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Versicherung verweigert Teilkasko wegen His Eintragung

Themenstarteram 13. April 2018 um 22:27

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Vor 2 Wochen habe ich einen gebrauchten PKW bei einem Autohaus/ Vertragshändler gekauft. Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert. Jetzt hat mir meine Versicherung mitgeteilt das ich den Wagen nicht versichern kann, da der Wagen auf der His Liste gelistet ist, als Totalschaden. Die Versicherung verweigert mir deshalb die Versicherung des Wagens.

Das wurde mir vom Autohaus aber nicht mitgeteilt. Was nun?

Was kann ich tun? Muss Autohaus den Wagen zurück nehmen? Kann ich den Kauf rückgängig machen?

Beste Antwort im Thema
am 14. April 2018 um 19:08

@Paddy2774

Du bist wahrscheinlich verärgert und hängst dich jetzt an dem Begriff "Totalschaden" auf. Du blendest jedoch dabei das Wort "wirtschaftlich" aus. Wegen einem Frontschaden, wie du ihn beschrieben hast, ist das Auto ja nun aber noch lange nicht totaler materiell Schrott, sondern eben einfach nur aus rein finanziellen Gesichtspunkten ein "Totalschaden".

Totalschaden klingt zugegebenermaßen im ersten Moment danach, dass das Auto nur noch ein Klumpen war. Bei einem Auto mit einem Wert unter 10.000 EUR ist der von dir genannte Schaden an der Front aber eben schnell so hoch, dass es eben aus rein ökonomischer Sicht unwirtschaftlich ist, diesen offiziell in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Daher kaufen wie von @berlin-paul beschrieben Händler solche Fahrzeuge ja an, da sie sie mit eigenen Ressourcen günstiger reparieren können, als das am freien Markt für den Endkunden möglich wäre.

Daher nimm die Ratschläge hier an und nimm die Sache so hin. Der tatsächliche ehemalige materielle Schaden am Fahrzeug wird durch das Wort "Totalschaden" nicht größer und das Auto dadurch auch nicht schlechter, als es dir bei Kauf bekannt war.

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Themenstarteram 13. April 2018 um 22:13

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Vor 2 Wochen habe ich einen gebrauchten PKW bei einem Autohaus/ Vertragshändler gekauft. Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert. Jetzt hat mir meine Versicherung mitgeteilt das ich den Wagen nicht versichern kann, da der Wagen auf der His Liste gelistet ist, als Totalschaden. Das wurde mir vom Autohaus aber nicht mitgeteilt. Was nun?

Was kann ich tun? Muss Autohaus den Wagen zurück nehmen? Kann ich den Kauf rückgängig machen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Moin!

Wenn das Fahrzeug einen Unfall hatte, und der Verkäufer das nicht schriftlich mitgeteilt hat, muss er das Fahrzeug ggf. zurücknehmen, wenn du das willst. Alternativ kannst du aber auch einen Nachlass heraushandeln.

G

HJü

Verlange vom Verkäufer den Nachweis der vollständig fachgerechten Reparatur, damit der Eintrag in der HIS ergänzt werden kann. Dann sollte auch de TK klappen.

Hast Du den Verkäufer schon mit den Aussagen der Versicherung konfrontiert? Hast Du die Aussage der Versicherung schriftlich? Dann ab damit zum Verkäufer und um eine kundenorientierte, schnelle Rückabwicklung des Kaufvertrages bitten. Wenn diese sich dann, bei gesicherten Fakten, ablehnend zeigt: Anwalt. Alleine ist es sehr schwierig mit der Rückabwicklung wenn der VK sich nicht kooperativ zeigt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

am 14. April 2018 um 7:20

Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 00:27:08 Uhr:

Was nun? Was kann ich tun? Muss Autohaus den Wagen zurück nehmen? Kann ich den Kauf rückgängig machen?

Wir kennen nun keine genaueren Fakten, aber eine Rückabwicklung des Kaufvertrages dürfte sich wahrscheinlich schwierig gestalten. Du hast ja schon selbst geschrieben

Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 00:27:08 Uhr:

Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert.

Insofern wusstest du ja bei Vertragsschluss, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Einzig, wenn du erheblich über das Schadenbild getäuscht wurdest (z. B. es wurde von einer kaputten und ausgetauschten Tür gesprochen und nun entpuppt sich das ganze als großer Frontschaden) und du dies stichhaltig beweisen kannst, gäbe es evtl. die Möglichkeit der Rückwabwicklung. Aber dazu fehlen nähere Details von dir.

Ansonsten mach das, was @berlin-paul sagte, denn der Händler hat dir ja zugesichert, dass der Schaden fachgerecht repariert worden ist.

am 14. April 2018 um 7:52

Durch keksemann wurde schon alles gesagt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Ich glaube nicht das dem Käufer/TE bewusst war das er einen Totalschaden gekauft hat.

