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Verschwiegenen Mangel nach 4 Jahren entdeckt. Chancen ?

Themenstarteram 3. September 2020 um 11:50

Hallo zusammen,

kurz zu der Situation:

Ich habe vor 4 Jahren ein Auto von jemandem privat gekauft (deklariert als Unfallfrei), da ich kommenden Monat ein Studium beginne forderte das BAföG Amt die Beauftragung eines Gutachters, welcher den Wert für mein KFZ ermitteln sollte.

Hierbei stellte der Gutachter fest, dass quasi die gesamte Front und linke Seite Nachlackiert wurde! Optisch gar nicht als Laie zu erkennen. Hier ist ein vorausgegangener Unfallschaden wohl sehr wahrscheinlich. kann ich da nach 4 Jahren überhaupt noch etwas machen, geschweige denn nachweisen.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Nein, das warst du selber. Würde ich pauschal behaupten, als Verkäufer. Und fertig wäre ich ;-)

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Nein, das warst du selber. Würde ich pauschal behaupten, als Verkäufer. Und fertig wäre ich ;-)

Das es sich um einen Unfallschaden, müsste es man sich genauer anschauen. Es können auch Kratzer überlackiert worden sein.

THEORETISCH wohl ja:

(ich finde mit Hilfe von www.google.de binnen 10 Minuten)

die sog. regelmäßige Verjährung, §§ 195 , 199 BGB – beginnt erst zu laufen, wenn der Betroffene die Tatsachen kennt, aus denen sich das verfolgte Recht ... ergibt. Diese Form der Verjährung kommt jedoch nach § 438 Abs. 3 BGB nur dann zur Anwendung, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Praktisch wäre zu klären:

Kannst Du nachweisen, dass der Unfallschaden vor Deinem Kauf war?

Wie ist die Unfallfreiheit im Vertrag GENAU formuliert?

Kannst Du - v.a. wenn das Auto nicht aus 1. Hand ist - die Arglist = die Kenntnis dessen, der Dir das Auto mit falscher Deklaration verkauft hat, nachweisen?

Nun, es steht einwandfrei fest (Gutachten) das der Wagen zumindest

Nachlackiert wurde. Das dort Teile erneuert wurden, besagt Dein

Gutachten nicht.

Außerdem ist hier keiner Rechtsanwalt , weshalb Rechtsberatungen

hier nicht gegeben werden können.

Du wirst Deine Frage bezüglich nachträglicher Reklamation nur einem

Anwalt stellen können. ( Vielleicht kannst Du beim ADAC einen RA

diesbezüglich fragen )

Ich gebe zu bedenken, ob sich Das noch lohnt?

Zitat:

Hier ist ein vorausgegangener Unfallschaden wohl sehr wahrscheinlich

Ohne einen eindeutigen Beweis?

Schwer bis unmöglich!

OK, ich bin nur juristischer Laie, aber für mich ist das sehr wahrscheinlich.

Ja aber wie immer eine Frage der Beweislast, was kannst du nach 4 Jahren noch beweisen?

Auch für den eigenen Wiederverkauf und der sich daraus vielleicht ergebenden Mitteilungspflichten (Unfallauto?) würde ich Frontteile und Kotflügel auf Austausch oder Beschädigungen prüfen (lassen).

Wenn das von den Produktionsmerkmalen noch die gleichen Teile sind, dann dürfte die Lackierung nur kosmetischer Natur sein, außer der Kotflügel oder die Front ist instandbesetzt worden.

ist es wirklich ein Unfallschaden? Du schreibst ja selber das es WAHRSCHEINLICH ist. Wahrscheinlich ist nix.

Angenommen es ist tatsächlich ein Unfallschaden? Wer hat den Unfall verursacht? Auch hier ist wieder die Beweisbarkeit das Problem. War es einer der Vorbesitzer oder warst Du es? Wenn es einer der Vorbesitzer war, war es tatsächlich der von dem Du das Auto hast?

Und angenommen es ist ein Unfallschaden von einem der Vorbesitzer. Dann ist dein Vorgänger auch fein raus wenn er angebegen hat das ihm keine Unfallschäden bekannt sind.Wenn er nicht ganz blöd ist, wird er das auch so geschrieben haben.

Auf gut Deutsch: vergiss es! Es gibt einbfach zu viele "viellicht".

Wie immer: Theorie und Praxis

Selbst wenn Du theoretisch noch einen Anspruch hättest, was durchaus sein kann, dann stellt sich die Frage, ob Du nachweisen kannst, dass diese Nachlackierung schon zum Zeitpunkt des Kaufs vor vier Jahren gegeben war. Nur, dass Du sagst, dass Du das nicht in Auftrag gegeben hast, ist das noch kein Beweis.

