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Versicherung erhöht Beitrag wegen paar KM
Hallo,
Ich habe mein Fahrzeug im Juli 2023 angemeldet mit einer angegebenen Fahrleistung von 10.000km, damals war es 86.500 gelaufen, im September 2024 also 14 Monate später fragt die Versicherung nach wieviel auf dem Tacho steht, 100.590
Also bin ich in 14 Monaten ca 14tkm gefahren.
Jetzt ändern sie meine Bereits gezahlte Jahresrechnung geben an ich fahre 12.100 pro Jahr und ziehen mir 29,90 vom Konto als Grund wird die Fahrleistung genannt… ist das rechtens? Darf ich wegen dieser Erhöhung schon vor dem Versicherungsablauf zum Jahresende kündigen?
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24 Antworten
Du fährst nunmal ca. 2.100 km/p.a. mehr als du anfangs eingeschätzt hast. Statt des kleinen Aufpreises von < 30,- € wäre dir eine Vertragskündigung lieber? Meinst du das ernst? Da es keine Preiserhöhung sondern eine tarifgemäße Nachberechnung ist, gibt es kein Sonderkündigungsrecht in solchen Fällen.
Wenn du weniger fährst, dann gibts bei Unterschreitung der 12.000 km p.a. auch wieder was zurück.
20% mehr gefahren, da werden die 29,- auch etwas 20% der Versicherungsprämie sein?
Ich doch komplett rechtens?
Naja, ich kann das schon verstehen, wenn die Spanne von 9000-12000km geht und die wegen 100km ,nach der höheren Stufe berechnen, sollte man doch wohl einem 100km Kulanz innerhalb eines Jahres zugestehen.
Das hat bestimmt die EDv gerechnet.
Würde denen mal eine Mail schicken
Zitat:
@celica1992 schrieb am 1. November 2024 um 17:35:08 Uhr:
Naja, ich kann das schon verstehen, wenn die Spanne von 9000-12000km geht und die wegen 100km ,nach der höheren Stufe berechnen, sollte man doch wohl einem 100km Kulanz innerhalb eines Jahres zugestehen.
Das hat bestimmt die EDv gerechnet.
Würde denen mal eine Mail schicken
Ist die Spanne denn 9 bis 12tkm ? Wenn er 10tkm angegeben hat aber nun pro Monat 1tkm fährt hat er ja 2tkm mehr gefahren als er bezahlt hat.
Nein du darfst nicht vorher kündigen da du ja mehr gefahren bist als angegeben
Die Stufe ist 9-12.000 km.
Wenn der TE 10.000 angibt zahlt er auch das gleiche wie für 12.000 km.
Ich begreife den Formalismus auch nicht und schließe mich der Meinung von celica an.
Sind denn die Stufen bei allen Versicherungen gleich?
I.d.R. schon. Da wir letztens schon mal die gleiche Fragestellung wegen der Kilometerstaffeln hatten, ist mir bei der Recherche aber auch eine Versicherung untergekommen, welche 1.000er-Schritte hat. Das war irgendsoein Online-Billigevrsicherer meine ich, Name weiß ich nicht mehr.
Du kannst auch deine Fahrleistung auf 12tkm ändern , Dann siehst du ja ob dir 30euro erstattet werden.
Aber da die Versicherung nicht genannt wurde kann man doch nicht drauf schließen das dort von 9bis 12tkm der gleiche Preis aufgerufen wird
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 1. November 2024 um 19:19:43 Uhr:
I.d.R. schon. Da wir letztens schon mal die gleiche Fragestellung wegen der Kilometerstaffeln hatten, ist mir bei der Recherche aber auch eine Versicherung untergekommen, welche 1.000er-Schritte hat. Das war irgendsoein Online-Billigevrsicherer meine ich, Name weiß ich nicht mehr.
Das war nicht "irgendsoein Online-Billigevrsicherer", sondern die WGV.
@Nogel tut mir leid, wenn ich deinen Haus-und-Hofversicherer unwissendlich beleidigt haben sollte . Jetzt wissen wir aber Dank dir, wer der Versicherer ist.
Stimmt die WGV rechnet in 1.000er Schritten ab.
Ich finde das fair. Bezahlt wird was gefahren wird.
Wenn ich weniger fahre erstatten sie ohne Diskussionen.
Km-Stand am Jahresende online melden, nach 3 Tagen ist die Änderung da.
Übrigens sind die Beiträge o.k. und ich hatte noch nie Theater bei Schäden wie manche hier von der HuK berichten.
Aber es kann ja jeder versichern wo er will.
Dann zahlt man halt für 100km mehr die nächste 3.000er Stufe.
Wenn man bei der Meldung nicht rechnet......
Mal hinterfragt: er fuhr die Strecke nicht in 12 sondern 14 Monaten --- und wer bitte kann beweisen, dass er nicht in den letzten 2-3 Wochen dieser 14 Monate extrem längere Strecken zu fahren hatte (quer durch Europa ...)? Keiner.
Da muss auch nichts bewiesen werden.
Wie die Kilometerleistung berechnet wird steht klar in den Versicherungsbedingungen.
Einfach mal nachlesen.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 2. November 2024 um 14:16:56 Uhr:
Da muss auch nichts bewiesen werden.
Wie die Kilometerleistung berechnet wird steht klar in den Versicherungsbedingungen.
Einfach mal nachlesen.
Stimmt. Hatte ich extra mal nachgelesen. Sinngemäß stand da "...es wird von gleichmäßig verteilter Fahrleistung ausgegangen...."