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Versicherung möchte Bericht und Skizze vom Geschädigten
Hallo,
mir ist diese Woche ein Nachbar, den ich ansonsten nicht weiter kenne nachts beim einparken gegen mein Auto hinten links gefahren.
Ich habe den Unfall selber nicht mitbekommen.
Ich habe den Parkrempler erst am nächsten Tag bemerkt und dann sofort die Polizei geholt.
Der Wagen vom Verursacher stand noch direkt hinter mir. Fetter Schaden Vorne Rechts
Für die Polizei war es gleich eindeutig und die haben dann ihre Arbeit gemacht. Anschließend haben sie noch den Verursacher besucht und ihm den Schaden gezeigt. Er meinte zu mir nur, tut ihm leid, habe er nicht mitbekommen. Das ganze war Nachts von 23:30 bis 1:30 , das wusste der Verursacher wohl auch nicht mehr so genau.
Ich habe inzwischen ein Schreiben von der Versicherung erhalten und wurde aufgefordert eine Skizze vom Unfallhergang und einen Bericht einzureichen. Nun war ich ja selber gar nicht dabei. Wie verhalte ich mich nun richtig. Was soll ich denen schicken ?
Im übrigens hat die Fachwerkstatt einen KVA in Höhe von 2100 EUR schon an die Versicherung geschickt.
Beste Antwort im Thema
Du schreibst falsche Sachen.
Selbstverständlich hat der TE Anspruch auf einen Rechtsbeistand, ob es dadurch aber weniger zeitlichen Aufwand hat, der nicht vergütet wird, und ob die Abwicklung dadurch beschleunigt wird, bezweifele ich.
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17 Antworten
Ich würde erst einmal bei der Versicherung fragen bzw. mit schriftlich geben lassen was sie denn bereit sich für meine zeichnerischen Tätigkeiten und Schreibarbeiten zu löhnen. Oder ob ein Rechtsanwalt beautragt werden soll, der diese Arbeiten gegen Kostenerstattung übernimmt - als Geschädigter bist Du so zu stellen, als wenn der Schaden nicht passiert wäre... Du bist der Geschädigte und hast Ansprüche und bist nicht verpflichtet als billige unentgeltliche Schreibkraft herzuhalten.
In Zeiten, wo selbst so mancher Kostenvoranschlag einer Werkstatt kostenpflichtig ist, ist es nur recht und billig mindestens einen Ersatz für die aufgewendete Zeit zu fordern, falls das von der gegnerischen Versicherung nicht zugestanden wird... einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Abwicklung übernimmt - der holt sich sein Geld anschließend schon von der gegnerischen Versicherung.
Du teilst denen mit, dass das Fahrzeug geparkt war und du zum Unfallhergang keine Angaben machen kannst, die Unfallspuren aber eindeutig sind, was sie Polizei auch so dokumentiert hat.
Zitat:
@gast356 schrieb am 19. August 2018 um 12:51:00 Uhr:
Ich würde erst einmal bei der Versicherung fragen bzw. mit schriftlich geben lassen was sie denn bereit sich für meine zeichnerischen Tätigkeiten und Schreibarbeiten zu löhnen. Oder ob ein Rechtsanwalt beautragt werden soll, der diese Arbeiten gegen Kostenerstattung übernimmt - als Geschädigter bist Du so zu stellen, als wenn der Schaden nicht passiert wäre... Du bist der Geschädigte und hast Ansprüche und bist nicht verpflichtet als billige unentgeltliche Schreibkraft herzuhalten.
In Zeiten, wo selbst so mancher Kostenvoranschlag einer Werkstatt kostenpflichtig ist, ist es nur recht und billig mindestens einen Ersatz für die aufgewendete Zeit zu fordern, falls das von der gegnerischen Versicherung nicht zugestanden wird... einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Abwicklung übernimmt - der holt sich sein Geld anschließend schon von der gegnerischen Versicherung.
Wenn man Ansprüche hat, muss man die begründen. Der igene Aufwand dafür ist zumutbar, auch wenn irgendwelche Verrechnungssätze für Stunden der Freizeit fehlen. Die eigene billige Schreibkraft also alternativ durch eine hochqualifizierte Autorin ersetzen! Einen Anwalt dafür beauftragen! Und anschließend sehen, wie man an seine Ausgaben kommt.
Es ist nicht mehr als von Oetteken genannt zu machen.
