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versicherung möchte nicht zahlen wegen Wirtschaftlicher totalschaden

Hallo,

 

Hatte vor 2 Monaten einen Unfall. Mir ist jemand von hinten rein gefahren. War beim gutachter und Anwalt. Die Versicherung zahlt den Schaden nicht, weil das auto 2017 einen wirtschaftlichlichen totalschaden gehabt haben soll. Laut vorbesitzer wovon ich auch wusste, hat ihm rechts vorne ein Motorrad fahrer angefahren. Also stoßstange halerung kaputt und etwas lack schaden. Laut vorbesitzer war das kein wirtschaftlichicher totalschaden. Kennt sich damit jemand aus? Kann mann irgendwie rauskriegen was für einen unfall das war? Vielen dank im voraus für die Antworten..

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Dezember 2018 um 19:34:11 Uhr:

Und wenn das Auto vor deinem Unfall nichts mehr wert war,

.... dann wäre das ein extremer Ausnahmefall. In der Regel entstehen diese sogenannten "Totalschäden" gerade durch hohe Restwerte.

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Könnte das ein Moderator bitte ins Versicherungsforum verschieben. Da ist es sicher besser aufgehoben.

Zitat:

@Enesa schrieb am 27. Dezember 2018 um 15:43:45 Uhr:

Hallo,

Hatte vor 2 Monaten einen Unfall. Mir ist jemand von hinten rein gefahren. War beim gutachter und Anwalt. Die Versicherung zahlt den Schaden nicht, weil das auto 2017 einen wirtschaftlichlichen totalschaden gehabt haben soll. Laut vorbesitzer wovon ich auch wusste, hat ihm rechts vorne ein Motorrad fahrer angefahren. Also stoßstange halerung kaputt und etwas lack schaden. Laut vorbesitzer war das kein wirtschaftlichicher totalschaden. Kennt sich damit jemand aus? Kann mann irgendwie rauskriegen was für einen unfall das war? Vielen dank im voraus für die Antworten..

Das würde mich brennend auch interessieren, hatte auch einen wirtschaftlichen Totalschaden und habe es mit Kumpel gemacht. Natürlich hat man dann keine Rechnung.

Man hat nur die Teile gekauft oder Lack, den man selber aufgetragen hat.

Ob das für die Versicherung ausreicht, muss man denke ich mal testen.

Im Prinzip kannst du den Vorbesitzer nach Rechnungen der Sachen fragen, ob er die aufgehoben hat.

Die meisten reparieren sowas selbst oder schwarz aber die Teile hat man ja gekauft.

Fahre jetzt auch immer mit einem komischen Gefühl... wenn mir einer ein Schaden zufügt, nicht dass ich vor dem selben Problem stehe.

Hoffe bringt dich weiter...

viel Erfolg und berichte wie es ausging.

Danke fur deine Antwort und Hilfe. Habe den vorbesitzer angerufen ist ein komischer Typ, der meinte er wird sein gutachter bitten das Gutachten von dem Unfall per mail zu schicken. Ich warte es mal ab. Aber wie gesagt da habe ich keine hoffnung weil er vorher auch nur am lügen war.

Wir haben auch der Versicherung bilder. Vom Fahrzeug geschickt da sieht mann ya eigentlich das das Fahrzeug repariert worden ist. Was die genau von mir wollen habe ich ehrlich gesagt nicht veratanden.

Zitat:

@Enesa schrieb am 27. Dezember 2018 um 17:00:58 Uhr:

Danke fur deine Antwort und Hilfe. Habe den vorbesitzer angerufen ist ein komischer Typ, der meinte er wird sein gutachter bitten das Gutachten von dem Unfall per mail zu schicken. Ich warte es mal ab. Aber wie gesagt da habe ich keine hoffnung weil er vorher auch nur am lügen war.

Das Gutachten bringt dir ja nichts, das Gutachten hat die HDI bestimmt selber auch...

Du brauchst ja den Nachweis, dass das Auto repariert wurde.

Außer er meinte das Gutachten nach der Reparatur, dann wäre das genau das was du brauchst.

Ansonsten Rechnungen der Ersatzteile für dieses Fahrzeug.

am 27. Dezember 2018 um 16:10

(bitte bei falsch Aussage korrigieren)

Soweit ich dass weiß/erfahren hab, muss bei einen Schaden bzw wirtschaftlichen Totalschaden nach der eigenen Reparatur (ohne Werkstatt ec) ein Gutachten gemacht werden, ob der Wagen wieder den Wert/welchen wert hat.