Dann stellt sich die Frage, ob die Lackierung nicht rein kosmetischer Natur war. Der Wagen könnte Kratzer oder Steinschläge oder sonstwas gehabt haben, weswegen er nachlackiert wurde - das muss kein Unfall gewesen sein.

Insofern finde ich die Aussage eines Gutachters, wenn er diese denn wirklich genau so getroffen hat, dass die Nachlackierung einen Unfallschaden sehr wahrscheinlich macht, um es milde auszudrücken sehr fragwürdig. Ein UNfallschaden wäre lediglich ein Grund für eine Nachlackierung unter vielen. Da gibt es eindeutigere Spuren wenn der Wagen wirklich einen schweren Unfall hatte, der die gesamte Front und die linke Seite betraf. Aber dass er solche Spuren gefunden hat, davon scheibst Du kein Wort.

Und letztlich: Was willst Du denn nach 4 Jahren erreichen? Dass der Verkäufer Dir das Geld zurück gibt und den Wagen zurück nimmt? Das wird ganz sicher nicht passieren. Zumindest müsstest Du Dir dann die Nutzung anrechnen lassen und das kann sich ganz schön zusammen läppern.

Den Kaufpreis nach 4 Jahren mindern? Evtl. möglich. Müsste ein Anwalt klären. Aber dann wäre da immer noch die Frage, ob es wirklich ein Unfall war und ob Du beweisen kannst, dass die Nachlackierung bei Kauf schon bestanden hat und dass der Verkäufer davon wusste. Vielleicht hat er den Wagen ja selber schon so gekauft und nie begutachten lassen...

Also meines Erachtens hat die Sache wenig Aussicht auf Erfolg selbst wenn Du theoretisch noch ein Recht hättest...

Ein Materialwissenschaftler könnte das mit Sicherheit. Es wird immer noch Restspuren geben, dessen Alter sich bestimmen lässt. Des weiteren könnte es sein, dass Teile getauscht worden sind, die irgendwo einen Nummer haben müssten. Auch daran lässt sich das Alter herausfinden. Der Punkt ist aber: sowas kostet richtig Geld und die Frage ist: lohnt es sich noch?

Rechtlich gesehen: Klar. Bei einer solchen Täuschung ist das weiterhin möglich.

Praktisch: Zunächst müsstest du prüfen welcher Unfall. Lackiert kann auch Kleinkram sein. Wenn da ein schwerer Unfall vorgelegen haben sollte, müsste man mehr Fahrzeugteile finden die getauscht wurden. Der Experte sieht schnell ob da Fahrwerkteile, Karosserieteile noch Original sind.

Wenn die Kiste jetzt ein Totalschaden wäre weil alles wegrostet... ok, könnte man sich überlegen. Ansonsten lohnt sich das nicht. Du müsstest den Umfang des Schadens begutachten lassen - allein schon bezüglich Wertminderung. Dann müsstest du beweisen, dass du nicht den Unfall gebaut hast. Das wird gar nicht so leicht. Da hast du schnell Kosten im mittleren vierstelligen Bereich. Wenn du Pech hast, bekommst du kein Recht und bleibst auf den Kosten sitzen. Hast du Glück will vermutlich das Bafög das erhaltene Geld haben. Du kannst also nur verlieren.

Mir hat mal ein Vogel dermaßen heftig auf die Tür gekackt dass sich der Klarlack aufgelöst hat. Die ganze Türe wurde nachlackiert. Hoffe ein zukünftiger Käufer bekommt keine Panik wenn da die Lackdicke unterscheidlich ist.

Zitat:

@Blackmen schrieb am 3. September 2020 um 14:25:41 Uhr:

Auch für den eigenen Wiederverkauf und der sich daraus vielleicht ergebenden Mitteilungspflichten (Unfallauto?) würde ich Frontteile und Kotflügel auf Austausch oder Beschädigungen prüfen (lassen).

Genau aus dem Grund kann man die Nachforschungen auch bleiben lassen. So, wie dein Stand jetzt ist, kannst du deinem zukünftigen Nachbesitzer guten Gewissens sagen "Unfall? Nein, nicht dass ich wüsste." :D

...und wenn der Käufer dann näher hinschaut, dann wird einem die Unwissenheitsnummer nicht viel bringen...

Unfallfrei verkauft und doch Unfall gehabt= Rücknahme oder Minderung.

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