Versicherung - wer hat Recht ?
Hallo zusammen,
ich bin auf diesem Thema nicht ganz sicher aufegstellt - deswegen meine Frage an die, die sich besser auskennen!
Folgendes ist passiert:
Am Tag X ist mir bei Glatteis ein Fräulein hintendraufgeknallt. Polizei war da und hat alles aufgenommen. Einen Tag später habe ich mir einen Kostenvoranschlag von MB machen lassen und diesen der Versicherung geschickt.
Der Kostenvoranschlag war zusammengefasst :
Lohnkosten 223,65 €
Lackierungskosten 675,74 €
Reparaturkosten netto 899,39 €
MwSt 19% 170,88 €
Reparaturkosten brutto 1070,27 €
Der Versicherung habe ich mitgeteilt, dass ich den Schaden vorerst nicht begleichen möchte und ich deswegen die Mwst nicht benötige.
Ich bin davon ausgegangen, dass mir 223,65 € und 675,74 € total 899,39 € erstattet werden und nicht 675,74 € und Auslagen 25,00 € total 700,74 €.
Meiner Meinung will man nicht die Lohnkosten erstatten oder man hat diese buchstäblich vergessen.
Was sagt Ihr dazu ? Müssen diese ebenfalls erstattet werden ?
Gruss
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cklasssepeter
Wenn nicht repariert wird wo entstehen denn da Lohnkosten??? Willste die Versicherung abziehn?
Wenn nicht repariert wird - müsste deiner Theorie nach gar nicht bezahlt werden - auch nicht die Lackierungskosten!
Wenn du ehrlich zu dir bist, so must du dir eingestehen, dass die Versicherungen diejenigen sind, die die Bürger "abziehen" wollen oder es zumindest versuchen !
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51 Antworten
Moin,
bei einer fiktiven Abrechnung wird die MWST abgezogen, wenn später (bis 3 Jahre) eine Repa-Rechnung eingereicht wird, wird auch die MWST erstattet.
Die 25,- Pauschale wird sofort erstattet.
Heißt das demnach, dass man die Lohnkosten auch erstatten muss?!
Ich habe das nämlich im Hinterkopf, dass nur die MwSt einbehalten wird, wenn nicht repariert wird - der Rest wird aber erstattet ?!
ich nehme jetzt mal an, die Lohnkosten sind lt KVA für das an und abbauen des Stoßfängers ?
Richtig !
Müßten normalerweise ersetzt werden ohne MWST.
Rufe doch mal bei VR an, warum gekürzt wurde.
Warum der KVA in der Höhe nicht anerkannt wurde? Oder vielleicht ein Versehen (der SB hat vielleicht ein gestressten Tag??).
Wenn nicht repariert wird wo entstehen denn da Lohnkosten??? Willste die Versicherung abziehn?
Zitat:
Original geschrieben von cklasssepeter
Wenn nicht repariert wird wo entstehen denn da Lohnkosten??? Willste die Versicherung abziehn?
Wenn nicht repariert wird - müsste deiner Theorie nach gar nicht bezahlt werden - auch nicht die Lackierungskosten!
Wenn du ehrlich zu dir bist, so must du dir eingestehen, dass die Versicherungen diejenigen sind, die die Bürger "abziehen" wollen oder es zumindest versuchen !
Zitat:
Original geschrieben von cklasssepeter
Wenn nicht repariert wird wo entstehen denn da Lohnkosten??? Willste die Versicherung abziehn?
Mit der Argumentation müsste die Versicherung gar nichts erstatten, wenn nicht repariert wird, weil die Kosten für die Lackierung dann ja auch nicht entstehen würden.
Ich sehe das auch so, dass alles außer der Umsatzsteuer erstattet werden müsste.
Upps: Da war einer schneller.
Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Zitat:
Original geschrieben von cklasssepeter
Wenn nicht repariert wird wo entstehen denn da Lohnkosten??? Willste die Versicherung abziehn?
Mit der Argumentation müsste die Versicherung gar nichts erstatten, wenn nicht repariert wird, weil die Kosten für die Teile dann ja auch nicht entstehen würden.
Ich sehe das auch so, dass alles außer der Umsatzsteuer erstattet werden müsste.
