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Verschwiegener Unfallschaden!

Themenstarteram 12. November 2008 um 13:37

Hallo zusammen,

ich bräuchte den einen oder anderen Tipp, wie ich mich verhalten soll...

Ich habe im Januar diesen Jahres einen 3,5 Jahre alten A4 Avant 1.9TDi S-Line mit 38000km für 20000 Euro bei einem Audi-Händler erstanden. Laut Aussage und Kaufvertrag unfallfrei.

Genau, jetzt kommt´s... da der Händler ziemlich weit weg ist, ist meine Werkstatt eine andere. Heute war ich wegen einem lästigen Klappern dort. Was ich nicht wusste, die Audi-Händler können online auf die komplette Fahrzeug-Historie zurückgreifen, sofern das Auto auch bei Audi war.

Und was sehe ich? Es gab einen Heck-Crash. Hintere rechte Tür neu, hinterer rechter Kotflügel gerichtet etc.

Also definitiv nicht unfallfrei wie zugesichert. Bin gleich mit nem Lackdicken-Messgerät ums AUto... die zwei linken Türen sind wohl auch nachlackiert!

Rückendeckung von meiner Rechtschutz habe ich, jetzt gilt es nur noch den Verkäufer zu kontakten. Mittlerweile bin ich allerdings 23000km gefahren. Was kann ich als Verhandlungsbasis ansetzen? Fakt ist, dass ich das Auto so nie gekauft hätte. Bei einer eventuellen Rückgabe würden sicher die gefahrenen Kilometer angerechnet, und das sind ja nicht wenige. Oder doch zum Gutachter?

Besten Dank schon einmal für alle Antworten.

Dixi

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17 Antworten

Schon den Händler kontaktiert von dem du das Auto hast?

Wenn ja,was meint er dazu das du einen vorhandenen ,aber von ihm nich angegebenen Unfallschaden entdeckt hast?

Wenn nich,warum nich?

Das du "weiter entfernt" wohnst als der Verkaufshändler sitzt,is so gesehn dein Problem.

Nen Anwalt mal fragen was er davon hält,dürft auch nich falsch sein denk ich...

Themenstarteram 12. November 2008 um 14:10

Die Entfernung zum Verkäufer ist auch nicht mein Problem, zumindest nicht vordergründig. Das einzig Störende... ein offenes Gespräch Aug in Aug gestaltet sich etwas schwieriger...

Ich werde versuchen, dem Vorbesitzer zu kontaktieren. Dieser sollte eigentlich wissen, wo dieser Schaden repariert worden ist.

Die Frage, die sich mir stellt: welcher Nachlass auf den damaligen Verkaufspreis ist angemessen? Oder mit welchem Abzug bei Rückgabe ist zu rechnen?

Zitat:

Original geschrieben von Dixi1

Die Entfernung zum Verkäufer ist auch nicht mein Problem, zumindest nicht vordergründig. Das einzig Störende... ein offenes Gespräch Aug in Aug gestaltet sich etwas schwieriger...

Ich werde versuchen, dem Vorbesitzer zu kontaktieren. Dieser sollte eigentlich wissen, wo dieser Schaden repariert worden ist.

Die Frage, die sich mir stellt: welcher Nachlass auf den damaligen Verkaufspreis ist angemessen? Oder mit welchem Abzug bei Rückgabe ist zu rechnen?

Wird dir hier kaum einer sagen können.Da weder bekannt ist,was für einen Wert das Auto damals hatte,noch wie hoch der Unfallschaden war,noch was für einen Wertverlust er seit damals "erlitten" hat durch deine Nutzung,und den jetzigen Wert des Autos.Wenn das über einen Anwalt deines Vertrauens dann laufen sollte,wird das alles ein Gutachter feststellen können,aber nich wir Laien hier;)

Finde ersma raus wer den Unfallschaden verschwiegen hat.Der Händler oder der Vorbesitzer.

Themenstarteram 12. November 2008 um 14:46

Das war auch mein Gedanke. Besten Dank für die Antwort.

Den Vorbesitzer habe ich leider nicht erreicht, also werde ich direkt mit dem Verkäufer in Kontakt treten.

Gruß Dixi

Schau mal in diesen gerade aktuellen Thread des A6-Bereiches

 

www.motor-talk.de/.../...r-nicht-unfallfrei-lenkgetriebe-t1998738.html

 

Darin findest Du -fast- alle Antworten auf Deine Fragen. Eigentlich geht man in solchen Fällen von Rückabwicklung aus, dafür gibt es dann den Nutzungsabzug in Höhe eines Prozentsatzes vom Kaufpreis. Wenn Du nicht rückabwickeln, sondern einen Abschlag vom Kaufpreis erreichen willst, fragst Du am besten einen versierten Anwalt. Deine Rechtsschutzversicherung nennt Dir sicher gern einen in Deiner Nähe, wenn Du keinen weißt.

