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Versicherung kürzt Betrag nach Schadensregulierung gegenüber Autohaus

Themenstarteram 13. Mai 2019 um 21:18

Hallo zusammen,

Kurz die Vorgeschichte:

Letztes Jahr im Herbst hatte ich unverschuldet einen Unfall, wo mir der Gegner kurz vorher die Vorfahrt genommen hat. Auf den ersten Blick sah der Schaden auch nicht so wild aus. Dennoch kam die Polizei, nahm den Sachverhalt auf, stellte die alleinige Schuld des Gegners fest und der Gegner gab es auch direkt zu.

Mein Auto wurde zu BMW geschleppt und ich habe unterschrieben, das der Schaden gutachterlich erfasst wird und das Autohaus alles weitere direkt mit der gegnerischen Versicherung regelt.

Es gab ein Gutachten des TÜV Süd, das den Schaden feststellte und auch einen Kostenvoranschlag mit den Ersatzteilpreisen der im Gutachten aufgeführten Teile.

Die Versicherung erteilte den Auftrag zur Reparatur (ohne ein Gegengutachten) und ich erhielt mein Auto zurück.

Heute erhielt ich einen Anruf von einem Anwalt des Autohauses, die Versicherung weigert sich, einzelne Posten zu bezahlen (NightVision Kamera und ACC Sensor -> 6.000€) und hat nach erfolgter Reparatur die Zahlung um diesen Betrag gekürzt.

Nun wollte der Anwalt von mir wissen, ob ich eine Rechtsschutz hätte und gemeinsam mit dem Autohaus dagegen angehen wolle und eine Vollmacht ausstelle dafür.

Durch die Blume gab er mir zu verstehen, dass am Ende diese Kosten wieder bei mir landen könnten wenn nicht...

Vermutlich wird das ganze vor Gericht gehen, meinte er.

Ich frage mich: was hab ich damit zu tun? Ich habe mein beschädigtes Fahrzeug abgegeben, es gab ein unabhängiges Gutachten - welches ich nicht beeinflusst habe - und die Versicherung hat ohne Gegengutachten die Reparatur genehmigt.

Also warum sollte ich

1. da mit einsteigen und das zu meinem Problem machen

2. meine Rechtsschutz inkl. Selbstbeteiligung für mich einsetzen

3. irgendwas zahlen müssen

Danke für das geduldige Lesen

Beste Antwort im Thema

Der Anwalt steckt in der Zwickmühle, wenn er Autohaus und Geschädigten gegen die Versicherung vertritt. Auf der einen Seite der Dauermandant - das Autohaus. Auf der anderen Seite der Geschädigte, der als Auftraggeber eventuell die Differenz selbst zu zahlen hat.

Hier hat das Autohaus den SV ausgesucht, lässt sich die Ansprüche abtreten, repariert erst nach Bestätigung (mit unbekanntem Wortlaut) der Versicherung. Da die die ganze Schadensabwicklung selbst übernommen haben, sollten sie nicht nur die Chancen (ziemlich gut bezahlte Reparatur), sondern auch das Risiko selbst tragen.

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Soviel ich weiß muss die Versicherung auch die Selbstbeteiligung für dein RA der RSV zahlen wenn du keine Schuld hast. Ich würde immer den Verkehrsrecht-RA mit einschalten, der macht in der Regel Sachen geltend, wo man keine Ahnung von hat.

Die Versicherungen versuchen immer etwas abzuziehen.

Wirklich sicher, dass die Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilt hat?

Dann ist das eine Sache zwischen der Versicherung und dem Autohaus.

Aber vermutlich hast du den Auftrag erteilt und lediglich deinen Schadenersatzanspruch an das Autohaus abgetreten. Dann bist du Vertragspartner der Werkstatt und musst im Zweifel deren Arbeit bezahlen, wenn die Versicherung das nicht tut, sprich: 1. ist es bereits dein Problem, 2. brauchen weder du noch deine RSV etwas zu bezahlen wenn du gewinnst und 3. soll dir ja der Anwalt zu deinem Recht verhelfen, damit du nichts zahlen muss.

