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Versicherung erkennt Gutachten nicht an

Themenstarteram 19. September 2015 um 18:38

Hallo zusammen

Ich hoffe ihr könnt mir bei einem Problem helfen, das ich mit meiner Versicherung habe.

Vor ca. 4 Jahren gab es an meinem Auto einen Hagelschaden. Laut Gutachter war es ein Schaden von 4000€. Da ich das Geld damals gebraucht habe, habe ich mir den Betrag ohne MwSt. auszahlen lassen. Da in letzter Zeit einige Kratzer hinzugekommen sind habe ich mein Auto mit Hilfe eines Bekannten die Dellen beseitigt und komplett neu lackiert. Daraufhin habe ich meiner Versicherung angerufen und darum gebeten dass sie den Schaden aus dem Hinweis -und Informationssystem der Versicherungswirtschaft entfernen. Die gute Frau am Telefon sagte mir dass ich eine Rechnung der Werkstatt nachweisen soll. Ich erklärte ihr dass es keine gibt da ich den Schaden ja selbst behoben habe. Sie meinte ich solle ihr aktuelle Bilder vom Auto, Fahrgestellnummer, usw. schicken. Da ich während des Telefonats schon ein schlechtes Gefühl hatte, dass meine eigenen Bilder nicht als Beweis akzeptiert werden, habe ich einen Gutachter beauftragt der mir ein Gutachten erstellt, dass die Neulackierung und Schadensfreiheit bestätigt. Dieses Gutachten habe ich an meine Versicherung geschickt und gestern ein Antwortschreiben erhalten, in dem steht, dass das Gutachten nicht ausreicht und ich eine Werkstattrechnung schicken muss.Wie oben schon erwähnt existiert keine Rechnung da es eine Eigenleistung war.

Jetzt zu meiner Frage: Kann die Versicherung dieses Gutachten ablehnen? Falls nicht, wie bringe ich die Versicherung dazu es zu aktzeptieren?

Wäre toll wenn jemand auch schon einmal so einen Fall hatte und mir Tipps geben kann wie ich mich bei dem Anruf den ich am Montag mit der Versicherung führe, verhalten soll. Gibt es evtl. sogar schon Gerichtsurteile auf die ich mich berufen kann?

Ich verstehe das Verhalten der Versicherung nicht. Hätte ich eine Werkstattrechnung müssten sie mir sogar noch die damals einbehaltene MwSt. auszahlen. So wie in diesem Fall müssten sie nur den Eintrag im HIS entfernen und hätten keine bzw. wenn überhaupt nur geringe Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Beste Antwort im Thema

Da hat einer ziemlich viel Aufwand (auch finanziell - Stichwort eigenes Gutachten) betrieben, der bei näherer Betrachtung geradezu für den Allerwertesten sein dürfte.

Bekanntlich unterliegen HIS-Einträge dem Bundesdatenschutzgesetz und müssen daher nach 4 (vier) Jahren sowieso gelöscht werden, sofern kein weiterer Eintrag in dieser Zeit dazugekommen ist (da insoweit keine Angaben des TE vorliegen, wurde dies unterstellt).

Die Frist beginnt mit dem Kalenderjahr nach der erstmaligen Speicherung.

 

Zitat:

@RAMF218 schrieb am 19. September 2015 um 20:38:16 Uhr:

Vor ca. 4 Jahren gab es an meinem Auto einen Hagelschaden.

Die Sache wäre also (wenn sie sich nicht sowieso schon erledigt hat) sehr kurzfristig von allein erledigt gewesen.

 

Zitat:

@RAMF218 schrieb am 19. September 2015 um 20:38:16 Uhr:

 

Jetzt zu meiner Frage: Kann die Versicherung dieses Gutachten ablehnen? Falls nicht, wie bringe ich die Versicherung dazu es zu aktzeptieren?

Meine Frage: Was hätte dagegen gesprochen, mit der Versicherung zu sprechen und den Vorschlag zu machen, dass diese einen eigenen Gutachter beauftragt und selbiger die Reparatur bestätigt?

 

Zitat:

@RAMF218 schrieb am 19. September 2015 um 20:38:16 Uhr:

 

Hätte ich eine Werkstattrechnung müssten sie mir sogar noch die damals einbehaltene MwSt. auszahlen.

Müssten sie nicht, da die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nach vier Jahren verjährt sind.

Akzeptiert die Versicherung das eigene (und selbst zu bezahlende Gutachten, da Kaskoschaden) nicht, bleibt noch der Klageweg - wegen eines "Problemes" das sich (siehe oben) sowieso vermutlich schon erledigt hat.

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Also 2012 ging das noch so wie von dir beschrieben! War allerdings ein Haftpflichtschaden!

Im Kaskobereich hat die Versicherung das Recht den Gutachter zu bestimmen.

Mal ne Frage an den TE.

Wieviel hat dich dsa Gutachten gekostet?

Auf den Kosten bleibst du ja auch noch sitzen.

Da hat einer ziemlich viel Aufwand (auch finanziell - Stichwort eigenes Gutachten) betrieben, der bei näherer Betrachtung geradezu für den Allerwertesten sein dürfte.

Bekanntlich unterliegen HIS-Einträge dem Bundesdatenschutzgesetz und müssen daher nach 4 (vier) Jahren sowieso gelöscht werden, sofern kein weiterer Eintrag in dieser Zeit dazugekommen ist (da insoweit keine Angaben des TE vorliegen, wurde dies unterstellt).

Die Frist beginnt mit dem Kalenderjahr nach der erstmaligen Speicherung.

 

Zitat:

@RAMF218 schrieb am 19. September 2015 um 20:38:16 Uhr:

Vor ca. 4 Jahren gab es an meinem Auto einen Hagelschaden.

