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Verlust KFZ-Brief durch die Bank
Nabend liebes Forum,
Vor 2 Wochen haben wir unseren Audi privat verkauft.
Die Käuferin hat den Kaufvertrag bereits unterschrieben. Es wurde vereinbart, dass der Wagen an diesem Donnerstag übergeben wird. Da unser Fahrzeug noch eine Restfinanzierung bei der Audi Bank hatte, habe ich im Autohaus schon vor 3 Woche beantragt, den Brief zbei der Bank zu ordern und bereitzulegen. Heute rief mich der Verkäufer an, dass der Brief auf dem Weg von der Bank zum Autohaus wohl "verloren" gegangen sein. Nun stellen sich mir 2 Fragen:
Kann die Käuferin nun von Ihrem Kauf unseres Fahrzeugs zurücktreten? Und falls ja, in welcher Form ist die Audi-Bank schadensersatzpflichtig wenn ich das Fahrzeug nicht mehr bzw. nur zu einem geringerem Preis verkaufen kann? Ich glaube nämlich nicht, nochmal so einen Preis zu bekommen. Ich habe am Montag auch bereits ein neues Fahrzeug bestellt, welches ich evtl. erstmal abbestellen müsste, falls die Käuferin vom Vertrag zurücktreten "darf" und das dann auch tut.
Sehr sehr ärgerlich das ganze. Vor allem für die Käuferin. Sie hat sicher wenig Lust 8 Wochen auf ihr neues Auto zuwarten. Ich sehe nur keine Möglichkeit, dass sie den Wagen vorher anmelden und nutzen kann.
Unglaubliche Schlamprei des Autohauses. Zumal das denen so kurz vor der Übergabe an die neue Eigentümerin auffällt.
Besten Dank für eure Einschätzungen.
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9 Antworten
Wenn es schruftlich nen datum gibt der Übergabe , und es dann nicht da ist kann sie vom kaufvertrag zurücktreten. Evt reden mit ihr und 14 tage auf den brief noch warten.
Den brief bzw erstellung eines neun briefes muss das haus bzw die versicherung von den zahlen. Über schadensersatz mag ich nichts sagen..
da du im autohaus das neue unterschrieben hast , und schon gdbaut wird wie ich raus gelesen hab kannst du eher nicht vom kaufvertrag zurück treten..
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wenn es schruftlich nen datum gibt der Übergabe , und es dann nicht da ist kann sie vom kaufvertrag zurücktreten. Evt reden mit ihr und 14 tage auf den brief noch warten.
Den brief bzw erstellung eines neun briefes muss das haus bzw die versicherung von den zahlen. Über schadensersatz mag ich nichts sagen..
da du im autohaus das neue unterschrieben hast , und schon gdbaut wird wie ich raus gelesen hab kannst du eher nicht vom kaufvertrag zurück treten..
Hey Danke für die Antwort. Ja, im Kaufvertrag steht Übergabe binnen 3 Wochen. Diese laufen nächsten Montag ab. Wie kommst du auf 14 Tage? Habe überall gelesen, das es 6-8 Wochen dauert, bis ein neuer Brief da ist.
Mein neues Fahrzeug kann ich selbstverständlich noch stornieren. Binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Ist ja erst letzte Woche Montag gewesen. Also noch 5 Tage Zeit zurückzutreten. Bis zum Wochenende ist die Sache wohl geklärt. Freue mich aber dennoch über Antworten.
bei einem brief der "verdaddelt" wurde dauert das in der regel 20min bis du einen neuen hast.
du gehst aufs amt, füllst ein zettelchen aus in dem aus dem sinn zitiert steht "ich schwöre das ich den brief verdaddelt habe", legst eine kleine summe (früher waren das mal 100dm) auf den tisch und bekommst deinen brief.
zuminderst wen DU im brief stehst. ich weiss nicht wie das bei finanzierten fahrzeugen ist...ich hab vor jahren beim umzug auch einen brief verballert. war absolt kein problem. zettelchen, geld, feddich.
kontaktier doch mal DEINE zulassungsstelle.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bei einem brief der "verdaddelt" wurde dauert das in der regel 20min bis du einen neuen hast.
du gehst aufs amt, füllst ein zettelchen aus in dem aus dem sinn zitiert steht "ich schwöre das ich den brief verdaddelt habe", legst eine kleine summe (früher waren das mal 100dm) auf den tisch und bekommst deinen brief.
zuminderst wen DU im brief stehst. ich weiss nicht wie das bei finanzierten fahrzeugen ist...ich hab vor jahren beim umzug auch einen brief verballert. war absolt kein problem. zettelchen, geld, feddich.
kontaktier doch mal DEINE zulassungsstelle.
