 um 10:17:52 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 26. Februar 2023 um 10:00:38 Uhr:

Wenn der Straßenverlauf so ist wie auf deinem Bild kannst du auch gar nicht so massiv zu schnell gefahren sein das du eine Teilschuld bekommen würdest.

Darf ich Dir vor Augen führen, was der TE in seinem Eingangpost u. a. schrieb?

Zitat:

@Rigero schrieb am 26. Februar 2023 um 10:17:52 Uhr:

Zitat:

dabei hat sich der Unfallgegner einmal um 180 grad gedreht und ist mit seinem Hinterteil nochmal in mein Reifen hinten rechts geknallt. Ich wurde dabei auf die andere Straßenseite nach der Kreuzung Katapultiert.

Sorry, mir fehlt's beim TE an kritischer Selbstreflexion hinsichtlich seiner Darstellung des Unfallgeschehens. Ungeachtet der Tatsache, dass der Unfallgegnerin eine besondere Sorgfaltspflicht am VZ 206 ("Halt! Vorfahrt gewähren!") zukommt.

Ich hatte vor gut 2 Jahren ein Unfall an einem Stoppschild (allerdings war ich der Schuldige)

Obwohl das Geschwindgkeitsniveau nicht sooo hoch war(zum Glück keine größeren Verletzungen) hat es meinen Wagen auch mindesten 1x um 360° gedreht. Das geht alles schneller als man denkt.

 

Wenn die Angaben des TE stimmen, wird der Unfall-Gutachter dies wohl auch entsprechend bestätigen... .

Also ich würde sagen: mal langsam mit irgendwelchen wilden Spekulationen, die dem TE eine Mitschuld "unterjubeln" wollen.

Davon ausgehend, daß die Geschwindigkeit, wie angegeben, nicht überschritten wurde (schon gar nicht erheblich überschritten), ist eine Vorfahrtsverletzung an einem Stopschild eine sehr eindeutige Sachlage. Gerade weil die Örtlichkeiten es erfordern wurde dort ja ein Stopschild aufgestellt. Der Wartepflichtige soll und muß dort den Querverkehr besonders aufmerksam beobachten (besondere Sorgfaltspflicht). Der Vorfahrtsberechtigte kann sich darauf verlassen (Vertrauensgrundsatz) und hat nichts falsch gemacht.

Daß Versicherungen mit allen Mitteln versuchen, ihre Zahlungen zu reduzieren, ist allseits bekannt. Der TE soll auf seinen Anwalt vertrauen, der wird alle unberechtigten Einwände schon abwehren.

Ich hatte vor zwei Jahren auch einen nicht selbst verschuldeten Unfall mit meinem Firmenwagen. Polizei war vor Ort, der Unfallgegner einsichtig. Trotzdem weigerte sich die gegnerische Versicherung, den vollen Schaden zu begleichen. Laut unserer Fuhrparkleiterin ist mittlerweile die erste Reaktion gegnerischer Versicherungen: Wir bezahlen das nicht. Ganz egal, wie klar die Sachlage ist. Wer heutzutage ohne private Verkehrstechtschutzversicherung unterwegs ist, geht ein sehr hohes Risiko ein.

"Wir bezahlen das nicht. Ganz egal, wie klar die Sachlage ist."

Leider richtig, selbst wenn einer Versicherung die Rechtsauffassung des örtlich zuständigen Gerichts nachgewiesen wird, wird nicht bezahlt. Und wegen 106,- € ohne RS-Versicherung eine Klage erheben, kann man keinem Geschädigten zumuten.

Anscheinend werden bei Versicherungen zwei Konten geführt - Schadenersatz auf der einen, da wird gespart, was immer es kostet, Rechtsverfolgungskosten auf der anderen Seite und da kann mit vollen Händen das Geld ausgegeben werden.

Zitat:

@Rocko schrieb am 26. Februar 2023 um 03:35:02 Uhr:

Könnte ich bei dem Fall eine Teilschuld zugesprochen bekommen?

Nein, wenn dir nicht eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden kann (nicht: unterstellt werden kann). Bei den erheblichen Unfallfolgen und dem Verhalten der gegnerischen Versicherung ist es gut, dass du einen Anwalt hast. Lass den einfach alles machen.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 26. Februar 2023 um 07:21:22 Uhr:

Deine Schilderung ist leider nicht sachlich sondern sehr emotional. Der Unfallablauf ist kaum nachvollziehbar.

Beim erneuten Durchlesen liest es sich wirklich so wie du es sagst. Es geht mir leider den Umständen entsprechend. Vielleicht entschuldigt das meine Schreibweise. Für die Nachvollziebarkeit hab ich deshalb eine Skizze mit angeheftet. Nur zur Verständlichkeit die Kurven sind wie auf dem Bild nicht so stark, dennoch kann man die nicht mit Tempo 60 Durchfahren. Das habe ich mit meinem Papa vor paar tagen getestet und da waren die Temperaturverhältnisse etwas angenehmer.

Trotzdem setzt mir die Aussage des Unfallgegners zu. Ich frag mich auch wie man meine Geschwindigkeit nachweisen kann bis auf ein Unfallgutachten. Zeugenaussagen wären in dem Falle doch auch Subjektiv außer ich wäre mit Tempo 70 gefahren. Das würde man aber sicher am Fahrzeug erkennen und auch anhand der Flugbahn oder reicht hierbei schon eine Zeugenaussage aus?

Dann würde mich interessieren was als eine überhöhter Geschwindigkeit bei Tempolimit 50 wären.

Reden wir hierbei von 1-5km/h oder doch von mehr?

Mein Anwalt meinte letzte Woche wir liegen gut in der zeit. Dennoch kann er nicht ausschließen, dass es keine Gerichtliche Auseinandersetzung geben könnte. Wir reden hierbei um einen Streitwert von über 13.000€.

 

Die Aussage des Unfallgegners sollte die nicht zusetzen, ist leider dem Zeitgeist geschuldet. Die Behauptung, der jeweilige Unfallgegner sei zu schnell gefahren, erfolgt standardmäßig, oftmals von Leuten, die gleichzeitig behaupten, diesen gar nicht gesehen zu haben.

Dass du hier ohne Gerichtsverfahren auskommen wirst, wage ich zu bezweifeln. Und da wird dein Anwalt nicht nur die Versicherung, sondern auch die Fahrerin verklagen. Die Lady wäre dann als Zeugin aus dem Rennen und könnte nur noch als Partei angehört werden.

Für dich spricht der sog. Beweis des ersten Anscheins - scheppert es im Kreuzungsbereich, deutet dies zunächst auf ein alleiniges Verschulden des Wartepflichtigen hin.

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