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Versicherung Auffahrunfall
Hallo zusammen! Kenne mich überhaupt nicht mit Autos, Versicherung etc aus, deshalb frage ich hier mal :-) Ist leider lang geworden, ich entschuldige mich im Voraus.
Ist mein erstes Auto, habe den Wagen (Ford Fiesta 2005) seit August und mir ist vor ca. 3 Wochen an einer roten Ampel ein anderer Fahrer ins Auto geknallt. Polizei wurde natürlich angerufen, Personalien aufgenommen, Papierkram fertig gemacht etc.
Mir wurde von der Polizei vor Ort gesagt (weil ich noch nie einen Unfall hatte und mich dementsprechend nicht auskenne), ich könne den Wagen schonmal reparieren lassen, denn die gegnerische Versicherung würde sich bei mir melden und ich müsste meinerseits nichts mehr machen. Nur einen Kostenvoranschlag könne ich schon mal machen
So, reparieren lassen habe ich den Wagen natürlich noch nicht, wollte erstmal abwarten, was da noch so kommt.
Ich habe mich dazu entschieden lieber das Geld zu nehmen, das haben wir auch meiner Versicherung so mitgeteilt. Zu dieser sind wir nämlich am nächsten Tag gefahren um denen die Situation zu schildern. Die Dame dort teilte uns auch mit, dass wir schon mal einen Kostenvoranschlag machen lassen sollen und dass wir, wenn sich die gegnerischen Versicherung bis zum Wochenende (zu dem Zeitpunkt noch ein paar Tage) nicht meldet, wir nochmal kommen sollen, sodass die sich die gegnerischen Daten etc selber holen können.
Gut eine weitere Woche lang Funkstille, wir also ab zur Versicherung. Viel herum telefoniert und jetzt kommt die Krönung: der gegnerischen Versicherung wurde der Schaden überhaupt nicht gemeldet!
Aber gut, kann vielleicht passieren, da dachten wir uns noch nichts bei.
Jetzt wollte sich aber heute ein Gutachter mein Auto anschauen, hat auch Fotos gemacht etc wie das halt so abläuft und hatte gefragt, für wie viel Geld ich das Auto denn letzten August gekauft hätte. 2400 waren das, er meinte mit zwischen 2200 und 2400 könne ich noch von der Versicherung rechnen. Der Kostenvoranschlag war auf 3800 gesetzt, aber dass das deutlich herab gesetzt werden würde, habe ich mir schon gedacht. Ist in Ordnung.
Jetzt aber die zweite Krönung, wovon uns meine Versicherung auch kein Wort von erzählt hatte.
Der Gutachter meinte nämlich, dass mein Wagen jetzt ins Internet gestellt wird, um zu schauen wer den Wagen für wie viel denn nehmen würde. Dann könne ich mich entscheiden ob ich mein Auto verkaufen will oder nicht.
Das möchte ich natürlich nicht, bin mit dem Wagen eigentlich noch voll zufrieden und das kann ich meinem Portmonee im Moment nicht antun. Das Auto muss ich zusätzlich noch teils abbezahlen, weil meine Eltern dies vorgestreckt haben. Daher nehme ich auch lieber das Geld als die Reparatur. Ich bin junge Studentin und auf das Auto angewiesen, also bitte keine Kommentare diesbezüglich.
Jedenfalls- wenn ich mich dazu entscheide, den Wagen für den angebotenen Preis NICHT zu verkaufen, wird der Betrag, den ich von der Versicherung bekommen würde, um den Angebotspreis gekürzt. Also angenommen jemand will den für zb 1500 nehmen aber ich verkaufe nicht, würde ich von der Versicherung nur noch ca 900€ bekommen! Für einen Schaden, bei dem mich keine Schuld trifft :-)
Nun meine lang ersehnte Frage: ist das so überhaupt rechtens? ich finde das sehr komisch, dass ich quasi dazu gezwungen werde, mein Auto zu verkaufen oder einen sehr geringen Geldbetrag anzunehmen, obwohl ich nichts für den Schaden kann, der Kostenvorschlag um einiges höher angesetzt war und zusätzlich die andere Versicherung nur etwas von der ganzen Situation überhaupt weiß, weil wir wieder hinterher rennen mussten.
Weiß vielleicht ansonsten jemand, was man hier tun könnte, oder gibt es wirklich gar keinen Ausweg und das ist normal? Danke für die Hilfe im Voraus!
