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Versicherung stuft SFR zurück, ohne Schaden zu regulieren - Was tun ?

Themenstarteram 19. November 2021 um 19:00

Hallo und guten Abend in die Runde,

ich habe Ende August einen Unfall auf der Autobahn gehabt.

Bei starkem Aquaplaning in einem Extremregen habe ich mich auf der Autobahn gedreht und bin quer über die Autobahn gerutscht. Beschädigt wurde nur mein Fahrzeug durch den Randstein an der Mittelleitplanke und das Grün, das dort auf die Fahrbahn wächst. Zusätzlich habe ich die Leitplanke auf der anderen Seite sehr leicht berührt. Der gesamte Verlauf wurde von mir mit einer Dashcam aufgezeichnet. Da die Felge kaputt war, konnte ich die Fahrt nicht fortsetzen und musste abgeschleppt werden. Am folgenden Tag habe ich die Versicherung (HUK24) verständigt, und mitgeteilt, dass ich den Schaden selbst regulieren werde und alles selbst zahle. Das Video vom Unfall habe ich mitgeschickt und die Fotos von meinen Schäden.

Gestern bekam ich meine neue Abrechnung und staune nicht schlecht, als mein SFR von 27 auf 15 zurückgestuft wurde und meine Rechnung deutlich höher ist. Auf Nachfrage teilte man mir mit, die eventuelle Beschädigung der Leitplanke würde meist erst bis zu einem Dreivierteljahr später von der Autobahnmeisterei geltend gemacht. Deshalb habe man mich hochgestuft.

Jetzt meine Frage: Es ist noch kein geschädigter vorhanden, es ist noch nichts gezahlt worden, ich habe alles selbst reguliert an meinem Fahrzeug UND auch die Schäden an der Leitplanke würde ich selbst zahlen, sofern sich jemand meldet.

Darf meine Versicherung nach Belieben Tarife ändern und meinen SRF zurückstufen ?

Für mich ist das ein Fall fürs Fernsehen und später für den Anwalt.

Danke fürs Lesen ... und für sachdienliche Hinweise ;-)

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17 Antworten

Moin! Hast Du denn nach dem Unfall gar nicht die Straßenmeisterei (und Polizei) verständigt?!?

Dennoch finde ich unabhängig davon das Verhalten der Vers. nicht i.O.! Jedoch weiß ich nicht, ob diese dazu ggfs. doch berechtigt ist...

Der Versicherer (alle) handeln grundsätzlich so, so lange nicht ausgeschlossen ist, dass sie zahlen müssen.

Stellt sich heraus, dass nicht, wirst du so gestellt, als wenn nichts gewesen wäre.

Kannst gern das Einkommen eines Anwalts aufbessern. Das Fernsehen wird sich wohl nicht dafür interessieren. Nicht einmal in der Humorecke.

Hat dein Versicherer sich geweigert, dir das zu erklären oder hast du ihn gar nicht gefragt (das Naheliegendste) ? Doch, hast du. Aber nicht verstanden.

Forderungen verjähren übrigens erst nach 3 Jahren.

Zitat:

@Karsten_Feldmann schrieb am 19. November 2021 um 20:00:31 Uhr:

Hallo und guten Abend in die Runde,

........................

Darf meine Versicherung nach Belieben Tarife ändern und meinen SRF zurückstufen ?

Für mich ist das ein Fall fürs Fernsehen und später für den Anwalt.

.......................

Danke fürs Lesen ... und für sachdienliche Hinweise ;-)

:D :D

Ließ Dir mal in Deinen AKB (allgemeine Versicherungsbedingungen) den Punkt "I Schadenfreiheitsrabatt-System" durch. Dort wirst Du lesen, dass sobald ein Schaden bei der Versicherung gemeldet wurde, der Vertrag zurück gestuft wird.

Wird keine Leistung erbracht, wird der Vertrag rückwirkend so gestellt, als wenn kein Schaden entstanden wäre. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet/verrechnet.

Sollte die Versicherung den Schaden begleichen, kannst Du diesen auch innerhalb bestimmter Fristen zurückkaufen, das hat den selben Effekt wie "nicht reguliert". Bei einem Schaden an Autobahnleitplanken dürfte jedoch eine Selbstregulierung finanziell relativ uninteressant sein.

eigentlich ist durch die letzten beiden Antworten alles gesagt.

Aber zum Verständnis: wenn zu einem Vertrag ein Schaden gemeldet widr, muss die Versicherung buchhalterisch für den Schaden eine Rückstellung bilden. Somit ist der Vertrag schadensbelastet.

Die Höhe der Rückstellung für den Schadens wird von der Versicherung an Hand der Schadensschilderung nach festen Regeln gebildet. Nach Abschluss der Schadensregulierung wird die Rückstellung aufgelöst und die geleisteten Regulierungszahlungen dem Vertrag belastet.

 

Lass in jedem Fall die Versicherung regulieren.

