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Versicherung will nicht volle Schadenssumme zahlen

Themenstarteram 16. März 2013 um 19:57

Hallo erstmal,

ich hatte Anfang diesen Monat einen kleineren Unfall bei welchem ich selber nicht Schuld war, alles kein Problem hab die Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert, die wollten ein gutachten, da mein Auto mittlerweile schon 12 Jahre alt ist, und das hab ich von einem freien unabhängigen KFZ-Sachverständigen anfertigen lassen, welcher auf eine Gesamtsumme von 1400 € (brutto) gekommen ist.

Nun will die Versicherung mir aber nur 1000 (netto) (bei 1200 brutto) auszahlen aufgrund einer Reperaturkalkulation die sie haben anfertigen lassen und berufen sich da auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (anscheinend das Porsche/VW-Urteil).

Meine erste Frage wäre: ist es rechtens das mir nur der netto Betrag ausgezahlt wird?

Und die zweite lohnt es sich überhaupt bei solch einer geringen Summe zum Anwalt zu gehen?

Vielen dank schon mal im vor raus.

fobar

(Bei dem Auto handelt es sich um einen E46 mit geringer Laufleistung und ohne Unfallschäden.

Beste Antwort im Thema

Wenn du nix fundiertes hier beizutragen hast als gewöhnlich Anwaltsklefferei, halte ich diese Beiträge leider für Wertlos und weniger Hilfreich als Unhilfreich, sorry...

Meine Meinung...

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BarAufHand wird immer nur Netto ausgezahlt

 

Zitat:

Original geschrieben von fobar

Hallo erstmal,

ich hatte Anfang diesen Monat einen kleineren Unfall bei welchem ich selber nicht Schuld war, alles kein Problem hab die Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert, die wollten ein gutachten, da mein Auto mittlerweile schon 12 Jahre alt ist, und das hab ich von einem freien unabhängigen KFZ-Sachverständigen anfertigen lassen, welcher auf eine Gesamtsumme von 1400 € (brutto) gekommen ist.

Nun will die Versicherung mir aber nur 1000 (netto) (bei 1200 brutto) auszahlen aufgrund einer Reperaturkalkulation die sie haben anfertigen lassen und berufen sich da auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (anscheinend das Porsche/VW-Urteil).

Meine erste Frage wäre: ist es rechtens das mir nur der netto Betrag ausgezahlt wird?

Und die zweite lohnt es sich überhaupt bei solch einer geringen Summe zum Anwalt zu gehen?

Vielen dank schon mal im vor raus.

fobar

(Bei dem Auto handelt es sich um einen E46 mit geringer Laufleistung und ohne Unfallschäden.

Themenstarteram 16. März 2013 um 21:40

Danke.

Und wie sieht es mit der Reperaturkalkulation der carexpert kfz-sachverständigen gmbh aus?

Die sind der Meinung nach einem Regionalen Werkstattvergleich zum Entschluss gekommen zu sein das man das ganze auch günstiger machen lassen kann und haben mir nur durch niedrigere Stundensätze als im Gutachten angegeben die Summe um knapp 200€ verringert.

Hi,

wenn dein Fahrzeug bisher grundsätzlich in Markenwerkstätten gewartet wurde kannst du wohl dagegen vorgehen.

Wenn der Wagen aber nicht in Markenwerkstätten war wird wohl davon ausgegangen das dir auch bei dieser Reparatur der weg zu einer billigeren freien Werkstatt zuzumuten ist.

gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von fobar

Danke.

Und wie sieht es mit der Reperaturkalkulation der carexpert kfz-sachverständigen gmbh aus?

Die sind der Meinung nach einem Regionalen Werkstattvergleich zum Entschluss gekommen zu sein das man das ganze auch günstiger machen lassen kann und haben mir nur durch niedrigere Stundensätze als im Gutachten angegeben die Summe um knapp 200€ verringert.

Der Carexpert Trick ist schon länger bekannt, such mal hier im Forum und im Internet danach.

Grob ausgedrückt ist das Dummenfang, auf keinen Fall akzeptieren.

Dein größter Fehler war es, nicht von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet zu haben, dann sehen dich die Versicherer als Freiwild an.

Das hört sich jetzt alles sehr direkt an, und man denkt immer sofort zum Anwalt rennen sollte man nicht und gütlich einigen usw.

