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Versicherung (Generali) kürzt Betrag von Gutachter (DEKRA)! - Rechtens???

Themenstarteram 21. Oktober 2009 um 10:31

Hallo Zusammen,

folgender Fall:

Mein Vater hat in einem Haftplichtschaden (BMW E46) als Geschädigter bei Dekra ein Gutachten machen lassen.

Dabei kamen ca. 1.500 Euro (netto) raus.

Der Schaden soll vorerst nicht behoben werden, sondern nur netto abgerechnet werden.

Die Generaliversicherung will aber mit Begründung "Werkstattvergleich" wo sie umliegende Karosseriebetriebe nennt nur ca. 1.250 Euro bezahlen.

Beim Anruf bei Gernerali wurde ich "abgewimmelt" es gibt genug Rechtsurteile und Ihr Verhalten sei i.O.

Wir werden jetzt auf jeden Fall zu einem Anwalt gehten.

Meine Fragen vorab:

Findet ihr das Vorgehen der Versicherung i.O.?

Wir haben keine Verkehrsrechtschutz. Kann es sein, dass der Fall doch nicht so klar ist und wir

auf Anwaltskosten sitzen bleiben.

Bin für Eure Kommentare dankbar.

Gruß

Toby

Beste Antwort im Thema

Aber was ich hier ein wenig merkwürdig finde ist, dass ein Gutachten der grünen Männchen gekürzt wurde.

 

Von wenig noch etwas weg zu kürzen, echt ganz schön frech............:D

 

Gruß

 

Delle

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Seit gestern ist Deine Frage ohne weitere Informationen nicht mehr klar zu beantworten. Ich gehe mal davon aus das der Wagen über 3 Jahre alt ist, dann ist es nach heutigen Stand wichtig zu erfahren um was für einen Schaden es sich handelt und wo bisher die fälligen Reparaturen und Wartungen durchgeführt wurden.

Der Schädiger ist bei einer freien Werkstatt beweispflichtig, das die Reparatur dem Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Der Geschädigte muss sich auch nicht auf eine andere (freie) Werkstatt verweisen lassen, wenn er sein Auto bisher immer in der markengebundenen Fachwerkstatt hat reparieren und warten lassen, ebenso bei Fahrzeugen unter 3 Jahren.

Daher der Rat an Dich, frage einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wie er Deine Chancen sieht.

Man merkt gleich: KSV hat die Veröffentlichung des "herbeigesehnten" Spruchs des BGH bereits gelesen und verinnerlicht. Vorbildlich!;)

 

Hafi

haben andere auch...........

 

Nu hau mal nicht so auf die Kacke hier.........:D

 

Die Toten, die werden immer noch nach der Schlacht gezählt und nicht nach einem Angriff.

 

Gruß

 

Delle

Welche Toten?

Jetzt herrscht doch etwas mehr Klarheit:

 

Grundsätzlich: Stundenstätze der Markenwerkstatt.

Abzug hiervon aber gerechtfertig, wenn der Schädiger beweist, dass die günstigere Werkstatt der Markenwerkstatt qualitativ entspricht.

Ausnahme: Junge Fahrzeuge bis 3 Jahre. Dann in der Regel kein Abzug.

 

Das ist doch mal etwas, womit man arbeiten kann.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

am 21. Oktober 2009 um 20:58

und hier ist die offizielle pressemitteilung dazu

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

und hier demnächst das urteil

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Und da liegt doch die Krux, Hafi.......

 

Die beauftragten Auftragsstreicher werden versuchen das wiederum als Persilschein für Ihre "Textbausteine" in Ihren "Prüfberichten"  zu nutzen um die Abzüge "flächenddeckend" durchzusetzen, ich bin mir da ganz sicher, dass dies auch bei jüngeren Fahrzeugen so gemacht wird. 

 

Aber in einem hast du Recht.

 

Die "Gleichwertigkeit" wird natürlich hierbei ein spannendes Thema werden. 

 

Mals sehen, wie sich das so entwickelt.

 

Gruß

 

Delle

 

Man sollte aber nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es hier ausschliesslich um die fiktive Abrechnung geht (falls das im allgemeinen Getümmel untergegangen sein sollte).

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

ich bin mir da ganz sicher, dass dies auch bei jüngeren Fahrzeugen so gemacht wird.

Glaube ich fast nicht, Delle.

Denn zumindest in diesem Punkt herrscht doch jetzt mal Klarheit.

 

 

am 21. Oktober 2009 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

und hier ist die offizielle pressemitteilung dazu

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

und hier demnächst das urteil

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

wobei ich finde dass der beweis für eine gleichwertige reparatur im vorraus schwer zu erbringen sein wird.

und wenn ich sage, ich war bislang immer im hinterhof, habe aber ab jetzt beschlossen nur noch zum markenhändler zu gehen, ist der gegenbeweis, der mich in andere werkstätten verweist auch schwer. aber die zukunft wird es zeigen. eine etwas klarere entscheidung hätte vieles vereinfacht...

Um mal aus dem Urteil zu zitieren: "muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht."

