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Verkratzte Windschutzscheibe, Fall für Teilkasko??
Hi
Ich habe eine teils stark verkratzte Windschutzscheibe, vermutlich verursacht durch einen "ausgefransten" Eiskratzer.
Die Kratzer liegen nicht nur, aber auch im direkten Sichtfeld und stören mich sowohl in der Dunkelheit (entgegenkommende Fahrzeuge/Strassenbeleuchtung), als auch Tage (Sonnenlicht) doch schon mehr oder weniger stark.
Nun meine Frage:
Ist das ein Glasschaden für den ich die Teilkasko bemühen kann, oder ist das mein eigenes Vergnügen wenn ich die Windschutzscheibe tauschen lasse?
Der TÜV hat letzte Woche nichts bemängelt (ob der das überhaupt geprüft hat?), aber für mich ist das ein Sicherheitsmanko, welches ich gerne beseitigt hätte.
Gruß Hoffi
Beste Antwort im Thema
Welche Versicherung bezahlt das, dann kann ich mir ja auch neue Bremsen mit 150 Euro TK bezahlen lassen, wenn mein Fahrzeug verkehrsunsicher eingestuft wird
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22 Antworten
Da es kein Glasbruch ist, zahlt auch keine TK
Ein Steinschlag im Fahrer Fernfeld würde dir eine neue Windschutzscheibe über die Versicherung ermöglichen.
Oder Glasbruch.
Hatte auch mal einen Kratzer (vom Ring) und hab Glaspolitur von Nigrin verwendet - hat super funktioniert.
Tipp: die Kratzer entstehen (fast immer) nicht durch einen ausgefransten Eiskratzer, sondern durch "hektisches" hin und her reiben. Beim Eiskratzen immer gleichmäßig nur nach Vorne schieben.
Bringen diese Glaspolituren wirklich etwas, oder füllen diese nur die Kratzer bis zum nächsten Regenschauer auf, so dass es bis dahin glatt wirkt?
Hi
@celica1992 & Fahrspaz
OK, verstanden. Danke für die Info.
@guruhu
Einleuchtend, aber ich kratze meine Scheiben eigentlich schon immer mit der selben Technik. Noch nie Probleme mit verkratzten Scheiben bisher. Und mein Eiskratzer ist wirklich schon alt. Ich hab ihn mir letztens mal genauer angesehen, ich denke es kommt tatsächlich von ihm. Ich habe mir jetzt mal einen neuen zugelegt in der Hoffnung, das es nicht noch stärkere/mehr Kratzer gibt.
Gruß Hoffi
Ist zwar Offtopic, aber ich kann nur die Eiskratzer mit Messingklimge empfehlen. Vorteil ist, sie können nicht ausfransen und haben ein Schabbild, welches seines gleichen sucht
Wie alt sind Auto/Scheibe? Eine altersmäßig verkratzte WS-Scheibe kann man durchaus über die TK (150,-- € SB)
erneuern. Dazu müßten Sie noch einmal gezielt zu einem TÜV/DEKRA fahren und nur die Scheibe gezielt beurteilen lassen.
Wenn der TÜV die Scheibe als verkehrsunsicher einstuft bekommen Sie von der TK eine neue, wie gesagt, mit SB Anteil.
Sie können die WS-Scheibe auch bei einem Schadenbüro Ihrer Versicherung vorstellen. Die Art/Herkunft der Kratzer spielt dabei keine Rolle. Entscheidend sind Sichtbeeinträchtigung bei Gegenlicht/Regen/nächtlichem Gegenverkehr/Wischerfeld etc.
Welche Versicherung bezahlt das, dann kann ich mir ja auch neue Bremsen mit 150 Euro TK bezahlen lassen, wenn mein Fahrzeug verkehrsunsicher eingestuft wird
Zitat:
@HOFFI schrieb am 12. März 2017 um 14:24:29 Uhr:
Einleuchtend, aber ich kratze meine Scheiben eigentlich schon immer mit der selben Technik. Noch nie Probleme mit verkratzten Scheiben bisher.
Hey Hoffi,
das musst Du unter Kategorie PP für persönliches Pech verbuchen.
