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Versicherung abgemeldet, Auto aber nicht, Tüv abgelaufen: Droht Strafe?
Hi,
im weitesten Sinne geht es hier um Versicherungen. Da es imho kein Tüv- oder Bußgeldforum gibt, hab ich den Thread hier erstellt:
Es geht um einen unserer Autos. Den haben wir vor 5 Monaten bereits bei der Versicherung abgemeldet, aber noch nicht beim Straßenverkehrsamt. Der Wagen fährt abet natürlich nicht und steht auf unserem Grundstück.
Jetzt hat der Gute auch kein Tüv mehr seit Oktober 2018.
Mein Problem: Wir wollen den Wagen verkaufen und dafür auch den Tüv erneuern. Wenn ich mir jetzt aber eine eVB hole und zum Tüv fahre, krieg ich ja wahrscheinlich einen aufen Sack, weil der Wagen ja nie beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war, und die HU entsprechend überfällig ist.
Nun ist der Wagen ja aber auch nie bewegt worden in der Zeit, sodass ich das ein wenig unfair fände.
Meine Frage: Wenn ich den Wagen jetzt doch abmelde und dann nach kurzer Zeit wieder anmelde, sobald ich zum Tüv fahre: Gäbe es dann ein Problem?
Weiß jemand einen anderen Rat?
Ich fänds halt wie o.g. unfair, die Strafe zu zahlen, obwohl der Wagen stand (ja, wir hätten ordnungsgemäß abmelden müssen, aber dafür haben wir ja immerhin weiter Steuern gezahlt )
Beste Antwort im Thema
Versicherung abgemeldet, aber Auto nicht?
Ist theoretisch gar nicht möglich. 5 Monate lang keine Post vom SVA, kann ich mir nicht vorstellen.
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42 Antworten
Versicherung abgemeldet, aber Auto nicht?
Ist theoretisch gar nicht möglich. 5 Monate lang keine Post vom SVA, kann ich mir nicht vorstellen.
Sorry, aber wie meldet man ein Fahrzeug, welches noch zugelassen ist, bei der Versicherung ab? Gekündigt? Zwingende Folge wäre, dass die Zulassungsstelle dir eine Frist setzt, eine neue Versicherung nachzuweisen und ansonsten die Kiste zwangsabgemeldet wird.
Hol dir eine neue eVB und reich die bei der Zulassungsstelle ein. Wirst wahrscheinlich noch Schwierigkeiten kriegen, aber ändern kannst du es eh nicht mehr.
Und dann fährst du zur HU, zahlst dort 20% mehr als den normalen Tarif und gut ist.
Meldest du ihn jetzt ab, brauchst du für die Wiederzulassung schon eine gültige HU. Geht unter bestimmten Voraussetzungen zwar, ist aber umständlicher.
Ein Fahrzeug kann man im Normalfall nicht bei der Versicherung abmelden, man kann die Versicherung nur fristgerecht zur Hauptfälligkeit kündigen.
Du solltest schnellstens prüfen, zu wann die Versicherung gekündigt wurde.
Sollte tatsächlich seit mehreren Monaten kein Versicherungsschutz bestehen, dann ist die Zulassungsstelle vermutlich schon aktiv geworden.
Das solltest du erst mal abklären.
Danke für deinen Post aber was unterstellst du mir?
Kannst mir glauben, dass der Wagen hier noch so steht.
Edit: mein Post bezieht sich auf vwpassat99
Dass du schnellstens überprüfen musst, zu wann deine Versicherung gekündigt wurde. Ist nämlich erstaunlich, dass die Zulassungsstelle sich noch nicht bei der gemeldet hat, wenn die Versicherung schon erloschen sein sollte.
Sollte tatsächlich seit mehreren Monaten kein Versicherungsschutz bestehen, dann hättest Du Post bekommen müssen.
Oder nimmst Du es damit nicht so genau?
Zitat:
@Kutan schrieb am 6. Mai 2019 um 17:13:24 Uhr:
Danke für deinen Post aber was unterstellst du mir?
Kannst mir glauben, dass der Wagen hier noch so steht.
Edit: mein Post bezieht sich auf vwpassat99
Sorry für die Verwirrung. Nein, die Versicherung ist übertragen worden auf ein weiteres Fzg in unserem Bestand.
Es sind ja rechnerisch nicht mehr nur 20% Aufschlag, sondern dazu noch 75,- und ein Punkt.
Dagegen steht dann 20-25 Euro für die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung.
Den Wagen würde ich mit Hänger zur Werkstatt kriegen.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:17:15 Uhr:
Sollte tatsächlich seit mehreren Monaten kein Versicherungsschutz bestehen, dann hättest Du Post bekommen müssen.
Oder nimmst Du es damit nicht so genau?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 6. Mai 2019 um 17:17:15 Uhr:
Zitat:
@Kutan schrieb am 6. Mai 2019 um 17:13:24 Uhr:
Danke für deinen Post aber was unterstellst du mir?
Kannst mir glauben, dass der Wagen hier noch so steht.
Edit: mein Post bezieht sich auf vwpassat99
Richtig, hab ich aber nicht. Oder was glaubst du, warum ich hier poste?
Wenn der SF-Rabatt übertragen wurde, endet dadurch die Versicherung nicht.
Ruf bei der Versicherung an, aber eigentlich müsstest du zwei Versicherungsverträge bekommen haben oder noch bekommen.
Einen für das neue Auto mit dem übertragenen SF-Rabatt und einen für das alte Auto, ohne oder mir nur geringem SF-Rabatt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Mai 2019 um 17:15:03 Uhr:
Dass du schnellstens überprüfen musst, zu wann deine Versicherung gekündigt wurde. Ist nämlich erstaunlich, dass die Zulassungsstelle sich noch nicht bei der gemeldet hat, wenn die Versicherung schon erloschen sein sollte.
Entsprechend meines obigen Posts, hab ich das natürlich schon getan. Hab dazu heute mit meiner Versicherung telefoniert. Alles bestätigt worden. Der Wagen ist nicht versichert.
Zitat:
@Kutan schrieb am 6. Mai 2019 um 17:23:49 Uhr:
...
Hab dazu heute mit meiner Versicherung telefoniert. Alles bestätigt worden. Der Wagen ist nicht versichert.
Und hast du die Versicherung auch gefragt, was die diesbezüglich unternommen haben?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Mai 2019 um 17:28:42 Uhr:
Zitat:
@Kutan schrieb am 6. Mai 2019 um 17:23:49 Uhr:
...
Hab dazu heute mit meiner Versicherung telefoniert. Alles bestätigt worden. Der Wagen ist nicht versichert.
Und hast du die Versicherung auch gefragt, was die diesbezüglich unternommen haben?
Ja natürlich. Die Zulassungsstelle wurde informiert.
Entweder liegt die Versicherung oder die Zulassungsstelle noch im Winterschlaf
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__25.html