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Verkehrunsichere Fahrzeuge

Themenstarteram 26. März 2008 um 13:21

Hallo zusammen,

und zwar diskutieren meine Arbeitkollegen und ich gerade, ob es rechtens wäre das Fahrzeug einzubehalten, wenn eine Werkstatt bei der Reparatur gravierende Mängel feststellt, den Halter darauf hinweist und dieser nicht reparieren lässt.

Im Fall ging es daraum, dass jemand mit 2 gebrochenen Hinterachsfedern und 200.000 km alte Stoßdämpfer + 4 abgefahrene Reifen in die Werkstatt kam und ein Angebot für die Reparatur einholen wollte. Nun war ihm der Preis zuviel, weil er nächsten Tag mit der ganzen Familie (Mann, Frau und 2 Kleinkinder) in den Urlaub wollte und der ja schon teuer genug wäre. Mal abgesehen von der Verantwortungslosigkeit des Mannes, wollte ihn der Werkstattbesitzer nicht fahren lassen, da er dies nicht verantworten könnte. Ca. 2000km (hin- und zurück) mit diesem Fahrzeug...... Die Situation drohte zu eskalieren, bis der Werkstattbesitzer einlenkte und gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme, dass der Wagen verkehrunsicher ist, die Schlüssel heraus gab.

Meine Ansicht: Ich hätte den Schlüssel niemals herausgerückt evtl. Polizei und Anzeige in Kauf genommen.

Meine Ansicht ist aber nunmal nicht Gesetz von daher frage ich Euch mal einfach: Wäre es vom Werkstattbesitzer rechtens gewesen, den Wagen bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten? Hätte er sich damit strafbar gemacht? Ich denke viel eher dass er sich damit strafbar gemacht hat, in dem er den Schlüssel herausgegeben hat.

Viele Grüsse

Beste Antwort im Thema

Genau Morf......und was geht es die Polizei an, wenn der Vater seine Tochter fickt. Du merkst ja gar nichts mehr! Hast Du schonmal etwas von Garantenstellung gehört?

Dann lies nach. Google macht es selbst Almöhis leicht!

Und jeder Mensch in einer gesitteten Zivilisation sollte ein gewisses Bewusstsein haben! Oder hättest Du dem "Holzklotzwerfer" der A 29 auch zugeguckt und gesagt:

"Hallo? Wozu gibt es Polizei?"

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dooferweise darf werkstat t es net einbehalten weil dies als unterschlagung gilt. aber er darf polizei holen ide es für fahruntüchtgi erklärt und aus dem verkehr zieht

Interessantes Thema. Wäre hier zu prüfen, inwieweit Rechtfertigungsgründe aus dem BGB (rechtfertigender Notstand), oder gar aus dem StGB (§ 34 in Ausprägung der Nothilfe) zum Tragen kommen könnten. Muss ich mir mal Gedanken drüber machen

am 26. März 2008 um 13:56

Man kann sich auch überall als Weltenverbesserer aufspielen. :o

Mensch Morf - das war ein Kommentar, wie er in Deine Vita passt. Dann gönne ich Dir einfach mal, dass irgendein Klöt vergisst, Deine Radmuttern nach dem Werkstattbesuch festzuziehen und Du dann testen darfst, wie stabil ein Baum ist. Postest Du des Postens Willen?

am 26. März 2008 um 14:01

Genau, ich finde es nämlich geil viele Posts zu haben. :rolleyes:

Aber mal ehrlich. Was geht mich das Pech bzw. die Fahrlässigkeit anderer Leute an? Für sowas gibt es die Polizei - wäre ja noch schöner wenn jeder das Fahrzeug des anderen "stilllegen" kann.

PS: Ich kontrolliere regelmäßig (also alle 2-3 Wochen) meine Radmuttern. Das gehört für mich genauso dazu wie der regelmäßige Check des Öls sowie des Luftdrucks.