Wahrscheinlich einfach ein minni minni Kieselstein übersehen und schon hast Du den Salat. Man aber ja auch nicht den ganzen morgen die Eisdecke nach Kieselsteinchen absuchen.
Zitat:
@nn328 schrieb am 12. März 2017 um 14:50:48 Uhr:
Wie alt sind Auto/Scheibe? Eine altersmäßig verkratzte WS-Scheibe kann man durchaus über die TK (150,-- € SB)
erneuern. Dazu müßten Sie noch einmal gezielt zu einem TÜV/DEKRA fahren und nur die Scheibe gezielt beurteilen lassen.
Wenn der TÜV die Scheibe als verkehrsunsicher einstuft bekommen Sie von der TK eine neue, wie gesagt, mit SB Anteil.
Sie können die WS-Scheibe auch bei einem Schadenbüro Ihrer Versicherung vorstellen. Die Art/Herkunft der Kratzer spielt dabei keine Rolle. Entscheidend sind Sichtbeeinträchtigung bei Gegenlicht/Regen/nächtlichem Gegenverkehr/Wischerfeld etc.
Tk ist klar geregelt das nur beim glasbruch oder steinschlag die scheibe getauscht wird. Bei verschleiss zahlt keine versicherung sowas. Auch wenn die scheibe deswegen als schlecht benannt wird es bleibt ein verschleiss wie z.b bremsen auspuff stossdampfer..
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Von Steinschlag steht da nichts.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. März 2017 um 15:18:51 Uhr:
Welche Versicherung bezahlt das, dann kann ich mir ja auch neue Bremsen mit 150 Euro TK bezahlen lassen, wenn mein Fahrzeug verkehrsunsicher eingestuft wird
Die Versicherung meines Nachbarn hat am 22 Jahre alten 190 E anstandslos die verschlissene WS-Scheibe nach TÜV-Urteil mit 150 SB bezahlt. Das ist ein halbes Jahr her! Siue hat sogar einen neuen WS-Gummi mit bezahlt.
Mir sind aus meinem Berufsleben als Automobilkaufmann i.R., mehrere derartige Fälle bekannt.
Für Ihre Bremse und Ihr brotloses Gequatsche sehe ich allerdings keine Lösung.
Und bei jeder Versicherung im Leben, besonders, wenn sie schon lange besteht, gilt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus!
Dem Themenstarter empfehle ich daher, mit seiner Versicherung zu sprechen, die Scheibe zu zeigen.
Dumm ist nur, das der kürzlich erfolgte TÜV das nicht gesehen/bemängelt hat.
Daher hatte ich vorgeschlagen, nur die Scheibe dort noch einmal gesondert begutachten zu lassen.
Wenn ich bei einem normalen TK-Verlauf zum Verglaser meines Vertrauens gehe und ihn "unter der Hand drum bitte" die Scheibe auf TK-Kosten zu ersetzen, wird das alles über die Bühne laufen. Das liegt dann aber nicht daran, dass die Versicherung so großzügig ist und auch Verschleiß bezahlt, sondern dass sie schlichtweg nicht weiter nachfragt. Ist zwar bei weitem keine saubere Sache, aber so kommen dann die "Die Vers. hat meinen Scheibenverschleiß bezahlt..."-Geschichte zustande.
Ist sicherlich dann Vers.Betrug, oder zumindest sehr nah dran.
@nn328
Sehr wahrscheinlich handelt es sich immer Kulanzfälle welche meist auf mehreren schadenfreien Jahren und mehrere Versicherungen beim selben Versicherer beruhen.
Bei einem sehr günstigen Online Versicherer ist damit kaum zu rechnen. In sofern ist eine "blinde" WSS unter Umständen sogar ein "erheblicher Mangel" und hätte weitere Konsequenzen für den TE, und wenn es nur eine Kurze Frist zur Wiedervorführung ist oder ein fraglicher bzw regressierbarer Versicherungsschutz im Falle des Falles da der TE ja nun wissentlich mit einer undurchsichtigen Scheibe fährt.
Für mich keine gute Option.
Grüße
Steini
Wenn man dann ei "Guckloch" in die blinde WSS macht, ist es wieder ein TK Fall...