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Verkehrsunfall - Verwandter liegt im Koma - Unfall eventuell nach Arbeit - Versicherung?
Hallo Leute,
wir haben leider am Wochenende etwas ganz tragisches erlitten.
Wir sind mit den Nerven am Ende, dennoch sagte heute ein Arbeitskollege etwas, was durchaus wichtig sein könnte.
Kurz und knapp:
Mein Onkel hatte am Samstag gearbeitet, ich meine von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Im Anschluss daran wird er womöglich zuhause gewesen sein, oder kurz einkaufen, um dann die 30 Km zu uns zu fahren, damit wir gemeinsam grillen könnten.
Er hatte auf der Fahrt (schätze 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr) einen schweren Verkehrsunfall.
Er liegt im Koma, lt. Ärzten ist die Überlebenschance gleich null, selbst wenn er überleben würde (falls nicht Hirntod), dann wäre er lebenslang auf Hilfe angewiesen.
Der Arbeitskollege hatte etwas von "ist versichert nach der Arbeit" erzählt, ich meine darüber hatte ich mal was gehört, kennt sich hier jemand aus?
Wäre euch einfach mal verbunden, wenn ihr helfen könntet, wo man was wie organisieren oder erfragen sollte.
Ich hatte heute der Arbeitsstelle von einem schweren Unfall erzählt, dass es nicht gut aussieht, die wollten AU's sehen. Was mir natürlich komisch vorkam, da er (ich hoffe es einfach nicht) versterben könnte, wozu dann AU's.
Eventuell wegen der Fahrt nach Hause und die daraus folgende Versicherung?!
Beste Antwort im Thema
Als Arbeitsweg gilt der Weg zur Arbeit und von dort wieder nach Hause.
War er erst zu Hause, ist er danach privat weiter gefahren.
AU will jeder Arbeitgeber zum planen.
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23 Antworten
Zuerst einmal : Ich drück die Daumen dass doch noch ein Wunder geschieht....
Aus diesem Absatz: "Mein Onkel hatte am Samstag gearbeitet, ich meine von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Im Anschluss daran wird er womöglich zuhause gewesen sein, oder kurz einkaufen, um dann die 30 Km zu uns zu fahren, damit wir gemeinsam grillen könnten." leite ich ab, dass er wahrscheinlich noch einmal zuhause war. Dann ist die Arbeitsversicherung nicht mehr involviert, da er sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf dem Nachhauseweg befunden hat.
Anders würde es aussehen, wenn er vom Arbeitsplatz direkt zu euch gefahren wäre... Dass kann dann schon noch als Unfall auf dem Arbeitsweg gelten.
Das die Arbeitsstelle erstmal eine AU verlangt könnte an einer eventuell vorhandenen Unfalltage-Geld Versicherung liegen oder daran, dass der Arbeitgeber für krankheitsbedingte Abwesenheit eines Arbeitnehmers in der Regel versichert ist.
Der Weg von der Arbeitsstätte nach Hause ist, soweit mir bekannt, durch den Arbeitgeber versichert.
Toller Arbeitgeber der bei sowas ne AU (!!) sehen will.
Da bekommt der Angehörige normalerweise eine Aufnahmebescheinigung vom Krankenhaus mit der er dann nachweisen kann das die betreffende Person handlungsunfähig auf der Station liegt.
Als Arbeitsweg gilt der Weg zur Arbeit und von dort wieder nach Hause.
War er erst zu Hause, ist er danach privat weiter gefahren.
AU will jeder Arbeitgeber zum planen.
Hoffen wir das Beste für deinen Onkel....
was die rechtliche Seite betrifft, kann ich dir zwei Anlaufstellen empfehlen:
1. die Krankenkasse (hat selbst Interesse daran, einen Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen)
2. einen Rentenberater (Suche über google oder den Bundesverband rentenberater.de oder du schickst mir eine PN)
Aufgrund der kurzen Schilderung würde ich einen Arbeits(wege)unfall zu 99,9% verneinen. Wenn der Unfall nicht auf dem direkten Weg von der Arbeitsstelle nachhause passiert ist (es gibt ein paar Besonderheiten zum Thema "Weg unterbrechen für Einkäufe"), handelt es sich nicht um einen Arbeitswegeunfall.
