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versicherung lehnt gutachten nach unverschuldetem unfall ab

Themenstarteram 23. Juni 2014 um 12:34

Hallo, ich hatte am 30.5. einen Verkehrsunfall bei dem mir ein 84 jähriger ungebremst in das Heck meines mercedes Sprinter Transporters fuhr. Bei dem Unfall gab es 3 verletzte und an 3 Fahrzeugen entstand Totalschaden. Ich bin mit einem schleudertrauma seit dem krank und lag eine Woche stationär. Das leihauto müsste ich nach einer Woche wieder abgeben und stehe jetzt komplett ohne Auto da und bin auf die Hilfe anderer angewiesen. Mein Anwalt sagt der Schaden am Auto wird in 8-12 Wochen reguliert sein. Auf die Frage hin wovon ich leben soll meint er ich soll die Firma abmelden und hartz4 beziehen. Ich weiß grad echt nicht mehr weiter.

Heute habe ich durch meinen Anwalt erfahren das die Versicherung des Unfallverursachers das gutachten meines Fahrzeuges nicht akzeptiert. Da aber die Frist zum verkauf des Fahrzeuges am 25.6. endet soll ich das Fahrzeug sofort verkaufen. Aber damit vernichte ich doch das Beweisstück, oder?

Zur Vorgeschichte, ich bin seit 7 Jahren selbstständig und hatte am 1.4. einen Arbeitsunfall und hätte ab 2.6. wieder mit arbeiten angefangen. Ich habe also schon seit 1.4.keinen Cent mehr verdient und meine Reserven sind aufgebraucht

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20 Antworten

Hallo, m.E. hast Du mit dem Anwalt nicht die erste Wahl getroffen.

Woher will er denn wissen, dass die Regulierung 8 - 12 Wochen dauert?

Ich hätte als erstes den Sachbearbeiter der Versicherung als Anwalt auf das finanzielle Problem hingewiesen und einen angemessenen Vorschuss gefordert.

Der Anwalt soll die Versicherung unverzüglich auf eine mögliche Kreditaufnahme aufmerksam machen, mit entsprechender kurzer Fristsetzung. Die Kosten hierfür hat dann die Versicherung zu erstatten.

Ein Gutachter kann von einem Tag auf den anderen beauftragt werden. Eine Besichtigung sollte daher der Versicherung schon längst möglich gewesen sein.

Also tritt dem Anwalt auf die Füße; ich drücke Dir die Daumen.

Klaus

 

Zitat:

Original geschrieben von rsteefen84

Ich weiß grad echt nicht mehr weiter.

schonmal drüber nachgedacht für die reparatur in vorleistung (kredit) zu gehen?

aus welchem grund lehnt die vers. das gutachten ab?

Themenstarteram 23. Juni 2014 um 13:56

Mein Auto ist definitiv Totalschaden also fällt eine Repertoire aus. Auf Grund meiner Selbstständigkeit gibt mir leider niemand einen Kredit.

Die Versicherung ist der Meinung das der Schäden nicht komplett durch den Crash entstanden sein kann.

Hab grad erfahren das der Sprinter morgen Mittag abgeholt und der Restwert bezahlt wird.

Die Versicherung ist für einen Vorschaden nachweispflichtig. Ich rate Dir aber dringendst ab, eventuelle Vorschäden zu verschweigen.

Klaus

am 23. Juni 2014 um 16:40

Kann es sein, daß die Versicherung das Fahrzeug aus dem Weg haben will, damit Du nicht den wahren Schaden beweisen kannst? Welche Versicherung ist das denn?

Themenstarteram 23. Juni 2014 um 16:48

Mein Sprinter hatte definitiv noch nie einen schaden. Da muss ich also nix verschweigen, aber mir kommt es auch so vor als ob die das Beweisstück los werden wollen. Nur bin ich absolut ratlos wie ich mich verhalten soll. Mein Anwalt hat das ja von der Versicherung auch nur telefonisch erfahren!!!

Themenstarteram 23. Juni 2014 um 16:51

Die Versicherung ist die hannoversche direkt Versicherung. Also die Allianz

am 23. Juni 2014 um 18:33

Jedenfalls darf die Versicherung das Fahrzeug nur mit deiner Genehmigung wegräumen. Anderes wäre, nach meiner Meinung Diebstahl, denn es gehört nicht der Versicherung.

Jedenfalls beweist dieses wieder, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist ...

