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Verschwiegener Unfallschaden bei privatem KFZ-Kauf
Hallo,
angenommen Person A kauft Person B seinen Wagen (NP 47.000 Euro in 2008) in den letzten Tagen fuer 10.000 ab, mit der Klausel im Kaufvertrag "linke hintere Tuer ersetzt". Auch vor Zeugen bestaetigt Person B, dass der Wagen ansonsten unfallfrei ist.
Person A hat gute Kontakte zu einem Werkstattmitarbeiter und bittet seinen Kontakt einen Tag spaeter, doch bitte mal die Wartungs- und Reparaturhistorie seines zuvor gekauften Fahrzeugs aufzurufen, um Details ueber den "Tueraustausch" zu erfahren.
Es kommt heraus, dass leider nicht nur die Tuer, sondern auch Schweissteile wie der Schweller, als auch das linke Seitenteil und zusaetzlich beide Tueren getauscht und lackiert worden sind.
Der tatsaechliche Schaden waere somit um ein Vielfaches hoeher und wuerde sich auf fast 7000 Euro netto belaufen.
Person A ruft veraergert Person B an und stellt ihn zur Rede. Person B sieht seinen Fehler mit dem "Verschweigen" des tatsaechlichen Schadens sofort ein und bietet an, den Kauf rueckgaengig zu machen und das Auto abzuholen.
Person A moechte das Auto allerdings behalten, da es ansonsten in einem sehr guten Wartungszustand ist.
Des Weiteren wuerde Person A sich zufriedengeben, wenn Person B etwas vom Kaufpreis erlaesst, um so die damalige Wertminderung beim etwaigen Wiederverkauf (in ca. 1 Jahr) ausgleichen zu koennen.
Wie koennten beide theoretisch verfahren in dieser Angelegenheit?
Beste Antwort im Thema
Person A kann wandeln oder einen Preisnachlass von Person B fordern. Da Person B wandeln will, wird es für Person A schwierig hier einen Preisnachlass herauszuhandeln. Ist aber nicht unmöglich. Nur muss Person A dann beweisen wie hoch der Mindertwert dann wirklich wäre.
Dann käme im weiteren, wenn man sich nicht einig wird Person C in Spiel die denn dann ermitteln müsste. Diese Person C müsste dann von Person A erst einmal beauftragt (und bezahlt) werden. Person E und Person F, die für die Parteien dann im weiteren sicherlich tätig würden, müssten über Person G eine Entscheidung herbeiführen. Hier würde dann Person G unter Umständen noch eine weitere Person C, sozusagen ein hohes C beauftragen, die dann quasi für Person G darüber entscheidet ober der Minderwert vom der ersten Person C realistisch ist oder ob ein anderer Minderwert zum tragen kommt.
Ich hoffe das ist alles verständlich geschrieben so?
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sash001
Person B sieht seinen Fehler mit dem "Verschweigen" des tatsaechlichen Schadens sofort ein und bietet an, den Kauf rueckgaengig zu machen und das Auto abzuholen.
Ich gehe mal davon aus, dass du Person A oder B bist (warum immer so kompliziert Leute?).
Der Verkäufer hat angeboten den Kauf Rückabzuwickeln. Geh drauf ein oder lass es bleiben. Preisnachlass gibt's nur wenn der Verkäufer dem zustimmt. Wenn nicht, Pech gehabt.
Moin,
ich bin Person A.
In einigen Foren werden soche Beitraege leider nur toleriert, wenn man es fiktiv darstellt.
Daher habe ich dies gemacht.
Danke fuer deine Antwort.
Mach ihm ein Angebot, was du dir vorstellst.
Hab ich getan. Leider weiss ich nicht, wie hoch damals der Wertverlust berechnet worden ist.
Die Rechnungsformeln im Netz wirken mir sehr unterschiedlich von den errechneten Betraegen.
Habe dem Verkaeufer mitgeteilt, dass ich diesen Wert anstrebe, da ich den Wagen ja irgendwann auch mit vermindertem Preis weiterverkaufen muss.
Der Verkaeufer redet morgen frueh mit seiner Versicherung und erfragt den Wert.
Ich persoenlich halte dort 750-1000 Euro fuer realistisch, damit koennte ich leben.
Was meint ihr?
Person A kann wandeln oder einen Preisnachlass von Person B fordern. Da Person B wandeln will, wird es für Person A schwierig hier einen Preisnachlass herauszuhandeln. Ist aber nicht unmöglich. Nur muss Person A dann beweisen wie hoch der Mindertwert dann wirklich wäre.
Dann käme im weiteren, wenn man sich nicht einig wird Person C in Spiel die denn dann ermitteln müsste. Diese Person C müsste dann von Person A erst einmal beauftragt (und bezahlt) werden. Person E und Person F, die für die Parteien dann im weiteren sicherlich tätig würden, müssten über Person G eine Entscheidung herbeiführen. Hier würde dann Person G unter Umständen noch eine weitere Person C, sozusagen ein hohes C beauftragen, die dann quasi für Person G darüber entscheidet ober der Minderwert vom der ersten Person C realistisch ist oder ob ein anderer Minderwert zum tragen kommt.
Ich hoffe das ist alles verständlich geschrieben so?
HAHAHA
Wie hoch waere denn in etwa eine Wertminderung von einem Auto aus 2008, wenn der Unfallschaden in der Wiederherstellung 7000 Euro betraegt?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich hoffe das ist alles verständlich geschrieben so?
Wenn Person G nun Person R heißen würde und Person C Person S oder Person G wäre es einfacher. Person E und F müsste dann Person A heißen, aber das ist ja schon besetzt. Somit müsste aus Person A wieder der TE werden, dann passt es.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich hoffe das ist alles verständlich geschrieben so?
Wenn Person G nun Person R heißen würde und Person C Person S oder Person G wäre es einfacher. Person E und F müsste dann Person A heißen, aber das ist ja schon besetzt. Somit müsste aus Person A wieder der TE werden, dann passt es.
mach das doch nicht so kompliziert..........
Zitat:
Original geschrieben von Sash001
HAHAHA
Wie hoch waere denn in etwa eine Wertminderung von einem Auto aus 2008, wenn der Unfallschaden in der Wiederherstellung 7000 Euro betraegt?
deine 800 bis 1000 Euro passen schon in die Welt. Du kommst aus Wolfsburg, VW Hochburg = viele VW= sehr hoher Marktanteil.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
mach das doch nicht so kompliziert..........
Hör mal Herr D, dass Alphabet hat noch viele Buchstaben
Vielen Dank Euch! Gute Antworten und lachen konnte man auch noch! :-)
Zitat:
Original geschrieben von Sash001
...und lachen konnte man auch noch! :-)
Ja, das Versicherungsforum. Die Spaßtruppe von Motor-Talk
Also ich selber würde mich nicht mit einer einfachen Wertminderung zufrieden geben.
Schließlich bin ich betrogen worden.