Okay, also das deckt sich nicht mit den ganzen Quellen die mir heute so im Netzt begnet sind. Bis zu dem Punkt mit der eidesstattlichen Versicherung deckt sich das mit deiner AUssage. Aber sonst steht eigentlich überall dass auf jeden Fall eine Aufbietungsfrist von 6-8 Woche beim Kraftfahrt-Bundesamt eingehalten wird. Danach wird der verlorene Brief für ungültig erklärt und man erhält einen neuen.
Nicht, dass ich dir nicht glaube, aber ich habe nirgends etwas gelesen, was darauf hindeutet, dass man binnen ein paar Minuten nen neuen Brief bekommt. Fahrzeugschein ja, das weiß ich.
Meine mit den 2 wochen aufschub, das er evt sich da wieder auffindet. Vllt ist er ja nur verlegt worden.
Es ist es ist richtig das du sofort den verlust melden musst. Dann kann die beantragung erst nach 8wochen erfolgen, um betrug auszuschließen. Wenn du Privat den brief zuhause gehabt hättest, und alles nachweisen kannst, geht das innerhablb von 2wochen.
Ich denke nicht das die Käuferin 8 wochen warten wird , und daher eh einen rücktritssrecht hat.
im netz steht auch viel müll
in der tat dauert das ein paar wochen WEN du z.b. ein fahrzeug OHNE brief kaufst und der eimer ggf abgemeldet ist. da müssen dann erst die besitzverhältnisse geklährt werden. ob der wagen vielleicht gestohlen ist, ob jemand anspruch darauf erhebt etc. das ist z.b. beim typischen "scheunenfund" der fall.
ich hab auch schon breif verdaddelt. wagen war auf MICH angemeldet. also ab zum amt und da nachfragen.
MEINE zulassungsstelle sagt dazu:
Zitat:
Erläuterungen
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II muss der Fahrzeughalter persönlich eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsbehörde abgeben. Sind die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt, wird diese dann beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten (d. h. es wird geprüft, ob der Brief beispielsweise bei einer Bank hinterlegt ist oder ob dem Kraftfahrt-Bundesamt anderweitige Informationen über den Verbleib des Briefes bekannt sind).
Gegebenenfalls wird eine Aufbietung der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich. In diesem Falle muss eine Frist vor Neuausstellung von ca. 6-8 Wochen abgewartet werden. Wird das Fahrzeug in einen anderen Landkreis verkauft, kann ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeugs ausgestellt werden. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt dann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
quelle: http://www.landkreis-goeppingen.de/.../index.html
so und jetzt wirds lustig..den:
Sind die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt, wird diese dann beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten (d. h. es wird geprüft, ob der Brief beispielsweise bei einer Bank hinterlegt ist oder ob dem Kraftfahrt-Bundesamt anderweitige Informationen über den Verbleib des Briefes bekannt sind).
macht den bock fett. ich denke das deine eigentumsverhältnisse klar geregelt sind? von daher sehe ICH da kein problem. wiegesagt bei mir war das ganze in 20min erledigt. ok das war ende der 90er...
aber mach dich nicht verrückt und ruf morgen mal bei DEINER zulassungsstelle an und frag da einfach nach.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
im netz steht auch viel müll
in der tat dauert das ein paar wochen WEN du z.b. ein fahrzeug OHNE brief kaufst und der eimer ggf abgemeldet ist. da müssen dann erst die besitzverhältnisse geklährt werden.
Meine Mutter hat in 2007 ihren Fahrzeugbrief verloren => eidesstattliche Versicherung, 80 Euronen (wenn ich mich richtig erinnere) und ca. 8 Wochen später war der neue Brief da. Sie war Erstbesitzerin und die Besitzverhältnisse geklärt . Es ging um einen Honda Prelude 2,2VTi, den meine Mutter mit 230.000 km und Getriebeschaden für 500 EUR verkauft hat....
Zitat:
Original geschrieben von Zetta350
Mein neues Fahrzeug kann ich selbstverständlich noch stornieren. Binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.
Hast du das Auto am Telefon oder im Internet gekauft oder hast du eine Zusatzklausel im Vertrag? Oder wie kommst du darauf, dass du ein 14-tägiges Rückgaberecht hast?
Eine Finanzierung - vom Händler vermittelt?
Und der Kaufvertrag teilt den "Tod" des Verbraucherdarlehens da verbunden.
Daher sollten finanzierte Autos erst nach 2 Wochen bestellt werden - aus Händlersicht...
(verdammt sind die Produktionszeiten lang...)