- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Passat
- Passat B7
- Verkehrszeichenerkennung Überholverbot Gegenmaßnahmen?
Verkehrszeichenerkennung Überholverbot Gegenmaßnahmen?
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Verkehrszeichenerkennung.
Gibt es bei erkannten Überholverbot Einschränkungen, d.h. der Blinker lässt sich nicht mehr aktivieren und der Lane Assist will das Fahrzeug auf der eignen Spur halten?
Grüße
Matthias
Ähnliche Themen
27 Antworten
Hallo Matthias,
Du fürchtest, VW würde Dich in dem Fall dazu zwingen, hinter dem
parkenden Möbelwagen stundenlang zu warten, oder rückwärts
fahrend eine Umleitung ohne Überholverbot zu suchen ?
oder dem auf die Straße rollenden Kinderwagen nicht auszuweichen ... ?
Ne - einen solchen Eingriff in die Fahrer-Autonomie kann ich mir
nun doch nicht vorstellen.
Gruß
Ist mit deutschen Gesetzen aktuell auch gar nicht vereinbar, der Fahrer muss immer die Hoheit über sein Fahrzeug haben!
Es gibt keine Verknüpfung von der Verkehrszeichenerkennung zu einem anderen Assi System, auch (leider) nicht zum ACC.
Gruß Scoty81
Zitat:
Original geschrieben von scoty81
auch (leider) nicht zum ACC.
DAS wünsche ich mir auch! Zumindest könnte er die 160 bei Sichtung eines 100-Schildes rausnehmen.
Danke für die Infos.
Oder zumindest ein akustisches Warnsignal ausgeben ... die Idee ist ausbaufähig
Zitat:
Original geschrieben von BJ.Simon
Zitat:
Original geschrieben von scoty81
auch (leider) nicht zum ACC.
DAS wünsche ich mir auch! Zumindest könnte er die 160 bei Sichtung eines 100-Schildes rausnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von cat229
Oder zumindest ein akustisches Warnsignal ausgeben ... die Idee ist ausbaufähig
Zitat:
Original geschrieben von cat229
Zitat:
Original geschrieben von BJ.Simon
DAS wünsche ich mir auch! Zumindest könnte er die 160 bei Sichtung eines 100-Schildes rausnehmen.
Das mit dem Warnsignal bei Überschreitung macht doch inzwischen jedes popelige Navi oder Handy App, wenn auch die keine Kamera haben.
Bin auch eher enttäuscht darüber, dass bei der Verkehrszeichenerkennung noch nichtmal was blinkt, wenn man zu schnell fährt.
Nun habe ich noch ein Frage.
Was gibt es eigentlich für Anzeigen bei der VZE?
Das die VZE ein eigene Ansicht hat ist mir bekannt, aber gibt es sonst noch irgendwelche Anzeigen, wie z.B. eine Einblendung wenn man sich in einer anderen Sicht befindet, wie es ACC macht?
Zitat:
Original geschrieben von m-g-k
Nun habe ich noch ein Frage.
Was gibt es eigentlich für Anzeigen bei der VZE?
Das die VZE ein eigene Ansicht hat ist mir bekannt, aber gibt es sonst noch irgendwelche Anzeigen, wie z.B. eine Einblendung wenn man sich in einer anderen Sicht befindet, wie es ACC macht?
Ich fürchte dazu musst Du ein wirkliches Premiumauto kaufen. Daimler und BMW haben da so schlaue Ingenieure die auf so eine Idee schon gekommen sind....
Matthias das kann scheinbar der B7 noch nicht. Aber beim neuen Golf wird ein Verkehrszeichen am oberen Rand der MFA immer angezeigt, unabhängig von der MFA-Ebene in der man sich gerade befindet. Das wird dann aber wahrscheinlich erst der nächste Passat B8 bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von ralfs1969
Matthias das kann scheinbar der B7 noch nicht. Aber beim neuen Golf wird ein Verkehrszeichen am oberen Rand der MFA immer angezeigt, unabhängig von der MFA-Ebene in der man sich gerade befindet. Das wird dann aber wahrscheinlich erst der nächste Passat B8 bekommen.
Schade, an dann warte ich mit der Neuanschaffung noch bis zum B8 .
Hier mal ein Video wo man es sieht wie es beim neuen Golf dargestellt wird:
Zitat:
Original geschrieben von scoty81
Ist mit deutschen Gesetzen aktuell auch gar nicht vereinbar, der Fahrer muss immer die Hoheit über sein Fahrzeug haben!
Gruß Scoty81
Das würd mich schon mal interessieren und wäre mir (als Profi in dem Gebiet) völlig neu.
In welchem Gesetz soll denn das stehen ??
Bitte mit Angabe der Fundstelle.
Gruss
nb
Da kam doch passend zum Thema vor drei Wochen ein Bericht bei Vox Automobil über moderne Fahrassistenzsysteme. Die Kernaussage war, dass nach derzeitiger Gesetzeslage der Fahrer das Fahrzeug jederzeit eigenständig führen muss. Ausnahmen bilden Gefahrensituationen. Hier darf ein Assistenzsystem in die Fahrerautonomie eingreifen. Zum Beispiel bei Lane Assist, Toter Winkel Warner, Bremsassistent, Front Assist, etc.
Deswegen schaltet sich der Lenkassistent ja auch nach 15 Sekunden ohne Eingriff des Fahrers ab. Sonst wäre es ja ein Autopilot und man könnte sich in den Fond setzen und mit Tempomat würde der Wagen ganz alleine fahren. Oder beim Parklenkassistent, wo man selber noch Gas geben muss.
Zukünftig will man aber genau dieses automatische Fahren ohne Eingriffe des Fahrers etablieren, weshalb es wohl diverser Änderungen in entsprechenden Vorschriften bedarf. Das genaue Gesetzeswerk, um das es dabei geht, wurden aber nicht explizit genannt oder ich habe nicht richtig aufgepasst
Zitat:
Original geschrieben von Nosibaer
Zitat:
Original geschrieben von scoty81
Ist mit deutschen Gesetzen aktuell auch gar nicht vereinbar, der Fahrer muss immer die Hoheit über sein Fahrzeug haben!
Gruß Scoty81
Das würd mich schon mal interessieren und wäre mir (als Profi in dem Gebiet) völlig neu.
In welchem Gesetz soll denn das stehen ??
Bitte mit Angabe der Fundstelle.
Gruss
nb
Mit dem Gesetz kann ich dir leider nicht dienen, dafür aber mit einer Aussage vom Chef
https://www.audi-mediaservices.com/.../...ard.gid-oeffentlichkeit.html
Gruß Scoty81