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versicherung möchte bestätigung?

Themenstarteram 20. September 2007 um 13:46

Hallo,

Unfallverursacher war nicht versichert, da KFZ nur von Versicherungsnehmer+ Gatten gefahren werden darf,

(Laut Vertrag) Versicherungsnehmer wurda aber for 2 wochen operiert und ist krankgeschrieben und beklagte vor Fahrantritt schmerzen so das nicht versicherte Person Fahrzeug fuhr und Auffahrunfall verursachte, ist Versicherung

jetzt verpflichtet KFZ des Unfallgegners zu regulieren oder wie sieht die Sachlage aus?

Ich denke alleine aus Kulanz müssten die das machen oder?

Versicherung möchte aber von einem Arzt bestättigt haben das Versicherungsnehmer Fahruntüchtig ist;HALLO gehts noch?(Krankschreibung liegt vor+ schmerzen sind vorhanden, wie soll man schmerzen bestätigen lassen?)

Danke für Antworten

Es eilt ein wenig.....

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16 Antworten

Die Versicherung zahlt den Schaden des Gegners auf jeden Fall.

Was nun auf den Versicherungsnehmer zukommt steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,

Joschi

Themenstarteram 20. September 2007 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Die Versicherung zahlt den Schaden des Gegners auf jeden Fall.

Was nun auf den Versicherungsnehmer zukommt steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,

Joschi

Also habe ich das jetzt richtig verstanden, du behauptest das Versicherung vom Versicherungsnehmer den schaden am Unfallgegner bezahlt trotz das nicht versicherte Person das KFZ fuhr ( aus dem oben genannten Sachverhalt Schmerzen- wollte keine Gefahr sein-lies Bekannte fahren).

Warum möchte dann die Versicherung eine bestätigung von einem Arzt das Versicherungsnehmer vor der Fahrt schmerzen hatte bzw. fahrunfähig währe?

Wie lauten die Ausnahmeregelungen in solch einem Fall?

PS:

/Was nun auf den Versicherungsnehmer zukommt steht auf einem anderen Blatt/

Da KFZ eh "nur" Teilkasko hat, erübrigt sich der schaden am eigenen Fahrzeug da der selbst getragen werden muss.....

Der versicherungsnehmer wird bestimmt hochgestuft oder was könnte da noch passieren?

Hallo,

 

die Versicherung wird dem Geschädigten den Schaden bezahlen, da er ja nichts für die Versicherungs Situation kann, und in Deutschland die Versicherung keine Kann sondern eine Pflicht Versicherung ist!

 

Die frage ist was die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer macht.

Kann er Nachweisen das es sich um eine Notsituation gehandelt hat (in einer Notsituation, dürfen sogar Personen fahren die dazu in der Lage sind obwohl sie z.B. den Führerschein eingezogen bekommen haben!)

 

Sollte es der Versicherung nicht glaubhaft gemacht werden können, dass es sich um eine Notsituation gehandelt hat, wird sie das Geld für den Regulierten Schaden vom Versicherungsnehmer zurück fordern.

Wenn es eine Notsituation war wird die Sache erledigt sein!

(genau diese Situatin bemängele ich im deutschen Versicherungswesen, wenn jemand fährt der auf dem Fahrzeug nicht versichert ist!)

 

Gruß Jordy

 

Themenstarteram 20. September 2007 um 14:28

Wie soll man bitte einen Schmerz von einem Dr. bestätigen lassen? Da macht man sich schon gedanken das man evtl. durch verkrampfen am Steuer einen Unfall verursachen kann, lässt jemanden anderen Fahren um dieses zu entgehen und kommt in so eine Prikäre Situation das der jenige auch noch ein Unfall verursacht. KEIN ARZT DER WELT kann sowas ausstellen, da der Arzt ja auch nicht Nachweisen kann das das der Wahrheit enspricht..... war aber so!!!

Reicht eine Krankschreibung aus um es der Versicherung glaubhaft zu machen oder wer entscheidet bei sowas?

Arzt kann es nicht bestätigen, das ist leider Fakt, Operation im Unterleib des Versicherungsnehmers vor 2 Wochen, eigentlich eine plausiebe Abfolge von Fakten.....

Warum bitte kann der Arzt nicht Attestieren, das sein Patient aufgrund der vorhergegangenen OP kein KFZ hätte Steuern dürfen?

Eine Normale Krankschreibung wird nicht ausreichen, da man auch für sachen Krank geschrieben sein die einen nicht daran hindern ein KFZ zu Steuern!

Wenn der Arzt das nicht Attestiert wird es eng bei der Versicherung und es droht sogar die Kündigung des Versicherungsvertrages, wegen Vertragsverletzung!

 

Gruß Jordy 

Moin,

Nicht ganz ... aber so ähnlich ...

Also ... die Haftpflichtversicherung zahlt deinen Schaden in JEDEM Fall, da du das Opfer bist und nicht "schlechtgestellt" werden darfst. Das Fahrzeug ist auch nicht "nicht versichert", sondern selbstredend vollkommen versichert. Grund : In Deutschland ist eine PKW-Haftpflichtversicherung IMMER (!) Fahrzeugbezogen, niemals Personenbezogen. Für den Eintrag "Alleinfahrer" erhält der Versicherungsnehmer lediglich einen zusätzlichen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.

