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Verraten und Verkauft vom Ford Händler....

Themenstarteram 16. November 2008 um 10:22

Hallo S-Max Freunde! Das was ich jetzt erlebt habe, setzt allem die Krone auf. Jeder weiß, wenn er was vom Händler versprochen bekommt solle er sich es schriftlich geben lassen. Da aber das Verhältnis ein wenig lockerer war und es sich hierbei noch um den Geschäftsführer handelte, war ich der Meinung man könne sich auf sein Wort verlassen!! Wem solle man denn sonst noch trauen. Und zwar ging es um die Winterreifen, die ich zu meinem neuen Wagen dazu bekommen sollte.

Mittlerweile habe ich meinen Wagen fast 3 Monate und wollte jetzt eigentlich mal die Reifen abholen. Jetzt war er wohl der Meinung, daß ich mir das wohl alles eingeredet haben solle obwohl meine Frau bei dem Gespräch dabei gewesen ist.

Der HAMMER: Ich solle nie wieder sein Autohaus besuchen und die anfälligen Inspektionen in einer anderen Ford Werkstatt durchführen lassen!!!

Ich könne ihn ja verklagen auf was auch immer ich wolle - außerdem hat er mich gefragt ob ich noch alle auf dem Zaun hätte???

All die jenigen, die dieses hier wohl nicht glauben können - es stimmt!!! Ich habe es schriftlich per Mail von ihm bekommen und auch festgehalten.

Es ist wirklich ein starkes Stück. Man kauft ein Auto für über 40.000€ und hinterher wird man wie Dreck behandelt...

Können sich die Autohändler heute das noch leisten?? Ich glaube nicht. Wer von Euch hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann mir Tips geben???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MT1901

Ich verstehe Deine Hoffnung, Ford Deutschland würde was in diesem Falle unternehmen. Kannst Du vergessen. Es ist halt Ford.

Sorry, aber was hat bitte Ford Deutschland damit zu tun, wenn ein eigenverantwortlich wirtschaftender Händler ein Zubehör nicht liefert, das formal auch nicht bestellt war.

Mit diesem Teil des Vertrages, vollkommen egal ob schriftlich oder mündlich, hat Ford nicht das geringste zu tun. Sie sind formal nichtmal berechtigt, sich in diesen Teil des Geschäfts des Händlers einzumischen.

In diesem Fall ist ein "ist halt Ford" Kommentar reichlich naiv.

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Einen Tip kann ich Dir nicht geben, aber einem Freund ist das so ähnlich auch passiert.

Der kauft sich so einen Super Panda mit 100PS für viel Geld. Dabei sollten auch Winterreifen sein, irgendeine sehr bekannte Marke. Als die Auslieferung dann kam, wurden nur No Name Winterreifen geliefert. Auch nichts schriftliches gemacht. Ein wenig hin und her, das übliche eben.

Er wurde nicht beschimft und hat dann doch noch seine bestellten Reifen bekommen.

Themenstarteram 16. November 2008 um 11:38

Ich habe mich vor einer guten Woche an Ford Werke Köln gewandt, doch bis jetzt habe ich keinerlei Antwort. Ob die sich jetzt in Schweigen hüllen?? Keine Ahnung - ich habe auf jeden Fall so einen Frust, ich würde das Auto am liebsten wieder verkaufen...

Zitat:

Original geschrieben von Shaddowdancer

Ich habe mich vor einer guten Woche an Ford Werke Köln gewandt, doch bis jetzt habe ich keinerlei Antwort. Ob die sich jetzt in Schweigen hüllen?? Keine Ahnung - ich habe auf jeden Fall so einen Frust, ich würde das Auto am liebsten wieder verkaufen...

Was solln die Kölner denn deiner Meinung nach tun?

Wir kaufen nun schon in zweiter Generation unsere Ford Fahrzeuge bei der zweiten Generation des Händlers... wir kennen uns persönlich und privat... dass aber jegliche Nebenabreden trotz, oder gerade wegen dieses guten Verhältnisses schriftlich getroffen werden, ist selbstverständlich.

