- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Versicherung Reguliert einfach nicht...
Versicherung Reguliert einfach nicht...
hi ich hatte einen Unfall an einer tankstelle,
ein älterer herr ist mir Rückwerts in die Seitenwand reingefahren.
hat aber behauptet das er das nicht war ( zwar komisch aber war echt so)
der hat nämlich wieder einfach zurückgefahren nachdem er mich getroffen hatte.
er war auch ziemlich sturr, also keine frage Polizei gerufen.
die haben es dem älteren herrn auch geglaubt, so verrückt wir der sich aufgeregt hat usw.
bis die polizei dann die überwachungskamara gecheckt hat.
dann haben die mir auch geglaubt das ich nicht mal in bewegung war.
haben dem älteren herrn 100% schuld zugesprochen.
der meinte nur wieso ich denn da stehe, was ich da mache.
hat das bussgeld von 35 € nicht bezahlt. der hat mich echt verrückt gemacht.
aber erstmal egal, ich zum anwalt danach zum sachverständiger .
schaden ca. 1600 €
anwalt ca. 350€
SV ca. 460€
Alles der gegnerichen Versicherung gemeldet.
die hat erst zwei wochen warten lassen.
dann hiess es wir haben keine informationen vom VN bekommen , wollten dann eine frist.
danach hiess es wieder die haben keinen schadenbericht vom VN.
was kann ich den dafür wenn der sich da nicht meldet.
klage eingereicht, amtsgericht köln hat denen eine frist gegeben von 4 wochen, sich zu melden.
jetzt warte ich dann halt.unfall war mitte mai.
mal schauen was passiert.
hat jemand eine idee warum die denn nicht regulieren?
ist die versicherung nicht verpflichtet den Schaden zu Regulieren auch wenn der VN sich nicht meldet.
oder was meint ihr hat der VN ein Regulierungsverbot an die Versicherung erteilt.
danke schonmal
Meric
Beste Antwort im Thema
Um welche Versicherung handelt es sich denn namentlich?
Ähnliche Themen
26 Antworten
Um welche Versicherung handelt es sich denn namentlich?
Was sagt denn dein Anwalt für den du ja schließlich ca. 350,-€ bezahlt hast?
Gruß
Frank
Die Versicherung ist die GVV.
Meinem Anwalt sind hände gebunden, er konnte ja nur klage einreichen.
die GVV bittet um frist 2 tage vor fristablauf.
das amtsgericht köln hat der GVV jetzt eine frist von 4 wochen gesetzt, zwangsvollstreckung ohne sicherheitsleistung. wenn ich mich da jetzt nicht vertuhe.
ich hab auch eine Rechtschutz die sich notfalls um die anwaltskosten kümmern wird denke ich.
Falls der Versicherungsnehmer auch auf Mahnungen nicht reagiert wird meistens
nach Aktenlage und unter Vorbehalt reguliert sofern ein Anscheinsbeweis
(z.B. Zusammenstoß) gegeben ist ... hast also gute Karten das bald bezahlt wird.
jetzt hat die Gegnerische Versicherung nur noch 7 tage zur klageerwiderrung, die notfrist läuft dann ab, und immer noch nichts von der gvv.
voll die komische Versicherung.
also erstmal vorne weg: die polizei kann niemandem 100% schuld zusprechen. das ist sache eines richters....
die polizei kann sich höchstens in einer form der subjektiven einschätzung der an der unfallaufnahme beteiligten beamten äußern. mehr nicht.
kann deinen fall echt nachvollziehen und sowas ist sch....
letztlich ist es ne tolle nummer von dem typen, es nicht zuzugeben! keinen ar... in der hose und dann die welle machen. sowas lieb ich ja
denke dein anwalt wird ausschöpfen was geht und es war auch der richtige weg diesen zu konsultieren!
sieh nur zu das die aufnahmen der überwachungskamera deinem anwalt zugehen! nicht das die turnusmäßig gelöscht werden und dann probleme auftreten....
viel glück und halte uns auf dem laufenden!!!
Der TE kann hier keine Erwartungen hegen, dass er in einem Forum die entscheidende Hilfestellung für seinen Einzelfall erhalten kann.
Der Fall ist viel zu komplex, also Vorsicht mit Schuldzuweisungen. Das Entscheidende in diesem Fall scheint das Schuld-Nichteingeständnis und die fehlende Mitwirkung des Unfallgegners bei der Schadenbearbeitung zu sein.
