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Versicherung möchte Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 10:19

Hallo, letzte Woche ist mir eine Frau beim Ausparken ans Auto gefahren und abgehauen. Ich hatte mir aber das Kennzeichen gemerkt, da das Auto schon seltsam in der Parklücke stand. Ich war bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Wie ich vermutet habe, hat die Frau an ihrem Auto einen Schaden der zu meinem passt. Ich habe sie angerufen und sie hat zugegeben, an mein Auto gefahren zu sein. Sie hat am nächsten Tag ihrer Versicherung den Schaden gemeldet. Der Versicherungsvertreter rief mich an, und ich solle ihm sobald ich den Kostenvoranschlag habe zufaxen. Ich könne ja dann den Schaden fikitv abrechnen. Der Schaden laut KV ist ca. 2.400 EUR inkl. MwSt.

Jetzt meine Frage: Kann ich nicht auch Nutzungsausfall und Wertminderung geltend machen? Wer legt dabei die Höhe fest? Im Kostenvoranschlag ist nichts zu finden.

Die Reperaturzeit beträgt 3 Tage.

Danke für Eure Antworten!

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15 Antworten

Hallo,

bei einer derartigen Schadenhöhe:

Ab zum freien Gutachter und ein komplettes Gutachten erstellen lassen, dies dann der Versicherung einreichen.

Der Vermittler hat hier nix verloren - dazu gibts Schadenabteilungen.

Mit dem Gutachten in der Hand kannst Du auch weitere Ansprüche besser geltend machen.

Dazu www.unfallweb.de bzw. die FAQ.

Solltest Du Dich damit nicht auskennen, hilft auch der Anwalt, der beim Sachverhalt Fahrerflucht ohnehin zu empfehlen ist. Die Kosten übernimmt die Gegnerversicherung.

Grüße in die Bergstadt ;)

Schreddi

Hallo,

wenn es sich um den in der Signatur angebenen Benz handelt, ist evtl. auch noch eine Wertminderung drin. Ein Kostenvoranschlag gibt dir darüber allerdings keine Auskunft. Du solltest umgehend einen unabhängigen Fachgutachter mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen. Der schätzt dann auch die möglicherweise eingetretene Wertminderung. Die Kosten des Gutachtens gegen zu Lasten der gegnerischen Versicherung. Wenn der Versicherungsvertreter Dir etwas anderes erzählen will, ist dies falsch. Du brauchst auch nichts mit ihm absprechen oder genehmigen lassen, denn Du bist der "Herr" der Unfallregulierung. Nutzungsausfall gibt es, wenn Du eine Reparatur nachweist, entweder durch eine Rechnung in HÖhe des Gutachtens oder durch eine Reparaturbestätigung. Hier genügen auch ein paar selbst gefertigte Bilder deines reparierten Autos. Bei deinem Fzg. beträgt der Nutzungsausfall täglich 79,00 EUR.

Außerdem hast Du das Recht, einen Anwalt mit der Abwicklung des Unfalles zu beauftragen, um sicher zu stellen, dass Du auch alle Ansprüche vollständig durchgesetzt bekommst. Die Kosten trägt auch hier wieder die gegnersiche Versicherung. Wenn ich Dir behilflich sein kann, melde Dich einfach, auch wenn Du noch Fragen zur Abwicklung hast.

Bernhard

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 11:09

Danke für die Antworten!

Ja, es handelt sich hierbei um das Fahrzeug in meiner Signatur.

Hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt, ein Gutachten machen zu lassen. Aber der Polizist, der die Anzeige aufgenommen hat meinte, dass ich die Kosten so gering wie möglich halten soll. Zu dem Zeitpunkt war aber noch nicht der Unfallverursacher festgestellt worden.

Kann ich den Nutzungsausfall auch geltend machen, wenn ich den KV der Versicherung einreiche, diesen fiktiv abrechen und dann den Schaden in einer anderen Werkstatt beheben lasse?

Der Kostenvoranschlag ist von Mercedes. Eine andere Werkstatt (nicht Mercedes) würde den Schaden für EUR 350,- inkl. MwSt. beheben. Dieser Betrieb wird von BMW, AUDI und VW genutzt, um Unfallschäden instand zu setzen. Habe dort auch schon mal mit einem anderen Auto gute Erfahrungen bei der Beseitigung eines Vandalismusschaden gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Danke für die Antworten!

Ja, es handelt sich hierbei um das Fahrzeug in meiner Signatur.

Hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt, ein Gutachten machen zu lassen. Aber der Polizist, der die Anzeige aufgenommen hat meinte, dass ich die Kosten so gering wie möglich halten soll. Zu dem Zeitpunkt war aber noch nicht der Unfallverursacher festgestellt worden.

 

Kann ich den Nutzungsausfall auch geltend machen, wenn ich den KV der Versicherung einreiche, diesen fiktiv abrechen und dann den Schaden in einer anderen Werkstatt beheben lasse?