Nein genau so ist es leider nicht, Versicherungen arbeiten immer nur zu ihren Gunsten, und kennen keine Menschlichkeit, das sind meine Erfahrungen der letzten 20 Jahre.

Blödsinn, hier braucht es zum verstehen der Kürzung erst mal keinen Anwalt :mad::rolleyes:

Zitat:

Allerdings darf der Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherer ihn bei einem beschädigten Fahrzeug, das älter als drei Jahre ist, in diesem Fall einen 7 Jahre alten gewerblich genutzten Mercedes-Benz-Wagen, auf eine nicht markengebundene Karosseriefachwerkstatt verweisen, wenn das Fahrzeug vor dem Unfall nicht stets in der markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde und wenn die zugrunde gelegten Preise der Marktüblichkeit entsprechen und schießlich wenn die freie Werkstatt mühelos erreichbar und ohne weiteres zugänglich ist.

QUELLE

@TE

Welche Stundensätze wurden denn bei dir im GA aufgezeichnet?BMW?

Dann muss dies (siehe oben) gegeben sein...

am 17. März 2013 um 8:07

Zitat:

Nein genau so ist es leider nicht, Versicherungen arbeiten immer nur zu ihren Gunsten,.

Es wären sehr schlecht beratene Unternehmen, wenn sie das nicht täten.

Vertragstexte und richterliche Grundsatzurteile sind zu akzeptieren - von allen Beteiligten. Sogar Wohlfahrtsverbände sollen so rechnen - Versicherungen sind aber keine.

Gruß situ

 

am 17. März 2013 um 8:34

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Nein genau so ist es leider nicht, Versicherungen arbeiten immer nur zu ihren Gunsten,.

Es wären sehr schlecht beratene Unternehmen, wenn sie das nicht täten.

Vertragstexte und richterliche Grundsatzurteile sind zu akzeptieren - von allen Beteiligten. Sogar Wohlfahrtsverbände sollen so rechnen - Versicherungen sind aber keine.

Gruß situ

Was Unternehmen können, können Einzelpersonen schon lange.

Also immer direkt einen Anwalt einschalten, anders wollen es die Unternehmen ja nicht.

Da reden immer alle von Schadensbegrenzung, Verantwortung usw usw., wenns drauf ankommt, soll es dann aber nur eine Schadensbegrenzung für die Versicherung sein?

Nein danke, ich habe aus einigen Unfällen gelernt, und das leicht zu durchschauende Prozedere der Versicherungen durchblickt.

Es muß jedes mal das volle Programm aufgefahren werden, sonst ist man hinterher ganz schnell der Dumme.

Wenn du nix fundiertes hier beizutragen hast als gewöhnlich Anwaltsklefferei, halte ich diese Beiträge leider für Wertlos und weniger Hilfreich als Unhilfreich, sorry...

Meine Meinung...

Welche Stundensätze muss ein Geschädigter mit einem älteren Auto denn nun akzeptieren? Dass es wohl nicht die der Vertragswerkstätten sind, habe ich inzwischen verstanden und akzeptiert.

Aber die Versicherungen und gerade deren"Experten" kürzen ja gerne auf einen Stundensatz, der deutlich am unteren Ende liegt. Also auch deutlich niedriger als die gängigen Stundensätze der freien Werkstätten.

Was dann?

Zitat:

Original geschrieben von fobar

Hallo erstmal,

ich hatte Anfang diesen Monat einen kleineren Unfall bei welchem ich selber nicht Schuld war, alles kein Problem hab die Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert, die wollten ein gutachten, da mein Auto mittlerweile schon 12 Jahre alt ist, und das hab ich von einem freien unabhängigen KFZ-Sachverständigen anfertigen lassen, welcher auf eine Gesamtsumme von 1400 € (brutto) gekommen ist.

Nun will die Versicherung mir aber nur 1000 (netto) (bei 1200 brutto) auszahlen aufgrund einer Reperaturkalkulation die sie haben anfertigen lassen und berufen sich da auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (anscheinend das Porsche/VW-Urteil).

Meine erste Frage wäre: ist es rechtens das mir nur der netto Betrag ausgezahlt wird?