Die Sache wäre also (wenn sie sich nicht sowieso schon erledigt hat) sehr kurzfristig von allein erledigt gewesen.

 

Zitat:

@RAMF218 schrieb am 19. September 2015 um 20:38:16 Uhr:

 

Jetzt zu meiner Frage: Kann die Versicherung dieses Gutachten ablehnen? Falls nicht, wie bringe ich die Versicherung dazu es zu aktzeptieren?

Meine Frage: Was hätte dagegen gesprochen, mit der Versicherung zu sprechen und den Vorschlag zu machen, dass diese einen eigenen Gutachter beauftragt und selbiger die Reparatur bestätigt?

 

Zitat:

@RAMF218 schrieb am 19. September 2015 um 20:38:16 Uhr:

 

Hätte ich eine Werkstattrechnung müssten sie mir sogar noch die damals einbehaltene MwSt. auszahlen.

Müssten sie nicht, da die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nach vier Jahren verjährt sind.

Akzeptiert die Versicherung das eigene (und selbst zu bezahlende Gutachten, da Kaskoschaden) nicht, bleibt noch der Klageweg - wegen eines "Problemes" das sich (siehe oben) sowieso vermutlich schon erledigt hat.

Kenne 2 Fälle die wie folgt liefen: Astra h mit Wildschaden wurde selbst instandgesetzt und ein freier Gutachter hat ein Instandsetzungsgutachten fertig gemacht welches auch von der Vs anerkannt wurde! Hätte meine Bekannte dies nicht machen lassen und es würde wieder zu einem Tk Schaden kommen würde es für das Fahrzeug laut Vs nix mehr geben da es keinen Nachweis über eine erfolgte Reparatur gäbe! Darum das gemachte Gutachten! Ca 5 später jemanden kennen gelernt der einen starken Sturmschaden mit Delle im Dachholmhatte und Tür oben bissel eingedrückt! Er hat auch auszahlen lassen und nur die Tür instand gesetzt und nun erneut Tk Schaden durch Wild und es gab noch 75€ da das Fahrzeug ja schon abgeschrieben war!

Eventuell kommt das auch etwas auf die Versicherung an, ich hatte 2014 am Golf 2 Hagelschäden für Brutto jeweils rund 4.500 €. Zusammen wären die wirtschaftlicher Totalschaden gewesen.

Ich habe beide Schäden zusammen mit einem Freund selbst repariert und bin im Anschluss zu einem Provinzial Gutachter gefahren um zu zeigen, dass das Auto wieder beulenfrei ist. 5 Tage nach der ersten "Nachbesichtigung" kam der 2. Hagelschaden, er wurde wieder reguliert.

Bei der 2. "Nachbesichtigung" habe ich den Gutachter auf die 2 nicht korrekt behobene Beulen hingewiesen (Heckklappe und Motorhaube), ich wollte die nicht neu (tausche Beule gegen Rost - muss ich nicht haben). Der GA hat alles aufgenommen und sagte das Auto gilt wieder als Hagelfrei, über Heckklappe und Motorhaube kann man beim nächsten Schaden (der hoffentlich nie eintritt) diskutieren - weil spachteln und lackieren waren im 2. Gutachten nicht drin, nur ausbeulen. So gesehen hätte das Gutachten nachgebessert werden müssen.

Egal - ich bin Provinzial versichert und fühle mich da gut aufgehoben (auch wenn das im Netz mal billiger sein kann).

am 20. September 2015 um 7:19

An das Hinweis- und Informationssystem (HIS) werden u.a. Fahrzeuge (Fahrzeugdaten) gemeldet, zu denen Schäden fiktiv abgerechnet wurden. Auf eine Löschung kann nur dann bestanden werden, wenn die Reparaturdurchführung durch eine Rechnung konkret nachgewiesen ist.

Mit Fotos oder einer Stellungnahme eines Sachverständigen wird "nur" bestätigt, dass repariert und nicht wie repariert wurde.

Unnütz sind weder die Fotos noch die Stellungnahme des Sachverständigen, sofern demnächst mal wieder ein Schaden eintreten sollte.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee einfach einen Gutachter zu beauftragen, ohne vorher zu klären, ob das Gutachen anerkannt wird und wer es bezahlt?

Also in der Astra Sache wurde dies vor Beauftragung des Gutachters mit der Versicherung abgesprochen da die frage im Raum stand: Was ist wenn Sie selbst repariert und es tritt wieder ein Schaden ein? VS meinte es müsse über Rechnungen für gekaufte Teile und Gutachten nachgewiesen werden oder halt Werkstattrechnung! Ob das nun jede VS dies so macht weiß ich nicht!

Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. September 2015 um 09:29:47 Uhr:

... ob das Gutachen anerkannt wird ...

Wenn es danach geht, sagt jede betroffene Versicherung Nein dazu und erstellt am besten noch ein Gegengutachten.

Zwei Gutachter, die unseren Wagen im Original gesehen haben, haben mir bestätigt, das es ein Totalschaden ist. Dann kam ein Gegengutachten der Versicherung und plötzlich war der Schaden nur halb so hoch, die hatten den Wagen aber nie im Original gesehen, nur an Hand von Fotos.

HIS hin oder her, wenn ein Wertgutachten, dass nach dem Schaden erstellt wurde vorliegt und dort der Zustand dokumentiert wurde, so kann man dieses Gutachten als "Wertbasis" bei einem späteren Schaden heranziehen.

Frag doch mal die Versicherung wie sie es haben wollen. Eine Rechnung gibt es nicht und kann auch nicht beigebracht werden. Sie sollen einen Vorschlag machen. Welche Alternative haben sie?

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