Der Kostenvoranschlag ist von Mercedes. Eine andere Werkstatt (nicht Mercedes) würde den Schaden für EUR 350,- inkl. MwSt. beheben. Dieser Betrieb wird von BMW, AUDI und VW genutzt, um Unfallschäden instand zu setzen. Habe dort auch schon mal mit einem anderen Auto gute Erfahrungen bei der Beseitigung eines Vandalismusschaden gemacht.

 

Nutzungsausfall bekommst du nur bei einer nachgewiesenen Reparatur. Wobei hier egal ist, wer die ausgeführt hat. Der Polizeibeamte sollte lieber alten Omas über die Straße helfen, anstatt so ein dumme Zeug zu sabbeln. Im übrigen ist das (immer noch) unerlaubte und in diesem Fall sogar falsche Rechtsberatung. Die Polizei braucht sogar das Gutachten. Hier muss nämlich die Schadenhöhe konkret ermittelt werden, ein wichtiger Punkt  bei der  weiteren  Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden über evtl. Strafmaß bei nachgewiesener Fahrerflucht.

 

Wenn du auf Basis des KVA abrechnest, wird die mit Sicherheit auch keine Wertminderung zugestanden.

 

Ich vermag offen gesagt auch nicht ganz glauben, dass man einen Schaden von 2.400 Euro für 350 fach- und sachgerecht instand setzen kann.

 

Bei deinem Auto würde ich mir das alles noch einmal ganz genau überlegen. Das ist doch keine "olle Gurke" sondern ein hochpreisiger  und guter Gebrauchtwagen.

 

Hole dir wenigstens noch einmal einen Rat bei einem Qualifizierten Sachverständigen ein, bevor du da etwas entscheidest. 

 

Fahr bei einem solchen vor, der schaut sich dein Auto an und gibt dir den notwendigen Ratschlag. Eine solche Beratung macht jeder seriöse Sachverständige im Rahmen des Kundendienstes kostenlos.

 

 

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 12:00

Hier mal ein Bild vom Schaden. Es ist der rechte Kotflügel und die Zierleist auf der Beifahrertür betroffen.

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 12:02

Noch ein Bild

Ich gehe mal davon aus, dass Mercedes hier einen Kotflügel aufgeschrieben hat. dann eine neue Zierleiste und das beilackieren der vorderen rechten Tür. Wenn dann evtl. das vordere rechte Rad noch etwas abbekommen hat und eine Vermessung hinzukommt, sind das schon durchaus 2.400 Euro.

 

Natürlich kann man versuchen den Kotflügel zu retten. Aber am Rad und der Achse solltest du schon was machen.

Liege ich hier so richtig mit meiner Diagnose :confused:

 

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 12:30

Mercedes hat keinen neuen Kotflügel angesetzt, sondern nur das instandsetzen des beschädigten Kotflügels, neue Zierleisten und beilackieren der Beifahrertür.

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Mercedes hat keinen neuen Kotflügel angesetzt, sondern nur das instandsetzen des beschädigten Kotflügels, neue Zierleisten und beilackieren der Beifahrertür.

 und dafür dann 2.400 Euro?

 

das kann geht doch gar nicht.......

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 12:42

Also ich habe das hier Schwarz auf Weiß vor mir liegen.

Ersatzteile: 200,67 EUR

Nebenkosten: 135,- EUR

Arbeitslohn: 786,99 EUR

Lackierarbeiten: 846,39 EUR

+ MwSt 374,12

= EUR 2.343,17

Ich glaub dir das schon. Aber versuche auch es nachzuvollziehen. Kannst du aus dem KVA ersehen, wie viele Stunden die für das Instandsetzen aufgeschrieben haben?

 

 

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 12:52

- Vorderkotflügel R. Inst. 12 AW

- Vorderkotflügel R. A+E 18 AW

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nutzungsausfall bekommst du nur bei einer nachgewiesenen Reparatur. Wobei hier egal ist, wer die ausgeführt hat.

im allgemeinen reicht hier ein foto (z.b. mit der aktuellen tageszeitung auf dem auto) des reparierten fahrzeugs aus.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Nutzungsausfall bekommst du nur bei einer nachgewiesenen Reparatur. Wobei hier egal ist, wer die ausgeführt hat.

im allgemeinen reicht hier ein foto (z.b. mit der aktuellen tageszeitung auf dem auto) des reparierten fahrzeugs aus.....

Ja richtig.

 

Aber manchmal wollen die auch eine Reparaturbestätigung eines SV haben. Aber der kostet natürlich Geld... :)

Ich mach ja schon einige Dienstleistungen Kostenfrei, aber da hört auch bei mir die Freundschaft auf...... 

Ein Nachbericht mit Fotos kostet 75 Euronen (in unserem Büro).

 

Gruß Delle

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