Das sollte es meiner meinung nach auch immer, wenn es um mehr als n Sack Kartoffeln auf dem Markt geht... oder?

Dein Vertragspartner ist der Händler. Du hast im Beisein deiner Frau (Zeuge) die mündliche Nebenabrede getroffen, dass Winterreifen im Preis enthalten sein sollen. Wo ist das Problem? Wenn du doch sicher bist, dass du das beweisen kannst, guckst du in den gelben Seiten bei A wie Anwalt und machst die Sache klar!

Die Ford Werke sind nicht dein Vertragspartner und werden deshalb (wenn sie klug sind) ihre Finger aus der Sache lassen!

Ich kann mondeotaxi nur zustimmen. Du hast nur zwei Möglichkeiten:

1. Du lässt es auf sich beruhen, oder

2. Du lässt dir das nicht bieten.

Verträge bedürfen in den wenigsten Fällen wirklich der Schriftform. Der Grund warum man dies in der Regel doch tut bzw. tun sollte ist die bessere Beweisbarkeit im Streitfall. Ein Zeuge für einen Vertrag ist aber fast ebenso gut. Im übrigen ist die eigene Ehefrau auch keine weniger gute Zeugin (Falls du das denken solltest). Also, wenn du dir über die Absprache sicher bist, dann solltest du das auch durchziehen.

am 17. November 2008 um 8:25

Servus,

ich habe so etwas noch nicht erlebt und kann daher nicht wirklich viel dazu sagen.

Wir haben unseren s-max auf Empfehlung gekauft und der Händler/verkäufer vor Ort ist absolut entgegenkommend.

War am Freitag grad wieder da und habe alle nötigen Unterlagen abgegeben um meinen s-max am 1. Dezember abzuholen.

Ich bekomme ein zweiten satz Fussmatten noch dazu und die Winterreifen (Ronal R42 mit Pirelli W210 Sottozero) auch gleich Montiert.

Die Anmeldung amcht er auch noch und lässt jemanden von Rosenheim nach München fahren um meine Kiste zur Zulassung zu bringen:-)

Er hat mich extra noch mit ins Lager genommen und mir die Reifen auf der Felge zeigen lassen:-)

Maxige Grüße

Stefan

zum thema nebenabreden. Jeder kaufvertrag endet mit dem satz, "nebenabreden bedürfen der schriftform". noch fragen, herr anwalt? buchs ab unter thema lebenserfahrung- man lernt nie aus. nicht ganz fair, nicht ganz fein.

Zitat:

Original geschrieben von habanos

zum thema nebenabreden. Jeder kaufvertrag endet mit dem satz, "nebenabreden bedürfen der schriftform". noch fragen, herr anwalt? buchs ab unter thema lebenserfahrung- man lernt nie aus. nicht ganz fair, nicht ganz fein.

Warum ist er den so Sauer geworden,daß er dich nicht mal mehr sehen möchte??

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305b.html

Solche Klauseln sind "Wirksamkeitsvoraussetzung für mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen neben dem schriftlichen Kaufvertrag. Sie verstoßen damit gegen den Vorrang der Individualabrede nach § 305 b BGB. Die Klausel erfasst auch nachträgliche Zusatzvereinbarungen mit dem Klauselverwender selbst und seinem vertretungsberechtigten Personal und führt damit zu einer völligen Verdrängung des in § 305 b BGB verankerten Prinzips des Vorrangs der Individualabrede und ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (BGH NJW 1985, S. 320)"

Gruß Martin

 

Zitat:

Original geschrieben von d5er

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305b.html

Solche Klauseln sind "Wirksamkeitsvoraussetzung für mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen neben dem schriftlichen Kaufvertrag. Sie verstoßen damit gegen den Vorrang der Individualabrede nach § 305 b BGB. Die Klausel erfasst auch nachträgliche Zusatzvereinbarungen mit dem Klauselverwender selbst und seinem vertretungsberechtigten Personal und führt damit zu einer völligen Verdrängung des in § 305 b BGB verankerten Prinzips des Vorrangs der Individualabrede und ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (BGH NJW 1985, S. 320)"

Gruß Martin

verstehst du das? ich nicht, bin kein jurist.