Zitat:
@gast356 schrieb am 19. August 2018 um 12:51:00 Uhr:
Ich würde erst einmal bei der Versicherung fragen bzw. mit schriftlich geben lassen was sie denn bereit sich für meine zeichnerischen Tätigkeiten und Schreibarbeiten zu löhnen. Oder ob ein Rechtsanwalt beautragt werden soll, der diese Arbeiten gegen Kostenerstattung übernimmt - als Geschädigter bist Du so zu stellen, als wenn der Schaden nicht passiert wäre... Du bist der Geschädigte und hast Ansprüche und bist nicht verpflichtet als billige unentgeltliche Schreibkraft herzuhalten.
In Zeiten, wo selbst so mancher Kostenvoranschlag einer Werkstatt kostenpflichtig ist, ist es nur recht und billig mindestens einen Ersatz für die aufgewendete Zeit zu fordern, falls das von der gegnerischen Versicherung nicht zugestanden wird... einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Abwicklung übernimmt - der holt sich sein Geld anschließend schon von der gegnerischen Versicherung.
...als Geschädigter braucht du keinen Finger krumm zu machen, als Geschädigter bist du so zu stellen als ob das Schadensereignis nie eingetreten wäre... daher würde ich selbst den Schaden bereits durch einen Rechtsanwalt melden lassen.
Auslagen habe ich dabei absolut keine, da die Rechnung des RA direkt an die gegnerische Versicherung geht... kannst deine Angstmache also ruhig stecken lassen!
Die Versicherungen fahren meinen Erfahrungen nach inzwischen die Schiene Kosten um jeden Preis auch unberechtigterweise einzusparen, keinerlei Toleranz, tanzen dem Geschädigten sprichwörtlich auf der Nase rum und so mancher Geschädigter wird am langen Arm verhungern gelassen... daher ist jeder Geschädigte gut beraten entsprechend zu reagieren, auf seine Rechte zu pochen und die Abwicklung in jeder Beziehung Profis zu überlassen.
@Oetteken ... Üblicherweise werden durch die Versicherungen 25 Euro reguliert. ...lächerlich, wäre mal interessant ob die Herrn Versicherer ihr Personal auch unter Mindestlohn bezahlen... zu dem Preis bekommste heutzutage nicht einmal mehr ne einfache Bürotippse... daher gibts nur eins, ab zum RA, der macht das für mehrere Hundert EUR und holt sich das bei der Versicherung wieder... notfalls mit Zins und Zinseszins - darf sich die Versicherung also ruhig Zeit lassen, Verzugszinsen sind in der Niedrigzinsphase heutzutage ne gute Geldanlage.
Da ist dann auch gleich mehr Dampf dahinter, wenn das Schreiben von einer RA-Kanzlei mit ordentlichem Briefkopf und nicht von einem Laien kommt. Das signalisiert schon gleich, dass es ggf. zur Sache / vor Gericht geht und man die üblichen dummdämlichen Sperenzchen der Versicherer den Geschädigten zu verarschen stecken lassen kann.
Du schreibst falsche Sachen.
Selbstverständlich hat der TE Anspruch auf einen Rechtsbeistand, ob es dadurch aber weniger zeitlichen Aufwand hat, der nicht vergütet wird, und ob die Abwicklung dadurch beschleunigt wird, bezweifele ich.
Moin!
(...) und, dass grundsätzlich die Versicherung die Kosten übernimmt stimmt auch nicht. Wenn es um einen Rechtsstreit geht, und dann die Versicherung verliert, dann zahlt i.d.R. die Versicherung den RA.
G
HJü
...es geht hier nicht um einen Rechtsstreit bzw. der Rechtsstreit ist bei eindeutiger Schuldfrage / Schuldverteilung 0-100 bereits gelaufen und der RA macht nur die Abwickung.
Da der Geschädigte nach BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes so zu stellen ist als wäre das Schadensereignis nie eingetreten hat der Geschädigte Anspruch darauf, dass er die Abwicklung nicht selbst macht sondern von einem Profi ergo Rechtsanwalt erledigen läßt... was durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung genau so wie der eigentliche Schaden zu bezahlen ist.
Zitat:
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Das sind doch Nebelkerzen.
Ein kleines Briefchen an die Versicherung, das ist in diesem Fall alles, was der TE an Aufwand hat, sofern er den Schaden in der Werkstatt seiner Wahl gem. Kostenvoranschlag beheben läßt.
Zum Rechtsanwalt gehen, möglicherweise mehrfach, ist ein erheblich größerer Aufwand.
Sollte die Versicherung rumzicken, z. B. wenn die einen eigenen Gutachter entsenden wollen, ist es immer noch rechtzeitig, einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht aufzusuchen.
Hallo,
Blödsinn ein:
ich würde, natürlich ohne Rea., schnell mal vor den internationalen Gerichtshof ziehen und klären lassen, ob Stundenlöhne von Nimmerland oder Deutschland anno 1709, anzusetzen seien und wofür!