In diesem Fall hier, könnte dies bedeuten ... einmal das bereits geschilderte, der Versicherungsnehmer stellte z.B. das größere Risiko dar (z.B. durch Krankheit), hier wird gar nichts passieren. Im zweiten Fall, der Versicherungsnehmer hätte fahren können ... wird sich die Versicherung den gewährten Rabatt auf die Versicherungsprämie zurückholen, da dieser Rabatt ungerechtfertigt ist/war. Weiterhin wird die Kaskoversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten (wenn vorhanden).

Aber ... das muss ja nicht dein Bier sein.

MFG Kester

Themenstarteram 20. September 2007 um 14:41

STOP, die Bekannte hat den SCHADEN verursacht , das heisst wir müssen den schaden des Gegners bezahlen und unseren Selbst, jetzt ist halt nur die Frage ob Versicherung nicht das Geld vom versicherungsnehmer abverlangt da er jemanden hat fahren lassen ( aus dem GRUND weil Versicherungsnehmer schmerzen hatte wegen OP) der aber nicht fahren durfte.

Der Arzt hat gesagt er könne sowas nicht ausstellen, da er sonst im Zweifelsfall vor Gericht garnicht bestätigen hätte können ob der Fall wirklich so war, das Versicherungsnehmer schmerzen hatte.

So und nun haben wir keinen Nachweis ausser eine Krankschreibung.

 

wird sich die Versicherung den gewährten """"""Rabatt auf die Versicherungsprämie zurückholen""""", da dieser Rabatt ungerechtfertigt ist/war. Weiterhin wird die Kaskoversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten (wenn vorhanden).

Umgerechnet für den Tag oder für die ganzen Jahre wo man Beitrag gezahlt hat?

 

Zumindest für das ganze Jahr wird der Beitrag nachgefordert. Ob die Versicherung noch weiter zurück gehen kann weiß ich nicht. Sie könnte aber Argumentieren, dass es wahrscheinlich ist, das in der Vergangenheit "unberechtigte" gefahren sind.

Zu diesem Thema kann man aber im Vertrag mehr erfahren. Evtl. ist auch eine Vertragsstrafe vereinbart.

Zu dem Attest: Schmerzen kann man schlecht attestieren, aber der Arzt kann sich dazu äussern ob nach der OP ( was wurde wann operiert, usw.) Schmerzen sehr wahrscheinlich, wahrscheinlich oder unwahrscheinlich sind.

P.S Wohin ging die Fahrt? Da der Fahrerwechsel ja vor Antritt beschlossen wurde, könnte das Argument ÖPNV von der Versicherung kommen.

Gruß,

Joschi

Hallo,

einmal wird die KH den Schaden bezahlen. Aber es kommt auf die AKB an.Es kann evtl. Regress genommen werden, den eingeräumten Rabatt zurück zu erstatten, evtl. den dreifachen Satz der Jahresprämie. Das kommt aber wie gesagt auf die AKB´s an.

Es sei mir erlaubt zu sagen, dass solche Verträge schwachsinnig sind, nur  um ein paar € zu sparen. Im Schadenfall wird aber dann die große Welle gemacht. 

Schließt vernünftige K-Verträge bei einem renomierten Versicherer ab, oder man  leistet sich halt ein kleineres und günstigeres Auto, und dann braucht man auch nicht solche AKB´s abschließen, denn die wurden ja vorher erörtert und vom VN akzeptiert.

Kein Verständnis für solche "dünnen Kfz-Verträge". Geiz ist nicht überhaupt nicht geil und der Kunde bezahlt letztendlich darauf.

Gallier13 

Themenstarteram 20. September 2007 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Gallier13

Hallo,

einmal wird die KH den Schaden bezahlen. Aber es kommt auf die AKB an.Es kann evtl. Regress genommen werden, den eingeräumten Rabatt zurück zu erstatten, evtl. den dreifachen Satz der Jahresprämie. Das kommt aber wie gesagt auf die AKB´s an.

Es sei mir erlaubt zu sagen, dass solche Verträge schwachsinnig sind, nur  um ein paar € zu sparen. Im Schadenfall wird aber dann die große Welle gemacht. 

Schließt vernünftige K-Verträge bei einem renomierten Versicherer ab, oder man  leistet sich halt ein kleineres und günstigeres Auto, und dann braucht man auch nicht solche AKB´s abschließen, denn die wurden ja vorher erörtert und vom VN akzeptiert.

Kein Verständnis für solche "dünnen Kfz-Verträge". Geiz ist nicht überhaupt nicht geil und der Kunde bezahlt letztendlich darauf.

Gallier13 

VERSICHERER R+V ich glaube wir müssen nicht weiter reden, oder? Einer der teuersten Versicherungen, morgen bekommen wir besched, ich werde posten was los ist.