 

Du bekommst die Regulierungshöhe mitgeteilt und kannst diese innerhalb einer bestimmten Frist an die Versicherung zurückzahlen. Dann wirst du so gestellt, als hätte es diesen Unfall nicht gegeben, wenn du zurückzahlst.

 

Dein Vorteil; die musst nur die reinen Schadenskosten zurückzahlen. Alle anderen Kosten Verwaltung,Briefverkehr, Anfragen oder sonstige anfallenden Kosten musst du nicht zurückzahlen.

 

Leider wird das mit der Schadenrückstellung bei Meldung nicht umfänglich kommuniziert und dann gibt Reaktionen wie die Deinen.

 

Also spar dir die Beratungsgebühren beim Anwalt und den vergeblichen Schriftverkehr mit den Medien.

am 19. November 2021 um 23:55

Zitat:

@Karsten_Feldmann schrieb am 19. November 2021 um 20:00:31 Uhr:

Jetzt meine Frage: Es ist noch kein geschädigter vorhanden, es ist noch nichts gezahlt worden, ich habe alles selbst reguliert an meinem Fahrzeug UND auch die Schäden an der Leitplanke würde ich selbst zahlen, sofern sich jemand meldet.

Ist dein Vertrag in Haftpflicht *und* Vollkasko zurückgestuft worden?

Bei der Haftpflicht wäre es verständlich, dass erst abgewartet wird, ob ein Schaden an der Leitplanke geltend gemacht wird und reguliert werden muss, weil du ihn vielleicht doch nicht selbst bezahlen wirst.

In der Vollkasko allerdings könnte die Versicherung die Sache schon als abgeschlossen betrachten, denn weitere Erkenntnisse als deine Mitteilung "'Schaden am eigenen Auto selbst reguliert" wird sie nicht mehr bekommen, oder?

Themenstarteram 20. November 2021 um 9:39

Vielen Dank für die guten Hinweise. Wie man an meinem SFR 27 sieht, hatte ich bisher sehr wenig mit meiner Versicherung (momentan Haftpflicht) zu tun. Und das trotz mittlerweile 5 Autos und ca. 20 Motorrädern, die ich in der Zeit gefahren bin.

Der Hinweis hier :

" ...Ließ Dir mal in Deinen AKB (allgemeine Versicherungsbedingungen) den Punkt "I Schadenfreiheitsrabatt-System" durch. Dort wirst Du lesen, dass sobald ein Schaden bei der Versicherung gemeldet wurde, der Vertrag zurück gestuft wird.

Wird keine Leistung erbracht, wird der Vertrag rückwirkend so gestellt, als wenn kein Schaden entstanden wäre. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet/verrechnet...."

und :

" ... Aber zum Verständnis: wenn zu einem Vertrag ein Schaden gemeldet widr, muss die Versicherung buchhalterisch für den Schaden eine Rückstellung bilden. Somit ist der Vertrag schaden-belastet.

Die Höhe der Rückstellung für den Schaden wird von der Versicherung an Hand der Schadensschilderung nach festen Regeln gebildet. Nach Abschluss der Schadensregulierung wird die Rückstellung aufgelöst und die geleisteten Regulierungszahlungen dem Vertrag belastet."

 

... waren sicherlich die wichtigsten. Ich habe mir meine Unterlagen mal herausgesucht und es steht tatsächlich so in etwas abgewandelter Form drin.

Ich spare mir also den Anruf beim WDR und Verbraucherschutz (gleich hier um die Ecke) und lasse die Versicherung erst mal machen.

Ich habe übrigens schon mehrmals Fälle ins Radio oder TV gebracht, weil der Verbraucherschutz hier in Aachen lange direkt gegenüber vom WDR Studio war und interessante Fälle so recht schnell in die Medien gelangt sind.

Es ging dabei um Mobilfunkverträge und Bankgebühren.

Vielen Dank für Eure Zeit und Mühe !!!

Themenstarteram 20. November 2021 um 9:56

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 19. November 2021 um 20:04:59 Uhr:

Moin! Hast Du denn nach dem Unfall gar nicht die Straßenmeisterei (und Polizei) verständigt?!?

Dennoch finde ich unabhängig davon das Verhalten der Vers. nicht i.O.! Jedoch weiß ich nicht, ob diese dazu ggfs. doch berechtigt ist...

Doch, das geschah automatisch, da es ein "Massenunfall" war. Ich war der Erste, der dort geschleudert ist. Gleich nach mir sind 5 weitere Fahrzeuge über die Straße gerutscht. Eines davon war eine schwere BMW Limousine, die auch tatsächlich in die Leitplanke eingeschlagen ist. Die Frau musste mit dem Notarzt in die Klinik. Ich hatte mich noch mit ihr unterhalten und sie sagte, sie hätte versucht gegenzulenken. Zum Glück sind keine Autos kollidiert. Alle sind getrennt irgendwo gelandet, ohne etwas oder jemanden zu rammen.