Genauso sehe ich es auch... Die Versicherung müsste das Geld erstatten, um den Originalzustand wiederherstellen zu können!
Die wollen nur wieder jemand über den Tisch ziehen und schauen, daß sie billig rauskommen.
Ob der Schaden repariert wird oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Der Unfallverursacher hat einen Schaden verursacht und die Behebung desselben kostet Euro x Material und Euro y Lohn. Diesen Betrag hat die Versicherung als Schadenersatz zu erstatten, im Falle der nicht erfolgten Reparatur ohne Märchensteuer.
Schreib denen einen deutlichen Brief für die Erstattung des Restbetrages. Setze eine Frist bis zum ...(in der Regel 10 Werktage). Bei Nichtbeachtung direkt einen Mahnbescheid und Verzinsung mit Basiszins +5% ankündigen. Wenn Du frech sein willst, kannst für Dein Schreiben auch noch Bearbeitungsgebühren verlangen. 20€ plus Auslagen (Porto) kommen da immer gut.
Alternativ kann man sich mit seiner Forderung natürlich auch direkt an den Verursacher wenden. Ob dessen Versicherung zahlt oder nicht ist ja nicht Dein Problem. Kommt bestimmt auch gut...
Zitat:
Original geschrieben von Juergen_R
Die wollen nur wieder jemand über den Tisch ziehen und schauen, daß sie billig rauskommen.
Ob der Schaden repariert wird oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Der Unfallverursacher hat einen Schaden verursacht und die Behebung desselben kostet Euro x Material und Euro y Lohn. Diesen Betrag hat die Versicherung als Schadenersatz zu erstatten, im Falle der nicht erfolgten Reparatur ohne Märchensteuer.
Schreib denen einen deutlichen Brief für die Erstattung des Restbetrages. Setze eine Frist bis zum ...(in der Regel 10 Werktage). Bei Nichtbeachtung direkt einen Mahnbescheid und Verzinsung mit Basiszins +5% ankündigen. Wenn Du frech sein willst, kannst für Dein Schreiben auch noch Bearbeitungsgebühren verlangen. 20€ plus Porto kommen da immer gut.
Alternativ kann man sich mit seiner Forderung natürlich auch direkt an den Verursacher wenden. Ob dessen Versicherung zahlt oder nicht ist ja nicht Dein Problem. Kommt bestimmt auch gut...
Vielen Dank für deine offene Meinung, die mich sehr bestätigt hat, dass man sich drücken möchte!
Vielen Dank !
Man sollte vielleicht nicht immer mit dem Schlimmsten rechnen. Es könnte sich ja auch einfach um einen Fehler handeln.
Aber leider ist es schon oft so, dass einige Versicherungen nicht sonderlich fair und seriös agieren. Meinen Erfahrungen nach ist die HUK da besonders "erfindungsreich".
Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Man sollte vielleicht nicht immer mit dem Schlimmsten rechnen. Es könnte sich ja auch einfach um einen Fehler handeln.
Aber leider ist es schon oft so, dass einige Versicherungen nicht sonderlich fair und seriös agieren. Meinen Erfahrungen nach ist die HUK da besonders "erfindungsreich".
Die meisten Gesellschaften versuchen es fast immer. Heutzutage wird jeder Mitarbeiter irgendwie wirtschaftlich beurteilt bzw. "gemessen". Nach welchem Maßstab "misst" man einen Sachbearbeiter in der Schadenregulierung?... Man nimmt die Höhe der ursprünglichen Forderungen und stellt die tatsächlich gezahlten Regulierungen ins Verhältnis. Je mehr der Mitarbeiter nicht zahlt, desto besser steht er in seiner persönlichen Zielerreichung da. Das hat also durchaus Methode und ist in aller Regel kein "Fehler"
Die Erfahrung mit der HUK Coburg kann ich bestätigen. Wenn der Unfallgegener bei der HUK ist, kann man sich eigentlich direkt nach einem Anwalt umsehen.
Ansonsten hilft ein freundlicher Hinweis leider in der Regel nicht. Da muss man gleich richtig draufhauen, damit was vorwärts geht.
Zum RAW rennen kann TE immernoch, erstmal nachfragen warum ?
Dann hat der Anwalt gleich den Grund, wo er im Sinne des Mandanten fordern kann.