 

Viel Glück und Grüße

 

Markus

Themenstarteram 16. November 2008 um 9:01

Hallo zusammen,

ich will schnell mal den aktuellen Stand bekannt geben...

Nach endlosen Telefonaten mit meiner Rechtschutz, einem Dekra-Sachverständigen, dem Vorbesitzer und dem verkaufenden Autohaus bin ich jetzt soweit, dass ich die Reparatur-Rechnung des damaligen Schadens vorliegen habe. Laut Verkäufer war ja kein Vorschaden bekannt, dann wurde ein kleiner "Buffer" zugegeben. Repariert worden wäre dieser allerdings irgendwo anders.

Von wegen... die Reparatur wurde in eben diesem Autohaus durchgeführt. Ich finde das schon heftig. Die Kosten beliefen sich auf 2600 Euro brutto. Das ist meiner Meinung nach kein Bagatellschaden!!! Abgesehen davon hätte mir auch dieser angegeben werden müssen.

Mit der Rechnung bin ich kommende Woche bei der Dekra. Bin mal gespannt, was die für einen Schaden bei Kauf taxieren. Danach entscheide ich, ob ich das Auto zurückgebe (was ich eigentlich nicht möchte) oder was für einen nachträglichen Preisnachlass ich aushandeln kann. Der Verkäufer hatte mir von sich aus 150 Euro angeboten... grins...

Gruß Dixi

Das mit den 150 Euro ist gar nicht mal so abwegig. Ich habe meinen Gebrauchten auch mit einem Unfallschaden gekauft. Die Reparaturrechnung ist mehrere Seiten lang und beläuft sich auf ca. 16.000 Euro. Das offizielle Gutachten der DEKRA ermittelte einen Wertverlust von 600.- Euro. An diese Dimensionen musste ich mich auch erstmal gewöhnen, aber es scheint nicht wirklich viel zu geben.

Was natürlich viel schlimmer ist, ist der "Vertrauensbruch" deines Freundlichen. Ich würde versuche da noch ein wenig darauf rumzureiten um eventuell noch einen kostenlosen Service raushandeln zu können.

 

Themenstarteram 16. November 2008 um 10:41

Ach du Schreck... aber wenn ich ehrlich bin, hatte mir der DEKRA-Mann am Telefon diesbezüglich schon etwas den Wind aus den Segeln genommen.

Das mit einem kostenlosen Service ist eine gute Idee, nur ist das verkaufende Autohaus eben nicht meine "Haus-Werstatt", da es gute 300km entfernt ist. Hatte ich oben ja schon erwähnt.

Da ich seit längerem ein Klappern im Heckbereich nervt, überlege ich, zusätzlich zu einer eventuellen Minderung den Verkäufer davon zu überzeugen, die Reparaturkosten dafür zu übernehmen.

Die Enttäuschung über die Verfahrensweise des verkaufenden Autohauses ist schon riesig. Aber was bringt es mir, dagegen zivilrechtlich vorzugehen? Daher versuche ich, mich bei einem entsprechenden Angebot gütlich zu einigen...

Da bin ich ja froh, dass ich dir nicht den Sonntag versaut habe.

Das mit den 300 km Entfernung hatte ich vergessen. Der Thread ist ja schon ein paar Tage alt ;) Natürlich stellt sich da die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt die 600 km hin und zurück zu fahren für das beseitigen dieses Klapperns im Heckbereich. Musst mal genauer definieren was du meinst, eventuell kannst du das auch selbst lösen.

Also ich würde wirklich versuchen einen richtigen Service rauszuschlagen. Die kosten die Freundlichen nicht die Welt und du hast auch am meisten von. Da würden sich meines Erachtens auch 600 km Strecke lohnen.

Zitat:

Original geschrieben von Dixi1

Hallo zusammen,

ich will schnell mal den aktuellen Stand bekannt geben...

Nach endlosen Telefonaten mit meiner Rechtschutz, einem Dekra-Sachverständigen, dem Vorbesitzer und dem verkaufenden Autohaus bin ich jetzt soweit, dass ich die Reparatur-Rechnung des damaligen Schadens vorliegen habe. Laut Verkäufer war ja kein Vorschaden bekannt, dann wurde ein kleiner "Buffer" zugegeben. Repariert worden wäre dieser allerdings irgendwo anders.

