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Versicherung weigert sich ein fertiges Schadensgutachten zu erstellen

Themenstarteram 17. Oktober 2023 um 5:17

Grüßt euch,

ich habe folgendes Problem mit meiner Versicherung (Allianz)..

Ich hatte vor 2 Monaten ein Wildunfall mit einem Reh. Es wurde polizeilich aufgenommen, abgeschleppt zu einer Vertragswerkstatt (da ich eine Werkstattbindung habe) gebracht.

Nach unglaublichen 4 WOCHEN!!! hatte ich endlich das Gutachten (von der Versicherung, da wie gesagt werkstattbindung) für mein Fahrzeug erhalten. Schaden beläuft sich zwischen 15.000 und 20.000..

Ich hatte mir das Gutachten mal genauer angeschaut und festgestellt, dass das Gutachten „unvollständig“ ist

Auf diesem stehen Sachen wie: „weitere Schäden können noch festgestellt werden“ , „Achse und Motor müssen geprüft werden“

Ich hatte daraufhin den Gutachter der von der Versicherung vorgegeben war angerufen und dieser meinte dass er mit dem „Auge“ geschaut hatte. Also keine Fahrzeugteile abmontiert oder sonst was

Ich hatte daraufhin natürlich sehr verärgert die Versicherung angerufen und gefragt, warum ich erst nach 4 Wochen ein Gutachten erhalte und dann noch so halbfertig hingeklatscht. Deren Aussage war, dass der Schaden ja vielleicht schon für mich reichen würde um zu sagen dass ich den Wagen nicht repariert haben möchte!

Nach langem hin und her über mehrere Wochen, wurde vereinbart dass der Motor und die Achse geprüft werden und die vorderen fahrzeugteile abmontiert werden um nach weiteren Schäden zu schauen da diese durch den Gutachter nicht ausgeschlossen werden können.

Es sind jetzt 2 Monate seit dem Unfall vergangen und ich weiß immer noch nicht den genauen Schaden meines Fahrzeuges. Die vereinbarten Sachen wurden nicht gemacht. Mein Versicherungsmakler hatte mal selber bei der Versicherung angerufen weil er es auch nicht verstehen konnte und die Aussage war dass das immense Kosten wären die die Versicherung auftreiben müsste für ne weitere Prüfung und diese nur gemacht werden wenn ich das go für die Reparatur gebe.

Ich fasse es um ehrlich zu sein nicht, weil ich nicht weiß was für genaue Schäden mein Fahrzeug hat und ich mich deswegen auch nicht entscheiden kann ob ich den reparieren lasse oder nicht..

Wiederbeschaffungswert ist LAUT GUTACHTEN 35.000. (sollte eigentlich mehr sein aber das ist erstmal nebensächlich)

Hattet jemand mal sowas oder kann Ratschläge geben? Ich überlege rechtlich vorzugehen…

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9 Antworten

Es ist doch erst mal egal - oder nicht? Du willst es ja offensichtlich reparieren, sonst wär dir die Werkstattbindung ja nicht wichtig. Bei der Reparatur wird dann festgestellt, ob was am Motor / den Achsen ist. Ob du das jetzt weißt, oder dann, spielt doch keine Rolle? Angenommen dein Motor und deine Achse müssen ersetzt werden, landest du bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Dann musst du dich entscheiden ob du abrechnest und dein Auto selbst reparierst / verkaufst oder dem Ankäufer gibst.

Aber egal wie - es läuft auf eine Reparatur bei deiner Versicherung hinaus? Oft sind in Gutachten auch "Alternativpositionen" aufgeführt, die bei Reparatur ggf. anfallen können. Das ist ganz normal.

Verstehe nicht ganz, was man sich durch den Zeitverlust erhofft?

Man erhofft sich keinen Zeitverlust. Es fehlt wie in allen Bereichen einfach am Personal. So wie in allen Bereichen des Lebens.

Zitat:

@lejockel schrieb am 17. Oktober 2023 um 08:32:31 Uhr:

Man erhofft sich keinen Zeitverlust. Es fehlt wie in allen Bereichen einfach am Personal. So wie i allen Bereichen des Lebens.

Aber es gibt doch nur einen selbst verschuldeten Zeitverlust? 4 Wochen sind lang, OK. 2 sind aber eher die Regel. Gerade bei größeren Gutachten bei Autohäusern.

Alles weitere und das beharren auf "komplett alles zu 100% durchprüfen" (was btw. absolut nicht gängige Praxis ist) hat nichts mit der Versicherung oder dem Autohaus zu tun. Da ist der TE schuld.

Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten:

- Ich möchte abrechnen, dann ist natürlich eine hohe Schadenssumme, die noch kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, gut. Aber ganz ehrlich? Wenn hier noch Achse und Motor mit geprüft wird und es sich als Schadhaft herausstellt, landet man ganz sicher bei 20k+. -> Wirtschaftlicher Totalschaden.

- Ich möchte, dass das Fahrzeug repariert wird. Dann wird lt. Gutachten repariert. Im Gutachten steht drin, dass es nach Demontage zu weiteren Kosten kommen kann -> Zahlt dann ohnehin die Kasko. Stellen sich die Schäden als zu hoch dar, siehe oben, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und ich rechne ab oder repariere.

Im Falle einer angestrebten Reparatur -> Zeitverlust 100% Schuld des TEs

Im Falle einer angestrebten Abrechnung -> Klar an die Versicherung kommunizieren und zur Not eben ein eigenes Gutachten einreichen. Kostet 800-900€, macht es nicht unbedingt klarer, aber bei einer Summe von 10 - 15k um die es geht durchaus verkraftbar.

130% Regelung gibt es nicht bei Kaskoschäden.

Zitat:

@Nipo schrieb am 17. Oktober 2023 um 08:47:06 Uhr:

130% Regelung gibt es nicht bei Kaskoschäden.

Stimmt. Habe es rausgenommen. Was den selbst verschuldeten Zeitverlust natürlich noch mehr relativiert. Das Ergebnis bleibt aber das Gleiche. Entweder es wird jetzt festgestellt dass mehr kaputt ist, oder später. Ändert nichts dran... Irgendwann muss man im Leben eben Entscheidungen treffen was man machen will. Hier fehlt es ja offensichtlich an vernünftiger Kommunikation gegenüber der Versicherung (und Unklarheit was man selbst will)

TE ... ist doch ganz einfach. Wenn du der Versicherung sagst, dass du reparieren willst, dann wird die Werkstatt entweder reparieren oder einen weiteren Gutachter beauftragen (der vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden herbeikalkulieren soll). Schon hast du dein zweites Gutachten.

Das sind jetzt aber die fiesen kleinen Petitessen des Versicherungswesens...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Oktober 2023 um 09:38:31 Uhr:

TE ... ist doch ganz einfach. Wenn du der Versicherung sagst, dass du reparieren willst, dann wird die Werkstatt entweder reparieren oder einen weiteren Gutachter beauftragen (der vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden herbeikalkulieren soll). Schon hast du dein zweites Gutachten.

Hätte hier nicht die Werkstatt eher ein Interesse an einer Reparatur?

Und: was ist wenn man beginnt zu reparieren und ich auf dem Weg dorthin dann herausstellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Motor, Achse)? ... wer kommt dann für diese Kosten auf, weil ja dann wahrscheinlich nicht weiter repariert wird.

Das Reparaturkostenrisiko trägt in einem derartigen Fall die Versicherung bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten.

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