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Verlängerung Schwedenleasing-was ist möglich

Volvo XC60 U
Themenstarteram 9. November 2021 um 6:04

Hallo, ich hätte eine kurze Frage in die Runde. Mein Schwedenleasing läuft im Dezember aus. Wegen familiären Veränderungen werden wir auf einen Multivan umsteigen. Leider verzögert sich das Auto wegen der Chipkrise. Auf Nachfrage beim Händler sagte man mir, wenn ich keinen Neuen mitnehme, gibt es keine Verlängerung. Kann das jemand so bestätigen?

Gruß Matz

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17 Antworten

Ich habe ein Angebot für die Verlängerung 1 Jahr bekommen.

Eine Verlängerung um drei Monate ist meist unproblematisch. Habe ich schon bei VW und Volvo gemacht, zu gleichen Konditionen. Darüber ist wohl mit einer Neuberechnung möglich, was bei mir aber jedesmal teurer wurde.

Ich denke auch, dass du verlängern kannst - rede nit der Leasingsfirma direkt und nicht mit dem Händler.

Natürlich geht das. Immer wieder erstaunlich, wie wenig kundenorientiert da Händler manchmal agieren.

„Man sieht sich immer 2x im Leben.“

Ich habe ein ähnliches Problem und mir wurde auch gesagt, ich kann nur 1 Jahr verlängern...

Kennt jemand die Fristen, um sich für eine Verlängerung zu entscheiden und welche Mindestverlängerung es erfahrungsgemäß gibt?

Zitat:

@Beartman schrieb am 9. November 2021 um 11:19:25 Uhr:

Ich habe ein ähnliches Problem und mir wurde auch gesagt, ich kann nur 1 Jahr verlängern...

Kennt jemand die Fristen, um sich für eine Verlängerung zu entscheiden und welche Mindestverlängerung es erfahrungsgemäß gibt?

Hattest Du evtl schon 48 Monate Erstlaufzeit? Dann könnte uU eine Verlängerung auf mehr als 60 Monate zu steuerlichen Nachteilen führen. Ich meine jedenfalls, dass die Finanzverwaltungen in der Vergangenheit bei Laufzeiten länger als 60 Monate von einem Erwerb ausgegangen sind. Vlt liest hier ja ein StB mit und kann dazu Näheres beitragen…

Welche Nachteile sollten das sein?

Er zahlt auf die monatliche Rate auch die MwSt - verstehe nicht was da anders als beim Kauf sein sollte - vor allem Steuerlich.

Sieht doch genauso aus als wenn er den Wagen vollfinanzieren würde…

 

Gruß Didi

Themenstarteram 9. November 2021 um 12:02

Danke für die Antworten, ich frage einfach nochmal, zur Not dann den Chef oder die Bank. Der Händler scheint ja mit dem Auto nix zu tun zu haben, Santander vermarktet wohl direkt.

Zitat:

@frank9-5 schrieb am 9. November 2021 um 11:24:03 Uhr:

Zitat:

@Beartman schrieb am 9. November 2021 um 11:19:25 Uhr:

Ich habe ein ähnliches Problem und mir wurde auch gesagt, ich kann nur 1 Jahr verlängern...

Kennt jemand die Fristen, um sich für eine Verlängerung zu entscheiden und welche Mindestverlängerung es erfahrungsgemäß gibt?

Hattest Du evtl schon 48 Monate Erstlaufzeit? Dann könnte uU eine Verlängerung auf mehr als 60 Monate zu steuerlichen Nachteilen führen. Ich meine jedenfalls, dass die Finanzverwaltungen in der Vergangenheit bei Laufzeiten länger als 60 Monate von einem Erwerb ausgegangen sind. Vlt liest hier ja ein StB mit und kann dazu Näheres beitragen…

Ich habe eine Laufzeit von 36 Monaten, die im Januar enden. Ich müsste ca. 4 bis maximal 6 Wochen überbrücken. Ich rufe am besten auch direkt bei der Santander Consumer Leasing an.

Mein Leasing läuft auch im Januar aus und mein aktueller Händler meinte eine Verlängerung sei nicht möglich, er könnte mir einen Leihwagen bereitstellen wenn ich wieder ein Fahrzeug abnehme. Leider waren die Konditionen nicht gut, daher habe ich bei einem anderen Händler bestellt.

Bin gespannt wie sich hier Santander äußert, vielleicht wäre das auch eine Lösung für mich, habe nämlich noch keinen konkreten Termin für den neuen Elch.

--Michael

Ich hatte noch im Mai einen unserer zwei V60 um drei Monate verlängert. Kein Problem. Einen Nachfolger hat es nicht gegeben. Nicht einmal ein Volvo, sind drei andere Marken geworden.

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 9. November 2021 um 11:46:41 Uhr:

Welche Nachteile sollten das sein?

Gruß Didi

Wenn (!) das FA das zu lange Leasing als Erwerb werten würde, könnten zB die Leasingraten als Tilgung betrachtet werden - und die Tilgung wäre dann im Gegensatz zur Leasingrate nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Aber wie gesagt - ich bin kein StB...

Ich auch nicht - danke für den Ansatzpunkt.

Aber ich glaube, dass es hier eh um Privatleasing geht und selbst wenn nicht, du hast einen Leasingsvertrag - also keine Finanzierung abgeschlossen - von daher glaube ich nicht, dass das ginge…

Hast solche Erfahrungen gemacht?

 

Gruß Didi

Wie die Finanzverwaltung einen Vertrag einstuft hat nicht immer was mit dem Vertragstext zu tun, sondern mit der Wirkung. Nach den Leasingerlassen, ist ein Operateleasingvertrag (um den geht es hier mm) nur dann als Betriebsausgabe zu werten, wenn er zwischen 40% und 90% der gewöhnlichen Nutzungsdauer (ist in den AfA-Tabellen definiert) entspricht.

Bedeutet: Ist die Laufzeit zu lange wird der Leasingvertrag als Kauf mit Finanzierung gewidmet. Damit ist die Umsatzsteuer komplett bei Übernahme und bei Abgabe zu verrechnen und nicht monatlich. Der Wagen rutscht ins Anlagevermögen und ist abzuschreiben. Es entfallen die bilanziellen Optimierungen. Einige Aspekte, die sich auf Leasing vs. Anlagevermöge stützen können ggfls. hinfällig sein. Dies können Bankthemen oder auch Einkommensteuerthemen sein. Es kann (!) ein kleiner Rattenschwanz werden, ist aber oft nur ein kupiertes Stümmelchen, vor dem der Kunde gewahrt werden soll.

Am Ende ist "wir können nicht" (verlängern/anpassen/verkürzen) oft ein "wir wollen nicht, weil es unbezahlte Arbeit ist". ;);)

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