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Versicherung verweigert Übernahme der Glasreparatur

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 17:13

Hallo,

ich hatte vor einigen Wochen einen Steinschlagschaden an meiner Frontscheibe und habe diesen bei einem Autoglasdienst reparieren lassen. Ich bin natürlich davon ausgegangen, daß meine Versicherung (HUK24) den Schaden übernimmt (TK150 VK300).

Nun erhalte ich ein Schreiben, in dem sich die HUK24 weigert, den Schaden zu regulieren, da er unterhalb der SB liegt.

Habe ich nun ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Schadens innerhalb von 1 Monat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

bzw. denen ein ensprechendes Schreiben schicken, kannst ja mit RA drohen. Die Bedingungen kenn ich nicht, aber viele Versicherer versuchen sich erstmal Geld zu sparen, wenn 80% der Kunden das hinnehmen, ist schon viel gespart....;-)) Also einfach mal probieren.

das deine Polemik dem TE hier nicht weiterhilft und deine Weisheiten ausgedrückt in Prozenten sicherlich vom Höhrensagen des Stammtisch oder aus der Bildzeitung  stammen ist eine Sache. 

 

Aber wenn du dann hier schon profunde "Tipps" abgibst, dann sollten die schon so verfasst sein, dass der TE damit auch etwas anfangen kann, aber sich damit nicht bei der Versicherung blamiert....:rolleyes:

 

In der Kasko ist das Honorar für den Rechtsanwalt zum einen nicht gedeckt, dass bedeutet, der TE würde auf diesen Kosten sitzen bleiben (das weis im übrigen auch die Versicherung, nur mal so...:D) und zum anderen bringt dieses alberne Drohen mit einem Anwalt rein gar nichts, ausser das die Versicherung hier den Stinkefinger zeigt.

 

Und da der TE sowieso kündigen will, kümmert es die Versicherung recht wenig wenn ein Hund den Mond anbellt.

 

Gruß

 

Delle  

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am 15. Juni 2010 um 18:03

Hallo,

wie hoch war denn der Schaden?

Bei Instandsetzung der Scheibe sollte doch ohnehin davon auszugehen sein, dass auf die Erhebung der SB verzichtet wird - möglicherweise nur wenns bei einer Partnerwerkstatt gemacht wird.

Dies sollte aber die Versicherung bei der Schadenaufnahme bereits mitgeteilt haben.

Ansonsten haben beide Seiten bei einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht - aber vorsicht - u.U. steht dem Versicherung dennoch teilweise weiter Beitrag zu (Bedingungen prüfen, dies steht dort beschrieben). Das lohnt also nur selten, zumal wir hier nicht von einem Hochpreisversicherer reden.

Da ist es besser, nicht im Ärger zu kündigen, sondern gezielt bis Jahresende warten.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 18:07

Hallo,

der Rechnungsbetrag liegt bei ca. 105€, leider habe ich vorab keine Übernahme der Kosten mit der Versicherung abgesprochen, da ich davon ausgegangen bin, dass der Schaden bei best. TK immer übernommen wird.

Ich habe sie noch einmal angeschrieben, mal schaun wie sie reagieren.

am 15. Juni 2010 um 18:16

Hallo,

wo wurde denn repariert - hier könnte der Hase im Pfeffer liegen.

Dir wird Deine Selbstbeteiligung bei reparatur möglicherweise nur dann erlassen, wenn Du zu einer Partnerwerkstatt der Versicherung gehst. Aber dazu musst Du diese eben vor der Reparatur informieren.

In deinem Fall wäre es dann wohl so, dass Du bei einer Reparatur etwa bei 200 € nur 150 hättest übernehmen müssen --> oder 0 wenn du bei der Partnerwerkstatt bist.

Und bei 105 übernimmst Du alles - eben Thema Partnerwerkstatt.

Wenn der Fall so liegt - und ich vermute dies stark - dann kannst Du nur auf Kulanz der Versicherung hoffen oder es als Lehrgeld verbuchen. Eigentlich schon Dein Fehler - denn gerade bei nem Kaskoschaden geht nix ohne die vorherige Absprache mit dem Versicherer (um eben solche Streitereien zu vermeiden).

Grüße

Schreddi

Ist aber auch schuld der Werbung, die einem suggeriert, das bei vorhandener Teilkasko keine Kosten bei einer Glasreparatur entstehen. Aber auch dabei gibts das Kleingedruckte.

Carglas ist auch Partner der Versicherer und im Normalfall funktioniert es.

Aber die Werbung ist eben nie rechtsverbindlich und manche Versicherer sind günstig und manche einfach nur billig?

Ich würde an deiner Stelle trotzdem bei HUK24 nachhaken bzw. denen ein ensprechendes Schreiben schicken, kannst ja mit RA drohen. Die Bedingungen kenn ich nicht, aber viele Versicherer versuchen sich erstmal Geld zu sparen, wenn 80% der Kunden das hinnehmen, ist schon viel gespart....;-)) Also einfach mal probieren.

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

bzw. denen ein ensprechendes Schreiben schicken, kannst ja mit RA drohen. Die Bedingungen kenn ich nicht, aber viele Versicherer versuchen sich erstmal Geld zu sparen, wenn 80% der Kunden das hinnehmen, ist schon viel gespart....;-)) Also einfach mal probieren.

das deine Polemik dem TE hier nicht weiterhilft und deine Weisheiten ausgedrückt in Prozenten sicherlich vom Höhrensagen des Stammtisch oder aus der Bildzeitung  stammen ist eine Sache. 