Klick oben einfach mal drauf .

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305b.html

Ich sehe das so das man trotz diesem gerne gewählten Satz getroffene Nebenabreden sehr wohl greifen können.

Deshalb sollte man doch mal einen Anwalt zu Rate ziehen?!

Oder nochmal fernünftig versuchen mit dem Händler zu Reden, eventuell sind da einfach nur Emotionen hochgekocht worden?!

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von Shaddowdancer

Der HAMMER: Ich solle nie wieder sein Autohaus besuchen und die anfälligen Inspektionen in einer anderen Ford Werkstatt durchführen lassen!!!

Ich könne ihn ja verklagen auf was auch immer ich wolle - außerdem hat er mich gefragt ob ich noch alle auf dem Zaun hätte???

Hallo Shaddowdancer,

Bist du auch mit allem nötigen diplomatischen Feingefühl vorgegangen,

oder hast du ihn etwa verärgert ?

Gruß,

Hallo Shadowdancer!

Ich verstehe Deine Hoffnung, Ford Deutschland würde was in diesem Falle unternehmen. Kannst Du vergessen. Es ist halt Ford.

Ich habe mal als Autoverkäufer bei 'nem Fordhändler gearbeitet, der war leider auch so ein Choleriker. Der würde glatt seine Mutter aus dem Grab ausbuddeln und noch verkaufen, wenn's dafür Geld geben würde.

Es sind Gott sei Dank nicht alle Ford-Händler so. Solche Fälle, wie Sie z. B. Dir widerfahren sind, scheinen (hoffentlich) eine Ausnahme zu sein.

Um die Winterräder würde ich auch kämpfen. Hätte allerdings nicht wirklich einen Plan, wie. - Weil: Schriftform fehlt.

Nix für ungut!

Marco.

Zitat:

Original geschrieben von MT1901

Ich verstehe Deine Hoffnung, Ford Deutschland würde was in diesem Falle unternehmen. Kannst Du vergessen. Es ist halt Ford.

Sorry, aber was hat bitte Ford Deutschland damit zu tun, wenn ein eigenverantwortlich wirtschaftender Händler ein Zubehör nicht liefert, das formal auch nicht bestellt war.

Mit diesem Teil des Vertrages, vollkommen egal ob schriftlich oder mündlich, hat Ford nicht das geringste zu tun. Sie sind formal nichtmal berechtigt, sich in diesen Teil des Geschäfts des Händlers einzumischen.

In diesem Fall ist ein "ist halt Ford" Kommentar reichlich naiv.

am 20. November 2008 um 21:51

Hi

Ich geb dir nur den Tipp verklag den Händler weil sowas ist unter aller Sau vorallem wenn man mit seinen Kunden so umgeht vorallem in diesen Marktzeiten.

Ein Tipp noch merk dir das fürs Leben mach ab jetzt immer auch egal was sei es nur das kleinste MACH ES SCHRIFTLICH, dann hast du was in den Händen genau für solche Fälle.

 

Noch was viel Glück dabei

 

MFG Laberdudl

am 21. November 2008 um 9:28

Hallo zusammen, kann die vorhergehenden Beiträge nur bestätigen. Hatte eine schriftliche Bestätigung für die 20.000er Inspektion, Händler ging Pleite. Ford bedauerte, konnte aber aufgrund der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der Händler in diesem Fall nichts unternehmen. Es liegt sicher nicht an Ford, dass es so ist. Überleg doch mal was los wäre, wenn jeder seine mündlichen Nebenabreden über Ford abwickeln lassen würde :confused:

Ich würde wohl deinem Händler den Sachverhalt nochmals schriftlich schildern und auf Erfüllung bestehen, eine Art Mahnung an den Händler mit Fristsetzung (Einschreiben!). Danach kannst du immer noch zum Anwalt und dessen Rat einholen.

Handelt es sich um einen Vertragshändler oder ist er nur einem Vertragshändler angeschlossen, z.B. Emil Frey Gruppe?

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