Ich hatte darauf verzichtet zu lenken und nur eine Vollbremsung gemacht und das Lenkrad festgehalten da ca. 15 cm Wasser auf der Straße standen. Die Seitenlinie und der Mittelstreifen waren plötzlich völlig unsichtbar, da eine ca. 200 Meter lange Wasserlache auf Bahn stand. Die Feuerwehr sagte später noch bei der Bergung, "Das passiert hier öfter bei Starkregen. Dann ist die Kanalisation überlastet". Es galt kein Tempolimit, kein Schild, nichts dort.

Seit 3 Monaten stehen dort Schilder ... 120 - 100 - 80 Schleudergefahr. Zumindest das ist jetzt geschehen.

Das Dashcam Video habe ich hier mal hochgeladen.

https://youtu.be/Mbd5-itsc1U

Die weiteren Unfallbeteiligten habe ich nicht mehr auf Video. Nachdem ich den Motor abgestellt habe, ging die Camera aus.

Wenige Minuten nach dem Ereignis wurde der Regen noch sehr viel heftiger (das war nur 2 Tage vor dem Extremwetter im August). Man konnte kaum die Hand vor Augen sehen. Da fuhren dann ALLE nur noch 50 bis 60 und es gab keine weiteren Unfälle.

Später setzte die Polizei Warnlichter und die Situation war entschärft.

Die Polizisten haben sich weder die Leitplanke, noch mein Auto angesehen. Nur die schwer beschädigten Fahrzeuge wurden fotografiert. Ich denke, dass ist bei solchen Mehrfachunfällen normal. Schließlich muss die Autobahn schnell wieder geräumt werden.

Alles in allem war ich verdammt froh mit dem Ausgang und dem Schaden.

Wer das Video langsam abspielt, Leitpfosten zählt und eine Stoppuhr benutzt, wird feststellen, dass ich ca. 150 gefahren bin. Eindeutig zu schnell bei regennasser Fahrbahn.

Aber ich hatte wohl zu viel Vertrauen in meine brandneuen Reifen mit 9mm Profil. Aber bei den Wassermassen nutzt das leider nichts mehr.

Nach dem Ereignis fahre ich bei Regen kaum noch über 120 und bin extrem vorsichtig. Immer in der Erwartung einer riesigen Pfütze auf der Fahrbahn. Das ist mir im Gedächtnis geblieben.

 

Danke für das lehrreiche Video.Das ist doch Mal ein Unfallbericht!

D.

am 20. November 2021 um 13:27

Bei 5 verunfallten Fahrzeugen auf kurzer Strecke könnte es aufwendig sein, genau zuzuordnen, welches Fahrzeug für welchen Schaden an der Leitplanke verantwortlich ist.

Ob dieser Aufwand wirklich getrieben wird? Oder könnte die Straßenmeisterei den Gesamtschaden durch 5 teilen und von jedem einzelnen diesen Anteil fordern? Dagegen würde bestimmt einer vor Gericht gehen. Oder ob kein einziger für den Schaden belangt wird?

Zitat:

@Karsten_Feldmann schrieb am 20. November 2021 um 10:56:44 Uhr:

Eindeutig zu schnell bei regennasser Fahrbahn.

Danke für soviel Ehrlichkeit und das Video.

Im Nachhinein weiß man so manches besser.

Ich glaube nicht, dass wegen dere Leitplanke eine Forderung auf dich dich zukommt. Dann hätte man das Ganze mit Schaden und Fahrzeug etc. aufnehmen müssen.

Edit: Mir kommt die Rückstufung von SF 27 auf 15 sehr heftig vor. Normal bei der HUK ?

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 20. November 2021 um 14:30:28 Uhr:

 

Edit: Mir kommt die Rückstufung von SF 27 auf 15 sehr heftig vor. Normal bei der HUK ?

Und bei sehr vielen anderen - auch sehr bekannten - Marken auch (auf 13 ... 15).

Themenstarteram 20. November 2021 um 14:57

Die Rückstufung ist schon heftig, wird aber denke ich wieder aufgehoben. Ich habe selbst Fotos von der Leitplanke gemacht, und die war schon vorher schwer beschädigt.

Mir ist mittlerweile dieser Artikel untergekommen:

https://www.test.de/.../

Zitat von weiter unten : In einigen Tarifen ist das Sechs- oder Siebenfache fällig. Am teuersten wird es in den Basis­tarifen von Bruder­hilfe sowie Huk Coburg und Huk24. Da kostet die Rück­stufung fast das Acht­fache des Jahres­beitrags.

Die HUK und HUK24 sind also dafür bekannt.

Du schriebst: „Am folgenden Tag habe ich die Versicherung (HUK24) verständigt, und mitgeteilt, dass ich den Schaden selbst regulieren werde und alles selbst zahle.“

Ich befürchte, dass das ein Fehler gewesen sein könnte, den ich nach Möglichkeit rückgängig machen würde.

Es bringt dir keinerlei Vorteile die Regulierung durch die Versicherung abzulehnen, den Schaden kann man später, im Rahmen der AKB, immer noch zurückkaufen.

Themenstarteram 20. November 2021 um 15:41

Nach einem Unfall ist man erst einmal nicht so klar, wie einige Tage danach. Aber das wird sich alles finden.

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