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5 Antworten
Sieh es einfach ein das eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist und du damit die nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts bekommst wenn du das Auto weiter fährst und dir den Schaden ausbezahlen lässt.
Das ist so gängige Praxis und daran führt kein Weg vorbei, das ist nun mal so wenn man ein preisgünstiges Fahrzeug fährt das man da bei einem Unfall keinen Millionen ausbezahlt bekommt.
Sowas hat hier noch nie jemand gefragt ...
Beim unverschuldeten Unfall beauftragt man einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenermittlung und einen Anwalt mit dessen Durchsetzung. Die Kosten gehen zu Lasten der gegnerischen Versicherung. Wie man ein optimales Ergebnis erzielt, das weiß der Anwalt. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung lässt man grundsätzlich nicht ans Auto. In den FAQ finden sich dazu sehr hilfreiche Tipps.
Da sieht man mal wieder was es für Spezialisten bei den Freunden und Helfern gibt… die haben Dir einen schönen Schmarrn erzählt. Aber weil Sie Uniform anhaben und Polizei draufsteht, glaubt man denen natürlich. Kein Vorwurf an Dich.
Richtig beraten hätten Sie Dich mit:
Nehmen Sie sich einen Anwalt für Verkehrsrecht und einen Öffentlich bestellten u. Vereidigten Sachverständigen.
Daß Deine eigene Versicherung Dir ebenso wenig das erklärt, liegt am Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen, kein Auge aus.
Die Gegnerische Versicherung hat sich noch nie bei mir gemeldet….die gehen davon aus: Wer von uns eine Leistung, also Zahlung erwartet, muss sich schon selbst rühren und Ansprüche anmelden, wir schmeißen dem kein Geld freiwillig hinterher!
Leider kannst Du weder die Polizisten, noch Deine eigene Versicherungstante für Ihre Falschberating haftbar machen.
Zitat:
Ich habe mich dazu entschieden lieber das Geld zu nehmen, das haben wir auch meiner Versicherung so mitgeteilt.
Deine eigene Versicherung hat damit nichts zu tun, das musst du der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mitteilen.
Zitat:
Jetzt wollte sich aber heute ein Gutachter mein Auto anschauen, hat auch Fotos gemacht etc wie das halt so abläuft und hatte gefragt, für wie viel Geld ich das Auto denn letzten August gekauft hätte. 2400 waren das, er meinte mit zwischen 2200 und 2400 könne ich noch von der Versicherung rechnen. Der Kostenvoranschlag war auf 3800 gesetzt, aber dass das deutlich herab gesetzt werden würde, habe ich mir schon gedacht. Ist in Ordnung.
Mehr als den Wiederbeschaffungswert, vermutlich die 2200 bis 2400€, gibt es nicht. Warte mal das Gutachten ab, wie hoch der Gutachter die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermittelt.
Zitat:
Der Gutachter meinte nämlich, dass mein Wagen jetzt ins Internet gestellt wird, um zu schauen wer den Wagen für wie viel denn nehmen würde.
Das ist eine übliche Vorgehensweise zur Ermittlung des Restwerts. Verkaufen musst du das Fahrzeug nicht.
Zitat:
Jedenfalls- wenn ich mich dazu entscheide, den Wagen für den angebotenen Preis NICHT zu verkaufen, wird der Betrag, den ich von der Versicherung bekommen würde, um den Angebotspreis gekürzt.
Ja, das ist so korrekt. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert (WBW)) wird WBW minus Restwert ausgezahlt.
Zitat:
Weiß vielleicht ansonsten jemand, was man hier tun könnte, oder gibt es wirklich gar keinen Ausweg und das ist normal? Danke für die Hilfe im Voraus!
Wenn du das Gutachten hast, poste mal die Eckdaten, also Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Vielleicht ergibt sich daraus noch der eine oder andere Tipp. Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?
Lies dir derweilen die FAOs durch und sammle weitere Informationen, z.B hier: https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/, damit du weisst, was dir sonst noch alles zusteht.
Da du so gut wie keine Ahnung von der Abwicklung eines Unfallschadens hast, würde ich dir dringend zum Anwalt raten. Den übernimmt die gegnerische Versicherung, wenn die Schuld zu 100% beim Unfallgegner liegt. Auch gerade in Anbetracht der Lage, dass schon fast alles im Vorfeld schief gelaufen ist.