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Versicherung wechseln (selbstverschuldeter Unfall) und dadurch starke SF Hochstufung vermeiden

Themenstarteram 8. September 2020 um 8:01

Guten Morgen liebe Gemeinde,

meine Frau hatte einen Auffahrunfall (selbstverschuldet).

Sie ist mit auf das Fahrzeug versichert, jetzt steigt meine SF-Klasse von 3 auf 1/2.

Ist es möglich jetzt zum Jahresende in eine andere Versicherung zu wechseln wo man bei einem Unfall nicht so viele Klassen steigt (bei der ADAC Haftpflicht wäre ich nur auf SF 1 gestiegen z.B.) oder werde ich in jede Versicherung zum Jahresende auf SF 1/2 gestuft?

Vielen Dank

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In dem Bereich ist es wahrscheinlich, dass identisch hochgestuft wird.

am 8. September 2020 um 8:22

Ich kenne nur die Rückstufung von SF 3 auf SF 1, das sind die Musterbedingungen.

Lasse dir die Tarifbestimmungen zeigen, kannst auch Google fragen.

Themenstarteram 8. September 2020 um 8:29

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Anbei die Rückstufungstabelle der BGV.

Will echt vermeiden, so hochgestuft zu werden.

Dachte mir, ich kann mich praktisch in eine andere Versicherung "retten".

Bgv-rueckstufung-tabelle

Nun, neben der Rückstufung an sich ist auch die Prämie ein Faktor :)

Hier die Theorie wenn eine Versicherung gewechselt wird und die sog. Hauptfälligkeit

auf dem 1.1. eines jeden Jahres liegt und wir hier von einen Wechsel 2020 auf 2021 ausgehen

1) Versicherung alt (2020) wird gekündigt

2) bei Versicherung neu (2021) wird Antrag gestellt

3) Versicherung neu holt sich von Versicherung alt das Rabattgrundjahr aus 2020 und den

Schadenverlauf - hier könnte es nicht übertragbare Sondereinstufungen geben ...

4) Versicherung neu stuft dann nach den dann gültigen AKB (2021) Deinen Vertrag ein

Wenn Du jetzt eine Versicherung neu findest, die Deinen Vertrag günstiger einstuft und

möglichst im Vergleich auch günstiger ist, dann hast Du gewonnen ..

Du könntest auch bei einer günstigeren SF-Einstufung von Versicherung neu, Deinen Vertrag

zum Ende 2021 kündigen und Dir dann eine günstigere Versicherung in 2022 suchen, wenn bis dahin

kein Schadenfall eintritt ...

Viel Erfolg

Man könnte auch erwägen einen Vertrag ohne Fortführung des Vorvertrages neu zu starten. Evtl. ergibt sich unter dem Strich eine günstigere Prämie.

am 8. September 2020 um 9:24

Das ist der schlechteste Ratschlag. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Besser zu einem Versicherer wechseln, der auf SF 1 zurückstuft.

Wenn ein bei VN= Ehefrau beginnt??

welche vorvertragliche Anzeigepflicht?

am 8. September 2020 um 9:34

die vorvertragliche Anzeigepflicht wird dir die Versicherung erklären, für die du dich entscheidest.

Nur eines: Hüte dich davor, den Versicherungsvertrag zu verschweigen, der mit einem Unfall belastet ist.

Ich muss mich nicht für eine Versicherung entscheiden, habe ja eine :)

Im K-Bereich kenne ich wenige Fragen, die zu einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigpflicht führen. Natürlich muss man gestellte Fragen richtig beantworten :)

... und es besteht keine Pflicht zur SF-Übernahme eines Altvertrages.

Man kann sich auch einen SF übertragen lassen oder einfach zum 1.1 zu einer Versicherung wechseln die nur in SF1 zurückstuft

Nur als kleiner Tip !

 

Es gibt ja noch die Zweitwagenregelung. Normalerweise wird der Zweitwagen in die SF 1/2 eingestuft. Es gibt aber Versicherung die das Fahrzeug genauso einstufen wie den Erstwagen.

Oder in SF 2 oder 3 !

 

Nach einer geraumen Zeit kann man dann diese Versicherung dann an die Ehefrau übertragen.

 

Hier wird nicht nach Vorversicherungen gefragt.

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