 

Wird auf eine Karosseriewerkstatt verwiesen, welche nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen arbeitet, so könnte der Beweis geführt sein.

 

Aber, da bin ich sicher, hier werden sich bestimmt noch untere Instanzen (Amtsgerichte) mit genau dieser Frage zu befassen haben, nämlich: "Was genau ist unter "gleichwertig" zu verstehen und welche Anforderungen müssen erfüllt sein".

 

Bleibt bestimmt spannend das Thema.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Man sollte aber nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es hier ausschliesslich um die fiktive Abrechnung geht (falls das im allgemeinen Getümmel untergegangen sein sollte).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

ich bin mir da ganz sicher, dass dies auch bei jüngeren Fahrzeugen so gemacht wird.

Glaube ich fast nicht, Delle.

 

Denn zumindest in diesem Punkt herrscht doch jetzt mal Klarheit.

Hurra auf eine neue prädisponierte Zweiklassengesellschaft.

 

Wer dieses Urteil genau ließt wird das Manko erkennen das der VI Senat geschaffen hat.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Glaube ich fast nicht, Delle.

 

Denn zumindest in diesem Punkt herrscht doch jetzt mal Klarheit.

deines und Hafis`s Wort in Gottes Gehörgang.......:D

 

Abwarten und Tee trinken....;)

 

Und in diesem Zusammenhang:

 

ich habe mir mal die Mühe gemacht und habe in einem Schadenfall den Marktführer von diesen Streichern mal angeschieben und auch die Versicherung dazu...........:cool:

 

Der Marktführer hat schon geantwortet, der Versicherer hat das "persönliche Gespräch" mit mir gesucht.........:p

 

Werde das Schreiben mal anonymidingsda und hier einstellen. 

 

.........:D Wenn dir der Delle gut gelaunt, von hinten an die Eier packt und dir dabei gutes Wiederfährt, das ist schon einen Asbach Uralt wert.....:D

 

@ Onkel Gerald W. 

 

Du wirst den Delle noch kennen und lieben lernen, versprochen du Nestbeschmutzer.....

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

eine etwas klarere entscheidung hätte vieles vereinfacht...

Hallo SLDD320,

die "klare Entscheidung" hätte aber doch bedeutet, dass ein komplexer Sachverhalt einer zwangsläufig zu knappen Lösung zugeführt würde. Und so etwas verkneift sich der BGH in der Regel.

 

Es war daher kaum zu erwarten, dass es hier ein schlichtes "richtig" oder "falsch" geben würde, denn das würde den unterschiedlichen Interessen von Schädiger und Geschädigtem nie gerecht.

 

Die eigentliche Klarheit in der Entscheidung (soweit sie bislang vorliegt. Wir reden hier immer nur von der Pressemeldung) ergibt sich eben daraus, dass es nicht grundsätzlich unzulässig ist, Abzüge bei den Stundenstätzen zu machen. Dass diese aber eben auch nicht pauschal und in jedem Fall zulässig sind, sondern bestimmte Umstände vorliegen müssen.

 

Damit ist zumindest dem bisher geführte Grabenkampf nach dem Motto: "Wir haben recht! Nein, wir! Nein, wir!" der Boden entzogen.

 

Gruß

Hafi

Aber was ich hier ein wenig merkwürdig finde ist, dass ein Gutachten der grünen Männchen gekürzt wurde.

 

Von wenig noch etwas weg zu kürzen, echt ganz schön frech............:D

 

Gruß

 

Delle

am 21. Oktober 2009 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

 eine etwas klarere entscheidung hätte vieles vereinfacht...

Hallo SLDD320,

die "klare Entscheidung" hätte aber doch bedeutet, dass ein komplexer Sachverhalt einer zwangsläufig zu knappen Lösung zugeführt würde. Und so etwas verkneift sich der BGH in der Regel.

Es war daher kaum zu erwarten, dass es hier ein schlichtes "richtig" oder "falsch" geben würde, denn das würde den unterschiedlichen Interessen von Schädiger und Geschädigtem nie gerecht.

Die eigentliche Klarheit in der Entscheidung (soweit sie bislang vorliegt) ergibt sich eben daraus, dass es nicht grundsätzlich unzulässig ist, Abzüge bei den Stundenstätzen zu machen. Dass diese aber eben auch nicht pauschal und in jedem Fall zulässig sind, sondern bestimmte Umstände vorliegen müssen.

Damit ist zumindest dem bisher geführte Grabenkampf nach dem Motto: "Wir haben recht! Nein, wir! Nein, wir!" der Boden entzogen.

Gruß

Hafi

dass der BGH sich scheut allgemeins zu entscheiden habe ich, jedenfalls in einer strafsache,aus erster hand. aber man wird ja noch wünschen dürfen. und dass jetzt mehr klarheit herrscht glaube ich nicht.

ich bestreite die gleichwertigkeit der arbeit. dann sagt der nächste doch, sie ist vergleichbar, nein, doch. gutachten, gegengutachten. und wir sind wieder am anfang.

grüße

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