Genau Morf......und was geht es die Polizei an, wenn der Vater seine Tochter fickt. Du merkst ja gar nichts mehr! Hast Du schonmal etwas von Garantenstellung gehört?

Dann lies nach. Google macht es selbst Almöhis leicht!

Und jeder Mensch in einer gesitteten Zivilisation sollte ein gewisses Bewusstsein haben! Oder hättest Du dem "Holzklotzwerfer" der A 29 auch zugeguckt und gesagt:

"Hallo? Wozu gibt es Polizei?"

am 26. März 2008 um 14:44

Die Werkstatt hat den Besitzer des Fahrzeuges auf die Mängel hingewiesen und dadurch seine Pflicht erledigt!

Aber so ein ähnliches Thema gab es ja erst letztens, ich glaube da ging es um Radbolzen. Einfach mal suchen.

Zitat:

Original geschrieben von morf

Die Werkstatt hat den Besitzer des Fahrzeuges auf die Mängel hingewiesen und dadurch seine Pflicht erledigt!

das die werkstatt sich dort schriftlich absichert ist mehr oder weniger zwingend notwendig!

stell dir vor, der besitzer von der rostkarre baut nen unfall, und behauptet dann aufeinmal "aber ich kam doch gerade aus der werkstatt, und die sagten da wäre nix gewesen".........da brauch man keine sonnenbrille für um zu sehen, wie das ausgeht......

Wenn der Typ dann aber in dein Auto reinkracht weil die Karre dann versagt ist das Gebrüll wieder groß.....

Es gibt in jedem Forum Leute, die beratungsresistent sind..............einer gehört dazu. Und nicht nur hier!

am 26. März 2008 um 14:56

Natürlich ist es scheisse wenn mir (oder jemandem anders) ein Schaden dadurch entsteht. Mir geht es hier nicht um die Verharmlosung solcher "Rostlauben" sondern darum, dass hier erwägt wird, das Recht des Stilllegens *jedem* Bundesbürger zu geben.

Zitat:

Meine Ansicht: Ich hätte den Schlüssel niemals herausgerückt evtl. Polizei und Anzeige in Kauf genommen.

Und bei sowas platzt mir der Kragen! Für sowas gibt es nämlich die Polizei, und das aus gutem Grund!

Zitat:

Original geschrieben von morf

Und bei sowas platzt mir der Kragen!

wenn der kerl sich ja nur selbst in gefahr bringen würde...seis drum...das wäre ja relativ "egal" und würde im idealfall die rentenkasse entlasten..... :D

das problem dabei ist allerdings, das bei nem unfall so wie es die erfahrung zeigt, dem kerl nix passiert, dabei aber andere unschuldige verkehrsteilnehmer schwer geschädigt werden.......

und unter diesem gesichtspunkt, ist die meinung dass man den schlüssel einfach einbehält und die polizei ruft durchaus vertretbar....denn nicht jeder kann es mit seinem gewissen vereinbaren, nachher in der zeitung etwas von nem schweren unfall zu lesen, in der als unfallursache das fahrzeug aufgeführt ist, das vor wenigen tagen noch in der werkstatt war..

Ich habe für Herrn Morf schonmal etwas von Garantenstellung geschrieben. Er möge doch einfach mal googlen!

Zitat:

Original geschrieben von morf

Natürlich ist es scheisse wenn mir (oder jemandem anders) ein Schaden dadurch entsteht. Mir geht es hier nicht um die Verharmlosung solcher "Rostlauben" sondern darum, dass hier erwägt wird, das Recht des Stilllegens *jedem* Bundesbürger zu geben.

Hier geht es nicht ums Stilllegen durch jedermann. Wer hat das behauptet?

Sondern um das Einbehalten der Schlüssel durch eine Person, die in der Lage ist, die Verkehrunsicherheit festzustellen.

Und das hätte der sicher auch nicht "einfach mal so" gemacht, sondern hätte die Polizei direkt gerufen nach dem Motto "bei denen können Sie sich gleich über mich beschweren."

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