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Versicherung - Fiktive Abrechnung

BMW
Themenstarteram 7. Juni 2010 um 8:22

Hallo zusammen,

ich hatte mit meinem E46 vor 2 Monaten einen kleineren Wildunfall, den ich umgehend inklusive Wildunfallbescheinigung an meine Versicherung (HUK24) gemeldet habe.

Zusätzlich habe ich Fotos des Schadens (Frontschürze) sowie einen KV eines BMW-Vertragspartners an meine Versicherung geschickt.

Ich will den Schaden fiktiv abrechnen lassen und dann selbst reparieren (Teile liegen bereits bei mir), meine SB liegt bei 150€ (Teilkasko inklusive Wildschadenversicherung).

Das bedeutet, meiner Versicherung liegen vor:

Wildunfallbescheinigung

Fotos des Schadens

Kostenvoranschlag über 638€ (der weit niedriger ist, als die Schätzung von BMW)

Wisst Ihr, wie lange es i.d.R. dauert, bis so etwas bearbeitet ist / ich mit dem Geld rechnen kann?

Denn bevor ich das nicht auf dem Konto habe, werde ich den Schaden nicht reparieren. Habe zu oft von nachträglich eingeforderten zusätzlichen Fotos gehört, wäre dann etwas blöd, wenn der Schaden nicht mehr existiert.

Ab welcherm Zeitraum kann ich bei der Versicherung freundlich, wann sollte ich energisch nachhaken? KV liegt Versicherung seit 3 Wochen vor.

Vielen Dank schonmal und Grüße,

Cro

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2010 um 15:21

Kein Problem - ich nehme ein virtuelles Schneider :-)

Dann zukünftig unfallfreie Fahrt ;)

Gruß

Stefan

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Ruf halt einfach mal bei der Versicherung an und frag was los ist...vermutlich weiß deine Versicherung gar nicht, dass sie dir das Geld überweisen soll.

Also nach drei Wochen würde ich schonmal freundlich (sowieso immer) aber bestimmt nachhaken... Wenigstens ne Status-Info wäre angebracht.

HUK24 halt :)

am 7. Juni 2010 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von basti313

Ruf halt einfach mal bei der Versicherung an und frag was los ist...vermutlich weiß deine Versicherung gar nicht, dass sie dir das Geld überweisen soll.

Genau das wird wohl so sein. Der KV alleine reicht nicht zur Auszahlung. Die Versicherung wartet auf den Eingang der Rechnung + Anweisung auf Begleichung der Rechnung.

Wird nach KV abgerechnet, wird die MwSt. vorerst nicht ausgezahlt sondern erst dann, wenn die Rechnung vorliegt.

Auf diese Art und Weise finden Versicherungen recht schnell heraus wieviel ausgezahltes Geld "eingesteckt" wird ohne dass Shcäden repariert werden.

Daher sollte damit vorsichtig umgegangen werden, der nächste Wildschaden könnte zu Diskussionen führen, bei denen der Versicherungsnehmer in die Nachweispflicht kommen könnte, dass der Schaden tatsächlich repariert worden ist.

Daher unbedingt die Reparatur dokumentieren und zumindest Rechnungen einzelner Teile einreichen.

"kann - muss aber nicht"!!

Gruß, Frank

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 10:38

Ich habe der Versicherung von vorn herein mitgeteilt, dass ich fiktiv abrechnen möchte, d.h., dass die Huk weiß, dass ich das Geld gerne überwiesen haben möchte.

Jetzt eineFrage am Rande. Meines Wissens ist es völlig legitim, den Schaden nicht zu reparieren. Es ist doch wohl meine Entscheidung, dass ich den Schaden akzepiere, so wie er ist, solange er nichts an den Fahreigenschaften und der Sicherheit ändert..

Denn ich zahle meinen Versicherungsbeitrag, damit die Versicherung für einen Entgeldausgleich in Höhe des Schadens sorgt, nicht dafür, dass sie den Schaden behebt... Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber rechtlich dürfte das kein problem sein.

Also ich hatte einen Unfallgegner und dessen Versicherung hat auf Grund fiktiver Abrechnung mal eben den Schadenbetrag gemindert - Aussage, ich müsse ja nicht zu einer Vertragswerkstatt und Originalteile müsse man auch nicht mehr verwenden...

am 7. Juni 2010 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von TheBasti

Also ich hatte einen Unfallgegner und dessen Versicherung hat auf Grund fiktiver Abrechnung mal eben den Schadenbetrag gemindert - Aussage, ich müsse ja nicht zu einer Vertragswerkstatt und Originalteile müsse man auch nicht mehr verwenden...

Das ist nur der Fall, wenn in deiner Police steht, dass du keine freie Werkstattwahl hast und die Versicherung dir vorgibt, welche Werkstatt du auf zu suchen hast. Ansonsten geht man natürlicherweise zum Freundlichen, wo man ausgeht, dass alles fachgerecht in Stand gesetzt wird. Dort holt man sich auch den Kostenvoranschlag. Möchte man einfach nur einen Ausgleich erwägen, um auf seinen "Beiträge" zu kommen, reicht normalerweise der Kostenvoranschlag. Diesen bekommt man dann ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt. Die Versicherung kann niemand zwingen den Schaden auch beheben zu lassen. Letztendlich kann man das Auto selber mutwillig noch weiter zerstören, verkaufen, bemalen etc. Das ist nicht das Bier der Versicherung.

