- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Vermute Versicherungsbetrug... Was tun?
Vermute Versicherungsbetrug... Was tun?
Hallo,
Angenommen BMW parkt in einer Parklücke zwischen zwei Fahrzeugen. Er meint, er ist sich nicht sicher, ob er gegen das hintere Fahrzeug, einem etwa 20 Jahren Golf beim zurücksetzen angestoßen hat. Sowohl bei seinem Fahrzeug als auch bei der Gegenseite keine sichtbaren Schäden, Kratzer oder Schleifspuren oder Rahmenverzug.
Auf empfehlung des Bruder wurde die Polizei zu rufen, damit der BMW Fahrer auf Nummer sicher gehen kann, dass keine Beschädigung zu sehen ist. Polizei kam, sah dass keine Beschädigungen vorhanden ist.
Nun hat der Besitzer angerufen, er kann den Sachbearbeiter der Polizei nicht wegen Krankheit und Urlaub erreichen. Er fragte, wie und was passiert ist. Und dann kam eine Frage, was mich stutzig machte. Er wollte unbedingt wissen, welche Fahrzeugfarbe es hat. Diese Auskunft wurde verweigert.
Zwei Wochen später ruft die Polizei an, die "ganze" Stoßstange müsste ersetzt werden. Schaden um die 1000 Euro.
Für mich nicht nachvollziehbar, da keine Beschädigungen zu sehen war. Jetzt soll der BMW Fahrer die nächsten Tage bei der Polizei vorbei kommen und "etwas" unterschreiben.
Wie sollte nun der BMW-Fahrer am besten reagieren? Vermutet wird, dass man "leicht Geld verdienen möchte".
Danke euch schon mal
Beste Antwort im Thema
Seit wann ruft die Polizei zwei Wochen später an und teilt Schadensbild und Schadenshöhe mit?
Als erstes würde ich mal vorsichtshalber meine Versicherung darüber informieren. Und da dem BMW-Fahrer strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, sollte er sich das "Vorbeikommen" bei der Polizei klemmen und schon mal gar nichts unterschreiben. Für berechtigte Schadensansprüche auf die Versicherung verweisen.
Ähnliche Themen
48 Antworten
Warum ist die Polizei jetzt anderer Meinung?
Zitat:
Zwei Wochen später ruft die Polizei an, die "ganze" Stoßstange müsste ersetzt werden. Schaden um die 1000 Euro.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:14:00 Uhr:
Warum ist die Polizei jetzt anderer Meinung?
Zitat:
Zwei Wochen später ruft die Polizei an, die "ganze" Stoßstange müsste ersetzt werden. Schaden um die 1000 Euro.
das hat der Golf Fahrer der Polizei gegenüber behauptet und gefordert.
Ich denke auch, dass der Golf Fahrer dies nun bei der Versicherung gelten machen wird.
Ist die Stoßstange noch so dran?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:19:14 Uhr:
Ist die Stoßstange noch so dran?
davon gehe ich aus
Zitat:
@musikstar schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:20:11 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:19:14 Uhr:
Ist die Stoßstange noch so dran?
davon gehe ich aus, kann es aber nicht zu 100 prozent bestätigen
Gutachter, Werkstatt oder TÜV hinzuziehen. Und dabei sein......
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:21:38 Uhr:
Gutachter, Werkstatt oder TÜV hinzuziehen. Und dabei sein......
und die Kosten des Gutachtens zahlt dann der BMW-Fahrer?
Kann der BMW Fahrer dies rechtlich verlangen, dass die Gegenseite zum TÜV fahren muss?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:14:00 Uhr:
Warum ist die Polizei jetzt anderer Meinung?
Zitat:
Zwei Wochen später ruft die Polizei an, die "ganze" Stoßstange müsste ersetzt werden. Schaden um die 1000 Euro.
Das ist doch eh schon über 130% bei dem Auto.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:23:51 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:14:00 Uhr:
Warum ist die Polizei jetzt anderer Meinung?
Zitat:
Zwei Wochen später ruft die Polizei an, die "ganze" Stoßstange müsste ersetzt werden. Schaden um die 1000 Euro.
Das ist doch eh schon über 130% bei dem Auto.
Gruß Metalhead
stimmt, aber da kann ich wenig dran machen.
Seit wann ruft die Polizei zwei Wochen später an und teilt Schadensbild und Schadenshöhe mit?
Als erstes würde ich mal vorsichtshalber meine Versicherung darüber informieren. Und da dem BMW-Fahrer strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, sollte er sich das "Vorbeikommen" bei der Polizei klemmen und schon mal gar nichts unterschreiben. Für berechtigte Schadensansprüche auf die Versicherung verweisen.
Teile das alles deiner Versicherung mit, die entscheiden, wie es weiter geht.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:21:38 Uhr:
Gutachter, Werkstatt oder TÜV hinzuziehen. Und dabei sein......
Wusste gar nicht dass ein Schädiger solche Rechte hat.
für die Abwehr unberechtigter Forderungen ist Deine Haftpflichtversicherung zuständig. Einfach mitteilen, dass kein Schaden entstanden ist und die ihre Arbeit machen lassen. Die Polizei hat mit der zivilrechtlichen Auseinandersetzung gar nichts mehr zu tun.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:28:56 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:21:38 Uhr:
Gutachter, Werkstatt oder TÜV hinzuziehen. Und dabei sein......
Wusste gar nicht dass ein Schädiger solche Rechte hat.
Hab ich auch nicht geschrieben, Das sind alles Dinge, die dann gemacht werden sollten.