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Verkehrsunsicher = Abmeldung?
Hallo,
jahrelang war ich hier nur stiller Mitleser. Nun habe ich selbst ein Anliegen für welches ich Hilfe benötige.
Am Freitag wollte ich HU/AU in meiner Stammwerkstatt erneuern lassen. Auf einmal rief mich der Prüfer in die Werkstatt und erklärte mir das nach Prüfung die Bremen erhebliche Mängel aufweisen. Bremsleitung hinten und hinten links sind korrosionsgeschwächt, daraus folgt ein zu großer Druckabfall in der Bremsanlage mit unmittelbarer Verkehrsgefärdung. Musste dann zu Fuß nach Hause gehen...
Mein Schrauber rief mich am Montag an und meinte das die Beseitigung der Mängel ca. 800 € kosten werden, wenn ich Glück habe, habe ich das Auto heute wieder.
Heute morgen bekam ich jedoch Post von der Zulassungsbehörde indem mir nochmal die Mängel mitgeteilt wurden und angedroht wurde innerhalb von drei Tagen die Kennzeichen und den Fahrzeugschein dort abzugeben, andernfalls wird das Auto zwangsweise außer Betrieb gesetzt.
Ich dachte das Auto wurde schon am Freitag vom TÜV außer Betrieb gesetzt indem die Plaketten entwertet wurden? Wenn das Auto heute schon fertig wird und die HU/AU besteht, darf ich den Wagen dann trotzdem nicht bewegen weil die Zulassungsplakette fehlt?
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86 Antworten
Nein, du musst zwischen der HU Plakette und der Plakette für die Zulassung unterscheiden.
Solange die Zulassungsplakette klebt ist das Fahrzeug auch noch angemeldet.
Das Entfernen der HU Plakette heißt nur daß das Fahrzeug Verkehrsunsicher ist und vorübergehend still gelegt wurde bis die Mängel beseitigt worden sind.
Wenn die Zulassungsplakette fehlt, dann ist die einzige Fahrt die möglich ist die zur Zulassungsstelle um den Wagen wieder zuzulassen.
Also vom TÜV wird nur die HU Plakette entfernt und nicht die Zulassungsplakette?
Richtig, Für die Stillegung der Zulassung sind die Prüfer gar nicht berechtigt.
Ich kenne es auch so, daß es eine Mängelkarte gibt, auch wenn du unterwgs angehalten wirst, und diese dann von der Werkstatt abgestempelt und unterschrieben wird, daß die Mängel behoben sind. Damit fährt man dann zum TÜV und bekommt die HU Plakette samt Bericht.
Oder wie hier direkt in der Werkstatt wenn der Prüfer dort ist.
Mittlerweile scheint es aber in einigen Bundesländern so zu sei, daß auch die Prüfer gleich eine Meldung an die Zulangsstelle geben müssen. Wie bei dir geschehen.
Die Weiterleitung passiert voll automatisiert und sobald ein Fahrzeug als Verkehrsunsicher eingestuft wird, nimmt die Weiterleitung dann noch den Weg zur zuständigen Zulassungsbehörde.
Früher konnte man den Zettel fürs Amt mal 2-3 Tage zurückhalten und einsichtigen Kunden die Möglichkeit geben sich zu kümmern, aber die Zeiten sind vorbei.
SO, das mit dem TÜV hat heute nicht mehr geklappt, erst Freitag. Dann ist aber die 3-Tages Frist doch abgelaufen.
Das heißt, ich muss morgen zur Werkstatt um die Kennzeichen und den Fahrzeugschein abzuholen. Damit marschiere ich dann zur Zulassungsbehörde und lasse diese entstempeln. Am Freitagnachmittag habe ich dann die TÜV Unterlagen und kann dann einen Termin bei der Zulassungsbehörde machen um das Vehikel wieder anzumelden? Was ist das denn für eine Oddyse?
teile denen doch mit, dass das fz in der werkstatt steht und repariert wird/ist, evtl. lässt du jemanden von der werkstatt auch noch mit der behörde sprechen und das bestätigen, muit glück verzichtet die behörde auf die ab und anmeldung
Nimm Kontakt mit der Zulassungsbehörde auf und schildere den Fall. Eine Terminbestätigung bzgl. TÜV wäre hilfreich. Evtl. gibt es dann so etwas wie einen Aufschub.
@windelexpress kann hierzu vermutlich Näheres sagen.
Wenn der Wagen Freitag die HU besteht, legst Du das Protokoll auf's Fax und schickst es zur Zulassungsstelle, die neue HU Plakette bekommst Du ja vom Prüfer und dann ist der Vorgang auch abgeschlossen.
Spätestens beim nächstgen Bearbeitungsschiritt würde die Zulassungsstelle die durchgeführte und bestandene HU mitbekommen, wenn der Prüfer taggenau seine Daten übermittelt.
Die Frist beginnt am Tag nach Zustellung, als Donnerstag 00:00 Uhr und würde somit Samstag wegen wochenende dann Montag 24 Uhr enden.
Na. Beklag dich nicht. Denn nicht die Behörde ist der Verursacher des Problems. Und die muss so handeln. Denn wenn du jemanden mit so einer Karre totfährst und die nicht reagiert haben geht einer der Beamten in den Knast.
Ich würde den Wagen doch nicht abmelden. Solange du damit nicht fährst……………!
Das ist bestimmt nicht nötig.
Klär das doch mal mit denen.
Alles klar, ich werde es morgen früh einmal bei der "Notfallnummer" meiner Zulassungsstelle versuchen.
Die Öffnungszeiten sind ja Montag - Freitag. Den Brief habe ich heute erhalten. D.h. wenn die Frist erst morgen beginnt, hätte ich tatsächlich noch bis Montag Zeit? Das Wochenende zählt dann nicht mit?
Zitat:
@Mettigel schrieb am 18. August 2021 um 16:37:31 Uhr:
SO, das mit dem TÜV hat heute nicht mehr geklappt, erst Freitag. Dann ist aber die 3-Tages Frist doch abgelaufen.
Wenn der Brief heute morgen kam, dann läuft doch die Frist am Samstag ab. Wenn die Behörde nicht am Samstag auf hat, dürftest du bis Montag Zeit haben.
Also nimm Kontakt mit dem Amt auf und bitte um Fristaufschub. Vielleicht kann die Werkstatt schon am Freitag den positiven TÜV-Bericht zum Amt faxen, so dass der Zeitdruck etwas herausgenommen wird.
Edit: zu langsam
Rechtlich könntest du auch das reparierte Fahrzeug abholen, und auf unverzüglichem Weg zur Prüfstelle fahren, und der Vorgang ist beendet.
Der Prüfer ist immer Mittwochs und Freitags ab 14:30 in der Werkstatt. Meine Zulassungsbehörde macht Freitag um 12:30 aber schon Wochenende...