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 11:19

So sehe ich das auch, was ich mit meinem Schadensausgleich mache bleibt mir überlassen :-)

In meiner Police steht ausdrücklich, dass ich meine Werkstatt selbst und frei wählen kann, und genau das habe ich getan (schließlich zahle ich dafür extra).

Werde also in den nächsten Tagen mal freundlich aber direkt nachfragen, wann sie denn gedenken mir den Schadensausgleich zu überweisen (und je nach Freundlichkeit nachfragen, ob es dann auch in Ordnung wäre, wenn ich mir meiner nächsten Beitragszahlung ebensolange hinterher hinke... nein, werde ich natürlich nicht tun, aber Lust bekommt man da schon.... denn im Geld einziehen sind sie ja auch immer schnell und pünktlich...).

am 7. Juni 2010 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Cronoss

Jetzt eineFrage am Rande. Meines Wissens ist es völlig legitim, den Schaden nicht zu reparieren. Es ist doch wohl meine Entscheidung, dass ich den Schaden akzepiere, so wie er ist, solange er nichts an den Fahreigenschaften und der Sicherheit ändert..

Denn ich zahle meinen Versicherungsbeitrag, damit die Versicherung für einen Entgeldausgleich in Höhe des Schadens sorgt, nicht dafür, dass sie den Schaden behebt... Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber rechtlich dürfte das kein problem sein.

Vollkommen richtig.

Ich schreib "[...] der nächste Wildschaden könnte zu Diskussionen führen [...]" Und zwar genau dann, wenn Du das Auto auf Versicherungskosten in den Originalzustand versetzen lassen willst ohne den unreparierten Vorschaden zu berücksichtigen.

Gruß, Frank

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 12:49

Ok, das Argument ist nachvollziehbar :-)

Ich würde auch nicht zwei mal für den gleichen Schaden zahlen wollen.

Allerdings habe ich die benötigten Teile da und werde den Schaden selbst reparieren. Glücklicherweise hat es nichts kompliziertes erwischt, ist nur ein wenig Zeitaufwand nötig.

Danke für Eure Antworten, am Freitag werd ich denn mal telefonieren und mal sehen, was mir als Antwort kredenzt wird..

am 8. Juni 2010 um 14:14

nicht vergessen: die Versicherung wird die MwSt.-Anteil einbehalten!

Hey. Ich arbeite bei der Allianz. Mit den Fotos bist du schon mal gut dabei. Richtig ist den Schaden über ein Angebot einzureichen. Wie schnell das geht hängt vom Innendienst ab (siehe Stromberg)*g*.

Wenn es schnell geht bekommst du die Nettosumme frühestens so 5 Tage nach einreichen. Ist der Schaden behoben und eine Rechnung steht aus, bekommst du die 19% nachträglich wenn die Rechnung vorliegt.

mfg

Muessen wir nur sehen, ob das bei der Huk auch so ist. Die hat ja einen Ruf zu verteidigen :D

Gruss

Joe

am 8. Juni 2010 um 21:07

Moin,

ein kleiner Hinweis noch am Rand: Wenn du im ADAC bist, bekommst du die 150€ Selbstbeteiligung beim Wildschaden wieder. Ruf die am besten mal nach und frag nach!

Gruß

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 10:07

Sooo, es gibt Neuigkeiten.

Die Huk hat sich nun, 3 Wochen nach Einreichen, per Post bei mir gemeldet.

Ergebnis:

KV anerkannt

MwSt. abgezogen

SB abgezogen

Rest wird überwiesen

Also abgesehen von der (noch vertretbaren) Reaktionszeit ist alles genauso gelaufen, wie gedacht.

Ich bin nur nicht davon ausgegangen, dass in absehbarer Zeit eine Reaktion kommt, da ja, wie gesagt, nicht mal eine Bestätigung der Schadenseinreichung per Mail o.Ä. gekommen ist.

Im Vorfeld lief sämtlich Kommunikation per Mail...

Jetzt kann ich mich am Wochenende endlich an die Reparatur machen *freu*

Also alles soweit perfekt, den ADAC werd ich dann mal kontaktieren.

Punkt ADAC:

Ist relevant, wer den Wagen bei dem Unfall gefahren ist?

Halter (und somit derjenige über den der Schadensfall abgewickelt wurde) ist ADAC-Mitglied

Eigentümer und Fahrer beim Unfall ist KEIN ADAC Mitglied

Wenn man die SB in diesem Fall zurückbekommen kann, wie wende ich mich an den ADAC? Gibts ne Rubrik auf dessen HP (hab nix gefunden)? Oder einfach mit Unfallbescheinigung und Scan des Briefes von der HUK ne Mail schreiben?

Vielen Dank an alle, die sich hilfreich beteiligt haben :-)

Grüße,

Cro

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