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Verrückte Idee: PKW kaufen, sehr kurz nutzen und fast ohne Verlust wieder verkaufen
Hallo Leute,
ich habe da eine etwas verrückte Idee. Aber erst mal der Hintergrund. Mitte April 2014 hatte ich mir einen gebrauchten Mazda 6 Kombi für 22.990 Euro beim Mazda-Händler gekauft. Nur drei Monate später wurde mir der Wagen Mittel Juli in Berlin vor der Haustür geklaut. Er ist weg und bleibt auch weg. Montag ist Stichtag für die Versicherung und der Schaden wird reguliert. Telefonisch wurde mir ein brutto-Wiederbeschaffungswert von 20.750 Euro genannt. Soweit, so schlecht. Ausgezahlt wird mir aber nur der netto-Betrag abzüglich noch der Selbstbeteiligung. Erst wenn ich die Rechnung eines Ersatzfahrzeuges zeige, wird mir auch die Mehrwertsteuer in Höhe von rund 3.300 Euro erstattet. Das ist ja leider vom BGH so als korrekt abgesegnet worden.
Nun ist es aber so, dass ich aus beruflichen Gründen (es hat sich etwas verändert bei mir) keinen Ersatzwagen benötige. Würde also im Ergebnis bedeuten, dass ich nicht nur den Wertverlust (22.990 minus 20.750 Euro = 2.240 Euro) zu tragen hätte, sondern auch die Mehrwertsteuer von rund 3.300 Euro in den Wind schreiben müsste.
Wenn, ja, wenn ich keinen Ersatzwagen kaufen würde. 3.300 Euro ist schon eine Summe, die meine Phantasie anregt und die ich nicht so schnell abschreiben möchte. Und damit komme ich zu meiner Fragestellung:
Ich würde gerne einen Wagen für rund 20.750 Euro kaufen, von der Versicherung die Mehrwertsteuer erstattet bekommen und den Wagen danach möglichst mit wenig Wertverlust wieder verkaufen. Vorzugsweise zurück an den Händler, der ihn mir verkauft hat. Ich benötige für den Kauf ja eine Rechnung mit Steuer, daher kommt für den Kauf nur ein Händler in Frage.
Ist meine Idee überhaupt umsetzbar? Ist das eine Schnapsidee? Ich meine, selbst wenn ich den Wagen mit 1.500 Euro Verlust verkaufen würde, hätte ich bei Abzug von Steuern, Versicherung, An- und Abmeldung immerhin noch 1.500 Euro gewonnen mit der Aktion.
Würde ein Händler da mitspielen? Als Beispiel: ich kaufe beim VW-Händler einen Golf für 21.000 Euro, fahre den eine Woche, gebe ihn zurück und erhalte 20.000 Euro vom Händler wieder. Wäre für mich ein Gewinn und für den Händler? Wäre der zusätzliche Halter für den Händler ein großes Problem bzw. stark wertmindernd?
Gibt es PKW bei denen dieser Plan besser ausgehen würde? Gibt es hier vielleicht Händler oder Ex-Händler, die in solchen Dingen Erfahrungen haben? :-)
Um es hier ganz klar zu stellen: es geht hier nicht darum, die Versicherung zu betrügen. Ich würde nur die Versicherungsbedingungen erfüllen und habe nach wie vor schlechte Laune, wenn ich an den Verlust von über 3.000 Euro denke. Schließlich habe ich die Mehrwertsteuer beim Kauf auch bezahlt. Naja, eine Gerechtigkeitsfrage.
Wäre schön, wenn ich ein paar sachliche Tipps bekommen würde. Vielen Dank :-)
Beste Antwort im Thema
So ist das prakrisch unmöglich. Tut mir echt leid für Dich.
Hintergrund:
Wenn Du ein Auto vom Händler kaufst, muß er die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Er bekommt praktisch nur den Nettopreis von Dir so, daß er das behalten dürfte. Und nur das könnte er Dir auch wieder zurückzahlen, ohne Verlust zu machen. Und selbst das wird er nicht tun, denn da hat er wieder ein Auto stehen mit einem Haltereintrag mehr. Und wenn ein Privathalter das Auto nur kurz behalten hat, dann sind potenzielle Kunden sehr skeptisch, was den Wert zusätzlich deutlich drückt.
Was Du theoretisch noch machen könntest wäre ein Auto vom Händler kaufen und dann einen Dummen finden, der Dir das Teil für mehr Geld abkauft. Das ist aber mit extrem viel Glück verbunden.
Wie gesagt: Für Dich tut es mir echt leid.
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14 Antworten
So ist das prakrisch unmöglich. Tut mir echt leid für Dich.
Hintergrund:
Wenn Du ein Auto vom Händler kaufst, muß er die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Er bekommt praktisch nur den Nettopreis von Dir so, daß er das behalten dürfte. Und nur das könnte er Dir auch wieder zurückzahlen, ohne Verlust zu machen. Und selbst das wird er nicht tun, denn da hat er wieder ein Auto stehen mit einem Haltereintrag mehr. Und wenn ein Privathalter das Auto nur kurz behalten hat, dann sind potenzielle Kunden sehr skeptisch, was den Wert zusätzlich deutlich drückt.
Was Du theoretisch noch machen könntest wäre ein Auto vom Händler kaufen und dann einen Dummen finden, der Dir das Teil für mehr Geld abkauft. Das ist aber mit extrem viel Glück verbunden.
Wie gesagt: Für Dich tut es mir echt leid.
