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Versicherung (WGV) will Wertminderung nicht bezahlen
Hallo zusammen,
mein parkender Audi TT Baujahr 2007 (104 000km) wurde seitlich beschädigt.
Er wurde in einer Fachwerkstatt repariert, zum Teil wurden Teile erneuert (Kotflügel, Spiegel, Alufelge), zum Teil musste jedoch die Karosserie instand gesetzt werden (Karosserie kann natürlich nicht ausgetauscht werden).
Reparaturkosten 3145 Euro.
Obwohl bei meinem Auto (wegen Alter + Kilometerleistung) eigentlich der Anspruch auf Wertminderung entfällt, hat ein unabhängiger TÜV Gutachter wegen des guten Zustands und des hohen Gebrauchtwagenwertes eine Wertminderung von 200 Euro festgestellt und in seinem Bericht vermerkt.
Trotz TÜV Bericht, der an die Versicherung weitergeleitet wurde will diese (wegen Alter + Kilometerstand) KEINE Wertmindung bezahlen.
Meine Frage nun:
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Ich will wegen 200 Euro kein riesiges Theater machen, aber ich habe jetzt halt unverschuldet einen Unfallwagen und der Wert ist definitiv dadurch gesunken.
Würdet ihr zu einem Anwalt gehen (Rechtschutzversicherung vorhanden)?
Wie würdet ihr die Chancen sehen, wenn ein Anwalt die Versicherung anschreibt?
Oder kann man der Versicherung antworten, dass man zum Anwalt geht wenn nicht bezahlt wird und sich evtl auf 100-150 Euro einigen?
Sorry für die vielen Fragen, kenne mich da aber echt nicht aus. Die Versicherung ist übrigens die WGV.
Danke schonmal!
Beste Antwort im Thema
Das ist doch absoluter Quatsch was du schreibst.
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41 Antworten
Neuer Spiegel, neue Kotflügel, neue Alufelgen.... klingt für mich eher nach Wertsteigerung statt nach Wertminderung.
Warum sollte es eine Wertsteigerung sein, wenn der Zustand vorher TOP war und ich jetzt einen Unfallwagen habe?
Die Karosserie ist jetzt (früher hätte man gesagt) ausgebeult, ich muss ihn beim Wiederverkauf als Unfallwagen anbieten und bekomme dadiurch natürlich weniger Geld-
Eine Wertminderung liegt klar vor, da der Wert des Auto noch bei knapp 20 000 Euro liegt.
Zitat:
Original geschrieben von Stephon
Warum sollte es eine Wertsteigerung sein, wenn der Zustand vorher TOP war und ich jetzt einen Unfallwagen habe?
Beispiel:
Dein Wertverlust beträgt (weil es nun ein Unfallwagen ist) laut Gutachten 200,-€
Dein neuer Spiegel und die neuen Alufelgen haben (sagen wir mal) 1000,-€ fabrikneu gekostet.
Jetzt Obacht: Hättest du vor deinem Unfall deine alten Alufelgen und den Spiegel einzeln bei Ebay verkauft, hättest du für alle Teile vielleicht 700,-€ bekommen. Die Sachen wären ja zu dem Zeitpunkt nicht fabrikneu sondern gebraucht gewesen.
Du hast von der Versicherung also Teile im Wert für 1000,-€ bezahlt bekommen, obwohl deine alten Teile vor dem Unfall nur 700,-€ wert waren.
Somit hast du einen Vermögensvorteil von 300,-€ durch den Austausch der Teile.
Rechnest du diesen Vorteil mit deiner Wertminderung gegen, so bleiben 100,-€ übrig, die dein Auto nun mehr Wert ist, als vor dem Unfall.
Somit müstest du, wenn man es genau nimmt, an die Versicherung noch 100,-€ zahlen, da diese nur dazu verpflichtet ist, dich so zu stellen wie vor dem Unfall. Nicht schlechter, aber eben auch nicht besser.
Das ist doch absoluter Quatsch was du schreibst.
Das sehe ich auch so
Noch nie davon gehört das ein Fahrzeug nach reparierten Schaden einen höheren Wert haben soll.Wozu gibt es dann eine Wertminderung.
Hallo, wenn sich eine Versicherung bei der Schadenhöhe um 200,-- streitet, ist es unwirtschaftlich.
Wenn Du jetzt zu einem RA gehst wird die Sache nur noch teurer für die Versicherung.
Leider gehen immer mehr Versicherer dazu über einfach zu kürzen, da anscheinend die meisten Anspruchsteller nichts weiter unternehmen.
Ich rate Dir, das ganze durchzuziehen, da das Kostenrisiko für die Versicherung ungleich höher, als Dein Kostenrisiko ist.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Das sehe ich auch so
Noch nie davon gehört das ein Fahrzeug nach reparierten Schaden einen höheren Wert haben soll.Wozu gibt es dann eine Wertminderung.
