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Versicherung US Oldtimer

Mercury Marquis 1973-1978
Themenstarteram 15. April 2019 um 13:26

Hallo, ich brauche eure Hilfe.

Das oben erwähnte Auto habe ich nun im Ausland erworben und zu mir nach Hause mit Ausfuhrkennzeichen auf eigenen Sohlen überführt. Nun steht es bei mir auf dem Hof und ich möchte es nun bis zur H-Abnahme versichern. Aber nach entsprechenden Anfragen gibt es keine Versicherung dafür. Und der ADAC möchte dafür ein Wertgutachten haben??

 

Hat jemand eine idee wie ich es versichern kann

 

Gruß Volker

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33 Antworten

Wieso bis zur h Abnahme versichern??

Hast du die OCC Versicherung auch angefragt?

Themenstarteram 15. April 2019 um 18:03

Zitat:

@benny496 schrieb am 15. April 2019 um 17:08:33 Uhr:

Wieso bis zur h Abnahme versichern??

Nun wie geschrieben, das Auto steht bei mir auf dem Hof ohne Zulassung. Und bis zur Abnahme muss sicher noch einiges gemacht werden( Abschlepphaken, Scheinwerfer....). Und es steht dort nun ohne Versicherung. Und wenn weg, dann weg :-(.

Der ADAC will ein Wertguthaben haben, und die HUK versichert es nicht.

Und bei der OCC war kein Durchkommen möglich.

Hi,

Frag mal bei der Württembergischen :-)

Grüße

:-)

OCC kannst dir auch online ein Angebot berechnen lassen....geht recht zügig....und wenn ich mich recht erinnere versichern die auch tatsächlich Fahrzeuge ohne Zulassung und Wertgutachten...allerdings musst du Bilder schicken und eine recht detaillierte Beschreibung

Ja das ist korrekt.

Themenstarteram 15. April 2019 um 19:13

OK danke erst einmal

am 15. April 2019 um 22:58

Moin,

sofern du keinen TÜV-Prüfer zu deinem Wagen bequemen kannst, wirst du um den folgenden Weg nicht herum kommen:

1.) Du rüstest dein Fahrzeug EU-konform um. Denke, du weißt, was alles zu machen ist.

2.) Fahre zu deiner Versicherung (oder rufe dort an) und erfrage eine EVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen. Wenn du den Wagen später nicht dort versicherst, werden dir ca. 90€ in Rechnung gestellt - bist dann aber versichert.

3.) Mit der EVB-Nummer in der Tasche fährst du zum TÜV Nord/Süd/Rheinland oder einer anderen, entsprechend befähigten Prüforganisation und lässt eine Vollabnahme nach §21 machen - inklusive H-Gutachten, idealerweise mit Benotung.

4.) Anfrage bei den Oldtimer-Versicherern stellen, beispielsweise bei der WGV (recht unkompliziert und sehr günstig).

Denen schickst du deine TÜV-Unterlagen, Fahrzeugpapiere usw. zu. Danach bekommst du eine EVB-Nummer von denen per Email mit der du dann zur Zulassungsstelle kannst.

Die Versicherungen verlangen auf jeden Fall ein Erstfahrzeug - gibt kaum eine, die keinen Nachweis verlangt. Außerdem sollte der Nachweis über eine Garage erbracht werden und viele Versicherungen verlangen Fotomaterial von den Fahrzeugen - dafür senden dir die Versicherungen dann auch Anleitungen zu, wie du das Fahrzeug zu fotografieren hast.

 

LG - Maik

Themenstarteram 16. April 2019 um 6:48

Zitat:

@MT-Nord schrieb am 16. April 2019 um 00:58:31 Uhr:

Moin,

sofern du keinen TÜV-Prüfer zu deinem Wagen bequemen kannst, wirst du um den folgenden Weg nicht herum kommen:

1.) Du rüstest dein Fahrzeug EU-konform um. Denke, du weißt, was alles zu machen ist.

Zitat:

 

Im Prinzip schon, aber der Prüfer soll mir schon sagen, was er haben möchte. Nicht, dass ich zuviel mache.

Gerade mit der Beleuchtung ist das so eine Sache.

 

Volker

 

am 16. April 2019 um 8:42

Von "zu viel" hab ich so auch noch nicht gehört - eher zu wenig. Kam auch schon vor, dass die Zulassung das H-Kennzeichen verwehrt oder gar aberkannt hatte, eben weil zu wenig gemacht wurde.

Die EU-konforme Umrüstung beinhaltet in der Regel (Oldtimer):

- Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen (LWR ist nicht Pflicht, muss aber funktionieren falls ab Werk verbaut)

- Blinker gelb vorn, hinten, optional auch an den Seiten

- Blinker und Bremslicht trennen

- Rückfahrscheinwerfer ist Pflicht

- Abschlepphaken vorn und hinten hast du ja bereits erwähnt

- wenn ich mich nicht irre, sollte zumindest ein Diebstahlschutz vorhanden sein (Lenkradschloss)

Der Rest, sprich Bremsen, Fahrwerk, Karosserie, Elektrik - soweit vorhanden, muss es auch funktionieren. Ist ja auch zu deiner Sicherheit.

Kann sein, dass ich noch 1-2 Punkte vergessen habe - gibt hier im Forum aber unendlich viele Themen dazu.

Themenstarteram 16. April 2019 um 9:16

Habe jetzt die 6. Versicherung angerufen.

Die weigern sich alle.

am 16. April 2019 um 11:28

Natürlich!!!

Du musst erst das H-Gutachten haben, bevor du den Wagen bei einer Oldtimer-Versicherung wie z.B. der OCC oder WGV versichern kannst.

Bedeutet:

Geh' zu deiner Versicherung und hole dir eine EVB-Nummer. Damit hast du Versicherungsschutz und somit freie Fahrt zu TÜV und Zulassung - aber halt nur auf DIREKTEM WEGE. Einkaufsbummel und Dergleichen sind tabu!

Wenn du dann das H-Gutachten und frischen TÜV in der Tasche hast, wirst du den Wagen auch bei den Versicherungen problemlos versichert bekommen, vorausgesetzt, es sibd die folgenden 3 Punkte erfüllt:

- Zustandsnote mindestens 3 (falls Gutachten ohne Benotung, reicht eine Sichtprüfung zur Begutachtung des Zustands oft aus - näheres zu den Zustandsnoten findest du im Internet)

- ein regulärer zugelassener Alltags-Pkw muss vorhanden sein und in Police nachgewiesen werden

- eine Garage oder anderweitiger abschließbarer und witterungsgeschützter Stellplatz muss vorhanden sein (z.B. stabile Scheune mit entsprechender Zufahrtsmöglichkeit).

Ohne diese 3 Dinge ist eine Versicherung ebenfalls schwierig bis ausgeschlossen. Vertrau' mir - ich hab das Anfang des Jahres auch durchmachen müssen - mir hatte da aber niemand geholfen.

 

LG - Maik

Themenstarteram 16. April 2019 um 11:35

@MT-Nord

Lies mal:

Nun wie geschrieben, das Auto steht bei mir auf dem Hof ohne Zulassung. Und bis zur Abnahme muss sicher noch einiges gemacht werden( Abschlepphaken, Scheinwerfer....). Und es steht dort nun ohne Versicherung. Und wenn weg, dann weg :-(.

Sonst wäre es ja einfach.

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