Themenstarteram 13. Mai 2019 um 21:54

Die Reparatur wurde erst durchgeführt nachdem die Versicherung die Kostenübernahme zugesagt hat.

Ich müsste jetzt mal die Unterlagen im Detail nachlesen - allerdings bin ich gerade im Ausland und habe keinen Zugriff darauf.

Ich bin gerade ehrlich gesagt ein wenig geschockt, dass da ohne Anwalt tatsächlich ein Risiko besteht, selbst als Geschädigter ohne Schuld und zutun einen großen Teil der Kosten abzukriegen.

Themenstarteram 13. Mai 2019 um 21:59

Also sollte ich definitiv einen eigenen Anwalt beauftragen und nicht die Kanzlei des Autohauses, woher heute der Anruf kam. Am Ende könnte ich nämlich gegen das Autohaus vor Gericht stehen.

Richtig?

Zitat:

@Pyro-Bass schrieb am 13. Mai 2019 um 23:54:34 Uhr:

Die Reparatur wurde erst durchgeführt nachdem die Versicherung die Kostenübernahme zugesagt hat.

Vermutlich hat die Versicherung ihre Leistungspflicht lediglich dem Grunde nach bestätigt und nicht der Höhe nach, das ist so üblich.

Leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass danach alles glatt laufen müsse...

Jedenfalls scheint meine Vermutung dann zu stimmen: Du bist Auftraggeber der Reparatur, und damit im Zweifelsfall auch dem Autohaus gegenüber zahlungspflichtig.

Zitat:

Ich bin gerade ehrlich gesagt ein wenig geschockt, dass da ohne Anwalt tatsächlich ein Risiko besteht, selbst als Geschädigter ohne Schuld und zutun einen großen Teil der Kosten abzukriegen.

Natürlich kannst du auch ohne Anwalt gegen die Versicherung klagen.

Aber genau wegen solchen Fällen wie dem hier ist es absolut ratsam, in jedem Kfz-Haftpflichtfall seine Ansprüche gegen die Versicherung immer mit einem geeigneten (!) Anwalt durchzusetzen.

Die alten Regeln "Anwalt nur bei unklarer Schuldfrage" und "bei Reparatur nach Gutachten gibt es keine Probleme (bestenfalls bezüglich der Wertminderung)" sind leider schon eine Weile überholt!

"Ich würde immer den Verkehrsrecht-RA mit einschalten, der macht in der Regel Sachen geltend, wo man keine Ahnung von hat.

Die Versicherungen versuchen immer etwas abzuziehen." s.o.

Themenstarteram 13. Mai 2019 um 22:18

Alles klar. Nächstes mal direkt zum Anwalt, noch während das ganze läuft.

Kann echt nicht wahr sein alles... amerikanische Verhältnisse mittlerweile.

Jetzt werd ich erst mal meinen Urlaub genießen und in 2 Wochen wieder in Deutschland zum Anwalt.

In einem Punkt hatte der Anrufer heute recht:

Wir beide haben ein Interesse, dass die Versicherung zahlt. Nur wenn nicht, hat das Autohaus mich als Plan-B-Dukatenesel. Ich keinen...

Da such ich mir lieber selber einen eigenen Anwalt - wobei das eine spezialisierte Kanzlei zu sein scheint dafür. Oder was meint Ihr?

Wenn ich den auch beauftrage, ist sein Job doch auch, zu verhindern, dass ich zahlen muss.

Vielen Dank.

Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, wenn der Anwalt ausschließlich deine Interessen vertritt und nicht die des Autohauses. Es könnte ja schließlich auch sein, dass die Rechnung des Autohauses überhöht ist oder das Autohaus andere Fehler gemacht hat.

Entspricht die Rechnung denn in der Summe dem Gutachten? Waren im Gutachten die Infrarot-Kamera und der Radarsensor auch als beschädigt aufgeführt oder nur als Risiko (oder gar überhaupt nicht)? Hat das Autohaus ggf. einfach ausgetauscht ohne den defekten Zustand zu dokumentieren?

