1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Versicherung will MWST Nachweis - was ist wenn MWST nicht ausweisbar?

Versicherung will MWST Nachweis - was ist wenn MWST nicht ausweisbar?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 21. Mai 2011 um 14:45

Hi!

Leider ist mein Golf V TDI ein Totalschaden. Die Versicherung zahlt mir einen Wiederbeschaffungswert von 9450€ mit MWST.

9450(Wiederbeschaffungswert)

-4222(Restwert)

-300(Selbstbeteilung)

=4929€

Die Versicherung hat mir jetzt einen Scheck in Höhe von 3419,17€ zugeschickt. Also mein Wiederbeschaffungswert ohne MWST.

Wie sieht es jetzt aus wenn ich mir ein Auto kaufe, wo dabei steht, "Mehrwertsteuer nicht ausweisbar".

Weil die Versicherung möchte eine Rechnungskopie mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Was passiert wenn ich mir einen Golf V TDI für ca. 10000€ und die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist)

Bekomm ich dann trotzdem wieder was ausbezahlt, weil der Preis über den Wiederbeschaffungswert lieg?

Würde mich über eure Antworten freuen!

Danke!

mfg DoNKeV

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Es würde mich nicht wundern, wenn es sich bei der Versicherung des TE um die HUK handelt, denn sie ist für "Zicken" bei der Schadensregulierung bekannt. Kann ich auch gerade aus zwei leidvollen Erfahrungen sagen, und es ging nur mit Anwalt.

Solche vermutungen bringen hier nicht wirklich was. Zicken können alle versicherungen. Ich hab in den letzten jahren den ein oder anderen schaden auch bei der HUK regulieren müssen, 2xKFZ und 2xWohngebäute ohne irgendwelche schwierigkeiten, alles ohne anwalt.

 

PS: Mein AG ist nicht die HUK!

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten
am 21. Mai 2011 um 15:02

Das ist doch ganz einfach ( und logisch)!

Wenn keine Mehrwertsteuer bezahlt wurde gibt es auch keine Erstattung.

Das ist bei einem Privatkauf der Fall.

 

Ein Händler weist die MWst. immer aus denn sie wurde abgeführt.

Der Wiederbeschaffungswert ist inclusive MWst. Wenn aber keine Steuer anfällt warum soll die von der Versicherung ersetzt werden?

Hallo donkev777,

von den Zahlen her passt das überhaupt nicht. Von den 4929 die Mehrwertsteuer entfernt sind4141 €. Meiner Ansicht nach hat der Fahrzeugneukauf nichts mit dem Schaden zu tun, deshalb solltes du schon die Mehrwertsteuer erhalten, wenn du das Fz. für den Restwert vertickst.

Anders liegt der Fall, wenn du das Fz. selbst wieder mit günstigen Teilen herichtest und du nach dem Gutachten abrechenen willst.

Gruß

Edit:

Deine Frage ist im Versicherungsbereich sicher besser aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von Ugolf

 

Ein Händler weist die MWst. immer aus denn sie wurde abgeführt.

Vorsicht mit solchen Äußerungen. Die Mehrwertsteuer ist nicht bei jedem Händlerfahrzeug ausweisbar. Soweit ich mich erinnere, ist die nur bei Fz., wo steuerlich der Wertverlust abgegolten wurde, also Firmenfahrzeuge.

Gruß

Themenstarteram 21. Mai 2011 um 15:28

was ist dann damit?

Zitat:

Hatte der Händler den Wagen von Privat angekauft, wird er keine MWSt. ausweisen. Sind die Kosten für den Ersatzwagen gleich hoch wie der Wiederbeschaffungswert oder höher, muss der Versicherer nach ADAC- Ansicht ebenfalls den vollen Brutto- Wiederbeschaffungswert zahlen. Der Händler sollte auf der Rechnung vermerken, dass der ausgewiesene Kaufpreis die Differenzsteuer gem. § 25 a UStG enthält.

quelle: http://www.spicygolfforum.de/f.cfm?...

am 21. Mai 2011 um 16:11

Hallo DoNKeV,

erst einmal mein Mitgefühl für die Rennerrei, die du durch den anscheinend selbst verursachten

Schaden hast.