Da wir aber nicht genau wissen was und zu welchem Wert er gekauft hat kann man den Totalschaden schlecht beurteilen.

Wenn du den Wagen behalten willst/musst dann würde ich die Vers. fragen ob man mit einem Rep. Nachweis den Eintrag löschen bzw. ergänzen könnte um die TK/VK zu bekommen.

Wie Paul es auch schon sagte.

alter km des autos, kaufpreis? bei ner 1500€ kiste kann man eigentlich immer vom totalschaden ausgehen, da selbst ein längerer kratzer den restwert übersteigt....

bei 10.000€ wäre das schon ein ding und normal kauft sowas dann auch keiner mehr. der händler wird natürlich ungerne rückabwickeln, weil es nicht viele doofe gibt, die sowas kaufen...

Themenstarteram 14. April 2018 um 10:46

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 14. April 2018 um 09:20:56 Uhr:

Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 00:27:08 Uhr:

Was nun? Was kann ich tun? Muss Autohaus den Wagen zurück nehmen? Kann ich den Kauf rückgängig machen?

Wir kennen nun keine genaueren Fakten, aber eine Rückabwicklung des Kaufvertrages dürfte sich wahrscheinlich schwierig gestalten. Du hast ja schon selbst geschrieben

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 14. April 2018 um 09:20:56 Uhr:

Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 00:27:08 Uhr:

Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert.

Insofern wusstest du ja bei Vertragsschluss, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Einzig, wenn du erheblich über das Schadenbild getäuscht wurdest (z. B. es wurde von einer kaputten und ausgetauschten Tür gesprochen und nun entpuppt sich das ganze als großer Frontschaden) und du dies stichhaltig beweisen kannst, gäbe es evtl. die Möglichkeit der Rückwabwicklung. Aber dazu fehlen nähere Details von dir.

Ansonsten mach das, was @berlin-paul sagte, denn der Händler hat dir ja zugesichert, dass der Schaden fachgerecht repariert worden ist.

@Pasha78

Schaden wurde wie folgt beschrieben

 

Unfallschaden vorne rechts,

 

Scheinwerfer, Kotflügel, Motorhaube, Kühlerpaket, Schlossträger ern inst. lackiert

Schaden wurde repariert.

Von einem Totalschaden wurde nichts schriftlich erwähnt oder gesprochen

 

 

 

Themenstarteram 14. April 2018 um 10:50

Der Schaden wurde wie folgt beschrieben

Unfallschaden vorne rechts,

 

Scheinwerfer, Kotflügel, Motorhaube, Kühlerpaket, Schlossträger ern inst. lackiert

Schaden wurde repariert

 

Von einem Totalschaden wurde nichts erwähnt oder gesprochen, auch nicht schriftlich erwähnt

 

Themenstarteram 14. April 2018 um 11:10

Zitat:

@keksemann schrieb am 14. April 2018 um 07:08:04 Uhr:

Hast Du den Verkäufer schon mit den Aussagen der Versicherung konfrontiert? Hast Du die Aussage der Versicherung schriftlich? Dann ab damit zum Verkäufer und um eine kundenorientierte, schnelle Rückabwicklung des Kaufvertrages bitten. Wenn diese sich dann, bei gesicherten Fakten, ablehnend zeigt: Anwalt. Alleine ist es sehr schwierig mit der Rückabwicklung wenn der VK sich nicht kooperativ zeigt.

@keksemann

Bisher habe ich die Aussage nur telefonisch, schriftliche Bestätigung der Aussage ist bereits angefordert

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Das kann durchaus zu einem wirtschaftlichen Totalschaden passen, also dass die kalkulierten Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert war. Wenn das Autohaus selbst repariert hat, dann stellt sich das unter Ansatz der Eigenkosten aber als sehr viel geringerer Aufwand dar.

Würde es auch so machen wie keksemann geschrieben hat.

Wie alt ist denn das Fahrzeug und welches Fahrzeug?

Wenn das Fahrzeug noch nicht so alt ist und schon als total schaden eingestuft werd. Dann war das garantiert kein harmloser Unfall. Selbst wenn der Händler das Fahrzeug nicht selber instand gesetzt hat ,hätte er sehen müssen beim Ankauf wie gross der Schaden ungefähr war

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Themenstarteram 14. April 2018 um 12:20

Zitat:

@fudder83 schrieb am 14. April 2018 um 14:13:06 Uhr:

Würde es auch so machen wie keksemann geschrieben hat.

Wie alt ist denn das Fahrzeug und welches Fahrzeug?

Wenn das Fahrzeug noch nicht so alt ist und schon als total schaden eingestuft werd. Dann war das garantiert kein harmloser Unfall. Selbst wenn der Händler das Fahrzeug nicht selber instand gesetzt hat ,hätte er sehen müssen beim Ankauf wie gross der Schaden ungefähr war

@fudder83

Auto ist knapp 6 Jahre alt

Skoda Octavia Combi 1Z

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

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