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Versicherung reguliert nicht nach vorliegendem Gutachten, was kann ich hier machen?

Themenstarteram 15. Januar 2024 um 13:37

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eben zufälligerweise entdeckt, dass meine Versicherung mir für einen damaligen Unfall ( wurde fiktiv ausgezahlt) kein Abrechnungsschreiben erstellt hat. Geht man nach den netto Reparaturkosten fehlt mir eine größere Summe Geld, die mir die Versicherung einfach nicht ausgezahlt hat.

Der Unfall war in einer für mich sehr emotional schwierigen Zeit und ich war einfach froh, als das Geld dann auf meinem Konto war und ich mit dem Theater abschließen konnte.

Durch einen Bekannten Gutachter, habe ich gestern den Tipp bekommen, da damals nicht erhalten, mir das Auszahlungsschreiben zu diesem Unfall und der Auszahlung anfertigen zu lassen. Bei Sichtung der Summe, die damals auf meinem Konto einging und dem eigentlichen Gutachten habe ich entdeckt, dass eine Differenz von über 1500 € besteht.

Da ich vor langer, langer Zeit schon mal einen Wildschaden hatte, weiß ich, welche Posten dem Gutachten zu entnehmen sind.

Soll ich die Versicherung schriftlich anmahnen oder mich direkt an die BaFin wenden?

 

Bin gerade erschrocken wie korrupt Versicherungen sein können. Da vertraut man einfach so … war mir ne Lehre ??

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26 Antworten

Versicherungen wollen, wie alle, verdienen und das nicht zu knapp.

Ich würde die Versicherung per Einschreiben und Rückschein anschreiben und den Restbetrag mit einer Frist von 14 Tagen anfordern. Geht sich nicht darauf ein bzw. rührt sich nicht, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Hallo,

erst einmal Willkommen hier im Forum.

Bitte unterlasse hier solche Unterstellungen wie Betrug oder korrupt. Schildere dein Problem hier sachlich. Dann bekommst du hier auch sicher Hilfstellung für dein Problem.

Aber wenn du hier weiterhin mit solchen Begriffen um dich wifst, wird das Thema ganz sicher bald geschlossen, dass ist sicherlich nicht in deinem Interesse.

Aus diesem Grund habe ich die Übrschrift mal enstprechend angepasst.

ps: mit diesen Infos hier wird dir auch keiner richtig weiterhelfen können. Du musst schon schreiben, wo die Differenzen sich begründen

RW+SB=Abzugsbetrag in der VK ....

Und die Mehrwertsteuer dürfte auch fehlen.

MwSt wird doch bei fiktiver Abrechnung auch abgezogen.

Moin,

wäre es nicht ratsam, zuerst mal die Versicherung zu kontaktieren,

und das Anliegen dort vorzubringen?

Zitat:

@AriIraMB schrieb am 15. Januar 2024 um 14:37:42 Uhr:

 

 

Bin gerade erschrocken wie korrupt Versicherungen sein können.

Wer soll denn Deiner Meinung nach die Versicherung bestochen haben,dass sie Dir angeblich nicht alles ausbezahlt haben?

Vielleicht lässt Du einen Moderator diesen Passus aus Deinem EO entfernen!

Denn schließlich hast Du es doch verpennt, Gutachten und Auszahlbetrag abzugleichen.

Und das bei fiktiver Abrechnung einiges einbehalten wird, ist doch völlig normal. MwSt, selbstbeteiligung, RW.

Damit überhaupt ein Rat gegeben werden kann, solltest Du auch erstmal die Zahlen liefern,die im Gutachten stehen.

Deer Pate hat den Titel ja schon entschärft. :)

Der weitere Weg ist ja auch schon beschrieben.

Erst mal durchatmen und dann den Tip vom (befreundeten) Gutachter durchführen.

Also bei der Versicherung um die Abrechnung anfragen.

Hier würde dir geholfen werden wenn du eine anonymisierte Abrechnung mal einstellst.

Wenn du schon mal ein paar Zahlen zu deiner Unfallreparatur lieferst ist eine erste Einschätzung schon mal möglich.

Richtig, allerdings hat der TE bereits gepostet, dass er von den Nettoreparaturkosten ausgegangen ist.

Gehe jetzt mal davon aus, das es ein VK-Schaden ist.

Warum sollte sie dann ihr selbst beauftrages Gutachten, kürzen?

Meine freundin hat auch erst den rest bekommen nach dem sie der Versicherung geschrieben hat das sie das auto noch weiter fährt. Vllt hast du deswegen noch nicht alles .

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Januar 2024 um 18:44:23 Uhr:

Meine freundin hat auch erst den rest bekommen nach dem sie der Versicherung geschrieben hat das sie das auto noch weiter fährt. Vllt hast du deswegen noch nicht alles .

Interessiert nur bei einem Kaskoschaden die Versicherung herzlich wenig.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 15. Januar 2024 um 15:22:35 Uhr:

Versicherungen wollen, wie alle, verdienen und das nicht zu knapp.

Ich würde die Versicherung per Einschreiben und Rückschein anschreiben und den Restbetrag mit einer Frist von 14 Tagen anfordern. Geht sich nicht darauf ein bzw. rührt sich nicht, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Nach der abgelaufenen Frist von 14 Tagen würde ich ein Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten lassen.

Wichtig wäre auch noch zu klären, wann denn "damals" war... denn das klingt alles nach weiterer Vergangenheit. Möglicherweise sind die Ansprüche schon verjährt, und dann erübrigen sich weitere Diskussionen.

Vor allem macht es wenig Sinn, verjährte Ansprüche einklagen zu wollen - die Verjährungseinrede wird in jedem Fall kommen, wenn sie denn möglich ist.

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