Damit wäre aber nur die gesetzliche Unfallversicherung raus, die Behandlungskosten sind über die Krankenkasse gedeckt, bei bleibenden Schäden kommt ggf. die Rentenversicherung ins Spiel (ebenso für etwaige Hinterbliebene), dazu muss natürlich die Haftung für den Unfall geklärt werden und zuletzt könnte eine private Unfallversicherung (oder Insassenversicherung über die KFZ-Versicherung) bestehen.
Da müsst ihr euch beschäftigen, wenn die wichtigeren Dinge erledigt sind.
Dass der Arbeitgeber eine AU sehen will, ist normal, er muss ja Entgeltfortzahlung leisten. Die AU stellt das Krankenhaus aus.
Zunächst vielen herzlichen Dank, auch an die Anteilnahme.
Ich kann euch wirklich keinesfalls sagen, ob er nach der Arbeit schon zu uns gefahren ist, nach Hause oder sonst wohin.
Ich habe es einfach aufgrund der Zeit so eingeschätzt, er war alleine im Auto, er hatte mit der Frau gesprochen, und wollte Fleisch kaufen und es mitbringen.
Wo er da war, keine Ahnung, ich weiß nicht einmal, ob das die Frau sagen könnte, wir sind momentan damit beschäfttigt, dies zu verarbeiten, aber dennoch sollte man diese Aufgaben auch erledigen.
Lemon, ein Krankenhaus stellt die "Aufnahmebescheinigung" aus - aber keine AU. In der Wirkung ist das aber das Gleiche.
Wir haben noch nie eine AU vom KH bekommen, die gibts nur vom Arzt nach KH-Aufenthalt.
Seit 2017 dürfen auch Krankenhäuser AU-Bescheinigungen ausstellen (aber tatsächlich nur im Rahmen des Entlassmanagements). Tut aber hier nichts zur Sache, irgend einen Nachweis braucht der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 8. April 2019 um 14:52:31 Uhr:
Ich kann euch wirklich keinesfalls sagen, ob er nach der Arbeit schon zu uns gefahren ist, nach Hause oder sonst wohin.
Wenn ihr Uhrzeit und Unfallort wisst, könnt ihr zumindest abschätzen, ob der Unfall auf der Wegstrecke Arbeit - Wohnung passiert ist. Falls ja, darf die eventuelle Unterbrechung für den Einkauf nicht länger als 2 Stunden gedauert haben.
Es ist wichtig, das Thema Arbeitswegeunfall zu verfolgen, wenn auch nur die entferntesten Aussichten auf Anerkennung bestehen. Die Leistungen der Unfallversicherung sind sowohl für den Verletzten wie auch dann eventuell für Hinterbliebene deutlich besser als die Leistungen der Kranken- und Rentenversicherung.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 8. April 2019 um 14:52:31 Uhr
Ich kann euch wirklich keinesfalls sagen, ob er nach der Arbeit schon zu uns gefahren ist, nach Hause oder sonst wohin.
Soviel ich weiss, kann unter Umstaenden ein Umweg (z.B. zum Einkaufen) auf dem Nachhauseweg von der Arbeit noch zum Arbeitsweg zaehlen.
Deshalb waere ggf. gut zu ueberlegen, ob ein solcher Fall vorlag.
Davon kann enorm viel abhaengen, so dass ein Fachanwalt beraten sollte.
Ciao
Ratoncita
P.S.:
Sehe gerade, dass lemonshark es fast zeitgleich genauer und besser wusste...
Ich drücke ebenfalls die Daumen,dass es noch wird.
Persönlich hatte ich vor 16 1/2 Jahren nach der Arbeit ebenfalls einen schweren Unfall(Not OP nach Polytrauma, Koma, usw) mit dem Motorrad.
Bei mir wurde es als Arbeits-(Wege)Unfall anerkannt, weill ich nachträglich noch in der Lage war,zu begründen, weshalb ich nicht den direkten Weg nach Hause genommen hab,sondern einen anderen Bogen gefahren bin.
Es gibt wenige Ausnahmen vom direkten Weg nach Hause und wenn er zu Hause war und dann erst zum grillen wollte, wird es nicht als WegeUnfall akzeptiert werden.