Mögliche Ursachenvermutungen gibt es viele, Beispiele: Das Fzg. ist unversichert, der Versicherer muss noch nicht einmal nachhaften d. h. noch nicht einmal vorleisten, der Schadenhergang gilt noch immer als unbewiesen usw.
Fazit.
Auch hier wäre die Regulierung mittels der Vollkaskoversicherung und dem Forderungsübergang auf den Kaskoversicherer und einer Vorquotenregelung das kleinere Übel.
Ende meiner Kaffeesatzleserei.
Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
Falls der Versicherungsnehmer auch auf Mahnungen nicht reagiert wird meistens
nach Aktenlage und unter Vorbehalt reguliert sofern ein Anscheinsbeweis
(z.B. Zusammenstoß) gegeben ist ... hast also gute Karten das bald bezahlt wird.
[/quote
Sollte sich zum späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Versicherer zuviel Schadenersatzleistung geleistet hat und die Ursache dafür in Obliegenheitsverletzung des VN liegen (keine od. mangelhafte Mitwirkung bei der Aufklärung des Schadensfall), kann er seinen VN dafür in Regress nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
denke dein anwalt wird ausschöpfen was geht und es war auch der richtige weg diesen zu konsultieren!
sieh nur zu das die aufnahmen der überwachungskamera deinem anwalt zugehen! nicht das die turnusmäßig gelöscht werden und dann probleme auftreten....
viel glück und halte uns auf dem laufenden!!!
ich denke das mit dem überwachungsvideo wird doch der Anwalt schon mit der Polizei geklärt haben.
gibt es echt eine chance das ich eine teilschuld bekomme, obwohl mein fahrzeug stand und er rückwärts fährt?
muss ich dann das gutachten selber bezahlen?
ich hab mal eine zeichnung angefertigt, zum Unfall verlauf.
Danke
A : Blau
B : Grau (ich)
Auszug aus dem Polizeibericht:
A fährt rückwärts um die Tanksäule herum,
B fährt auf der mittelspur und kommt unmittelbar vor der kollision zum stehen.
offensichtlich hab A nicht nach hinten geschaut, und damit seine Sorgfaltspflicht nicht beachtet.
ich hab es mal soweit versucht zu beschreiben,
wenn ich noch eine Teilschuld bekommen sollte verstehe ich die welt nicht mehr.
Gruss
Meric
Du befindest Dich bis jetzt in einer Beweisnot. Der Polizeibericht ist nicht überzubewerten, in diesem befinden sich die Angaben der Beteiligten. Zeugen, keine. Inwieweit der Überwachungsfilm für Dich tauglich und nützlich ist - ist eine noch offene Frage.
Verschulden hin oder her, die Gefahr, dass Du wegen Deiner Beweisnöte mithaften musst, ist nicht zu übersehen.
Viel Glück!
ich glaub ich kipp gleich um, ist denn ein beweisvideo nichts wert.
da fährt mich einer rückwärts in einer Tankstelle an, was hätte ich denn machen sollen weg fliegen?
oder zur seite fahren wie dudu der käfer.
ich muss das erst mal begreifen.
Zitat:
Original geschrieben von meric80
ich glaub ich kipp gleich um, ist denn ein beweisvideo nichts wert.
da fährt mich einer rückwärts in einer Tankstelle an, was hätte ich denn machen sollen weg fliegen?
oder zur seite fahren wie dudu der käfer.
ich muss das erst mal begreifen.
Vorweg. Niemand vermutet hier dass du wegen eines Verschulden mithaften musst. Selbstverständlich darfst Du alles Geschriebene für lustig und dumm halten.
Wenigstens hast du begriffen, dass der Unfallbeteiligte nichts zu gibt und seinem Versicherer keine Unfallmeldung gemacht hat und sich damit auf "Tauchstation" befindet. Ignoriere das weiter und interessiere dich nicht dafür, was das für Dich bedeutet. Wo steht geschrieben dass ein Beweisvideo nichts wert ist? Meine Anmerkung war die, wie tauglich ist es denn für dich. Davon abgesehen, ein Richter bewertet ein Video mit seiner Kompetenz, mehr dazu nicht.
Ich gebe es auf.