 

Zitat:

 

das war nur mal meine private Meinung. Egal ob jemand bei der billigsten oder teuersten Versicherung ist, es kommt halt immer auf die AKB´s an  und welche sog. Rabatte der VN in Anspruch nimmt und wie die dementsprechende Beratung ist. Das ist eigentlich der wichtigste Punkt in der ganzen Abgelegenheit. Rabatte bieten alle an, aber der VN soll sich aber auch im Klaren sein, dass er bei einem Verstoss gegen die AKB´s zur Kasse gebeten wird, und wie gesagt, nicht zu knapp. Dann rentiert sich die ganze Sache nicht mehr und der Versicherer versteht da keinen Spass. Kulanz wird es m.E. in so einem Fall nicht geben.

Gallier13

Zitat:

Original geschrieben von Gallier13

 

Zitat:

Original geschrieben von Gallier13

Zitat:

 

das war nur mal meine private Meinung. Egal ob jemand bei der billigsten oder teuersten Versicherung ist, es kommt halt immer auf die AKB´s an und welche sog. Rabatte der VN in Anspruch nimmt und wie die dementsprechende Beratung ist. Das ist eigentlich der wichtigste Punkt in der ganzen Abgelegenheit. Rabatte bieten alle an, aber der VN soll sich aber auch im Klaren sein, dass er bei einem Verstoss gegen die AKB´s zur Kasse gebeten wird, und wie gesagt, nicht zu knapp. Dann rentiert sich die ganze Sache nicht mehr und der Versicherer versteht da keinen Spass. Kulanz wird es m.E. in so einem Fall nicht geben.

Gallier13

Du sprichst das Hauptproblem an. Die Beratung....................

Ich habe noch nicht mal nach Rabatten gefragt, und hatte/habe sie trotzdem. Und zu Risiken und Nebenwirkungen hat mein netter Makler auch nichts gesagt. Zum Glück kann ich lesen und mache das auch.Da war dann die Tarifänderung schnell gemacht.

O-Ton vom Makler damals: Verheiratet 2 Kinder, Kinder unter 18, da nemen wir doch den Alleinfahrertarif, ach ne Ehegattentarif.

Im Vertragswerk stand dann aber noch: Kein Fahrer unter 25. Nur dumm das meine Frau damals erst 23 war.

Es liegt nicht immer an der Geiz ist Geil Mentalität.

Wie sagte schon Konfuzius: Am ersten Betrug ist der Kaufmann schuld. Am zweiten die Dummheit des Kunden.

Zitat:

Original geschrieben von versace777

Zitat:

Original geschrieben von Gallier13

Hallo,

einmal wird die KH den Schaden bezahlen. Aber es kommt auf die AKB an.Es kann evtl. Regress genommen werden, den eingeräumten Rabatt zurück zu erstatten, evtl. den dreifachen Satz der Jahresprämie. Das kommt aber wie gesagt auf die AKB´s an.

Es sei mir erlaubt zu sagen, dass solche Verträge schwachsinnig sind, nur um ein paar € zu sparen. Im Schadenfall wird aber dann die große Welle gemacht.

Schließt vernünftige K-Verträge bei einem renomierten Versicherer ab, oder man leistet sich halt ein kleineres und günstigeres Auto, und dann braucht man auch nicht solche AKB´s abschließen, denn die wurden ja vorher erörtert und vom VN akzeptiert.

Kein Verständnis für solche "dünnen Kfz-Verträge". Geiz ist nicht überhaupt nicht geil und der Kunde bezahlt letztendlich darauf.

Gallier13

VERSICHERER R+V ich glaube wir müssen nicht weiter reden, oder? Einer der teuersten Versicherungen, morgen bekommen wir besched, ich werde posten was los ist.

Ich glaube die teuren VR machen da als letztes die Welle und gehe davon aus, dass dieser VN wenn er von seinem Berater gestützt wird nichts zu erwarten hat... Zudem glaube ich nicht das Du überhaupt mitkriegst ob der VR dem VN die vertraglich Vereinbarte Strafe aufbrummt (Selbstbehalt KH, Nachforderung der gesparten Prämien)...

Ja klar der Geschädigte wird von der Vertragsstrafe nichts mit bekommen. Wäre ja noch schöner und kann ihm auch egal sein. Die KH des Schädigers muss, wie ja auch schon erwähnt immer bezahlen.

Mein Hinweis war nur, wie lässig manche Beratungen sind, und dann zur Falle werden, wenn der Schaden passiert. Deshalb sich nicht vor lauter Rabatten blenden lassen, denn irgendwo ist ein Vertragswerk mit Bedingungen und dann beruft sich der VR schon auf seine AKB´s, egal von wem die Police verkauft wurde. Die Beweisführung ist oft schwierig für den VN, trotz EU-Voschrift, aber auch hier muss  der VN sehr versiert sein.

Man brsaucht eifach einen sauberen und kompetenten Vermittler um gut beraten zu werden,m wenn es dann auch mal im Geldbeutel schmerzt, oder nicht.

Auf das kommt es letztendlich an.

Gallier13

 

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