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Versicherung möchte nach ausgeführter Reparatur einen Teil der Kosten nicht zahlen
Hallo Leute,
mir ist Jemand hinten ins Auto reingefahren und hat den Unfall seiner Versicherung gemeldet und seine alleinige Schuld eingestanden. Somit lag die 100%ige Schuld bei ihm. Daraufhin bin ich direkt zu Asw in Neckarsulm und hab dort ein Gutachten erstellen lassen. Dort hab ich auch eine Abtretungserklärung unterschrieben und der Serviceberater meinte ich muss mich um Nichts kümmern. Asw hat einen Anwalt eingeschaltet und den ganzen Kontakt mit dem Anwalt und der Versicherung geregelt. Bis dahin hat der Anwalt keinen Kontakt mit mir aufgenommen. Mein Auto wurde anschließend laut Gutachten von Asw repariert. Soweit so gut. Ein paar Wochen nach der Reparatur meldete sich plötzlich der Anwalt bei mir und sagte, dass ein Betrag von 700€ für eine Teillackierung von der Versicherung noch aussteht. Die Versicherung weigert sich das Geld dafür zu zahlen, da die Lackierung anscheinend nicht notwendig war. Asw möchte das Geld jetzt entweder von mir haben oder verlangt, dass ich gegen die Versicherung vor Gericht gehe. Ich sehe das Ganze nicht ein, da Asw doch warten muss bis die Versicherung dem Gutachten zustimmt bevor sie mein Fahrzeug reparieren. Außerdem hat der Gutachter dann doch einen Fehler gemacht, falls diese Lackierung nicht notwendig war. Asw steckt sich das Geld in die Tasche und ich stehe doof da. Ich hätte mir das Geld ja auch einfach auszahlen lassen können. Außerdem hat Asw den Anwalt beauftragt, also können Sie jetzt auch schön selbst gegen die Versicherung vor Gericht ziehen. Was haltet ihr davon und wie würdet ihr reagieren?
Vielen Dank vorab.
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11 Antworten
Wir haben noch einen kleinen Skoda Fabia Monte Carlo. Der hatte auch mal einen Heckschaden. Gutachten ca. 6000 Euro Schaden, Rechnung 9000 Euro. Q3 wurde an der Front beschädigt, Gutachten 4000 Euro, Rechnung 6500 Euro.
Es gab in keinem der beiden Fälle Probleme mit der Versicherung des Gegners. Manche Versicherungen versuchen es aber halt mal, Du wirst wahrscheinlich klagen müssen. Eine Teillackierung muss je nach Farbe sein, damit der Farbübergang nicht auffällt, Silbermetallic ist z.B so ein Fall.
Alles kein Problem. Die Versicherungen versuchen halt Geld zu sparen. Bei "Gegenwind" ist schnell Schluss damit weil die genau wissen das sie verlieren werden. Erteile dem Anwalt einfach den Auftrag das Ganze durchzufechten und lehne Dich entspannt zurück. Eine Werkstatt KANN nicht warten bis eine Versicherung zustimmt, dann würde Dein Auto wochenlang auf dem Hof stehen und Deine Mietwagenkosten stiegen ins unendliche. Da wird dann eben IN DEINEM NAMEN ein Gutachter eingeschaltet und ggv. ebenfalls in Deinem Namen auch ein Anwalt. Lass die Beiden mal machen, da kann Dir nichts passieren.
Gruß Sixshooter
Welche Versicherung?
Wenn du die Leistung an deine Werkstatt abgetreten hast, ist das deren Problem wenn sie von der gegnerischen Versicherung etwas abgezogen bekommt. Ich würde dir raten, wenn deine Werkstatt jetzt die Differenz von dir verlangt, zu einem Anwalt deines Vertrauens zu gehen.
Was hat das im A3 Forum verloren ?
Zitat:
@Turbosaugerhai schrieb am 23. März 2018 um 20:34:12 Uhr:
Was hat das im A3 Forum verloren ?
Ich fahr einen Audi A3????
Zitat:
@cesys schrieb am 23. März 2018 um 09:32:00 Uhr:
Wenn du die Leistung an deine Werkstatt abgetreten hast, ist das deren Problem wenn sie von der gegnerischen Versicherung etwas abgezogen bekommt.
Leider nein. Der "Abtreter" haftet auch weiterhin gegenüber der Werkstatt bis zur vollen höhe der Kosten.
Zitat:
@Banzai94 schrieb am 22. März 2018 um 18:44:03 Uhr:
Was haltet ihr davon und wie würdet ihr reagieren?
Ich würde mir vor allem mal durchlesen, was ich unterschrieben habe.....
(.... und das nächste mal vor der Unterschrift lesen)
Die Frage ist doch erst einmal, was die Versicherung gegenüber der Werkstatt an Reparaturumfang freigegeben hat. Hat sie dem Umfang des Gutachtens entsprochen und wurde dann genau das repariert, was im Gutachten stand, dürfte es eigentlich zu keinen Problemen kommen.
Oder wurde mehr gemacht, als im Gutachten stand und dafür weder eine Freigabe eingeholt und auch nicht bei dir nachgefragt? In dem Fall hat die Werkstatt die rote Nase auf, weil sie nicht einfach etwas ausführen kann, wozu es keinen Auftrag gab.
Hast du neben den Reparaturkosten auch Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung und Wertverlust abgerechnet?
Dann wurde es mir falsch erklärt, hatte so einen ähnlichen Fall bei mir selbst vor ein paar Wochen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 23. März 2018 um 23:39:03 Uhr:
Zitat:
@cesys schrieb am 23. März 2018 um 09:32:00 Uhr:
Wenn du die Leistung an deine Werkstatt abgetreten hast, ist das deren Problem wenn sie von der gegnerischen Versicherung etwas abgezogen bekommt.
Leider nein. Der "Abtreter" haftet auch weiterhin gegenüber der Werkstatt bis zur vollen höhe der Kosten.
Zitat:
da Asw doch warten muss bis die Versicherung dem Gutachten zustimmt bevor sie mein Fahrzeug reparieren.
Nein, braucht die Werkstatt nicht.
Der Auftrag zur Reparatur lag ja auch vor.
Zitat:
Außerdem hat Asw den Anwalt beauftragt, also können Sie jetzt auch schön selbst gegen die Versicherung vor Gericht ziehen. Was haltet ihr davon und wie würdet ihr reagieren?
Normalerweise wird der Anwalt nur vermittelt, die Vollmacht müsstest DU unterschrieben haben.
Aber, trotzdem sitzt du im Boot und DU musst vor Gericht ziehen.
So ist das eben.