 

Aber wenn du dann hier schon profunde "Tipps" abgibst, dann sollten die schon so verfasst sein, dass der TE damit auch etwas anfangen kann, aber sich damit nicht bei der Versicherung blamiert....:rolleyes:

 

In der Kasko ist das Honorar für den Rechtsanwalt zum einen nicht gedeckt, dass bedeutet, der TE würde auf diesen Kosten sitzen bleiben (das weis im übrigen auch die Versicherung, nur mal so...:D) und zum anderen bringt dieses alberne Drohen mit einem Anwalt rein gar nichts, ausser das die Versicherung hier den Stinkefinger zeigt.

 

Und da der TE sowieso kündigen will, kümmert es die Versicherung recht wenig wenn ein Hund den Mond anbellt.

 

Gruß

 

Delle  

Bezahl ich bei jeder Versicherung beim Scheibenwechsel die SB der TK, oder ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

am 15. Juni 2010 um 22:35

das steht in deinem vertrag.

Scheibenwechsel ist imho immer mit SB. Reparatur evtl ohne.

die einen uebernehmen eine rep. bei jedem zugelassenen betrieb und andere eben nur bei ihren partnerwerkstaetten.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

wo wurde denn repariert - hier könnte der Hase im Pfeffer liegen.

Dir wird Deine Selbstbeteiligung bei reparatur möglicherweise nur dann erlassen, wenn Du zu einer Partnerwerkstatt der Versicherung gehst. Aber dazu musst Du diese eben vor der Reparatur informieren.

...

Eigentlich schon Dein Fehler - denn gerade bei nem Kaskoschaden geht nix ohne die vorherige Absprache mit dem Versicherer (um eben solche Streitereien zu vermeiden).

Sowas passiert eben wenn man sich bei Direktversicherern vermeintlich günstig versichern will aber selbst nicht die Bedingungen kennt.

Längst nicht alle Versicherer machen mit bei der Geschichte "Reparatur bei Teilkasko kostenlos"!

Bei Schäden immer erstmal beim Versicherer anrufen und den Schaden melden, alles weitere klärt sich dann von selbst...

Hier mit RA drohen ist der größte Blödsinn, denn wenn irgendeine Werbung irgendwas suggeriert heißt das noch lange nicht, dass alle mitspielen. Oder eben vielleicht nur, wenn es bei bestimmten Partnern (z.B. Carglass) gemacht wird... Da hilft eben nur: vorher erkundigen!

Dem TE dann mal viel Erfolg, vielleicht klappts ja doch noch.

Gruß, Jens

am 16. Juni 2010 um 10:21

hallo,

ich kenne das problem mit der HUK24, kannste vergessen.

Mir ist genau das gleiche Passiert, zahlen kannst du bei der HuK bekommen tust du dafür aber nichts!!!!

Musste meine Steinschlagreparatur 87 Euro auch selber bezahlen.

Habe meine Vers. gleich gekündigt, kann ich nur jedem raten.

Da kann ich aber dagegenhalten. Ich war auch 2 Jahre lang bei der HUK24 und hatte auf der A3 einen Steinschlag kassiert. Ab nach Carglass Limburg und repariert. 1 Woche später kam nur eine lapidare Bestätigung über eine Zahlung an Carglass. Es geht also auch anders.

Grüsse,

Marco

am 16. Juni 2010 um 10:34

Hallo,

@VW Polo:

Wie oben beschrieben - das Problem liegt weniger beim Versicherer sondern vielmehr beim Versicherten.

Etwas mehr Einsicht, dass man selbst nen Fehler macht, wenn man bei Kasko "einfach mal reparieren lässt" sollte doch vorhanden sei.

Derart pauschale Aussagen "kassieren nur, zahlen nie" sind doch schlichtweg falsch und bei einer Diskussion nicht zu gebrauchen.

Am Ende hat eine Partei den Fehler gemacht - und das warst dann wohl Du. Oder wurde wider den Bedingungen seitens der Versicherung gehandelt?

Vor dem "ich kündige sofort weil mir was nicht passt" Ratschlag sollte man erneut die Bedingungen prüfen - voreilig etwas zu tun, bringt nix.

Spätestens bei der Schadenabwicklung sollte man das doch gelernt haben ;)

Grüße

Schreddi

Moin,

es gibt doch eigentlich nur vier Möglichkeiten, die SB nicht zu zahlen:

1.) Ich habe einen Versicherungsvertrag, der grundsätzlich beinhaltet, dass die SB bei Scheibenreparatur entfällt.

2.) Ich gehe zu einem Glaserbetrieb, der entsprechende Verträge mit der Versicherungswirtschaft hat, dass diese Ihren Kunden keine SB bei Glasreparatur berechnet (diese können dann auch damit werben, weil es wirklich so ist :p)

3.) Wenn 1.) und 2.) aus irgendeinem Grunde nicht in Frage kommen, melde ich meinen Schaden der Versicherung (wie es sich gehört) und frage, ob es Partnerbetriebe gibt, bei denen keine SB fällig wird.

4.) Ich schließe einen Versicherungsvertrag ohne SB ab.

Da der TE und andere es geschafft haben, Lösung 5.) :D zu wählen, müssen Sie natürlich auch die SB zahlen. Sollte er dem Riesentip folgen, mit dem Anwalt zu drohen, dürfte das Gelächter am anderen Ende der Leitung wohl lauter sein, wie so manche Vuvuzela...:D

Gruß vom Sause

Hallo zusammen,

die HUK, HUK24 und die DEVK haben in ihren jeweiligen AKBs zur Teilkasko ausdrücklich vermerkt, dass Steinschlagreparaturen NUR bei Ausführung durch Partnerbetriebe bezahlt werden.

Bei allen anderen Versicherungen werden im Regelfall bei allen Reparaturbetrieben die Kosten trotz Selbstbeteiligung komplett übernommen, ausser man hat einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen.

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