Hey, Du bekommst auf jeden Fall den Zeitwert Deines Fahrzeugs erstattet, und als Zeugen hast Du ja wohl Fotos, das Gutachten und den Polizeibericht, denn bei drei Verletzten waren ja wohl bestimmt die Bullen da, oder?

Wenn der gegnerische VR unbedingt noch ein eigenes GA machen will, dann lass sie doch! Du hast jedenfalls schon eines und das sollte die Abrechnungsbasis sein, solange es kein anderes gibt!

Und was Germania sagt, ist richtig: Dein Anwalt soll denen Deine Situation erklären und dann einen kurzfristigen Zahlungstermin setzten, das kann doch wohl kein Problem sein! Falls doch, nimm Dir einen anderen Anwalt!!!

Du musst kein gegnerischen Gutachter an dein Fahrzeug lassen, das müsste dein Ra wissen. Ich hoffe das es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist! Gegengutschten sind immer schlechter und werden im Sinne der Versicherung geschrieben, was ja ein offenes geheimnis ist!

Wenn dein Ra nicht in der Lage deine Interressen in deinem Sinne zu Vertreten, solltest du wie schon gesagt den Ra wechseln!

Wenn du das Gutachten hast, Fahrzeug verkaufen und gut!

EDIT: Sollte dein Fahrzeug beim Verwerter stehen, werde es schnell los den es kommen jeden Tag standgebühren hinzu!

Zitat:

Original geschrieben von rsteefen84

Hallo, ich hatte am 30.5. einen Verkehrsunfall bei dem mir ein 84 jähriger ungebremst in das Heck meines mercedes Sprinter Transporters fuhr. Bei dem Unfall gab es 3 verletzte und an 3 Fahrzeugen entstand Totalschaden. Ich bin mit einem schleudertrauma seit dem krank und lag eine Woche stationär. Das leihauto müsste ich nach einer Woche wieder abgeben und stehe jetzt komplett ohne Auto da und bin auf die Hilfe anderer angewiesen. Mein Anwalt sagt der Schaden am Auto wird in 8-12 Wochen reguliert sein. Auf die Frage hin wovon ich leben soll meint er ich soll die Firma abmelden und hartz4 beziehen. Ich weiß grad echt nicht mehr weiter.

Heute habe ich durch meinen Anwalt erfahren das die Versicherung des Unfallverursachers das gutachten meines Fahrzeuges nicht akzeptiert. Da aber die Frist zum verkauf des Fahrzeuges am 25.6. endet soll ich das Fahrzeug sofort verkaufen. Aber damit vernichte ich doch das Beweisstück, oder?

Zur Vorgeschichte, ich bin seit 7 Jahren selbstständig und hatte am 1.4. einen Arbeitsunfall und hätte ab 2.6. wieder mit arbeiten angefangen. Ich habe also schon seit 1.4.keinen Cent mehr verdient und meine Reserven sind aufgebraucht

hmm-mit dem Arbeitsunfall 2 Monate Krank und sich dann mit nem Schleudertrauma nochmal ne woche Stationär hinlegen?

Du hast in den 7 Jahren aber schon realisiert das Du Selbstständig bist?

gibt 2 Möglichkeiten-entweder hättest du dich so absichern müssen das im Krankheitsfall Geld kommt-oder du machst es wie ich- Poppes zusammenkneifen und trotz wehwehchen Selbst! und ständig! zu arbeiten!

(ich bin seit mehr als 10 Jahren selbstständig und habe trotz einigen Verbrennungen/Verbrühungen,Schnittverletzungen und einem Bandscheibenvofrall noch nicht einen Tag Krank gemacht^^

Falscher Anwalt. :(

Wenn die Versicherung das Gutachten ablehnt hätte sie mittlerweile 3 Wochen Zeit ggf. einen eigenen Gutachter zu schicken, davon steht aber hier erst einmal nichts.

Beweise vernichten ist auch kein Thema, es ist dein Auto, zur Beweissicherung gibt es das Gutachten. D.h. du kannst das Auto innerhalb der Angebotsfrist an den Höchstbietenden Restwertkäufer abgeben sofern in der Zwischenzeit kein höheres Angebot der Versicherung vorliegt. Die Versicherung hat dann die Differenz zum Wiederbeschaffungswert - ggf. abzüglich Steuer wenn kein Ersatz angeschafft wird - zu zahlen.