 

Sonst kann jeder behaupten dass der Wagen repariert wurde, und dann wieder alles kaputt gefahren wurde.

 

Gängige Masche ist hier oft auch deswegen, einen Unfaller fiktiv abrechnen zulassen, ihn optisch halbwegs wieder hinzureparieren und dann gebraucht zu verkaufen und den Schaden gar nicht oder nur als "Kleinigkeit" anzugeben um mehr Geld zu machen.

 

Dann hat der Verkäufer das Problem dies nach zuweisen ec.

 

Du kannst dass aktuell nur mit den Verkäufer klären. Wenn die Versicherung den w. Totalschaden in der Datenbank hat und nichts anderes, wird es schwer hier irgendwas zu beweisen.

Selbst Rechnungen von Teilen ec wird schwer oder gar sinnlos erscheinen. Es muss bewiesen werden dass der Wagen vor den Unfall im richtigen Zustand war. Dh du brauchst an besten ein Gutachten das vorher alles einwandfrei repariert wurde.

 

 

Wenn ich mein Auto repariert habe, geht das nachher keinen was an- Was schreibst Du da???

Ohne Anwalt würde ich da gar nichts mehr unternehmen.

Und dann bestimmt der das Vorgehen und gegen wen in welcher Form vorgegangen wird.

Klar geht das der Versicherung was an ob du ihn wirklich repariert hast bei einer Werkstatt mit MwSt.

Dir knallt jemand hinten drauf, du bekommst eine Summe XXX.

Fährst weiter so wie er ist und jemand knallt dir wieder hinten drauf .

Du darfst nicht zweimal abkassieren bei der Versicherung.

DU musst eine Rechnung haben wo drauf steht für Summe XXX Repariert, und genau was repariert wurde !

 

Wenn die Böse sind auf dich dann kannste sogar eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug bekommen, und dann musst du zahlen , und nicht wenig sogar ....

Nun, da der Altschaden vorne und der neue hinten passiert ist, lässt sich die Reparatur des Altschadens sicherlich dokumentieren. Die Frage ist nur, ob damals fachgerecht gearbeitet wurde, sonst sieht es schlecht aus.

Also wird der TE wohl einen Gutachter bemühen müssen, so es sich rentiert. ;)

Zitat:

@Enesa schrieb am 27. Dezember 2018 um 17:02:53 Uhr:

Was die genau von mir wollen habe ich ehrlich gesagt nicht veratanden.

Was die genau wollen, steht doch ziemlich unmissverständlich in dem Dir vorliegenden Schreiben drin. Die wollen den schriftlichen Nachweis, dass das Fahrzeug nach dem Unfall, der vor dem deinigen stattgefunden hatte und zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geführt hat, wieder ordnungsgemäß repariert bzw. instand gesetzt wurde. Wo du diesen Nachweis herbekommst, ist deine Sache. Entweder gab es ein Gutachten, dass das Fahrzeug wieder instand gesetzt war, bevor du deinen Unfall hattest oder es existiert eine Rechnung über diese Reparatur.

Zitat:

@Enesa schrieb am 27. Dezember 2018 um 17:02:53 Uhr:

Wir haben auch der Versicherung bilder. Vom Fahrzeug geschickt da sieht mann ya eigentlich das das Fahrzeug repariert worden ist.

Bilder taugen nur bedingt als Nachweis, das könnte ja theoretisch jedes andere gleichartige Auto sein...

Wäre da ein HU- Prüfbericht ausreichend?

Ein HU-Prüfbericht wird da nicht reichen. Möglich wäre vielleicht ein Gutachten eines Sachverständigen, welches die ordnungsgemäße Reparatur bestätigt. Aber es sollte eigentlich der bereits eingeschaltete Anwalt am Besten wissen, was jetzt zu tun ist.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:13:21 Uhr:

Ein HU-Prüfbericht wird da nicht reichen. Möglich wäre vielleicht ein Gutachten eines Sachverständigen, welches die ordnungsgemäße Reparatur bestätigt. Aber es sollte eigentlich der bereits eingeschaltete Anwalt am Besten wissen, was jetzt zu tun ist.

Habe ich überlesen, dass bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde?

Edit:

Antwort an mich selbst: ja

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