Von wegen... die Reparatur wurde in eben diesem Autohaus durchgeführt. Ich finde das schon heftig. Die Kosten beliefen sich auf 2600 Euro brutto. Das ist meiner Meinung nach kein Bagatellschaden!!! Abgesehen davon hätte mir auch dieser angegeben werden müssen.

Mit der Rechnung bin ich kommende Woche bei der Dekra. Bin mal gespannt, was die für einen Schaden bei Kauf taxieren. Danach entscheide ich, ob ich das Auto zurückgebe (was ich eigentlich nicht möchte) oder was für einen nachträglichen Preisnachlass ich aushandeln kann. Der Verkäufer hatte mir von sich aus 150 Euro angeboten... grins...

Gruß Dixi

Zitat:

Die Kosten beliefen sich auf 2600 Euro brutto. Das ist meiner Meinung nach kein Bagatellschaden!!!

Hat nich unbedingt was zu heissen...Mich hat letztes Jahr ein LKW wirklich ganz leicht berührt:Ein Rücklick 1cm Riss,hinterer Kotflügel Handfläche grosse Kratzer,genauso gross auf dem Stossfänger.Hätte beim freundlichen läppische 1800,-!! gemacht (NUR neues Rücklicht,beide Sachen lackieren ohne spachteln zu müssen und halt Arbeitszeit). Von daher muss ein Schaden von 2600,- nich gleich ein Riesen-Unfall-Schaden mit z.b. Karrosserieschäden bedeuten ;)

Themenstarteram 16. November 2008 um 11:11

Das Klappern nervt schon einige Zeit und tritt nur auf, wenn es draußen etwas kälter ist (in etwa ab 10 Grad) und ich mit dem rechten Hinterrad über Unebenheiten wie ein Schlagloch fahre. Das Forum habe ich schon intensiv durchforstet, allerdings habe dabei keinen Erfolg gehabt. Anfangs dachte ich, das Geräusch kommt aus dem Inneren. Ist wohl aber nicht so. Bin jeweils mit umgeklappten Rücksitzlehnen, ohne Gepäckraumabdeckung, ohne Abdeckungen von Subwoofer etc. gefahren, brachte alles nichts. Dann hab ich die Freundin hinten als "Horchposten" eingeladen, nicht zu 100% lokalisiebar.

Es ist schon extrem nervend und mein Freundlicher hat auch schon "oberflächlich" geschaut und mit den Schultern gezuckt...

600km für nen kostenfreien Service fahren? Das tue ich mir wohl nicht an. Zur Beseitigung des Klapperns sowieso nicht. Da müsste ich ja zusätzlich zu nen Urlaubstag eine Übernachtung mit einplanen :)

Themenstarteram 16. November 2008 um 11:15

@Thecriss

Ich gebe dir Recht. Bei Austausch von Anbauteilen oder ner Lackierung wäre es nicht tragisch. Würde für den Tausch der Tür gelten. Allerdings ist auch der hintere rechte Kotflügel "instandgesetzt" worden. Arbeitswert: knapp 500 Euro netto. Das stört mich genau wie die Einstellung der hinteren Spur schon.

ganz einfaches thema:

laut §433 BGB ist der verkäufer dir gegenüber VERPFLICHTET die sache rechts- und sachmängelfrei zu übergeben, wenn nicht anders vereinbart. also wenn er dir kein schreiben gegeben hat, wo es eindeutig drinstand, dass dieser wagen einen unfall (in deinem fall sogar mehrere) hatte. du hast sogar ne rechtsschutz, also ran = SCHADENERSATZ!!!

Themenstarteram 16. November 2008 um 11:43

Die Rechtslage ist mir bekannt. Und was bringt sie mir? Sie würde mir sicherlich helfen, wenn ich die Rücknahme des Autos erzwingen wollte. Das will ich aber nicht unbedingt. Mein Audi gefällt mir. Und wenn ich wieder etwas Vergleichbares finden würde (was nicht unbedingt einfach sein würde) weiß ich auch nicht was ich kaufe...

Was mich tierisch aufregt... das Autohaus verschweigt mir einen Mangel, der beim Verkauf den Preis sicherlich um mehr als 150 Euro gedrückt hätte und gleicht dann (und auch nur, weil es zufällig heraus kam) die recht geringe Wertminderung aus, ohne groß Konsequenzen fürchten zu müssen. Würde ich konsequent sein wollen, dann hieße dies Auto zurück plus strafrechtliches Vorgehen...

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