Und die zweite lohnt es sich überhaupt bei solch einer geringen Summe zum Anwalt zu gehen?

Vielen dank schon mal im vor raus.

fobar

(Bei dem Auto handelt es sich um einen E46 mit geringer Laufleistung und ohne Unfallschäden.

Bitte genauer, handelt es sich um einen Reparatur- oder Totalschaden ?

Wenn es sich um einen fiktiven Reparaturschaden handelt wird ohne Reparaturnachweis netto ausgezahlt.

Du hast einen Prüfbericht von einen "unabhängigen" Unternehmen erhalten wie Carexpert, Controlexpert etc etc. Dieses sind keine unabhängige Unternehmen sondern erstellen Prüfberichte nach Vorgaben (!) der beauftragenden Versicherungsunternehmen!!!!!!!!

Geh damit zum Anwalt wenn du rechschutzversichert bist!!!!!!! Daran führt kein Weg vorbei.

Und ob es sich lohnt ? Auf jeden Fall für das Versicherungsunternehmen, denn dort werden tagtäglich zum Beispiel 300 Schadenakten wie deiner geschlossen. Wenn nur bei jeder 10 Schadenakte der Anspruchsteller so denkt wie du, hat das Versicherungsunternehmen an dem Tag bei einen durchschnittlichen Kürzungsbetrag von 250 € dann 2500€ verdient. SO rechnen Versicherer......

Wen willst Du damit hinters Licht führen?

Wenn Du schon ein Experte bist, erwarte ich die Aussage, dass tagtäglich hunderten von Akten bei Anwälten geschlossen werden, nachdem den Mandanten erklärt wurde, dass die Abrechnung der Versicherung in Einklang mit der BGH Rechtsprechung erfolgt ist. Dafür bekommt der Anwalt Geld und das ist völlig in Ordnung, denn "beraten heißt auch abraten", wie jeder gute Anwalt weiß und lebt.

 

Wirkliche Beutelschneider sind die Kollegen Anwälte, die in solchen Fällen in die Klage drängen und hinterher die Schultern zucken, weil sie den Prozess verloren haben aber natürlich vom Mandanten trotzdem Geld dafür bekommen.

 

Also sollte man auch hier im Forum erstmal eine vernünftige Sachlage herbeiführen, bevor man in ein bestimmtes Loch sche... Sonst ist man vom Expertentum soweit weg, wie jemand, der BGH Rechtsprechung für einen "bekannten Trick" hält...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

...hat das Versicherungsunternehmen an dem Tag bei einen durchschnittlichen Kürzungsbetrag von 250 € dann 2500€ verdient. SO rechnen Versicherer......

Wenn Versicherer so wenig Ahnung vom Rechnen hätten, gäbe es schon lang keine mehr...

Um auf dem Niveau zu bleiben: Mir wäre es auch lieber, ich würde nach jedem Unfall einen Blanco-Scheck bekommen und meine KFZ Versicherung wäre noch umsonst....:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wen willst Du damit hinters Licht führen?

Wenn Du schon ein Experte bist, erwarte ich die Aussage, dass tagtäglich hunderten von Akten bei Anwälten geschlossen werden, nachdem den Mandanten erklärt wurde, dass die Abrechnung der Versicherung in Einklang mit der BGH Rechtsprechung erfolgt ist. Dafür bekommt der Anwalt Geld und das ist völlig in Ordnung, denn "beraten heißt auch abraten", wie jeder gute Anwalt weiß und lebt.

Wirkliche Beutelschneider sind die Kollegen Anwälte, die in solchen Fällen in die Klage drängen und hinterher die Schultern zucken, weil sie den Prozess verloren haben aber natürlich vom Mandanten trotzdem Geld dafür bekommen.

Also sollte man auch hier im Forum erstmal eine vernünftige Sachlage herbeiführen, bevor man in ein bestimmtes Loch sche... Sonst ist man vom Expertentum soweit weg, wie jemand, der BGH Rechtsprechung für einen "bekannten Trick" hält...

Was für ein niveauloser oberflächlicher Beitrag! Irgendwie ziehmlich mit Wut im Bauch geschrieben oder? Liest sich wie ein Werbebeitrag für die Anwaltsgilde. Oder wollen Sie doch lieber noch eine Karriere bei einer Versicherung beginnen?

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