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Versicherung kündigt mir!

Themenstarteram 4. Juni 2006 um 14:19

Hallo erstmal.

Bin bin bei der Generali versichert mit Teilkasko mit 150€ Selbstbeteiligung. Ich hatte vor einem halben jahr einen hagelschaden und letzten monat einen wildschaden. alles unverschuldet. Letzte Woche kam Post von der Generali (dachte das es mein Scheck ist für meinen Wildschaden) und Pustekuchen. Es war die Kündigung der Versicherung ohne Angabe von Gründen bis zum 03.07.

Meine Frage lautet: Ist das Legitim bzw. dürfen die das?

Wenn die das dürfen, werde ich Probleme haben wenn ich mich bei einer anderen Versicherung anmelde?

Danke für die Hilfe

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14 Antworten
am 4. Juni 2006 um 14:49

Versicherungsverträge können nach Inanspruchnahme beidseitig gekündigt werden.

Zwei Schäden innerhalb kürzester Zeit, macht halt aus dir einen unrentablen Kunden.

am 4. Juni 2006 um 14:52

Hi,

dürfen ja, da beide Parteien im Schadenfall kündigen dürfen.

Die Frist von einem Monat ist zum 03.07. eingehalten - dein Beitrag des Restjahres und selbstverständlich der Scheck zum Wildschaden steht dir zu.

Also - such dir ne neue Versicherung - es wird gefragt werden, wer den Vorvertrag gekündigt hat (erst recht bei nem unterjährigen Versicherungswechsel mit gleichem Fahrzeug...) --> das musst du wahrheitsgemäß beantwortten - und ob dir dann evtl. die Kasko verweigert wird, wirst du sehen.

Normalerweise sollte es keine großen Probleme geben - Schäden passieren - KÜndigungen zeugen in dem Fall nur davon, dass hier wohl grad die Sparte bereinigt wird von schadenträchtigen Risiken.

Hat nicht unbedingt was mit dir zu tun.

Woanders sinds vielleicht 3 Schäden bis zur KÜndigung etc - aber halb so wild, nen Monat haste ja noch. :)

Grüße

Schreddi

Jede Versicherung darf nach einem Schaden binnen Monatsfrist kündigen.

Die Kündigung ist angabepflichtig - soweit Du danach gefragt wirst.

Die Besonderheit:

Du wirst eine Teilkasko nicht einzeln unterbringen, und die Haftpflicht wird nicht gekündigt sein.

Du hast hier Handlungsbedarf.

Weiterhin:

Teilkaskoschäden sind immer unverschuldet.

am 4. Juni 2006 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die Besonderheit:

Du wirst eine Teilkasko nicht einzeln unterbringen, und die Haftpflicht wird nicht gekündigt sein.

Du hast hier Handlungsbedarf.

Eine Kündigung ist nach jedem Schadenfall -wie schon geschrieben- von beiden Seiten möglich.

Üblicherweise wird auch bei Kaskoschäden der gesamte Vertrag gekündigt. So ist´s vermutlich auch hier. D.h. Du mußt Dich auf jeden Fall rechtzeitig um anderweitigen Haftpflicht-Versicherungsschutz kümmern, da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine PFLICHTversicherung ist und Fahren ohne Versicherungsschutz empfindliche Strafen nach sich zieht (ganz abgesehen vom wirtschaftlichen Risiko!).

Themenstarteram 5. Juni 2006 um 11:01

Erstmal vielend dank für eure antworten. dachte mir schon das ich da nix mehr machen kann. muss mich wohl oder übel woanders versichern müssen.

Habe mal ne frage an Dich...

Wieviele Versicherungen hast Du bei Generali?

Gruß

Epex

Wahrscheinlich nur eine - sonst wäre er wohl schon selbst auf die Idee gekommen, mal genauer nachzufragen... :)

~

Themenstarteram 5. Juni 2006 um 15:01

Habe noch eine Privatunfallversicherung bei generali. werde mich mal morgen schlau machen bei generali. das problem ist ich bin der fahrer und versichert ist der wagen auf meinem vater.

Zitat:

Original geschrieben von A4-Fahrer

das problem ist ich bin der fahrer und versichert ist der wagen auf meinem vater.

Ganz egal - weise mal vorsichtig darauf hin, dass die Unfallversicherung von deiner Seite aus gleich mitgekündigt WÜRDE...

U.U. regt das ein wenig zum Nachdenken an;)

~

Themenstarteram 5. Juni 2006 um 15:41

@neckarwelle

achso, darauf hätte ich auch selber kommen müssen. Jetzt verstehe ich dein vorletzten post. werde es auf jedenfall mal morgen ansprechen.

;) Nicht vergessen die Versicherungen die Papi evtl dort hat zu erwähnen,eigentlich wurde ja ihm und nicht dir gekündigt.

Re: Versicherung kündigt mir!

 

Zitat:

Original geschrieben von A4-Fahrer

Hallo erstmal.

Bin bin bei der Generali versichert mit Teilkasko mit 150€ Selbstbeteiligung. Ich hatte vor einem halben jahr einen hagelschaden und letzten monat einen wildschaden. alles unverschuldet. Letzte Woche kam Post von der Generali (dachte das es mein Scheck ist für meinen Wildschaden) und Pustekuchen. Es war die Kündigung der Versicherung ohne Angabe von Gründen bis zum 03.07.

Meine Frage lautet: Ist das Legitim bzw. dürfen die das?

Wenn die das dürfen, werde ich Probleme haben wenn ich mich bei einer anderen Versicherung anmelde?

Danke für die Hilfe

Sprech mit Deiner Versicherung und bitte um eine "Kündigungsrücknahme", parallel bietest Du Deiner Versicherung an, dass der Vertrag statt dessen von Dir gekündigt wird - und das aber erst zum 01.01.2007.

Wozu?

Ein neuer Vertrag mitten im Jahr weckt bei jedem Sachbearbeiter arges Misstrauen. Wechseltermin ist meist erst mit Jahresultimo.

Verträge welche durch den Versicherer gekündigt werden gelten in der Regel als unerwünscht.

Bei einer Küdigung durch den Versicherer wirst Du bzw. es Dein Vater schwer haben einen anderen Versicherer zu finden. (Der Versicherungsschutz kommt üblicherweise durch einen Antrag zu stande, der muss nicht durch den neuen Versicherer angenommen werden) Insbesondere wenn wieder die Teilkasko oder auch Vollkasko gewünscht wird.

Re: Re: Versicherung kündigt mir!

 

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Der Versicherungsschutz kommt üblicherweise durch einen Antrag zu stande, der muss nicht durch den neuen Versicherer angenommen werden) Insbesondere wenn wieder die Teilkasko oder auch Vollkasko gewünscht wird.

Könntest du das mal erläutern?

Thx

~

Re: Re: Re: Versicherung kündigt mir!

 

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Könntest du das mal erläutern?

Thx

~

Ein Antrag ist im Privatrecht eine (einseitige) Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist. Der Antrag hat nicht zwangsläufig die Annahme zur Folge.

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