Blödsinn aus!
Bleibt auf dem Teppich und bei den Fakten!
Der Versicherer möchte lediglich verstehen können, wie es ( aus Deiner Sicht) zu dem Unfall kommen konnte ( daher die Bitte um einen Unfallbericht). Bei Deiner Schilderung über das Verhalten des Unfallverirsachers könnte ja fast ein geneigter Leser zu der Frage sich hinreißen lassen, ob da evtl. Alkohol oder... o. Vorsatz beteilgt waren. Klärungsbedarf sehe ich aus Sicht des Versicherer schon. Das betr. aber die Beziehung Vers --> Versicherungsnehmer. Du selber bist lediglich gebeten, die Sachlage ( allg. Verkehrssituation) aus Deiner Sicht, ggf. ergänzend zu den Polizeprotokoll zu schildern.
Du kannst genau Jenes tun, was Oettken bereits geschrieben hat: "Du teilst denen mit, dass das Fahrzeug geparkt war und du zum Unfallhergang keine Angaben machen kannst, die Unfallspuren aber eindeutig sind, was sie Polizei auch so dokumentiert hat."
Ach ja, Datum des Unfalltages, letzte Inaugenscheinnahme des (noch) unbeschädigten Fahrzeuges und Zeitpunkt der Feststellung der Beschädigung, wie auch der Polizei geschildert, nicht vergessen.
Zudem würde ich die gewünschte kleine Handzeichnung erstellen, in welcher insbesonders die Breite der Strasse und der Standort beider Fahrzeuge ( re.- oder li. Fahrbahnrand?), vermerkt wird. Das muss von der Genauigkeit keine Katasterkarte und von der Schönheit her auch kein Rembrandt- Gemälde sein, aber widerspiegeln, was auch die Polizei bereits protokolliert hat.
Machs einfach- wenn Dir Deine Nerven lieb sind.
Es gibt andere Baustellen, an denen man sich sinnvoller zerreiben kann.
Ach ja, schreibe und male nichts, was die Polizei nicht bereits weiß/ gesehen hat! Manchmal ist zuviel des Guten einfach nicht gut!
Gruss vom Asphalthoppler
Hallo
Ich habe der Versicherung jetzt lediglich mitgeteilt, das ich zum Unfallhergang keine Aussage machen kann , da ich beim Unfall persönlich nicht vor Ort war. Dasselbe gilt für die Skizze, da die laut dem Schreiben ja ebenfalls den Unfallhergang beschreiben soll. Alles andere wäre ja mutmaßen und wer weiss ob ich mich damit nicht noch selber belaste.
Wenn die damit nicht zufrieden sind, gebe ich das ganze an einen Anwalt.
Gibt es schon etwas neues bei dir?
Ich habe aktuell einen ganz ähnlichen Fall: Mein Auto wurde in meiner Abwesenheit von meinem Vermieter auf dem Parkplatz angefahren. Er hat den Unfall angeblich nicht bemerkt. Dafür spricht, dass sein Fahrzeug direkt neben meinem stand und man die Schäden an beiden Fahrzeugen direkt nebeneinander zu sehen bekam. Ich habe dann mit ihm geredet und er hat auch zugesagt, der Unfallverursacher zu sein. Am Ende wurde es der Versicherung gemeldet und ich habe ein Gutachten machen lassen (Schaden über 3000 Euro). Jetzt ist seit fast 6 Wochen nichts passiert und ich habe langsam Angst, dass ich am Ende auf meinen Gutachterkosten sitzen bleibe, falls der Verursacher den Unfall nicht zugegeben hat. Hab ja leider keine Zeugen.
Hallo,
und warum fragst Du nicht einfach mal bei dem Unfallverursacher nach?
Wäre doch der schnellste und informativste Weg.
Im Übrigen: Auch Du kannst den Unfall der Versicherung melden. Benutze mal die SuFu, wie das geht.
Gruß vom Asphalthoppler
Das Verhältnis zum Unfallverursacher ist seit der Sache etwas schwierig. Und ich habe ehrlich gesagt keinerlei Ambitionen, mich mit ihm weiter herumzuärgern. Ich habe den Schaden Mitte Juli ein paar Tage nach dem Unfall seiner Versicherung gemeldet. Er dann angeblich auch. Ich weiß aber nicht, was er genau gegenüber der Versicherung angegeben hat.
Danach habe ich dann Gutachten machen lassen und über meinen Anwalt der Versicherung geschickt. Seitdem ist leider nicht viel passiert. Ich überlege mir inzwischen, ob ich mir für die Zukunft eine Dashcam zulegen soll...