Natürlich gibt es eine Wertverbesserung, z.B. bei Beseitigung von Altschäden und Erneuerung von Verschleißteilen. Sehe ich hier aber nicht.
Zumal eine etwaige Wertsteigerung durch die Instandsetzung ja wohl im
Gutachten vermerkt sein sollte !?
Kann ja eigentlich nur sein, wenn unreparierte Vorschäden vorhanden waren !?
Setz der Versicherung, mit dem Vermerk alles danach Deinem
Rechtsanwalt via RSV zu übergeben, eine Frist.
( Hätte ich bei den Schadenssummen schon im Anfangsstadium getan )
Alles andere schon eingefordert ?
Nutzungsaufallentschädigung, falls kein Ersatzwagen!?
Aufwandsentschädigung 25,-€ !?
( Hab ich was vergessen ? )
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Zumal eine etwaige Wertsteigerung durch die Instandsetzung ja wohl im
Gutachten vermerkt sein sollte !?
Kann ja eigentlich nur sein, wenn unreparierte Vorschäden vorhanden waren !?
Setz der Versicherung, mit dem Vermerk alles danach Deinem
Rechtsanwalt via RSV zu übergeben, eine Frist.
( Hätte ich bei den Schadenssummen schon im Anfangsstadium getan )
Alles andere schon eingefordert ?
Nutzungsaufallentschädigung, falls kein Ersatzwagen!?
Aufwandsentschädigung 25,-€ !?
( Hab ich was vergessen ? )
Hast nichts vergessen, alles perfekt. Die Sachverständigengebührenrechnung wirst Du ja abgetreten haben.
Klaus
Hallo,
ich finde es schon merkwürdig, dass die WGV so pausch à la "wir sind der Meinung" die gutachtlich festgestellt Wertminderung mit einemPpauschlaschreiben (klingt zumindest danach) unsubstantiiert zurückweist.
Ich schließe mich daher Klaus und onzlaught an.
bste grüße phaeti
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von Stephon
Warum sollte es eine Wertsteigerung sein, wenn der Zustand vorher TOP war und ich jetzt einen Unfallwagen habe?
Beispiel:
Dein Wertverlust beträgt (weil es nun ein Unfallwagen ist) laut Gutachten 200,-€
Dein neuer Spiegel und die neuen Alufelgen haben (sagen wir mal) 1000,-€ fabrikneu gekostet.
Jetzt Obacht: Hättest du vor deinem Unfall deine alten Alufelgen und den Spiegel einzeln bei Ebay verkauft, hättest du für alle Teile vielleicht 700,-€ bekommen. Die Sachen wären ja zu dem Zeitpunkt nicht fabrikneu sondern gebraucht gewesen.
Du hast von der Versicherung also Teile im Wert für 1000,-€ bezahlt bekommen, obwohl deine alten Teile vor dem Unfall nur 700,-€ wert waren.
Somit hast du einen Vermögensvorteil von 300,-€ durch den Austausch der Teile.
Rechnest du diesen Vorteil mit deiner Wertminderung gegen, so bleiben 100,-€ übrig, die dein Auto nun mehr Wert ist, als vor dem Unfall.
Somit müstest du, wenn man es genau nimmt, an die Versicherung noch 100,-€ zahlen, da diese nur dazu verpflichtet ist, dich so zu stellen wie vor dem Unfall. Nicht schlechter, aber eben auch nicht besser.
Hallo,
absoluter Schwachsinn!
Wenn im Zuge einer Reparatur ein unreparierter Vorschaden mit beseitigt wird, gibt es im Haftpflichtschadensfall Abzüge zur Wertverbesserung!
Diese sind gesondert im Gutachten ausgewiesen und beziehen sich auf das Gesamtfahrzeug.
Mit der Wertminderung hat das rein gar nichts zu tun!
Bei Kaskoschäden erfolgt dagegen ein prozentualer Abzug vom Ersatzteil bzw. der Lackierung.
Bitte unterlasse in Zukunft solche unqualifizierten Beiträge einfach sein!
Auch für ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit bis zu 150.000 km Laufleistung kann unter Umständen noch eine Wertminderung angesetzt werden.
Gruß
fordfuchs
Hier liegt ein Gutachten eines unabhängigen, vereidigten Sachverständigen vor, das eine Wertminderung von 200,- € dokumentiert.
Da Du eine RS hast (hoffentlich ohne Selbstbeteiligung), ziehe es durch. Die Versicherung wird voraussichtlich sehr schnell ihre Auffassung ändern. Schon das erste Schreiben des RA kostet 83,54 €.
Gruß
Peter
Der TE kann sich seiner Sache so sicher sein, dass die RS überhaupt nichts zahlen muss. Folglich ist die SB ohne Belang.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Der TE kann sich seiner Sache so sicher sein, dass die RS überhaupt nichts zahlen muss. Folglich ist die SB ohne Belang.
Klaus
Dann ist ja nichtmal das Vorhandensein einer RS von Belang, der TE obsiegt demnach ja ohnehin.