Generell gilt bei Restwertzahlungen der vom Gutachter festgesetzte Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwertes als Auszahlungsbetrag. Unerheblich ob du ein Ersatzfahrzeug Privat, Gewerblich mit oder ohne Mehrwertsteuerausweis kaufst.

In der Regel solltest du von deiner Versicherung eine Auflistung deiner Ersatzansprüche erhalten.

Wie bereits vorher erwähnt wurde, ist der Abzugsbetrag nicht der Mehrwertseuerbetrag.

Hier noch einmal bei deiner Versicherung nachhaken.

Gruß

Fly

Ich würde das Ganze einem Anwalt übergeben. Das wirkt manchmal Wunder.

am 22. Mai 2011 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Ich würde das Ganze einem Anwalt übergeben. Das wirkt manchmal Wunder.

Ein einfaches Telefonat mit dem Versicherer tut es auch erst einmal.

Die werden schon ihren Grund für den Abzug haben.

Wurde z.B. der Gutachter von der Versicherung bezahlt ?

Abschleppkosten ? etc.

Sollten hier immer noch ungereimtheiten auftreten, erst einmal in einem Rechtsforum

nachfragen, bevor du nem Anwalt noch mehr deines Geldes hinter her schmeißt.

Bei meinem letzten VU hat mein Anwalt nicht wirklich viel für mich getan, was ich nicht

selbts bei früheren Unfällen selbst getan habe.

Gruß

Fly

Zitat:

Original geschrieben von eifelfly

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Ich würde das Ganze einem Anwalt übergeben. Das wirkt manchmal Wunder.

....

Sollten hier immer noch ungereimtheiten auftreten, erst einmal in einem Rechtsforum

nachfragen, bevor du nem Anwalt noch mehr deines Geldes hinter her schmeißt.

....

Gruß

Fly

Bei meiner vorhandenen Rechtsschutzversicherung kostet mich der Anwalt nichts.

Es würde mich nicht wundern, wenn es sich bei der Versicherung des TE um die HUK handelt, denn sie ist für "Zicken" bei der Schadensregulierung bekannt. Kann ich auch gerade aus zwei leidvollen Erfahrungen sagen, und es ging nur mit Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Es würde mich nicht wundern, wenn es sich bei der Versicherung des TE um die HUK handelt, denn sie ist für "Zicken" bei der Schadensregulierung bekannt. Kann ich auch gerade aus zwei leidvollen Erfahrungen sagen, und es ging nur mit Anwalt.

Solche vermutungen bringen hier nicht wirklich was. Zicken können alle versicherungen. Ich hab in den letzten jahren den ein oder anderen schaden auch bei der HUK regulieren müssen, 2xKFZ und 2xWohngebäute ohne irgendwelche schwierigkeiten, alles ohne anwalt.

 

PS: Mein AG ist nicht die HUK!

Ich kenne es so, das einem Freiberufler/Selbstständigen die MwSt. nicht bezahlt wird weil er kann sie sich vom FA holen.

Bei einem Angestellten (der auch kein Gewerbe nebenbei führt) müsste nach meinem Verständnis die MwSt. bezahlt werden.

Ich persönlich würde diesbezüglich mit der Vers. sprechen und wenn die Zicken machen mit einem Anwalt.

Zwischendurch würde ich allerdings im www suchen. google wird ja auch beim TE funktionieren, oder?!

am 22. Mai 2011 um 20:23

Ich würde mal bei deiner Versicherung erfragen, was die Teilkasko bei Glasschaden bzw. in

der Teilkasko versicheten Fahrzeugteile übernimmt. Habe bei kurze Streif durch Web

etwas gelesen, aber nicht wirklich verstanden.

Des weiteren ist auch interessant, ob die Versicherung dir für die ermittelte Wiederbeschaffungszeit

den Wert für ein Leihfahrzeug zahlt. Sind auch beachtliche Summen die hier zusammen kommen.

Umbaukostn nicht zu vergessen.

Gruß

Fly

am 23. Mai 2011 um 8:58

Hallo,

Mein letztes Auto nach Totalschadenabrechnung wurde mit nicht ausgewiesener MWST (Diferenzbesteuerung) gekauft. Aber Du must erst eine Rechnung haben.

Nach Vorlage der Rechnung habe ich den vollen Betrag erhalten.

Kaufst Du Teile fällt dort auch MWSt an. Welche ersetzt wird.

Peter

Deine Antwort
Ähnliche Themen