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Versicherung sagt ich war nicht versichert

Themenstarteram 27. November 2014 um 19:18

Hallo

ich habe folgendes Problem. Durch Trennung bekam i h Probleme die Kfz Versicherung tu zahlen. Kurz darauf kam die Mahnung. Darauf hin rief ich bei der Versicherung an um eine Ratenzahlung zu vereinbaren um weiterhin Versicherungsschutz zu haben. Man sagte man klärt das

mit der Hauptzentrale aber es würde keine Probleme geben.Va 1 Woche später hatte ich den Anruf von der Versicherung auf dem AB.folgende Nachricht war drauf; sehr geehrte .....Wie telefonisch besprochen läuft das mit der Kfz Versicherung wie vereinbart. Beitrag soll im Januar gezahlt werden.

Hatte bereits von dem angemahnten Beitrag ein Teil gezahlt.

Nun gut. Also dachte ich das nach dem Ab anruf versichert wäre. Eine Woche später habe ich ein Unfall gebaut wo ich schuld hatte. Jetzt sagt die Versicherung sie kommen für den Schaden nicht auf. Das ist ja wohl ein Scherz. Ich hAbe gerade wegen sowas ne Ratenzahlung gemacht, ansonsten hätte ich es auf ein Mahnbescheid ankommen lassen und hätte den Pkw stehen lassen. Was kann iCh nun tun?

Beste Antwort im Thema

Dann schicke die AB Aufzeichung an die Schadensabeiltung.

Die Vertreterin wird bestimmt eine gute Vermögensschadenhaftpflicht haben.

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Deshalb macht man alles schriftlich per einschreiben. Zusätzlich wird deine Versicherung dich schriftlich darüber informiert haben das keine Deckung mehr besteht. Ab diesem Zeitpunk wirst du auch von der Zulassungstelle eine Info bekommen haben! Ab jetzt wird dir nichts weiter übrig bleiben, auch bei knapper Kasse, einen Anwalt einzuschalten der die Sache übernimmt.

Es ist ganz deine Entscheidung, ich würde jetzt keine Zeit verlieren.

Was kannst du beweisen?

Zitat:

@Amazonas123 schrieb am 27. November 2014 um 20:18:37 Uhr:

Jetzt sagt die Versicherung sie kommen für den Schaden nicht auf.

Was kann iCh nun tun?

Dazu müßtest du uns zumindest den genauen Wortlaut der Ablehnung nennen.

Die Vertragsänderung war vielleicht noch gar nicht in der EDV hinterlegt.

Themenstarteram 27. November 2014 um 19:51

Also ich bin nicht gekündigt worden und die Versicherung hat auch nichts dem StraßenverkehrsAmt gemeldet. Als Beweis hab ich die Nachricht vom Anrufbeantworter.

Trotzdem sagt die Versicherung ich hhatte keinen Schutz.

Themenstarteram 27. November 2014 um 19:53

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. November 2014 um 20:45:42 Uhr:

Die Vertragsänderung war vielleicht noch gar nicht in der EDV hinterlegt.

Laut Versicherungstante wurde direkt ein Vermerk geumacht

Schon die Sachbearbeiterin angerufen, die dir auf den AB gesprochen hat?

Zitat:

@Amazonas123 schrieb am 27. November 2014 um 20:51:10 Uhr:

Trotzdem sagt die Versicherung ich hhatte keinen Schutz.

Du hast bis jetzt nur eine mündliche Aussage für die Ablehnung?

Themenstarteram 27. November 2014 um 20:24

Zitat:

@Spidddy schrieb am 27. November 2014 um 21:19:00 Uhr:

Schon die Sachbearbeiterin angerufen, die dir auf den AB gesprochen hat?

Ja sie sagte ja es bestand doch kein Versicherungsschutz.

Habe mehrere Versicherungen dort. Sie hat sich raus geredet

Solange du keine schriftliche Kündigung von der Versicherung erhalten hast, hast du auch noch Versicherungsschutz.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 27. November 2014 um 20:33

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. November 2014 um 21:21:17 Uhr:

Zitat:

@Amazonas123 schrieb am 27. November 2014 um 20:51:10 Uhr:

Trotzdem sagt die Versicherung ich hhatte keinen Schutz.

Du hast bis jetzt nur eine mündliche Aussage für die Ablehnung?

Ja war heute dort. Mündliche absage. Ich kam und sie sagte es gäbe ein Problem: sie waren zum Zeitpunkt des Unfalls nicht versichert. Sie hätte schon die Hauptzentrale angerufen und sich mit der Schadensabtteilung auseinander gesetzt. Die sagen jedoch es bestand kein Schutz.

Begründung wäre eben das ich ja die Mahnung erhalten habe wo das mit der 2 Wochenfrist drinsteht.

Darauf hin hatte iCh doch extra die Ratenzahlung vereinbart

Ich bin richtig sauer.

Dann schicke die AB Aufzeichung an die Schadensabeiltung.

Die Vertreterin wird bestimmt eine gute Vermögensschadenhaftpflicht haben.

Ich könnte mir vorstellen, das die vereinbarte Ratenzahlung nur zur Abtragung der überfälligen Beiträge diente, gleichzeitig aber trotzdem der Versicherungsschutz verloren gegangen ist, weil ja aktuelle Beiträge nicht bezahlt wurden. Wenn die Versicherung das so begründet, gebe ich dem TE nicht viele Chancen, hier etwas ersetzt zu bekommen.

Solange der Versicherer sich nach dem Auflaufen der Beitragsrückstände nicht um die Einleitung einer Zwangsstilllegung des Fahrzeugs kümmert, ist er im Rahmen der HP bei einem Unfallereignis in der Haftung. Gegenüber dem VN kann er dann allenfalls in den Regreß gehen, aber der ist auf 5.000 € begrenzt.

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