Auftraggeber des Anwalts bist in jedem Fall Du. Insofern ist es auch kein Problem die Anwaltsempfehlung des Autohauses anzunehmen. Die kennen sich wenigstens aus.

Bei mir war es mal so, dass ich die Rückmeldung vom Anwalt bekommen habe, dass die Versicherung diverse Leistungen gekürzt hat, so dass auch eine Differenz von ca. 800 Euro entstanden ist und wurde gleich nach einer Rechtschutzversicherung gefragt. Als ich dann aber vorher noch mal bei der Werkstatt angerufen habe, da kam dann die Meldung das das kein Problem darstellt und Sie sich mit den Summen zufrieden geben.

Als ich dann später mal die gesammten Unterlagen bekommen habe, da stellte ich fest, dass z.B. der Mietwagen A3 von der Werkstatt zu einem Preis von einem A6 abgerechnet wurde :). Es gab noch verrschiedenen andere Punkte wo dann ordentlich draufgeschlagen wurde.

Der Anwalt hatte wohl aber auch noch auf zusätzliches Geld gehofft, in dem er noch eine weitere Baustelle eröffnet.

Du hattest in einem früheren Post geschrieben, dass dein Unfall bei 12 bis 15 km/h passiert sei. Da wäre es im Normalfall eher unüblich, dass die NV Kamera und der ACC Sensor komplett zerstört wurden und als ganzes getauscht werden mussten. Kommt aber ggf. auf die Anprallstelle und die Verformungen an.

Von daher ist es wohl entscheidend, ob beides zwingend aufgrund des Unfall zu tauchen war oder nur vorsorglich mitgetauscht wurde, was die Versicherung dann zu Recht bemängeln würde. Stimmen denn die Kosten laut Gutachten mit dem Reparaturkosten überein oder gibt es da eine große Abweichung?

Themenstarteram 14. Mai 2019 um 7:22

Der Kostenvoranschlag hat nur die Beschädigungen des Gutachtens aufgeführt.

Bei der Night Vision und dem ACC waren durch den Aufprall wohl die Halterungen beschädigt oder gebrochen. Aber im Detail kann das nur der Gutachter sagen.

Jedenfalls ist der Kostenvoranschlag im Gutachten drin mit Night Vision und ACC.

Der gesamte Kostenvoranschlag belief sich auf 20.400 – am Ende war die Rechnung knapp über 21.000.

Ich musste sogar danach noch mal hin, weil vorne 3 Teile der Unterbodenverkleidung wohl angeknackst aber nicht getauscht wurden. Die sind mir auf der Autobahn dann durchgebrochen und hätten mich beinahe stranden lassen weil mal mit dem Geklapper nicht weiterfahren konnte. Glücklicherweise hat ein anderes BMW Autohaus da vor Ort (500km von mir weg) das schnell geflickt.

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Zitat:

@Pyro-Bass schrieb am 14. Mai 2019 um 00:18:13 Uhr:

Wir beide haben ein Interesse, dass die Versicherung zahlt. Nur wenn nicht, hat das Autohaus mich als Plan-B-Dukatenesel. Ich keinen...

Stimmt so auch nicht. Sollte (ok, Lottogewinn wäre wahrscheinlicher) die Versicherung gerechtfertigt gekürzt haben weil dein Gutachter zu viel aufgeschrieben hat wäre der Gutachter für Fehler seines Gutachtens haftbar. Genauso die Werkstatt wenn sie ohne Rücksprache mehr repariert als im Gutachten steht.

Am Ende kann man dir aber wie schon andere geschrieben haben nur einen Tipp geben: Ab zum Anwalt.

Viel Erfolg!

"Natürlich kannst du auch ohne Anwalt gegen die Versicherung klagen." - Aber nur bei Werten unter 5.000,- €, darüber ist das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang.

Ob ich hier den Anwalt des Autohauses mit beauftragen würde, hinge bei mir von einer kleinen Freistellungserklärung ab. Das Autohaus müsste mir bestätigen, dass ich - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - keine Kosten zu tragen hätte, insbesondere nicht die Rechnungsdifferenz auszugleichen hätte.

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