Vielen Dank. Ja, das mit der Steuer war eine Sache, die ich nicht auf dem Schirm hatte. Das erledigt meinen "Plan" natürlich schon wieder.
Bliebe wirklich nur der Weg über privat den Wagen weiter zu verkaufen. Keine verlockende Aussicht :-)
Warum soll es nicht funktionieren?
Kauft der Händler ohne MwSt wieder zurück, kann er ihn ja ohne Steuerausweis weiter verkaufen (§25a UStG, kennen alle Händler)
Es kommt halt nur aufs richtige Objekt an, denn viele Geschäftskunden kaufen nur mit Steuerausweis.
Wie wäre es z.B. mit einem schönen Porsche, was wertstabileres gibt es nicht.
Dieser könnte sogar in der Nähe stehen:
http://suchen.mobile.de/.../194703116.html?...
Der geht für solides Geld immer wieder weg, gute Farben, scheckheft gepflegt, stärkere Maschine, musst halt prüfen ob sonst alles stimmt (unfallfrei, Vorbesitzer und so).
Blöde Frage. Muss das Auto angemeldet werden um die MWST zu bekommen, oder reicht die Rechnung? Solange das Auto nicht angemeldet wird, steht ja auch nix in den Papieren, oder versteh ich das falsch? Angewiesen ist er ja auf das Auto auch nicht. Könnte mir also schon vorstellen, dass dir da ein Händler drauf einsteigt für einen kleinen Beitrag in die Kaffeekasse!?
Die Idee mit dem Porsche klingt zwar erstmal völlig wahnwitzig, ist aber an sich gar nicht so blöde. Einen Porsche wirst du immer zum guten Preis los!
Alternativ hast du vielleicht jemanden im Bekanntenkreis, der ein Auto kaufen will. Ihm kannst du ja deine Situation erklären und großzügig 1.000€ zum Kauf dazuschießen, unter der Bedingung, dass das Auto kurz auf dich angemeldet wird.
Wenn man nicht gerade eine Standuhr kauft, die niemand haben will, etwa einen Daewoo Nexia oder so etwas, kann das schon gehen.
Ich würde hier irgendeinen mehr oder weniger mäßig erhaltenen, wenn auch nicht "schrottigen" Hobel vorschlagen, den man preiswert bekommt. Kaufe doch irgendeinen alten Hobel für 500 Euro bei der Reste-Rampe von Ali Export, der vielleicht zwei Jahre TÜV hat und noch einigermaßen passabel dasteht. Da kannst du nicht viel kaputtmachen und kriegst in zwei Jahren zumindest den Schrottpreis noch dafür - und kannst wieder einen neuen Low-Budget-Gebrauchtwagen kaufen. Vielleicht ein alter Vectra A oder so was in dem Stil, was man allgemein kennt und gut wieder verkaufen kann. Bedingung: TÜV neu oder noch so viel TÜV, dass die Frist ein Argument für den Kauf wäre. Alles andere wäre herausgeworfenes Geld!
italeri, du solltest den Eingangspost genau lesen.
Zitat:
Original geschrieben von backbone23
italeri, du solltest den Eingangspost genau lesen.
Oh, danke für den Hinweis! Vielleicht kann mein Beitrag noch von jemandem anders gebraucht werden.
Dachte schon, er hätte den Thread verwechselt :-)
Zitat:
Original geschrieben von Sirus83
Blöde Frage. Muss das Auto angemeldet werden um die MWST zu bekommen, oder reicht die Rechnung? Solange das Auto nicht angemeldet wird, steht ja auch nix in den Papieren, oder versteh ich das falsch?
Ich gehe davon aus, dass ich mindestens einen Kaufvertrag und die Rechnung vorweisen muss. Vielleicht auch das Kennzeichen. Das werde ich aber erst zusammen mit der Abrechnung erfahren.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Warum soll es nicht funktionieren?
Kauft der Händler ohne MwSt wieder zurück, kann er ihn ja ohne Steuerausweis weiter verkaufen (§25a UStG, kennen alle Händler)
Aber es macht für mich doch keinen Sinn, wenn er den Wagen ohne Mehrwertsteuer zurückkauft. Das ist dann doch wieder ein niedriger Betrag und wieder ein Verlust von rund 3.000 Euro für mich. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Es geht nur um den Umsatzsteuerausweis, den du nicht austellen darfst.
D. h. du kaufst vom Händler für 20.000 € netto + 3.800 € USt und verkaufst ihn wieder an den Händler für 23.800 € (oder eben etwas weniger). Der verkauft ihn das nächste mal dann für 23.800 € ohne Umsatzsteuerausweis.
Zitat:
Original geschrieben von italeri1947
Zitat:
Original geschrieben von backbone23
italeri, du solltest den Eingangspost genau lesen.
Oh, danke für den Hinweis! Vielleicht kann mein Beitrag noch von jemandem anders gebraucht werden.
Das kommt davon (Copy and Paste)
Meiner Meinung nach ist das rechtlich ein Grauzone und könnte als Versicherungsbetrug deklariert werden. Eine ziemliche Schnapsidee auf die sich kein seriöser Händler einlässt. Außer Ali. Aber der haut dich auch noch übers Ohr. Die Idee mit dem Freund der ein Auto kaufen möchte ist noch am Sinnvollsten. Wobei der dann 20000 € Bar zahlen müsste. Einen Kredit gibt es unter diesen Umständen gar nicht. Der TE könnte dem Freund ja sein Vermögen bereit stellen. Alles im allen...eine dumme Idee.