So schlimm wie die Situation ist, ist es aber richtig, dass man umgehend anfängt sich zu kümmern. Je länger man das schleifen lässt,um so schwieriger lassen sich Sachverhalte ermitteln. Insbesondere wenn der Verunfallte dazu nicht mehr in der Lage sein sollte,was ich für Euch nicht hoffe.
Vom Krankenhaus bekommst Du einen EinlieferungsSchein und der genügt für den Arbeitgeber. Wer auf Station eingewiesen ist,ist wohl AU.
Versucht herauszufinden wann Dein Onkel bei der Arbeitsstelle abgefahren ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist,dass er zu Hause ran war(andere Klamotten an als direkt nach der Arbeit etc), liegt der Unfallort zwischen Arbeitsstelle und seinen Wohnort oder deutlich davon entfernt?
Für den Fall eines Arbeitsunfalls ist es entscheidend so früh wie möglich die BG mit einzubeziehen.
Bei mir wäre ich ohne die Hilfe der Bg sicherlich nicht mehr am Leben bzw mit noch schwereren Folgen belastet,da die Bg nachdrücklich dafür gesorgt hat,dass ich ins UKB geflogen wurde,die 14 Tage nach dem Unfall noch eine erhebliche Belastung mit Keimen feststellte. Unser ProvinzKrankenhaus war einfach überfordert.
Wenn ihr also einschätzen würdet,dass die Möglichkeit besteht, es könnte ein Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstelle nach Hause sein, dann informiert unbedingt die zuständige Berufsgenossenschaft. Mehr als den WegeUnfall ablehnen und die Regulierung an die Krankenkasse zurückgeben,können die nicht.
Ich drück die Daumen.
Gruß Martin
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 8. April 2019 um 15:20:06 Uhr:
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 8. April 2019 um 14:52:31 Uhr
Ich kann euch wirklich keinesfalls sagen, ob er nach der Arbeit schon zu uns gefahren ist, nach Hause oder sonst wohin.
Soviel ich weiss, kann unter Umstaenden ein Umweg (z.B. zum Einkaufen) auf dem Nachhauseweg von der Arbeit noch zum Arbeitsweg zaehlen.
Ciao
Ratoncita
Nein, Dein Beispiel ist u.U. kein Arbeitswegeunfall, es ist eine Unterbrechung eingetreten, welche maximal 2 Stunden dauern darf. Begibt man sich innerhalb dieser 2 Stunden wieder auf den direkten Weg von oder zur Arbeit, kann ein Arbeitswegeunfall anerkannt werden.
Grundsätzlich gilt:
Zitat:
... Ein Unfall auf dem Arbeitsweg ist nur solange versichert, wie der direkte Weg eingehalten wird. Das bedeutet, dass Sie, sobald Sie die Wegstrecke mit Einkäufen, Besuchen oder anderen privaten Angelegenheiten verknüpfen, praktisch nicht mehr zum Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung gehören.
...also ist nur der direkte Weg versichert, aber auch nur bis zur Grundstücksgrenze bzw. dem Eingang eines Mehrfamilienhauses.
Dem TE viel Kraft und dem Onkel viel Glück.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2019 um 16:00:33 Uhr:
...also ist nur der direkte Weg versichert, ...
Man darf beispielsweise bei Fahrgemeinschaften sehr wohl Umwege fahren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. April 2019 um 16:05:08 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2019 um 16:00:33 Uhr:
...also ist nur der direkte Weg versichert, ...
Man darf beispielsweise bei Fahrgemeinschaften sehr wohl Umwege fahren.
Gruß Metalhead
Deshalb schrieb ich auch.
Zitat:
Grundsätzlich gilt:
Es gibt noch mehr Ausnahmen, aber davon hat der TE nichts geschrieben.
Wie man es auch dreht und wendet das ist kein Wegeunfall.
Selbst wenn er direkt von der Arbeit zu euch gefahren ist ,ist das kein Wegeunfall mehr da wie schon gesagt nur der Weg zum Wohnort zählt.
Und die Berufsgenossenschaft prüft sehr genau bevor sie zahlt denn gerade langjährige Pflegekosten sind extrem hoch.
Hoffentlich kommt es nicht dazu!