Je nachdem wo das Auto steht kann dir das hinterher sogar negativ ausgelegt werden wenn du so lange wartest und Standgebühren werden mit der Begründung nur begrenzt erstattet.

Ersatzwagen ist angesichts der Krankheit problematisch, im Rahmen der Schadenminderungspflicht hat man die günstigste Möglichkeit mobil zu sein zu wählen, liegt man eine Woche stationär im Krankenhaus hat man z.B. kein Anspruch auf ein Ersatzfirmenauto dass gar nicht eingesetzt werden kann.

Kredit sollte u.U. nach Rücksprache mit Bank und Anwaltsschreiben auch möglich sein wonach unverschuldet und blablabla. Geld bekommt dann direkt die Bank und nicht du, verzögert die Versicherung schuldhaft die Zahlung müssen die die Kreditzinsen auch übernehmen. Das hat aber der Anwalt mit Verweis auf die Selbstständigkeit und Verdienstausfall unmittelbar anzukündigen.

Problematisch ist auch hier deine Krankheit. Krank=arbeitet eh nicht=kein Verdienstausfall. Hohe Schmerzensgeldzahlungen gibt es bei Schleudertrauma eh nicht, da kann man je nach Schwere besser den Arsch zusammenkneifen, auf einen 100er Schmerzensgeld verzichten und schnell Schadenersatz bekommen und wieder Arbeiten. Zumal mit der Arbeitsfähigkeit und dem fehlenden Auto direkt Ansprüche bestehen auf Leihwagen, schlimmstensfalls Verdienstausfall, ... aber da hilft ein guter Anwalt weiter - offenbar leider nicht der den du gewählt hast.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Falscher Anwalt. :(

Wenn die Versicherung das Gutachten ablehnt hätte sie mittlerweile 3 Wochen Zeit ggf. einen eigenen Gutachter zu schicken, davon steht aber hier erst einmal nichts.

Beweise vernichten ist auch kein Thema, es ist dein Auto, zur Beweissicherung gibt es das Gutachten. D.h. du kannst das Auto innerhalb der Angebotsfrist an den Höchstbietenden Restwertkäufer abgeben sofern in der Zwischenzeit kein höheres Angebot der Versicherung vorliegt. Die Versicherung hat dann die Differenz zum Wiederbeschaffungswert - ggf. abzüglich Steuer wenn kein Ersatz angeschafft wird - zu zahlen.

Je nachdem wo das Auto steht kann dir das hinterher sogar negativ ausgelegt werden wenn du so lange wartest und Standgebühren werden mit der Begründung nur begrenzt erstattet.

Ersatzwagen ist angesichts der Krankheit problematisch, im Rahmen der Schadenminderungspflicht hat man die günstigste Möglichkeit mobil zu sein zu wählen, liegt man eine Woche stationär im Krankenhaus hat man z.B. kein Anspruch auf ein Ersatzfirmenauto dass gar nicht eingesetzt werden kann.

Kredit sollte u.U. nach Rücksprache mit Bank und Anwaltsschreiben auch möglich sein wonach unverschuldet und blablabla. Geld bekommt dann direkt die Bank und nicht du, verzögert die Versicherung schuldhaft die Zahlung müssen die die Kreditzinsen auch übernehmen. Das hat aber der Anwalt mit Verweis auf die Selbstständigkeit und Verdienstausfall unmittelbar anzukündigen.

Problematisch ist auch hier deine Krankheit. Krank=arbeitet eh nicht=kein Verdienstausfall. Hohe Schmerzensgeldzahlungen gibt es bei Schleudertrauma eh nicht, da kann man je nach Schwere besser den Arsch zusammenkneifen, auf einen 100er Schmerzensgeld verzichten und schnell Schadenersatz bekommen und wieder Arbeiten. Zumal mit der Arbeitsfähigkeit und dem fehlenden Auto direkt Ansprüche bestehen auf Leihwagen, schlimmstensfalls Verdienstausfall, ... aber da hilft ein guter Anwalt weiter - offenbar leider nicht der den du gewählt hast.

Super, leider werden solche sachbezogenen Kommentare immer seltener.

Themenstarteram 24. Juni 2014 um 8:06

Vielen dank für die ausführliche Antwort. Ich werde heute auf jeden fall einen anderen Anwalt aufsuchen und mich von dem mal über einen Wechsel des Anwaltes beraten lassen. Hauptsache ich verliere nicht noch mehr Kundschaft und bin bald wieder richtig gesund

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